202065-04 · Beschlussvorlage
Bürgerantrag: Verzicht auf Reduzierung der Reinigungsintervalle im Stadt- bzw. Kurpark und Redoutenpark
Kerndaten
- Nummer
- 202065-04
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 202065-04 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verzicht auf Reduzierung der Reinigungsintervalle im Stadt- bzw. Kurpark und Redoutenpark Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Anhörung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung Rat 29.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Empfehlung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 „Die Reduzierung der Reinigungsintervalle im Stadt- bzw. Kurpark und Redouten- park möge in den Wintermonaten nicht mehr angewendet werden. In Ergän- zung zu diesem Antrag wäre eine situationsabhängige Reinigung erforderlich.“ wird nicht gefolgt. Begründung Der zugrundeliegende Bürgerantrag 202065 wurde während der Hochphase der Pandemie (2020-2022) eingebracht und beschlossen. Die bonnorange AöR hatte dazu in der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 17.02.2021 folgende Stellungnahme (202065-01) abgegeben: „Seit November 2020 ist eine stärkere Frequentierung des Stadt- bzw. Kur- parks, sowie des Redoutenparks und eine Zunahme der damit einhergehenden Vermüllung festzustellen. Aufgrund der aktuellen Corona-Beschränkungen hat sich die Situation leider im gesamten Stadtgebiet verschlechtert. Es entsteht bedauerlicherweise mehr Verpackungsmüll, der oft unachtsam neben den Abfallbehältern oder in den Grünanlagen entsorgt wird. Dies betrifft nicht nur die im Antrag genannten Grünanlagen sondern auch den Panoramapark in Bad Godesberg. Die oben genannten Parkanlagen werden im Sommer täglich (inklusive Feier- tage) gereinigt. In den Wintermonaten November bis März wird eine zweimaligeSeite 1 von 3 Seite 2 Reinigung (Mo., Fr.) durchgeführt. Die Reinigung wird über die Abfallgebühr finanziert, da von den Grünflächen im wesentlichen Siedlungsabfälle beseitigt werden, die von den Parkbesuchern nicht in den vorhandenen Papierkörben entsorgt wurden. Somit sind die durch zusätzliche Reinigungsleistungen entstehenden Kosten grundsätzlich von allen Abfallgebührenzahlern zu tragen. Zudem gibt es in der Bundesstadt Bonn viele vergleichbare Grünanlagen, so dass schon aus Gründen der Gleichbehandlung die Grünanlagen aller Stadtbezirke zu berücksichtigen sind. Mit Übertragung der Zuständigkeit für die im öffentlichen Raum Bonns errichte- ten Papierkörbe am 22.09.2020 wird auch der tatsächliche Reinigungsbedarf für die Grünflächen ermittelt. Da noch kein belastbarer Jahreszeitraum vorliegt, wird die bonnorange AöR den Zustand der Parkanlagen zunächst für mindes- tens 12 Monate messen, die Ergebnisse analysieren, Maßnahmen erarbeiten und diese unter wirtschaftlichen Aspekten bewerten. Sobald die konkreten Kos- ten für die in den Wintermonaten zu erbringenden Mehrleistungen beziffert werden können, ist auch eine Darstellung der Auswirkungen auf die Abfallge- bühren möglich. Die bonnorange AöR empfiehlt den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen, weist aber darauf hin, dass gefährliche Verunreinigungen, wie z. B. Glasbruch weiterhin umgehend beseitigt werden.“ Im weiteren Verlauf hat die bonnorange AöR dann wie angekündigt die Situati- on weiter beobachtet. Aufgrund der ermittelten Ergebnisse wurde am 07.12.2023 die Mitteilungsvorlage 202065-02 in die Bezirksvertretung Bad Go- desberg eingebracht: „Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in ihrer Sitzung am 17.03.2021 unter TOP 6.16. den folgenden Beschluss gefasst: Die Reduzierung der Reinigungsintervalle im Stadt- bzw. Kurpark und Redou- tenpark möge in den Wintermonaten nicht mehr angewendet werden. In Ergän- zung zu diesem Antrag wäre eine situationsabhängige Reinigung erforderlich. Die bonnorange AöR verweist auf ihre Stellungnahme 202065-01 und teilt nun abschließend Folgendes mit: Für die Bedarfsermittlung der Reinigungsintensität im Stadtpark Bad Godes- berg hat die bonnorange AöR regelmäßige Kontrollen durchgeführt und die Beschwerdehäufigkeit analysiert. Die Auswertung zeigt einen deutlichen Rück- gang des Litterings seit der Aufhebung der Corona Beschränkungen. Das Be- schwerdeaufkommen bestätigt den positiven Trend ebenfalls. Aufgrund der Entwicklung wird die bonnorange AöR die Reinigungshäufigkeit nicht erhöhen und die Situation im Stadtpark weiterhin beobachten. Sofern die Bezirksvertretung Bad Godesberg dennoch auf der Ausführung des Beschlusses bestünde, wäre vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung ande- rer Parks und der Finanzierung über die Abfallgebühren (wie in o.g. Stellung- nahme beschrieben) ein Ratsbeschluss erforderlich.“Seite 2 von 3 Seite 3 Diese Mitteilungsvorlage wurde sodann in der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 07.03.2023 zum Beschluss erhoben und in gleicher Sitzung die Durchführung des o.a. Beschlusses beschlossen. Hierzu ist Folgendes festzuhalten: Wie bereits mit der Mitteilungsvorlage 202065-02 mitgeteilt, ist aufgrund der stadtweit geltenden Gebührensatzung der Rat für eine endgültige Beschlussfassung zuständig. Da eine Beschlussfassung in der gleichen Sitzung, in der die Mitteilungsvorlage zum Beschlusspunkt erhoben wurde, gemäß Geschäftsordnung nicht möglich war, wird die Bezirksvertretung mit dieser weitergehenden Vorlage zunächst angehört. Im Anschluss daran trifft der Rat die Entscheidung aufgrund der ihm eigenen Gebührenhoheit. Inhaltlich ist festzustellen, dass seit Ende der Pandemie ein deutlicher Rück- gang des Litterings zu verzeichnen ist, so dass eine Änderung der Reinigungs- intervalle nicht erforderlich ist. Die zusätzlichen Kosten für eine tägliche Reini- gung in der Wintersaison in Höhe von ca. 47.000€ würden zudem dem Ge- bührenzahler gesamtstädtisch auferlegt. Die Verwaltung empfiehlt daher dem o.a. Beschlussvorschlag zuzustimmen und damit eine grundsätzliche Erweiterung der Reinigungsintervalle im Bad Godesberger Stadt- bzw. Kurpark und Redoutenpark abzulehnen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de