202060-07 AA · Änderungsantrag
Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 202060
Kerndaten
- Nummer
- 202060-07 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 11.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.262 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 202060-07 AA Antragsteller/in: BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 10.12.2020 Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 202060 Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Vor einer Beschlussfassung über den ursprünglichen Antrag von Bündnis90/Die Grünen und den dazu eingegangenen Änderungsanträgen 202060-03 bis 06 wird die Oberbürgermeisterin beauftragt, 1. für alle in Rede stehenden Straßenabschnitte in der nächsten Ratssitzung darzulegen, - wer bzw. wie viele Anwohner differenziert nach Wohn- und Gewerbenutzung von den laufenden und geplanten Lärmschutzmaßnahmen tatsächlich profitieren, - welche objektiven Messungen / Verkehrszählungen gemessen an welchen allgemein anerkannten Richt- oder Grenzwerten eine Temporeduzierung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen rechtfertigen. 2. dem Rat schnellstmöglich die Erkenntnisse aus beiden Testphasen sowie eine Prüfung weiterer umsetzbarer Tempo 30 Abschnitte im Stadtgebiet vorzulegen. 3. dem Rat darzulegen, ob das Gutachten aus 2013 aus ihrer Sicht einer Überarbeitung / Aktualisierung bedarf und wenn ja, dem Rat hierzu einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten. Begründung In der Vorlage der Verwaltung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Bundesstadt Bonn (1812530) heißt es: "Ziel ist, die Zahl der durch Lärm betroffenen Personen zu verringern." Hierzu liegen seitens der Verwaltung keinerlei Angaben vor. So heißt es in der Stellungnahme der Oberbürgermeisterin DS 202060-01 ST: „Die Verwaltung prüft im Rahmen der Lärmaktionsplanung, ob und auf welchen Hauptverkehrsstraßen in Bonn eine Temporeduzierung aus Lärmschutzgründen eingeführt werden kann.“ In gleicher Stellungnahme führt die Oberbürgermeisterin des Weiteren aus, dass das Gutachten, das auf Basis unterschiedlicher Kriterien vier Abschnitte an Hauptverkehrsstraßen für ein Tempo 30-Pilotprojekt vorschlägt, aus 2013 stammt. Aus Sicht der BBB-Fraktion muss angesichts der Entwicklung der Verkehrssituation seitdem und weiterer geplanter struktureller VeränderungenSeite 1 von 2 Seite 2 im Straßennetz der Bundesstadt hinterfragt werden, ob die darin vorgeschlagenen Maßnahmen noch aktuell sind. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de