202060-10 · Beschlussvorlage
Realisierung Pilotprojekt Tempo 30
Kerndaten
- Nummer
- 202060-10
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 202060-10 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 Beratungsfolge Rat 28.10.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag (wie Beschluss Hauptausschuss 14.12.2020) Das 2013 fertiggestellte und von der Stadt Bonn in Auftrag gegebene Gutachten „Lärmaktionsplan – Pilotprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ wird vollständig in den nächsten drei Monaten umgesetzt. Das heißt, dass auf der: 1. Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten – Friesdorfer Straße) und der 2. Königswinterer Straße (Auf dem Grendt – Mehlemstraße) eine Temporeduzierung auf 30 km/h umgehend eingerichtet wird. Die Verwaltung erarbeitet darüber hinaus bis Mai Ende 2021 [Datum durch die Verwaltung angepasst] weitere Vorschläge für Straßenabschnitte, die sich im kommenden Jahr für eine Geschwindigkeitsreduzierung eignen. Dazu werden für jeden Stadtbezirk einen und im Stadtbezirk Bonn zwei Straßenabschnitte vorgestellt. Die beiden Straßen Auf dem Hügel und An der Josefshöhe bleiben bis zum finalen Abschluss des Pilotprojektes weiterhin in der Temporeduzierung. Bezogen auf den Straßenzug „Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten – Friesdorfer Straße) setzt die Verwaltung in den nächsten Monaten ein Monitoring auf, ob die Parallelstraßen (Kessenicher Straße und die Straße Im Bachele) alternativ befahren werden und ob der Verkehr dort zunimmt. Begründung Der Beschlussvorschlag entspricht i.W. dem Beschluss zu TOP 6.18 im Hauptausschuss (in der Funktion des Rates) vom 14.12.2020.Seite 1 von 4 Seite 2 Er entspricht in Ziffer 1. dem ursprünglichen Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Grüne, SPD und Linke (DS-Nr.: 202060); die Modifizierungen in der Ziffer 2. und folgende entsprechen zum einen den Änderungsanträgen der Fraktionen von Bündnis 90/Grüne, SPD und Linke, vgl.: DS-Nrn.: 202060-02 AA und 202060-05 AA sowie im letzten Absatz dem modifizierten, mündlichen Änderungsantrag der Volt-Fraktion. - - - Die nachträgliche Anhörung der Bezirksvertretungen folgte aus einem Antrag der CDU-Fraktion für den Hauptausschuss am 04.02.2020, die Bezirksvertretungen in dem Beratungsprozess zu beteiligen (DS 202354). In der Stellungnahme DS 202354-01 ST kündigte die Verwaltung an, dass sie den Bezirksvertretungen Beuel und Bad Godesberg die Vorlage DS- Nr. 202060 erneut zu deren nächsten Sitzungen zur Anhörung vorlegen wird. Wegen des geänderten Beschlusses wird die Vorlage auch der Bezirksvertretung Bonn vorgelegt. Sollte eine Bezirksvertretung die Vorlage im Rahmen der Anhörung ablehnen, wird der Rat die Vorlage erneut beraten und entscheiden. Die Bezirksvertretungen haben die DS-Nr. 202060-08 mit folgenden Ergebnissen angehört: - Die BV Bonn hat ungeändert beschlossen. - Die BV Beuel hat mit einer Ergänzung (letzter Absatz: Während der Pilotphase soll der etwaige Schleichverkehr kontrolliert und geprüft werden, ob er existiert bzw. ob in den Parallelstraßen zur Königswinterer Straße erhöhter Durchgangsverkehr stattfindet und ggf. entsprechende Maßnahmen ergreift.) geändert beschlossen. Die Verwaltung nimmt zu der Ergänzung wie folgt Stellung: Bereits das von der Stadt Bonn in Auftrag gegeben Gutachten „Lärmaktionsplan – Pilotprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ aus 2013 beschäftig sich mit dem Thema Verdrängung in nachgeordnete Straßen. Das Umfeld der Strecke auf der Königswinterer Str. besteht flächendeckend aus Tempo 30-Zonen. Eine Verdrängung von Kfz-Verkehr in das nachgeordnete Straßennetz ist daher nicht zu erwarten. Die Verwaltung schätzt auch heute die Möglichkeit von Schleichverkehren gering ein. Es wird erwartet, dass der Durchgangsverkehr weiterhin die Route über die Königswinterer Straße nutzen wird. Zum einen ist dies die kürzere und vorfahrtberechtigte Route und zum anderen wird die Route über die Broichstraße eher von ortskundigen/ortsansässigen Fahrer*innen genutzt werden.Seite 2 von 4 Seite 3 Aus verkehrsplanerischer Sicht ergibt eine Evaluation keinen Sinn. Für aussagekräftige Ergebnisse müssten die Messungen vor Umsetzung der Maßnahme starten, um eine Vergleichbarkeit der Situationen vor, während und ggf. nach der Maßnahme herzustellen. Aufgrund der pandemischen Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen besteht jedoch die Gefahr, dass die Erhebungsergebnisse massiv verfälscht werden. Die angestrebte Vergleichbarkeit ist somit aus verkehrsplanerischer Sicht nicht gegeben. Die Verwaltung empfiehlt daher, auf die Kontrolle von möglichen Schleichverkehren zu verzichten. - Die BV Bad Godesberg hat die Beschlussvorlage abgelehnt. Die Verwaltung legt daher den oben genannten Beschlussvorschlag nach der geforderten Anhörung und Beratung in den Bezirksvertretungen zur erneuten Beschlussfassung vor. - - - Der ursprüngliche Antrag DS-Nr. 202060 hatte folgenden Wortlaut: "Das 2013 fertiggestellte und von der Stadt Bonn in Auftrag gegeben Gutachten „Lärmaktionsplan – Pilotprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ wird vollständig in den nächsten drei Monaten umgesetzt. Das heißt, dass auf der 1. Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten – Friesdorfer Straße) und der 2. Königswinterer Straße (Auf dem Grendt – Rastenweg) eine Temporeduzierung auf 30 km/h umgehend eingerichtet wird. Die Verwaltung erarbeitet darüber hinaus bis Mai 2021 weitere Vorschläge für Straßenabschnitte, die sich im kommenden Jahr für eine Geschwindigkeitsreduzierung eignen. Dazu werden für jeden Stadtbezirk einen und im Stadtbezirk Bonn zwei Straßenabschnitte vorgestellt." Der ursprüngliche Antrag war wie folgt begründet: “In zahlreichen Straßen mit Wohnbebauung liegt die Lärmbelastung durch den Verkehr über den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten (siehe https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/.) Daher muss ein Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner hergestellt werden. Weiterhin dient eine Temporeduzierung dem Ziel der Luftreinhaltung, der Reduzierung von CO2, der Verkehrsqualität und –sicherheit, insbesondere im Hinblick auf dem Fahrrad und Fußgängerverkehr.” Zum ursprünglichen Antrag hatte die Verwaltung die folgende Stellungnahme abgegeben 202060-01ST:Seite 3 von 4 Seite 4 Bei Beschlussfassung wird die Verwaltung die verkehrlichen Maßnahmen auf der Servatiusstraße/Bernkasteler Straße und Königswinterer Straße umsetzen. Zum zweiten Antragsbestandteil, darüber hinaus bis Mai 2021 weitere Vorschläge für Geschwindigkeitsreduzierungen vorzulegen: Die Regelgeschwindigkeit innerorts ist gemäß StVO 50 km/h. Eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung ist bei Vorliegen der Gründe gemäß § 45 auf 30 km/h zulässig, u.a. wegen Lärmschutz. Zudem müssen weitere Aspekte in die Abwägung einfließen. Die Verwaltung prüft im Rahmen der Lärmaktionsplanung, ob und auf welchen Hauptverkehrsstraßen in Bonn eine Temporeduzierung aus Lärmschutzgründen eingeführt werden kann. In einem Gutachten wurden 2013 auf Basis unterschiedlicher Kriterien vier Abschnitte an Hauptverkehrsstraßen für ein Tempo 30-Pilotprojekt vorgeschlagen. Zu einer politischen Beschlussfassung über diesen Vorschlag kam es nicht. In 2019 wurden gemäß Beschluss DS 190311 zwei Abschnitte des ursprünglichen Vorschlags als Pilotprojekte für die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen ausgewählt („An der Josefshöhe“ und „Auf dem Hügel“). Die einjährige Testphase endet Anfang März 2021. Es ist gemäß Beschluss (DS 190311) vorgesehen, dass die Verwaltung einen Erfahrungsbericht als Grundlage für die Entscheidung über das weitere Vorgehen vorlegt. Die Verwaltung wird zeitnah die Auswertung der beiden Pilotprojekte „An der Josefshöhe“ und „Auf dem Hügel“ vornehmen. Die Erkenntnisse aus diesen beiden Testphasen würden dann in eine Prüfung weiterer umsetzbarer Tempo 30 Abschnitte im Stadtgebiet einfließen. Die Verwaltung würde sich bemühen, diese Vorschläge im ersten Halbjahr 2021 vorzulegen. Bei Beschluss des Antrages wird die Verwaltung für die Auswertung und die Erarbeitung weiterer Vorschläge einen Gutachter beauftragen, da eine vollständige eigene Erarbeitung aufgrund der personellen Situation im Sachgebiet nicht durchgeführt werden kann. Die Kosten für die Beauftragung eines Gutachters sind in den Haushaltsanmeldungen 2021/2022 nicht enthalten und würden noch nachträglich zur Aufnahme in den Haushaltsplan vorgeschlagen. Eine belastbare Aussage zur Höhe der Kosten ist nur auf der Grundlage eines Angebotes möglich, das in der Kürze der Zeit nicht verfügbar ist. Eine unverbindliche Einschätzung in einem Telefonat durch den beauftragten Gutachter des Lärmaktionsplans hat eine Größenordnung von 20.000€ ergeben. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de