202064-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fahrradverkehr im Bereich der Querungshilfe Dompfaffenweg/Landstraße K12n
Kerndaten
- Nummer
- 202064-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.01.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202064-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fahrradverkehr im Bereich der Querungshilfe Dompfaffenweg/Landstraße K12n Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Bürgerantrag thematisiert weitere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich der Querungshilfe K12/Gielsdorfer Straße. Grundsätzlich prüft die Stadtverwaltung die rechtlichen Vorrausetzungen für Tempo 30 im gesamten Stadtgebiet an allen Stellen, bei denen es aus verkehrsrechtlichen Gesichtspunkten zulässig erscheint. Die vom Antragsteller genannte Kreisstraße 12 liegt jedoch außerhalb geschlossener Ortschaften. Hier gilt für Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässige Gesamtmasse grundsätzlich Tempo 100, welches auf der gesamten Länge der K 12 bereits auf Tempo 70 km/ reduziert wurde. In dem vom Antragsteller genannten Bereich wurde aufgrund der mangelnden Fernsicht auf die Aufstellflächen der Querungshilfe sowie der seinerzeit unfallauffälligen Lage sogar Tempo 50 angeordnet. Dies liegt bereits etwa 15 Jahre zurück. Die Örtlichkeit wurde im Jahre 2008 zusätzlich mit Gefahrenzeichen aus beiden Fahrtrichtungen, Bodenmarkierungen und sogenannten „Rüttelstreifen“ versehen, welche die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h in diesem Bereich zusätzlich unterstreichen sollten. Nach Ansicht der Polizei und der Verwaltung wurde die dortige Gefahrenlage seinerzeit erkannt und die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Dies unterstreichen auch die aktuell unauffälligen Unfallzahlen. Eine Reduzierung auf Tempo 30 km/h ist daher aktuell mangels konkreter Gefahrenlage ausgeschlossen. Allerdings wird die Verwaltung die Radarkontrollen in diesem Bereich verstärken, da hier im Dezember 2020 mittels Seitenradar eine gewisse Überschreitungsquote ermittelt werden konnte. Hierdurch soll die Einhaltung der für diesen Abschnitt korrekt gewählten Geschwindigkeitsbeschränkung sichergestellt werden. Beschlussvorschlag: Die beantragten Maßnahmen (Reduzierung auf Tempo 30 km/h , Bodenschwellen, stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen )Seite 1 von 2 Seite 2 werden abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die für die ablehnende entscheidung maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de