← Vorlagen

202062 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h auf der Niederkasseler Straße im Streckenabschnitt zwischen den Kreuzungen mit der Stiftsstraße und der Autobahnauffahrt A565

Nummer
202062
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
20.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.11.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.12.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 147,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 202062-01 ST Bürgerantrag: Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h auf der Niederkasseler Straße im Streckenabschnitt zwischen den Kreuzungen mit der Stiftsstraße und der Autobahnauffahrt A565

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (9.094 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
202062
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
18.11.2020
Bürgerantrag: Geschwindigkeitsreduzierung auf 50
km/h auf der Niederkasseler Straße im
Streckenabschnitt zwischen den Kreuzungen mit
der Stiftsstraße und der Autobahnauffahrt A565
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Wir fordern eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 m/h auf der
Niederkasseler Straße im Streckenabschnitt zwischen den Kreuzungen mit der
Stiftsstraße und der Autobahnauffahrt A 565, sodass insbesondere die
Kreuzung Niederkasseler Straße/Liestraße umfasst ist.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4

Bürgerantrag Online
Datum
18.11.2020
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h auf der Niederkasseler Straße im Streckenabschnitt zwischen den
Kreuzungen mit der Stiftsstraße und der Autobahnauffahrt A565
Seite 1 von4
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
bgq66NsFx
1188..1111..2200 1144::3355Seite 2 von 4

Ihr Antrag
Wir fordern eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h auf der Niederkasseler Straße im Streckenabschnitt
zwischen den Kreuzungen mit der Stiftsstraße und der Autobahnauffahrt A565, sodass insbesondere die
Kreuzung Niederkasseler Straße / Liestraße umfasst ist.
Begründung:
Schon Mitte dieses Jahres haben wir unter der Antragsnummer 201402 einen ähnlich gelagerten Antrag gestellt,
der aber nicht konkret die Forderung nach einer Geschwindigkeitsreduzierung beinhaltete, sondern lediglich auf
allgemeine verkehrsberuhigende Maßnahmen (konkret: „Erleichterung des Passierens“) an der Kreuzung
Niederkasseler Straße / Liestr. abzielte. Die ausdrückliche Forderung nach einer Geschwindigkeitsreduzierung
holen wir jetzt nach, weshalb sich die beiden Anträge auch in der Sache maßgeblich unterscheiden.
In der Sache:
Die Kreuzung Niederkasseler Straße / Liestraße stellt eine schon länger als gefährlich empfundene Kreuzung dar.
Sie liegt in direkter Nähe zum Neubaugebiet Geislar West, wo der Großteil der Häuser inzwischen fertig gestellt
ist, derzeit schätzungsweise 200 Kinder und Jugendliche wohnen und auch die Kita Rheindampfer angesiedelt ist.
Die Kreuzung Niederkasseler Straße / Liestr. verbindet Geislar mit dem Fahrradstreckennetz am Rhein und stellt
den kürzesten sowie (abgesehen von besagter Kreuzung) den schönsten Weg in die Innenstädte von Beuel und
Bonn dar. Diese Kreuzung ist Schulweg für viele Kinder (für weiterführende Schulen, etwa das Kardinal-Frings-
Gymnasium oder die Schulen auf der anderen Rheinseite). Auch Berufspendler, die mit dem Fahrrad unterwegs
sind, nutzen diese Kreuzung regelmäßig. Die nächsten Ampelanlagen sind jeweils ca. 500 m in die eine oder
andere Richtung entfernt. Es ist anzunehmen, dass diese Kreuzung in Zukunft mit dem fortschreitenden Ausbau
von "Geislar-West" und der Verkehrswende (E-Bike, Escooter) noch häufiger frequentiert werden wird.
An der Kreuzung ist eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h angeordnet. Die Autos und Busse fahren häufig so
schnell und kommen so eng getaktet, dass man selbst als Erwachsener und mit Hilfe der Verkehrsinsel
regelmäßig länger dort stehen muss – zumal die Schilder auf der Verkehrsinsel einem häufig die Sicht rauben
und man sich in den heranbrausenden Verkehr „hineinlehnen“ muss, um eine Lücke im Verkehrsfluss
abzupassen. Kinder sind entsprechend langsamer und können nicht so schnell eine Straße passieren, wie es die
enge Taktung der Autos an der Kreuzung erfordert. Ein sicheres oder gar stressfreies Passieren ist insbesondere
für Kinder daher nicht möglich.
Bisher wurde – nach einer Odysee an Zuständigkeitsverweisungen – von der Stadt Bonn eine
Geschwindigkeitsreduzierung immer abgelehnt. Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat immerhin eine
Verlängerung (nicht Verbreiterung!) der Verkehrsinsel zugesagt, sodass in Zukunft Fahrräder mit
Fahrradanhänger um 90 Grad gedreht auf die Verkehrsinsel passen werden. Weitere Ausbauten hat
Straßen.NRW nicht in Aussicht gestellt. Eine Verbreiterung der Verkehrsinsel sei zu teuer. Stattdessen hat
Straßen.NRW auf die nahe Unterführung am Vilicher Bach verwiesen – ein Trampelpfad, der zahlreiche Mängel
aufweist (neben der Problematik, dass das Nutzen der Unterführung nicht möglich ist, wenn der Vilicher Bach
etwas mehr Wasser führt, ist die Unterführung auch extrem niedrig, unbeleuchtet und die Zu- und Abfahrt steil
und holprig).
Eine Geschwindigkeitsreduzierung ist aber rechtlich geboten:
§ 41 StVO und Anlage 2 Zeichen 274 zur StVO sehen entsprechende Geschwindigkeitsreduzierungsschilder als
Gebote vor. In den Verwaltungsvorschriften zur StVO wird zu Zeichen 274 konkretisiert, dass sich
Geschwindigkeitsbeschränkungen schon dann empfehlen können, wenn aufgrund unangemessener
Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt wurden. Außerhalb geschlossener
Ortschaften können solche Geschwindigkeitsreduzierungen erforderlich sein, wo Fußgänger oder Radfahrer im
Längs- oder Querverkehr in besonderer Weise gefährdet sind. Eine solche besondere Gefährdungslage von
Fußgängern und Fahrradfahrern liegt objektiv vor. So wurde schon mehrfach von Anwohnern von „Beinahe-
Unfällen“ berichtet, die teilweise auch der Stadt/Polizei gemeldet wurden. Besonders schlimm war der Unfall
eines 14jährigen Radfahrers am Freitag, 13.11.2020. Zwar hatte dieser Junge die Niederkasseler Straße kurz vor
der eigentlichen Kreuzung gequert, wo er von einem herannahenden Auto, welches im Windschatten eines
Busses fuhr, erfasst wurde. Für die Beurteilung der Situation ist es jedoch unerheblich, ob der Junge nun an dem
Übergang Liestraße oder ein paar Meter davor oder dahinter von dem Pkw erfasst wurde. Denn ein sichtbar
sicherer Übergang erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass er auch benutzt wird. Da unsere geforderte
Temporeduzierung auch diesen Streckenabschnitt erfasst, wären zumindest die Unfallfolgen geringer gewesen.
Im Übrigen erfolgt kurze Zeit später stadteinwärts (vor der nächsten Kreuzung mit der Stiftsstraße) auf der
Niederkasseler Straße ohnehin eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h. Wir haben einmal gerechnet:
Dadurch, dass das 50-er Schild erst später kommt, gewinnen Autofahrer höchstens 18 Sekunden.
Wir dürfen daran erinnern, was hier abgewägt werden muss: Auf der einen Seite die Tatsache, dass Autos 18
Sekunden schneller vorankommen (und im Zweifel 18 Sekunden schneller an der roten Ampel an der Kreuzung
Stiftsstraße stehen) mit den Gefahren für bedeutsame Rechtsgüter (Leib und Leben, insbesondere von Kindern!).
Seite 2 von4
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4

Die Abwägung kann da doch in einer fahrradfreundlichen Stadt nur zugunsten der Sicherheit der schwächsten
Verkehrsteilnehmer ausfallen!
Der bisher geäußerte Hinweis der Stadt Bonn, dass man als unsicherer Verkehrsteilnehmer einfach auf dem in
beide Richtungen freigegebenen Fahrradweg an der Niederkasseler Straße entlang die 500 m bis zur Kreuzung
Stiftsstr. fahren sollte, um dort an der Ampel die Kreuzung zu passieren und dann die 500 m wieder
zurückzufahren, zeugt von einem erheblichen Realitätsverlust. Wer nimmt denn ca. 1 km Umweg in Kauf, um
eine Kreuzung zu passieren? Gerade als unsicherer Verkehrsteilnehmer (also im Zweifel Kinder, mit kurzen
Beinen und wenig Puste, die einfach nur zum Spielplatz nach Schwarzrheindorf wollen) will man doch nicht noch
einen Kilometer Umweg fahren! Im Übrigen macht auch die Kita Rheindampfer häufig Ausflüge an den Rhein
und nutzt hierbei die Verkehrsinsel. Will man ernsthaft einer Gruppe von Kindergartenkindern (!) einen
derartigen Umweg zumuten?
Der Generalanzeiger hat in seiner Ausgabe vom Montag über die Problematik berichtet:
https://ga.de/bonn/beuel/bonn-beuel-anwohner-und-adfc-fordern-tempo-50-auf-niederkasseler-strasse_aid-
54655895
Abschließend äußern wir noch einmal die dringende Bitte, den Geschwindigkeitsfluss in der Stadt Bonn nicht
über das Wohl der Fahrradfahrer, Fußgänger und insbesondere über das von kleinen Kindern zu stellen. Muss
denn wirklich erst noch ein weiterer Unfall passieren, bis etwas unternommen wird? Es kann nicht auf dem
Rücken der Kleinsten ausgetragen werden. Wir dürfen daran erinnern, dass die Stadt Bonn gerne eine
fahrradfreundliche Stadt sein möchte und eine Verkehrswende erfolgen soll! Daher regen wir neben der von uns
beantragten Geschwindigkeitsreduzierung an, dass die Stadtverwaltung auch über weitere verkehsberuhigende
Maßnahmen (wie etwa eine Ampelanlage, stationäre Radarmessanlagen „Blitzer“ oder
Geschwindigkeitsmessanlagen „Smiley“ sowie vor Fahrradfahrern und Fußgängern warnende Verkehrsschilder)
nachdenkt.
Mit freundlichen Grüßen
Seite 3 von4
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 07:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de