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202060-08 · Beschlussvorlage

Realisierung Pilotprojekt Tempo 30

Nummer
202060-08
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Anhörung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 17.03.2021 Anhörung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Anhörung
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  1. 202060 Realisierung Pilotprojekt Tempo 30

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Beschlussvorlage
öffentlich
202060-08
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Realisierung Pilotprojekt Tempo 30
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 17.03.2021 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
(wie Beschluss Hauptausschuss 14.12.2020)
Das 2013 fertiggestellte und von der Stadt Bonn in Auftrag gegebene
Gutachten „Lärmaktionsplan – Pilotprojekt Tempo 30 auf
Hauptverkehrsstraßen“ wird vollständig in den nächsten drei Monaten
umgesetzt.
Das heißt, dass auf der:
1. Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten –
Friesdorfer Straße) und der
2. Königswinterer Straße (Auf dem Grendt – Mehlemstraße)
eine Temporeduzierung auf 30 km/h umgehend eingerichtet wird.
Die Verwaltung erarbeitet darüber hinaus bis Mai 2021 weitere Vorschläge für
Straßenabschnitte, die sich im kommenden Jahr für eine
Geschwindigkeitsreduzierung eignen. Dazu werden für jeden Stadtbezirk einen
und im Stadtbezirk Bonn zwei Straßenabschnitte vorgestellt.
Die beiden Straßen Auf dem Hügel und An der Josefshöhe bleiben bis zum
finalen Abschluss des Pilotprojektes weiterhin in der Temporeduzierung.
Bezogen auf den Straßenzug „Servatiusstraße – Bernkasteler Straße
(Schwalbengarten – Friesdorfer Straße) setzt die Verwaltung in den nächsten
Monaten ein Monitoring auf, ob die Parallelstraßen (Kessenicher Straße und
die Straße Im Bachele) alternativ befahren werden und ob der Verkehr dort
zunimmt.
Begründung
Der Beschlussvorschlag entspricht dem Beschluss zu TOP 6.18 im
Hauptausschuss vom 14.12.2020.Seite 1 von 3

Seite 2
Er entspricht in Ziffer 1. dem ursprünglichen Antrag der Fraktionen von Bündnis
90/Grüne, SPD und Linke (DS-Nr.: 202060); die Modifizierungen in der Ziffer 2.
und folgende entsprechen zum einen den Änderungsanträgen der Fraktionen
von Bündnis 90/Grüne, SPD und Linke, vgl.: DS-Nrn.: 202060-02 AA und
202060-05 AA sowie im letzten Absatz dem modifizierten, mündlichen
Änderungsantrag der Volt-Fraktion.
Der ursprüngliche Antrag DS-Nr. 202060 hatte folgenden Wortlaut:
"Das 2013 fertiggestellte und von der Stadt Bonn in Auftrag gegeben Gutachten
„Lärmaktionsplan – Pilotprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ wird
vollständig in den nächsten drei Monaten umgesetzt. Das heißt, dass auf der
1. Servatiusstraße – Bernkasteler Straße (Schwalbengarten – Friesdorfer
Straße) und der
2. Königswinterer Straße (Auf dem Grendt – Rastenweg)
eine Temporeduzierung auf 30 km/h umgehend eingerichtet wird.
Die Verwaltung erarbeitet darüber hinaus bis Mai 2021 weitere Vorschläge für
Straßenabschnitte, die sich im kommenden Jahr für eine
Geschwindigkeitsreduzierung eignen. Dazu werden für jeden Stadtbezirk einen
und im Stadtbezirk Bonn zwei Straßenabschnitte vorgestellt."
Der ursprüngliche Antrag war wie folgt begründet:
“In zahlreichen Straßen mit Wohnbebauung liegt die Lärmbelastung durch den
Verkehr über den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten (siehe
https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/.) Daher muss ein Schutz der
Anwohnerinnen und Anwohner hergestellt werden.
Weiterhin dient eine Temporeduzierung dem Ziel der Luftreinhaltung, der
Reduzierung von CO2, der Verkehrsqualität und –sicherheit, insbesondere im
Hinblick auf dem Fahrrad und Fußgängerverkehr.”
Zum ursprünglichen Antrag hatte die Verwaltung die folgende Stellungnahme
abgegeben 202060-01ST:
Bei Beschlussfassung wird die Verwaltung die verkehrlichen Maßnahmen auf
der Servatiusstraße/Bernkasteler Straße und Königswinterer Straße umsetzen.
Zum zweiten Antragsbestandteil, darüber hinaus bis Mai 2021 weitere
Vorschläge für Geschwindigkeitsreduzierungen vorzulegen:
Die Regelgeschwindigkeit innerorts ist gemäß StVO 50 km/h. Eine weitere
Geschwindigkeitsreduzierung ist bei Vorliegen der Gründe gemäß § 45 auf 30
km/h zulässig, u.a. wegen Lärmschutz. Zudem müssen weitere Aspekte in die
Abwägung einfließen.
Die Verwaltung prüft im Rahmen der Lärmaktionsplanung, ob und auf welchen
Hauptverkehrsstraßen in Bonn eine Temporeduzierung aus
Lärmschutzgründen eingeführt werden kann. In einem Gutachten wurden 2013
auf Basis unterschiedlicher Kriterien vier Abschnitte an Hauptverkehrsstraßen
für ein Tempo 30-Pilotprojekt vorgeschlagen. Zu einer politischen
Beschlussfassung über diesen Vorschlag kam es nicht.Seite 2 von 3

Seite 3
In 2019 wurden gemäß Beschluss DS 190311 zwei Abschnitte des
ursprünglichen Vorschlags als Pilotprojekte für die Einführung von Tempo 30
auf Hauptverkehrsstraßen ausgewählt („An der Josefshöhe“ und „Auf dem
Hügel“). Die einjährige Testphase endet Anfang März 2021. Es ist gemäß
Beschluss (DS 190311) vorgesehen, dass die Verwaltung einen
Erfahrungsbericht als Grundlage für die Entscheidung über das weitere
Vorgehen vorlegt.
Die Verwaltung wird zeitnah die Auswertung der beiden Pilotprojekte „An der
Josefshöhe“ und „Auf dem Hügel“ vornehmen. Die Erkenntnisse aus diesen
beiden Testphasen würden dann in eine Prüfung weiterer umsetzbarer Tempo
30 Abschnitte im Stadtgebiet einfließen. Die Verwaltung würde sich bemühen,
diese Vorschläge im ersten Halbjahr 2021 vorzulegen.
Bei Beschluss des Antrages wird die Verwaltung für die Auswertung und die
Erarbeitung weiterer Vorschläge einen Gutachter beauftragen, da eine
vollständige eigene Erarbeitung aufgrund der personellen Situation im
Sachgebiet nicht durchgeführt werden kann. Die Kosten für die Beauftragung
eines Gutachters sind in den Haushaltsanmeldungen 2021/2022 nicht enthalten
und würden noch nachträglich zur Aufnahme in den Haushaltsplan
vorgeschlagen. Eine belastbare Aussage zur Höhe der Kosten ist nur auf der
Grundlage eines Angebotes möglich, das in der Kürze der Zeit nicht verfügbar
ist. Eine unverbindliche Einschätzung in einem Telefonat durch den
beauftragten Gutachter des Lärmaktionsplans hat eine Größenordnung von
20.000€ ergeben.
- - - - -
Die Anhörung der Bezirksvertretungen folgt aus einem Antrag der CDU-
Fraktion für den Hauptausschuss am 04.02.2020, die Bezirksvertretungen in
dem Beratungsprozess zu beteiligen (DS 202354).
In der Stellungnahme DS 202354-01 ST kündigte die Verwaltung an, dass sie
den Bezirksvertretungen Beuel und Bad Godesberg die Vorlage DS-Nr. 202060
erneut zu deren nächsten Sitzungen zur Anhörung vorlegen wird. Wegen des
geänderten Beschlusses wird die Vorlage inkl. erfolgtem Beschluss zudem
auch der Bezirksvertretung Bonn erneut vorgelegt. Sollte eine
Bezirksvertretung die Vorlage im Rahmen der Anhörung ablehnen, wird der Rat
in der darauf folgenden Sitzung die Vorlage erneut beraten und entscheiden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de