202060-04 AA · Änderungsantrag
Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 Antrag zur Vorlage 202060
Kerndaten
- Nummer
- 202060-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 26.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 202060-04 AA Antragsteller/in: Achim Schröder 26.11.20 Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 Antrag zur Vorlage 202060 Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verfolgung des Pilotprojekts Tempo 30 auf der Bernkasteler Straße und der Servatiusstraße wird ausgesetzt. Vor einer Weiterverfolgung wird die Verwaltung gebeten, die nachfolgend erläuterten Messungen und Verkehrszählungen vorzunehmen und den Rat über die Ergebnisse mit einem entsprechenden Vorschlag über das weitere Vorgehen zu unterrichten. Die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Bernkasteler Straße und die Servatiusstraße werden durch aktuelle städtische Messungen sowie eine aktuelle Verkehrszählung verifiziert. Bei diesen Messungen ist ein Lärmprofil über 24 Stunden zu erstellen. Durch geeignete Messungen ist zudem der durch den Luft- und Schienenverkehr eingetragene Lärm separat zu identifizieren und ebenfalls über 24 Stunden zu erfassen. Begründung Die Daten von https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ sind für eine realistische Beurteilung der Lärmbelastung nicht geeignet. So wird der Luftverkehr als Lärmquelle nicht separat erfasst, der jedoch 2017 auf Grund des hohen Luftverkehrsaufkommens am Flughafen Köln-Bonn für deutliche Geräuschpegel gesorgt haben dürfte. Die durch das Eisenbahn-Bundesamt erfassten Lärmpegel für die Schiene deuten auf erhebliche und alles andere überlagernde Einflüsse durch den Schienenverkehr hin. Die Lärmkartierung bleibt zusätzlich die Antwort schuldig, an welchen Messpunkten Verkehrszählungen vorgenommen wurden, weil nicht klar ist, an welchen Stellen sich zusätzlicher Verkehr aufbaut. Als Beispiel sei angeführt, dass für die Friesdorfer Straße 3,4 Mio Fahrzeugbewegungen pro Jahr gezählt wurden, aber mit dem Übergang zur Bernkasteler Straße plötzlich 4,7 Mio Bewegungen angegeben werden. Es muss zudem geklärt werden, welchen Ursprung der Fahrzeugverkehr hat. Sind es Anwohner oder ist es Durchgangsverkehr? Ist es Schwerlastverkehr, der nun einmal bei der Zufahrt zu Gewerbegebieten (z.B. Bad Godesberg Nord)Seite 1 von 2 Seite 2 stattfindet? Sind es alte Busse? Welche Effekte haben Betriebsverlagerung (Stolle, Boge)? Zu klären sind auch die Zeitpunkte der Fahrzeugbewegungen, ob sie also im Wesentlichen zu Berufsverkehrszeiten stattfindenden. Darüber hinaus sind Einmaleffekte zu identifizieren und herauszurechnen, wie sie z.B. durch größere Abriss- und Baumaßnahmen entstehen. Auch sind die Auswirkungen auf die Fahrpläne und Anschlüsse der Buslinien 612, 614 und 631 zu analysieren, da der ÖPNV nicht unattraktiv gemacht werden sollte. Die SWB haben selbst vor der Gefahr gewarnt, dass Tempo 30 die auf der Bernkasteler Straße und Servatiusstraße verkehrenden Buslinien verlangsamt. Bis zur Klärung dieser Punkte ist von einer generellen Tempo 30 Regelung für die Bernkasteler Straße und die Servatiusstraße abzusehen. Bereits heute findet zudem Entschleunigung statt durch auf der Fahrbahn haltenden Busverkehr, durch den Kreisverkehr an der Hochkreuzallee sowie durch zahlreiche Ampeln. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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