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202060-04 AA · Änderungsantrag

Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 Antrag zur Vorlage 202060

Nummer
202060-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
26.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 202060 Realisierung Pilotprojekt Tempo 30

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Änderungsantrag
öffentlich
202060-04 AA
Antragsteller/in:
Achim Schröder
26.11.20
Realisierung Pilotprojekt Tempo 30
Antrag zur Vorlage 202060
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verfolgung des Pilotprojekts Tempo 30 auf der Bernkasteler Straße und der
Servatiusstraße wird ausgesetzt. Vor einer Weiterverfolgung wird die
Verwaltung gebeten, die nachfolgend erläuterten Messungen und
Verkehrszählungen vorzunehmen und den Rat über die Ergebnisse mit einem
entsprechenden Vorschlag über das weitere Vorgehen zu unterrichten.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Bernkasteler Straße und die
Servatiusstraße werden durch aktuelle städtische Messungen sowie eine
aktuelle Verkehrszählung verifiziert. Bei diesen Messungen ist ein Lärmprofil
über 24 Stunden zu erstellen. Durch geeignete Messungen ist zudem der durch
den Luft- und Schienenverkehr eingetragene Lärm separat zu identifizieren und
ebenfalls über 24 Stunden zu erfassen.
Begründung
Die Daten von https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ sind für eine
realistische Beurteilung der Lärmbelastung nicht geeignet.
So wird der Luftverkehr als Lärmquelle nicht separat erfasst, der jedoch 2017
auf Grund des hohen Luftverkehrsaufkommens am Flughafen Köln-Bonn für
deutliche Geräuschpegel gesorgt haben dürfte.
Die durch das Eisenbahn-Bundesamt erfassten Lärmpegel für die Schiene
deuten auf erhebliche und alles andere überlagernde Einflüsse durch den
Schienenverkehr hin.
Die Lärmkartierung bleibt zusätzlich die Antwort schuldig, an welchen
Messpunkten Verkehrszählungen vorgenommen wurden, weil nicht klar ist, an
welchen Stellen sich zusätzlicher Verkehr aufbaut. Als Beispiel sei angeführt,
dass für die Friesdorfer Straße 3,4 Mio Fahrzeugbewegungen pro Jahr gezählt
wurden, aber mit dem Übergang zur Bernkasteler Straße plötzlich 4,7 Mio
Bewegungen angegeben werden.
Es muss zudem geklärt werden, welchen Ursprung der Fahrzeugverkehr hat.
Sind es Anwohner oder ist es Durchgangsverkehr? Ist es Schwerlastverkehr,
der nun einmal bei der Zufahrt zu Gewerbegebieten (z.B. Bad Godesberg Nord)Seite 1 von 2

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stattfindet? Sind es alte Busse? Welche Effekte haben Betriebsverlagerung
(Stolle, Boge)?
Zu klären sind auch die Zeitpunkte der Fahrzeugbewegungen, ob sie also im
Wesentlichen zu Berufsverkehrszeiten stattfindenden.
Darüber hinaus sind Einmaleffekte zu identifizieren und herauszurechnen, wie
sie z.B. durch größere Abriss- und Baumaßnahmen entstehen.
Auch sind die Auswirkungen auf die Fahrpläne und Anschlüsse der Buslinien
612, 614 und 631 zu analysieren, da der ÖPNV nicht unattraktiv gemacht
werden sollte. Die SWB haben selbst vor der Gefahr gewarnt, dass Tempo 30
die auf der Bernkasteler Straße und Servatiusstraße verkehrenden Buslinien
verlangsamt.
Bis zur Klärung dieser Punkte ist von einer generellen Tempo 30 Regelung für
die Bernkasteler Straße und die Servatiusstraße abzusehen.
Bereits heute findet zudem Entschleunigung statt durch auf der Fahrbahn
haltenden Busverkehr, durch den Kreisverkehr an der Hochkreuzallee sowie
durch zahlreiche Ampeln.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 21:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de