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202065-04 · Beschlussvorlage

Bürgerantrag: Verzicht auf Reduzierung der Reinigungsintervalle im Stadt- bzw. Kurpark und Redoutenpark

Nummer
202065-04
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.02.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 22.08.2024 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Anhörung
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  1. 202065 Bürgerantrag: Verzicht auf Reduzierung der Reinigungsintervalle im Stadt- bzw. Kurpark und Redoutenpark

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Beschlussvorlage
öffentlich
202065-04
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verzicht auf Reduzierung der
Reinigungsintervalle im Stadt- bzw. Kurpark und
Redoutenpark
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Anhörung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
Empfehlung
Rat 29.08.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Empfehlung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 „Die
Reduzierung der Reinigungsintervalle im Stadt- bzw. Kurpark und Redouten-
park möge in den Wintermonaten nicht mehr angewendet werden. In Ergän-
zung zu diesem Antrag wäre eine situationsabhängige Reinigung erforderlich.“
wird nicht gefolgt.
Begründung
Der zugrundeliegende Bürgerantrag 202065 wurde während der Hochphase
der Pandemie (2020-2022) eingebracht und beschlossen. Die bonnorange AöR
hatte dazu in der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 17.02.2021
folgende Stellungnahme (202065-01) abgegeben:
„Seit November 2020 ist eine stärkere Frequentierung des Stadt- bzw. Kur-
parks, sowie des Redoutenparks und eine Zunahme der damit einhergehenden
Vermüllung festzustellen.
Aufgrund der aktuellen Corona-Beschränkungen hat sich die Situation leider im
gesamten Stadtgebiet verschlechtert. Es entsteht bedauerlicherweise mehr
Verpackungsmüll, der oft unachtsam neben den Abfallbehältern oder in den
Grünanlagen entsorgt wird.
Dies betrifft nicht nur die im Antrag genannten Grünanlagen sondern auch den
Panoramapark in Bad Godesberg.
Die oben genannten Parkanlagen werden im Sommer täglich (inklusive Feier-
tage) gereinigt. In den Wintermonaten November bis März wird eine zweimaligeSeite 1 von 3
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Reinigung (Mo., Fr.) durchgeführt.
Die Reinigung wird über die Abfallgebühr finanziert, da von den Grünflächen im
wesentlichen Siedlungsabfälle beseitigt werden, die von den Parkbesuchern
nicht in den vorhandenen Papierkörben entsorgt wurden. Somit sind die durch
zusätzliche Reinigungsleistungen entstehenden Kosten grundsätzlich von allen
Abfallgebührenzahlern zu tragen. Zudem gibt es in der Bundesstadt Bonn viele
vergleichbare Grünanlagen, so dass schon aus Gründen der Gleichbehandlung
die Grünanlagen aller Stadtbezirke zu berücksichtigen sind.
Mit Übertragung der Zuständigkeit für die im öffentlichen Raum Bonns errichte-
ten Papierkörbe am 22.09.2020 wird auch der tatsächliche Reinigungsbedarf
für die Grünflächen ermittelt. Da noch kein belastbarer Jahreszeitraum vorliegt,
wird die bonnorange AöR den Zustand der Parkanlagen zunächst für mindes-
tens 12 Monate messen, die Ergebnisse analysieren, Maßnahmen erarbeiten
und diese unter wirtschaftlichen Aspekten bewerten. Sobald die konkreten Kos-
ten für die in den Wintermonaten zu erbringenden Mehrleistungen beziffert
werden können, ist auch eine Darstellung der Auswirkungen auf die Abfallge-
bühren möglich.
Die bonnorange AöR empfiehlt den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen,
weist aber darauf hin, dass gefährliche Verunreinigungen, wie z. B. Glasbruch
weiterhin umgehend beseitigt werden.“
Im weiteren Verlauf hat die bonnorange AöR dann wie angekündigt die Situati-
on weiter beobachtet. Aufgrund der ermittelten Ergebnisse wurde am
07.12.2023 die Mitteilungsvorlage 202065-02 in die Bezirksvertretung Bad Go-
desberg eingebracht:
„Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in ihrer Sitzung am 17.03.2021 unter
TOP 6.16. den folgenden Beschluss gefasst:
Die Reduzierung der Reinigungsintervalle im Stadt- bzw. Kurpark und Redou-
tenpark möge in den Wintermonaten nicht mehr angewendet werden. In Ergän-
zung zu diesem Antrag wäre eine situationsabhängige Reinigung erforderlich.
Die bonnorange AöR verweist auf ihre Stellungnahme 202065-01 und teilt nun
abschließend Folgendes mit:
Für die Bedarfsermittlung der Reinigungsintensität im Stadtpark Bad Godes-
berg hat die bonnorange AöR regelmäßige Kontrollen durchgeführt und die
Beschwerdehäufigkeit analysiert. Die Auswertung zeigt einen deutlichen Rück-
gang des Litterings seit der Aufhebung der Corona Beschränkungen. Das Be-
schwerdeaufkommen bestätigt den positiven Trend ebenfalls. Aufgrund der
Entwicklung wird die bonnorange AöR die Reinigungshäufigkeit nicht erhöhen
und die Situation im Stadtpark weiterhin beobachten.
Sofern die Bezirksvertretung Bad Godesberg dennoch auf der Ausführung des
Beschlusses bestünde, wäre vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung ande-
rer Parks und der Finanzierung über die Abfallgebühren (wie in o.g. Stellung-
nahme beschrieben) ein Ratsbeschluss erforderlich.“Seite 2 von 3
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Diese Mitteilungsvorlage wurde sodann in der Sitzung der Bezirksvertretung
Bad Godesberg am 07.03.2023 zum Beschluss erhoben und in gleicher Sitzung
die Durchführung des o.a. Beschlusses beschlossen.
Hierzu ist Folgendes festzuhalten: Wie bereits mit der Mitteilungsvorlage
202065-02 mitgeteilt, ist aufgrund der stadtweit geltenden Gebührensatzung
der Rat für eine endgültige Beschlussfassung zuständig.
Da eine Beschlussfassung in der gleichen Sitzung, in der die Mitteilungsvorlage
zum Beschlusspunkt erhoben wurde, gemäß Geschäftsordnung nicht möglich
war, wird die Bezirksvertretung mit dieser weitergehenden Vorlage zunächst
angehört. Im Anschluss daran trifft der Rat die Entscheidung aufgrund der ihm
eigenen Gebührenhoheit.
Inhaltlich ist festzustellen, dass seit Ende der Pandemie ein deutlicher Rück-
gang des Litterings zu verzeichnen ist, so dass eine Änderung der Reinigungs-
intervalle nicht erforderlich ist. Die zusätzlichen Kosten für eine tägliche Reini-
gung in der Wintersaison in Höhe von ca. 47.000€ würden zudem dem Ge-
bührenzahler gesamtstädtisch auferlegt.
Die Verwaltung empfiehlt daher dem o.a. Beschlussvorschlag zuzustimmen
und damit eine grundsätzliche Erweiterung der Reinigungsintervalle im Bad
Godesberger Stadt- bzw. Kurpark und Redoutenpark abzulehnen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de