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202060-07 AA · Änderungsantrag

Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 202060

Nummer
202060-07 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
11.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 202060 Realisierung Pilotprojekt Tempo 30

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Änderungsantrag
öffentlich
202060-07 AA
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
10.12.2020
Realisierung Pilotprojekt Tempo 30
BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 202060
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Vor einer Beschlussfassung über den ursprünglichen Antrag von
Bündnis90/Die Grünen und den dazu eingegangenen Änderungsanträgen
202060-03 bis 06 wird die Oberbürgermeisterin beauftragt,
1. für alle in Rede stehenden Straßenabschnitte in der nächsten Ratssitzung
darzulegen,
- wer bzw. wie viele Anwohner differenziert nach Wohn- und
Gewerbenutzung von den laufenden und geplanten
Lärmschutzmaßnahmen tatsächlich profitieren,
- welche objektiven Messungen / Verkehrszählungen gemessen an
welchen allgemein anerkannten Richt- oder Grenzwerten eine
Temporeduzierung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen rechtfertigen.
2. dem Rat schnellstmöglich die Erkenntnisse aus beiden Testphasen sowie
eine Prüfung weiterer umsetzbarer Tempo 30 Abschnitte im Stadtgebiet
vorzulegen.
3. dem Rat darzulegen, ob das Gutachten aus 2013 aus ihrer Sicht einer
Überarbeitung / Aktualisierung bedarf und wenn ja, dem Rat hierzu einen
entsprechenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Begründung
In der Vorlage der Verwaltung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die
Bundesstadt Bonn (1812530) heißt es: "Ziel ist, die Zahl der durch Lärm
betroffenen Personen zu verringern." Hierzu liegen seitens der Verwaltung
keinerlei Angaben vor. So heißt es in der Stellungnahme der
Oberbürgermeisterin DS 202060-01 ST: „Die Verwaltung prüft im Rahmen der
Lärmaktionsplanung, ob und auf welchen Hauptverkehrsstraßen in Bonn eine
Temporeduzierung aus Lärmschutzgründen eingeführt werden kann.“ In
gleicher Stellungnahme führt die Oberbürgermeisterin des Weiteren aus, dass
das Gutachten, das auf Basis unterschiedlicher Kriterien vier Abschnitte an
Hauptverkehrsstraßen für ein Tempo 30-Pilotprojekt vorschlägt, aus 2013
stammt. Aus Sicht der BBB-Fraktion muss angesichts der Entwicklung der
Verkehrssituation seitdem und weiterer geplanter struktureller VeränderungenSeite 1 von 2

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im Straßennetz der Bundesstadt hinterfragt werden, ob die darin
vorgeschlagenen Maßnahmen noch aktuell sind.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de