202062 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h auf der Niederkasseler Straße im Streckenabschnitt zwischen den Kreuzungen mit der Stiftsstraße und der Autobahnauffahrt A565
Kerndaten
- Nummer
- 202062
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 20.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 202062 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 18.11.2020 Bürgerantrag: Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h auf der Niederkasseler Straße im Streckenabschnitt zwischen den Kreuzungen mit der Stiftsstraße und der Autobahnauffahrt A565 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Wir fordern eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 m/h auf der Niederkasseler Straße im Streckenabschnitt zwischen den Kreuzungen mit der Stiftsstraße und der Autobahnauffahrt A 565, sodass insbesondere die Kreuzung Niederkasseler Straße/Liestraße umfasst ist. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4 Bürgerantrag Online Datum 18.11.2020 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h auf der Niederkasseler Straße im Streckenabschnitt zwischen den Kreuzungen mit der Stiftsstraße und der Autobahnauffahrt A565 Seite 1 von4 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 bgq66NsFx 1188..1111..2200 1144::3355Seite 2 von 4 Ihr Antrag Wir fordern eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h auf der Niederkasseler Straße im Streckenabschnitt zwischen den Kreuzungen mit der Stiftsstraße und der Autobahnauffahrt A565, sodass insbesondere die Kreuzung Niederkasseler Straße / Liestraße umfasst ist. Begründung: Schon Mitte dieses Jahres haben wir unter der Antragsnummer 201402 einen ähnlich gelagerten Antrag gestellt, der aber nicht konkret die Forderung nach einer Geschwindigkeitsreduzierung beinhaltete, sondern lediglich auf allgemeine verkehrsberuhigende Maßnahmen (konkret: „Erleichterung des Passierens“) an der Kreuzung Niederkasseler Straße / Liestr. abzielte. Die ausdrückliche Forderung nach einer Geschwindigkeitsreduzierung holen wir jetzt nach, weshalb sich die beiden Anträge auch in der Sache maßgeblich unterscheiden. In der Sache: Die Kreuzung Niederkasseler Straße / Liestraße stellt eine schon länger als gefährlich empfundene Kreuzung dar. Sie liegt in direkter Nähe zum Neubaugebiet Geislar West, wo der Großteil der Häuser inzwischen fertig gestellt ist, derzeit schätzungsweise 200 Kinder und Jugendliche wohnen und auch die Kita Rheindampfer angesiedelt ist. Die Kreuzung Niederkasseler Straße / Liestr. verbindet Geislar mit dem Fahrradstreckennetz am Rhein und stellt den kürzesten sowie (abgesehen von besagter Kreuzung) den schönsten Weg in die Innenstädte von Beuel und Bonn dar. Diese Kreuzung ist Schulweg für viele Kinder (für weiterführende Schulen, etwa das Kardinal-Frings- Gymnasium oder die Schulen auf der anderen Rheinseite). Auch Berufspendler, die mit dem Fahrrad unterwegs sind, nutzen diese Kreuzung regelmäßig. Die nächsten Ampelanlagen sind jeweils ca. 500 m in die eine oder andere Richtung entfernt. Es ist anzunehmen, dass diese Kreuzung in Zukunft mit dem fortschreitenden Ausbau von "Geislar-West" und der Verkehrswende (E-Bike, Escooter) noch häufiger frequentiert werden wird. An der Kreuzung ist eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h angeordnet. Die Autos und Busse fahren häufig so schnell und kommen so eng getaktet, dass man selbst als Erwachsener und mit Hilfe der Verkehrsinsel regelmäßig länger dort stehen muss – zumal die Schilder auf der Verkehrsinsel einem häufig die Sicht rauben und man sich in den heranbrausenden Verkehr „hineinlehnen“ muss, um eine Lücke im Verkehrsfluss abzupassen. Kinder sind entsprechend langsamer und können nicht so schnell eine Straße passieren, wie es die enge Taktung der Autos an der Kreuzung erfordert. Ein sicheres oder gar stressfreies Passieren ist insbesondere für Kinder daher nicht möglich. Bisher wurde – nach einer Odysee an Zuständigkeitsverweisungen – von der Stadt Bonn eine Geschwindigkeitsreduzierung immer abgelehnt. Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat immerhin eine Verlängerung (nicht Verbreiterung!) der Verkehrsinsel zugesagt, sodass in Zukunft Fahrräder mit Fahrradanhänger um 90 Grad gedreht auf die Verkehrsinsel passen werden. Weitere Ausbauten hat Straßen.NRW nicht in Aussicht gestellt. Eine Verbreiterung der Verkehrsinsel sei zu teuer. Stattdessen hat Straßen.NRW auf die nahe Unterführung am Vilicher Bach verwiesen – ein Trampelpfad, der zahlreiche Mängel aufweist (neben der Problematik, dass das Nutzen der Unterführung nicht möglich ist, wenn der Vilicher Bach etwas mehr Wasser führt, ist die Unterführung auch extrem niedrig, unbeleuchtet und die Zu- und Abfahrt steil und holprig). Eine Geschwindigkeitsreduzierung ist aber rechtlich geboten: § 41 StVO und Anlage 2 Zeichen 274 zur StVO sehen entsprechende Geschwindigkeitsreduzierungsschilder als Gebote vor. In den Verwaltungsvorschriften zur StVO wird zu Zeichen 274 konkretisiert, dass sich Geschwindigkeitsbeschränkungen schon dann empfehlen können, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt wurden. Außerhalb geschlossener Ortschaften können solche Geschwindigkeitsreduzierungen erforderlich sein, wo Fußgänger oder Radfahrer im Längs- oder Querverkehr in besonderer Weise gefährdet sind. Eine solche besondere Gefährdungslage von Fußgängern und Fahrradfahrern liegt objektiv vor. So wurde schon mehrfach von Anwohnern von „Beinahe- Unfällen“ berichtet, die teilweise auch der Stadt/Polizei gemeldet wurden. Besonders schlimm war der Unfall eines 14jährigen Radfahrers am Freitag, 13.11.2020. Zwar hatte dieser Junge die Niederkasseler Straße kurz vor der eigentlichen Kreuzung gequert, wo er von einem herannahenden Auto, welches im Windschatten eines Busses fuhr, erfasst wurde. Für die Beurteilung der Situation ist es jedoch unerheblich, ob der Junge nun an dem Übergang Liestraße oder ein paar Meter davor oder dahinter von dem Pkw erfasst wurde. Denn ein sichtbar sicherer Übergang erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass er auch benutzt wird. Da unsere geforderte Temporeduzierung auch diesen Streckenabschnitt erfasst, wären zumindest die Unfallfolgen geringer gewesen. Im Übrigen erfolgt kurze Zeit später stadteinwärts (vor der nächsten Kreuzung mit der Stiftsstraße) auf der Niederkasseler Straße ohnehin eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h. Wir haben einmal gerechnet: Dadurch, dass das 50-er Schild erst später kommt, gewinnen Autofahrer höchstens 18 Sekunden. Wir dürfen daran erinnern, was hier abgewägt werden muss: Auf der einen Seite die Tatsache, dass Autos 18 Sekunden schneller vorankommen (und im Zweifel 18 Sekunden schneller an der roten Ampel an der Kreuzung Stiftsstraße stehen) mit den Gefahren für bedeutsame Rechtsgüter (Leib und Leben, insbesondere von Kindern!). Seite 2 von4 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4 Die Abwägung kann da doch in einer fahrradfreundlichen Stadt nur zugunsten der Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer ausfallen! Der bisher geäußerte Hinweis der Stadt Bonn, dass man als unsicherer Verkehrsteilnehmer einfach auf dem in beide Richtungen freigegebenen Fahrradweg an der Niederkasseler Straße entlang die 500 m bis zur Kreuzung Stiftsstr. fahren sollte, um dort an der Ampel die Kreuzung zu passieren und dann die 500 m wieder zurückzufahren, zeugt von einem erheblichen Realitätsverlust. Wer nimmt denn ca. 1 km Umweg in Kauf, um eine Kreuzung zu passieren? Gerade als unsicherer Verkehrsteilnehmer (also im Zweifel Kinder, mit kurzen Beinen und wenig Puste, die einfach nur zum Spielplatz nach Schwarzrheindorf wollen) will man doch nicht noch einen Kilometer Umweg fahren! Im Übrigen macht auch die Kita Rheindampfer häufig Ausflüge an den Rhein und nutzt hierbei die Verkehrsinsel. Will man ernsthaft einer Gruppe von Kindergartenkindern (!) einen derartigen Umweg zumuten? Der Generalanzeiger hat in seiner Ausgabe vom Montag über die Problematik berichtet: https://ga.de/bonn/beuel/bonn-beuel-anwohner-und-adfc-fordern-tempo-50-auf-niederkasseler-strasse_aid- 54655895 Abschließend äußern wir noch einmal die dringende Bitte, den Geschwindigkeitsfluss in der Stadt Bonn nicht über das Wohl der Fahrradfahrer, Fußgänger und insbesondere über das von kleinen Kindern zu stellen. Muss denn wirklich erst noch ein weiterer Unfall passieren, bis etwas unternommen wird? Es kann nicht auf dem Rücken der Kleinsten ausgetragen werden. Wir dürfen daran erinnern, dass die Stadt Bonn gerne eine fahrradfreundliche Stadt sein möchte und eine Verkehrswende erfolgen soll! Daher regen wir neben der von uns beantragten Geschwindigkeitsreduzierung an, dass die Stadtverwaltung auch über weitere verkehsberuhigende Maßnahmen (wie etwa eine Ampelanlage, stationäre Radarmessanlagen „Blitzer“ oder Geschwindigkeitsmessanlagen „Smiley“ sowie vor Fahrradfahrern und Fußgängern warnende Verkehrsschilder) nachdenkt. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von4 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de