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202065-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verzicht auf Reduzierung der Reinigungsintervalle im Stadt- bzw. Kurpark und Redoutenpark

Nummer
202065-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.01.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Kenntnisnahme
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  1. 202065 Bürgerantrag: Verzicht auf Reduzierung der Reinigungsintervalle im Stadt- bzw. Kurpark und Redoutenpark

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202065-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verzicht auf Reduzierung der
Reinigungsintervalle im Stadt- bzw. Kurpark und
Redoutenpark
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die bonnorange AöR teilt zum Bürgerantrag Folgendes mit:
Seit November 2020 ist eine stärkere Frequentierung des Stadt- bzw. Kurparks,
sowie des Redoutenparks und eine Zunahme der damit einhergehenden
Vermüllung festzustellen.
Aufgrund der aktuellen Corona-Beschränkungen hat sich die Situation leider im
gesamten Stadtgebiet verschlechtert. Es entsteht bedauerlicherweise mehr
Verpackungsmüll, der oft unachtsam neben den Abfallbehältern oder in den
Grünanlagen entsorgt wird.
Dies betrifft nicht nur die im Antrag genannten Grünanlagen sondern auch den
Panoramapark in Bad Godesberg.
Die oben genannten Parkanlagen werden im Sommer täglich (inklusive
Feiertage) gereinigt. In den Wintermonaten November bis März wird eine
zweimalige Reinigung (Mo., Fr.) durchgeführt.
Die Reinigung wird über die Abfallgebühr finanziert, da von den Grünflächen im
wesentlichen Siedlungsabfälle beseitigt werden, die von den Parkbesuchern
nicht in den vorhandenen Papierkörben entsorgt wurden. Somit sind die durch
zusätzliche Reinigungsleistungen entstehenden Kosten grundsätzlich von allen
Abfallgebührenzahlern zu tragen. Zudem gibt es in der Bundesstadt Bonn viele
vergleichbare Grünanlagen, so dass schon aus Gründen der Gleichbehandlung
die Grünanlagen aller Stadtbezirke zu berücksichtigen sind.
Mit Übertragung der Zuständigkeit für die im öffentlichen Raum Bonns
errichteten Papierkörbe am 22.09.2020 wird auch der tatsächliche
Reinigungsbedarf für die Grünflächen ermittelt. Da noch kein belastbarer
Jahreszeitraum vorliegt, wird die bonnorange AöR den Zustand der
Parkanlagen zunächst für mindestens 12 Monate messen, die Ergebnisse
analysieren, Maßnahmen erarbeiten und diese unter wirtschaftlichen Aspekten
bewerten. Sobald die konkreten Kosten für die in den Wintermonaten zu
erbringenden Mehrleistungen beziffert werden können, ist auch eine
Darstellung der Auswirkungen auf die Abfallgebühren möglich.Seite 1 von 2

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Die bonnorange AöR empfiehlt den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen,
weist aber darauf hin, dass gefährliche Verunreinigungen, wie z. B. Glasbruch
weiterhin umgehend beseitigt werden.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt, die Antragstellenden
werden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung
über die weitere Vorgehensweise informiert. Mit diesem Votum und der
Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das formelle, in § 24 GO
NRW geregelte Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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