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202066 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Installation von Kameras zur Objektbeobachtung des denkmalgeschützten Areals "Stadthalle, Trinkpavillon, Carillon" (Denkmalnummer A4103)

Nummer
202066
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
20.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.11.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 17.03.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 671 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 202066-01 AA Bürgerantrag: Installation von Kameras zur Objektbeobachtung des denkmalgeschützten Areals "Stadthalle, Trinkpavillon, Carillon" (Denkmalnummer A4103) Antrag zur Vorlage 202066

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
202066
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
19.11.2020
Bürgerantrag: Installation von Kameras zur
Objektbeobachtung des denkmalgeschützten
Areals "Stadthalle, Trinkpavillon, Carillon"
(Denkmalnummer A4103)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die Installation von Kameras zur Objektbeobachtung
des denkmalgeschützten Areals „Stadthalle, Trinkpavillon, Carillon“
(Denkmalnummer A4103).
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3

1
Donnerstag, 19. November 2020
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg
Bürgerantrag
Installation von Kameras zur Objektbeobachtung des denkmalgeschützten Areals
„Stadthalle, Trinkpavillon, Carillon“ (Denkmalnummer A4103)
Sehr geehrter ,
für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 16. Dezember 2020
stellen wir folgenden Bürgerantrag:
Es möge beschlossen werden, dass Videokameras zur Absicherung und möglichen
Nachverfolgung von Tätern im Kur- bzw. Stadtpark installiert werden.
Es geht dabei nicht um eine Parküberwachung, sondern um die Objektüberwachung.
Folgende Standorte sind aus unserer Sicht denkbar:
Zum Beispiel:
- an der Laterne Richtung Haupteingang des Trinkpavillon
- vom hinteren Restaurantbereich der Stadthalle Richtung Trinkpavillon
- vom Trinkpavillon Richtung Carillon / kleines Theater
- vom Restauranteingang (Ententeich) Richtung Musikmuschel
- Richtung Haupteingang der StadthalleSeite 2 von 3

2
Begründung:
Es kommt immer wieder zu Schäden, deren Behebung den Haushalt der Stadt belasten.
- Blitzschutzanlage
- Scheibenzerstörung
- Zerstörung von Beleuchtungskörpern
- Graffiti bzw. graffitiähnliche Schmierereien in z.T. großflächigem Ausmaß an
Marmorwänden bzw. Mauern und auf Bänken
- Diebstahl des Schildes „Weg der Demokratie“ (Kostenbelastung für den Verein)
Die für die Blitzschutzanlage beauftragte Firma Urbat, wendet sich selbst an Amt03, um
darauf hinzuweisen, dass aufwändige Reparaturen durch die Installation von
Videokameras reduziert werden könnten. (Stand 18.11.2020)
Die letzte Instandsetzung auf den Dächern der Stadthalle und des Trinkpavillon musste
im Mai / Juni 2020 durchgeführt werden.
Für die Entfernung von Graffiti bzw. graffitiähnliche Schmierereien muss immer eine
Spezialfirma aus Köln beauftragt werden, die z.T. mit unterschiedlichen Abstufungen
chemischer Mittel die Entfernung durchführt. Ein Schadstoffeintrag in den Untergrund
ist dabei nicht auszuschließen.
Anmerkung: Für eine technische Beratung hat der Pächter der Redoute seine
Unterstützung zugesagt.
Freundliche GrüßeSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de