202068 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Einleitung des Vergabeverfahrens; Analytik für die Stadtentwässerung, Rahmenvertrag für 3 Jahre
Kerndaten
- Nummer
- 202068
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 27.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Genehmigung
Dateien
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 202068 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens; Analytik für die Stadtentwässerung, Rahmenvertrag für 3 Jahre Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Das Budget des laufenden Auftrags ist ausgeschöpft. Der Folgeauftrag für die vorliegende rechtliche Pflichtaufgabe kann deshalb nicht aufgeschoben werden. Daher ist die Entscheidung dringlich. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Analyseleistungen für die Bonner Kläranlagen und das Kanalnetz mit einem Rahmenvertrag für drei Jahre wird zugestimmt. Begründung In der Stadtentwässerung sind Analysen des Abwassers aufgrund gesetzlicher Regelungen in den folgenden Bereichen erforderlich, Kläranlagen gemäß der Selbstüberwachungsverordnung- kommunal i. V. m. den Einleitgenehmigungen und zur weiteren Betriebsüberwachung, Aschen und Reststoffe aus der Klärschlamm-Verbrennungsanlage aufgrund der Betriebsgenehmigung sowie für den Fall der Notentsorgung bei Betriebsstörungen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Trinkwasser in Betriebseinrichtungen nach Trinkwasser- Verordnung sowie Abwasser im Kanalnetz und bei Gewerbebetrieben in Bezug auf den Regelungsrahmen der Bonner Entwässerungssatzung.Seite 1 von 3 Seite 2 Die Labore des Tiefbauamtes sind nicht mit allen benötigten Laboreinrichtungen und der entsprechenden Personalkapazität für den gesamten Umfang der Analysen ausgestattet. Rund 50% der benötigten Analytik ist an externe Labore zu vergeben, die über spezifische Zulassungen verfügen müssen. Die externen Analyseergebnisse werden automatisch in das Laborinformations- und Managementsystem (LIMS) eingespielt, weshalb die Leistung zur Einrichtung von digitalen Schnittstellenkomponenten mit ausgeschrieben wird. Aufgrund der vorliegenden Datenbasis konnte der Analyseplan zwischenzeitlich effizienter gestaltet werden, so dass der zu vergebende Analysenumfang deutlich reduziert werden konnte. Der Analyseumfang für die Überwachung von Gewerbebetrieben und das Monitoring im Kanalnetz wird vorsorglich beibehalten, um mögliche ungenehmigte und gefährliche Abwassereinleitungen zu ermitteln, die zu Störungen in den Kläranlagen und sonstigen Abwasseranlagen führen oder die in den Abwasseranlagen tätigen Mitarbeitenden der Stadtentwässerung und von externen Firmen gefährden können. Die gaschromatografischen und massenspektrometrischen Analysen können zudem bei zu erwartenden Anforderungen der wasserwirtschaftlichen Überwachungsbehörden zur Untersuchung von bestimmten prioritären gefährlichen Parametern (Spurenstoffe) zur Wasserrahmenrichtlinie zeitnah verwendet werden. Der Betrieb der Abwasseranlagen ist eine rechtliche Pflichtaufgabe der Stadtentwässerung. Die Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) sind erfüllt. Die Mittel sind in den Haushalt eingestellt. 25.11.20 / 27.11.20 gez. Dörner gez. Schäfer Datum Oberbürgermeisterin Stadtverordnete/r Vergabeart X öffentlich offen (EU) Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Verhandlungsvergabe Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2020-3283 VOB X UVgO bzw. 15.01.2021 bis 14.01.2024 160.000 €Seite 2 von 3 Seite 3 VgV Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 11.03 Entwässerung und Abwasserbeseitigung 529100 663540, 663530 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel Ja x nein ja x nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de