202065-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verzicht auf Reduzierung der Reinigungsintervalle im Stadt- bzw. Kurpark und Redoutenpark
Kerndaten
- Nummer
- 202065-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.01.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202065-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verzicht auf Reduzierung der Reinigungsintervalle im Stadt- bzw. Kurpark und Redoutenpark Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die bonnorange AöR teilt zum Bürgerantrag Folgendes mit: Seit November 2020 ist eine stärkere Frequentierung des Stadt- bzw. Kurparks, sowie des Redoutenparks und eine Zunahme der damit einhergehenden Vermüllung festzustellen. Aufgrund der aktuellen Corona-Beschränkungen hat sich die Situation leider im gesamten Stadtgebiet verschlechtert. Es entsteht bedauerlicherweise mehr Verpackungsmüll, der oft unachtsam neben den Abfallbehältern oder in den Grünanlagen entsorgt wird. Dies betrifft nicht nur die im Antrag genannten Grünanlagen sondern auch den Panoramapark in Bad Godesberg. Die oben genannten Parkanlagen werden im Sommer täglich (inklusive Feiertage) gereinigt. In den Wintermonaten November bis März wird eine zweimalige Reinigung (Mo., Fr.) durchgeführt. Die Reinigung wird über die Abfallgebühr finanziert, da von den Grünflächen im wesentlichen Siedlungsabfälle beseitigt werden, die von den Parkbesuchern nicht in den vorhandenen Papierkörben entsorgt wurden. Somit sind die durch zusätzliche Reinigungsleistungen entstehenden Kosten grundsätzlich von allen Abfallgebührenzahlern zu tragen. Zudem gibt es in der Bundesstadt Bonn viele vergleichbare Grünanlagen, so dass schon aus Gründen der Gleichbehandlung die Grünanlagen aller Stadtbezirke zu berücksichtigen sind. Mit Übertragung der Zuständigkeit für die im öffentlichen Raum Bonns errichteten Papierkörbe am 22.09.2020 wird auch der tatsächliche Reinigungsbedarf für die Grünflächen ermittelt. Da noch kein belastbarer Jahreszeitraum vorliegt, wird die bonnorange AöR den Zustand der Parkanlagen zunächst für mindestens 12 Monate messen, die Ergebnisse analysieren, Maßnahmen erarbeiten und diese unter wirtschaftlichen Aspekten bewerten. Sobald die konkreten Kosten für die in den Wintermonaten zu erbringenden Mehrleistungen beziffert werden können, ist auch eine Darstellung der Auswirkungen auf die Abfallgebühren möglich.Seite 1 von 2 Seite 2 Die bonnorange AöR empfiehlt den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen, weist aber darauf hin, dass gefährliche Verunreinigungen, wie z. B. Glasbruch weiterhin umgehend beseitigt werden. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg: Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt, die Antragstellenden werden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die weitere Vorgehensweise informiert. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das formelle, in § 24 GO NRW geregelte Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de