202062-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h auf der Niederkasseler Straße im Streckenabschnitt zwischen den Kreuzungen mit der Stiftsstraße und der Autobahnauffahrt A565
Kerndaten
- Nummer
- 202062-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202062-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h auf der Niederkasseler Straße im Streckenabschnitt zwischen den Kreuzungen mit der Stiftsstraße und der Autobahnauffahrt A565 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Unfallkommission der Bundestadt Bonn hat sich anlässlich einer Rundfahrt zu Unfallhäufungsstellen im Stadtbezirk Beuel auch mit der im Antrag genannten Örtlichkeit befasst , die ausdrücklich keine Unfallhäufungsstelle ist. Neben den ständigen Mitgliedern der Unfallkommission waren auch der ADFC und Vertreter des für diesen Abschnitt zuständigen Straßenbaulastträgers, Straßen NRW, zugegen. Wichtig ist die Tatsache, dass der bedauerlicherweise verunfallte Junge nicht im Nahbereich der Querungsstelle Ecke Liestraße, sondern etliche hundert Meter weiter nördlich unachtsam die Fahrbahn überquerte. Dabei wurde nach Mitteilung der Polizei durch einen Zeugen, der hinter dem involvierten PKW fuhr, bestätigt, dass zum Unfallzeitpunkt eine Geschwindigkeit von ca. 50 km/h gefahren wurde. Eine geschwindigkeitsbedingte Unfallursache ist daher vorliegend nicht gegeben. Insgesamt konnte bei der Ortsbesichtigung auch beobachtet werden, dass die geltende Höchstgeschwindigkeit von den Verkehrsteilnehmern eingehalten wurde. Im Bereich der Querungsstelle selbst ist die Unfallsituation mit Radfahrern und Fußgängern weiterhin völlig unauffällig. Eine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung wird daher als nicht zulässig angesehen. Tempo 70 km/h ist außerhalb geschlossener Ortschaften an freien Strecken, wo Radfahrer oder Fußgänger im Längs- oder Querverkehr in besonderer Weise gefährdet sind , die angemessene Höchstgeschwindigkeit. Zudem würde sich Tempo 50 nach Ansicht der Unfallkommission insoweit negativ auswirken, dass die Lücken, die sich zum Queren ergeben unter Umständen kleiner würden. Dies würde wiederum die Gefahr von waghalsigen Querungsmanövern provozieren. Gem. der Verwaltungsvorschrift zum Zeichen 274 der StVO (zulässige Höchstgeschwindigkeit), sollen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestehenden Straßen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Das ist wie bereits ausgeführt nicht der Fall.Seite 1 von 2 Seite 2 Dennoch nimmt die Verwaltung die Sicherheitsbedenken der Antragsteller*innen sehr ernst und hat folgende verbindliche Maßnahmen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW zur Verbesserung der Querungssituation vereinbart: Vor der Querungshilfe werden aus beiden Fahrtrichtungen 150 m vor der Insel Gefahrenzeichen „Radverkehr“ (Zeichen 138 der StVO) aufgestellt. Die Aufstellfläche auf der Querungshilfe wird um 3 m verlängert (2021). Die Markierungen rund um die Querungshilfe werden erneuert. Die Beschilderung an den Querungsinselköpfen wird optimiert, um eine bessere Sicht auf die Fahrbahn (Fernsicht) zu erreichen. Der Landesbetrieb Straßen NRW führt eine Zählung durch, anhand derer die Querungsfrequenz/Verkehrsbelastung und damit die Notwendigkeit/Machbarkeit einer weiteren gesicherten Querung untersucht wird. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Die Bezirksvertretung Beuel befürwortet die von der Verwaltung in der Stellungnahme vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssituation und regt an, die Antragstellenden entsprechend zu informieren. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de