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202065-02 · Mitteilungsvorlage

Bürgerantrag: Verzicht auf Reduzierung der Reinigungsintervalle im Stadt- bzw. Kurpark und Redoutenpark

Nummer
202065-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
08.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Kenntnisnahme
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  1. 202065 Bürgerantrag: Verzicht auf Reduzierung der Reinigungsintervalle im Stadt- bzw. Kurpark und Redoutenpark

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
202065-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verzicht auf Reduzierung der
Reinigungsintervalle im Stadt- bzw. Kurpark und
Redoutenpark
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.12.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in ihrer Sitzung am 17.03.2021 unter
TOP 6.16. den folgenden Beschluss gefasst:
Die Reduzierung der Reinigungsintervalle im Stadt- bzw. Kurpark und
Redoutenpark möge in den Wintermonaten nicht mehr angewendet werden. In
Ergänzung zu diesem Antrag wäre eine situationsabhängige Reinigung
erforderlich.
Die bonnorange AöR verweist auf ihre Stellungnahme 202065-01 und teilt nun
abschließend Folgendes mit:
Für die Bedarfsermittlung der Reinigungsintensität im Stadtpark Bad
Godesberg hat die bonnorange AöR regelmäßige Kontrollen durchgeführt und
die Beschwerdehäufigkeit analysiert. Die Auswertung zeigt einen deutlichen
Rückgang des Litterings seit der Aufhebung der Corona Beschränkungen. Das
Beschwerdeaufkommen bestätigt den positiven Trend ebenfalls. Aufgrund der
Entwicklung wird die bonnorange AöR die Reinigungshäufigkeit nicht erhöhen
und die Situation im Stadtpark weiterhin beobachten.
Sofern die Bezirksvertretung Bad Godesberg dennoch auf der Ausführung des
Beschlusses bestünde, wäre vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung
anderer Parks und der Finanzierung über die Abfallgebühren (wie in o.g.
Stellungnahme beschrieben) ein Ratsbeschluss erforderlich.
Anlage/n
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