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202068 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Einleitung des Vergabeverfahrens; Analytik für die Stadtentwässerung, Rahmenvertrag für 3 Jahre

Nummer
202068
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
27.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.12.2020 Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
202068
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens; Analytik für die
Stadtentwässerung, Rahmenvertrag für 3 Jahre
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Das Budget des laufenden Auftrags ist ausgeschöpft. Der Folgeauftrag
für die vorliegende rechtliche Pflichtaufgabe kann deshalb nicht
aufgeschoben werden. Daher ist die Entscheidung dringlich.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Analyseleistungen für die
Bonner Kläranlagen und das Kanalnetz mit einem Rahmenvertrag für
drei Jahre wird zugestimmt.
Begründung
In der Stadtentwässerung sind Analysen des Abwassers aufgrund
gesetzlicher Regelungen in den folgenden Bereichen erforderlich,
 Kläranlagen gemäß der Selbstüberwachungsverordnung-
kommunal i. V. m. den Einleitgenehmigungen und zur weiteren
Betriebsüberwachung,
 Aschen und Reststoffe aus der Klärschlamm-Verbrennungsanlage
aufgrund der Betriebsgenehmigung sowie für den Fall der
Notentsorgung bei Betriebsstörungen nach dem
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz,
 Trinkwasser in Betriebseinrichtungen nach Trinkwasser-
Verordnung sowie
 Abwasser im Kanalnetz und bei Gewerbebetrieben in Bezug auf
den Regelungsrahmen der Bonner Entwässerungssatzung.Seite 1 von 3

Seite 2
Die Labore des Tiefbauamtes sind nicht mit allen benötigten
Laboreinrichtungen und der entsprechenden Personalkapazität für den
gesamten Umfang der Analysen ausgestattet. Rund 50% der benötigten
Analytik ist an externe Labore zu vergeben, die über spezifische
Zulassungen verfügen müssen.
Die externen Analyseergebnisse werden automatisch in das
Laborinformations- und Managementsystem (LIMS) eingespielt, weshalb
die Leistung zur Einrichtung von digitalen Schnittstellenkomponenten mit
ausgeschrieben wird.
Aufgrund der vorliegenden Datenbasis konnte der Analyseplan
zwischenzeitlich effizienter gestaltet werden, so dass der zu vergebende
Analysenumfang deutlich reduziert werden konnte.
Der Analyseumfang für die Überwachung von Gewerbebetrieben und
das Monitoring im Kanalnetz wird vorsorglich beibehalten, um mögliche
ungenehmigte und gefährliche Abwassereinleitungen zu ermitteln, die zu
Störungen in den Kläranlagen und sonstigen Abwasseranlagen führen
oder die in den Abwasseranlagen tätigen Mitarbeitenden der
Stadtentwässerung und von externen Firmen gefährden können.
Die gaschromatografischen und massenspektrometrischen Analysen
können zudem bei zu erwartenden Anforderungen der
wasserwirtschaftlichen Überwachungsbehörden zur Untersuchung von
bestimmten prioritären gefährlichen Parametern (Spurenstoffe) zur
Wasserrahmenrichtlinie zeitnah verwendet werden.
Der Betrieb der Abwasseranlagen ist eine rechtliche Pflichtaufgabe der
Stadtentwässerung. Die Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige
Haushaltsführung) sind erfüllt.
Die Mittel sind in den Haushalt eingestellt.
25.11.20 /
27.11.20
gez. Dörner gez. Schäfer
Datum Oberbürgermeisterin Stadtverordnete/r
Vergabeart
X öffentlich offen (EU) Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart
Verhandlungsvergabe
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2020-3283 VOB X UVgO bzw. 15.01.2021 bis 14.01.2024 160.000 €Seite 2 von 3

Seite 3
VgV
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
11.03 Entwässerung und
Abwasserbeseitigung
529100 663540, 663530
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
Ja x nein ja x nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 01:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de