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202064-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fahrradverkehr im Bereich der Querungshilfe Dompfaffenweg/Landstraße K12n

Nummer
202064-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.01.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202064 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fahrradverkehr im Bereich der Querungshilfe Dompfaffenweg/Landstraße K12n

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202064-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für
den Fahrradverkehr im Bereich der Querungshilfe
Dompfaffenweg/Landstraße K12n
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Bürgerantrag thematisiert weitere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im
Bereich der Querungshilfe K12/Gielsdorfer Straße.
Grundsätzlich prüft die Stadtverwaltung die rechtlichen Vorrausetzungen für
Tempo 30 im gesamten Stadtgebiet an allen Stellen, bei denen es aus
verkehrsrechtlichen Gesichtspunkten zulässig erscheint.
Die vom Antragsteller genannte Kreisstraße 12 liegt jedoch außerhalb
geschlossener Ortschaften. Hier gilt für Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässige
Gesamtmasse grundsätzlich Tempo 100, welches auf der gesamten Länge der
K 12 bereits auf Tempo 70 km/ reduziert wurde. In dem vom Antragsteller
genannten Bereich wurde aufgrund der mangelnden Fernsicht auf die
Aufstellflächen der Querungshilfe sowie der seinerzeit unfallauffälligen Lage
sogar Tempo 50 angeordnet. Dies liegt bereits etwa 15 Jahre zurück.
Die Örtlichkeit wurde im Jahre 2008 zusätzlich mit Gefahrenzeichen aus beiden
Fahrtrichtungen, Bodenmarkierungen und sogenannten „Rüttelstreifen“
versehen, welche die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h in diesem
Bereich zusätzlich unterstreichen sollten. Nach Ansicht der Polizei und der
Verwaltung wurde die dortige Gefahrenlage seinerzeit erkannt und die
rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Dies unterstreichen auch die aktuell
unauffälligen Unfallzahlen. Eine Reduzierung auf Tempo 30 km/h ist daher
aktuell mangels konkreter Gefahrenlage ausgeschlossen.
Allerdings wird die Verwaltung die Radarkontrollen in diesem Bereich
verstärken, da hier im Dezember 2020 mittels Seitenradar eine gewisse
Überschreitungsquote ermittelt werden konnte. Hierdurch soll die Einhaltung
der für diesen Abschnitt korrekt gewählten Geschwindigkeitsbeschränkung
sichergestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Die beantragten Maßnahmen (Reduzierung auf Tempo 30 km/h ,
Bodenschwellen, stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen )Seite 1 von 2

Seite 2
werden abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen
der Stellungnahme der Verwaltung über die für die ablehnende entscheidung
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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