202060-03 AA · Änderungsantrag
Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 Antrag zur Vorlage 202060
Kerndaten
- Nummer
- 202060-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 26.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 202060-03 AA Antragsteller/in: Werner Hümmrich 26.11.20 Realisierung Pilotprojekt Tempo 30 Antrag zur Vorlage 202060 Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verfolgung des Pilotprojektes Tempo 30 auf der Königswinterer Straße wird ausgesetzt. Vor einer Weiterverfolgung wird die Verwaltung gebeten, die nachfolgend erläuterten Messungen und Verkehrszählungen vorzunehmen und den Rat über die Ergebnisse mit einem entsprechenden Vorschlag über das weitere Vorgehen zu unterrichten. Die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Königswinterer Straße werden durch aktuelle städtische Messungen sowie eine aktuelle Verkehrszählung verifiziert. Bei diesen Messungen ist ein Lärmprofil über 24 Stunden zu erstellen. Durch geeignete Messungen ist zudem der durch Luft- und Schienenverkehr eingetragene Lärm separat zu identifizieren und ebenfalls über 24 Stunden zu erfassen. Begründung Die Daten von https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ sind für eine realistische Beurteilung der Lärmbelastung nicht geeignet. Die durch das Eisenbahn-Bundesamt erfassten Lärmpegel für die Schiene deuten auf erhebliche und alles andere überlagernde Einflüsse durch den Schienenverkehr hin. Auch wird der Luftverkehr als Lärmquelle nicht separat erfasst, der jedoch 2017 auf Grund des hohen Luftverkehrsaufkommens am Flughafen Köln-Bonn und die daraus zusätzlich resultierenden Zubringerfahrten für deutliche Geräuschpegel gesorgt haben dürfte. Es muss zudem geklärt werden, welchen Ursprung der Fahrzeugverkehr hat. Sind es Anwohner oder ist es Durchgangsverkehr? Ist es Schwerlastverkehr, der nun einmal bei der Zufahrt zu Gewerbegebieten (z.B. Maarstraße) stattfindet? Sind es Busse? Welche Effekte haben die ansässigen Betriebe?Seite 1 von 2 Seite 2 Als Beispiel sei angeführt, dass über die Südbrücke (A 562) ca. 23 Mio. Fahrzeuge pro Jahr fahren, über die B42 21 Mio. Fahrzeuge und über die A59 42 Mio. Fahrzeuge. Demgegenüber auf der Königswinterer Straße 5,62 Mio. (Quelle: Stadt Bonn 2017). Es ist also nicht ohne weitere Verifizierung belegt, dass eine generelle Tempo 30 Regelung hier Abhilfe schafft. Die Lärmkartierung bleibt zusätzlich die Antwort schuldig, an welchen Messpunkten Verkehrszählungen vorgenommen wurden, weil nicht klar ist, an welchen Stellen sich zusätzlicher Verkehr aufbaut. Zu klären sind auch die Zeitpunkte der Fahrzeugbewegungen, ob sie also im Wesentlichen zu Berufsverkehrszeiten stattfindenden. Darüber hinaus sind Einmaleffekte zu identifizieren und herauszurechnen, wie sie z.B. durch größere Abriss- und Baumaßnahmen entstehen. Auch sind die Auswirkungen auf die Fahrpläne des ÖPNV zu analysieren, da der ÖPNV nicht unattraktiv gemacht werden sollte. Die SWB haben selbst vor der Gefahr gewarnt, dass Tempo 30 die auf der Königswinterer Straße verkehrenden Buslinien verlangsamt. Bis zur Klärung dieser Punkte ist von einer generellen Tempo 30 Regelung für die Königswinterer Straße abzusehen. Bereits heute findet zudem Entschleunigung statt durch zahlreiche Einmündungen (Rastenweg, Samannstraße, Gerichtsweg, Flutgrabe, Kirchstraße, Küdinghovener Straße, Dornenkreuzstraße, Haldenstraße, Burggrafenstraße, Am Brünnchen, Pützweg, Finkenbergstraße, Kreuzherrenstraße, Weinbergweg und Am Finkenberg) sowie durch zahlreiche Ampeln statt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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