202060-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Realisierung Pilotprojekt Tempo 30- Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 202060-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202060-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Realisierung Pilotprojekt Tempo 30- Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Bei Beschlussfassung wird die Verwaltung die verkehrlichen Maßnahmen auf der Servatiusstraße/Bernkasteler Straße und Königswinterer Straße umsetzen. Zum zweiten Antragsbestandteil, darüber hinaus bis Mai 2021 weitere Vorschläge für Geschwindigkeitsreduzierungen vorzulegen: Die Regelgeschwindigkeit innerorts ist gemäß StVO 50 km/h. Eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung ist bei Vorliegen der Gründe gemäß § 45 auf 30 km/h zulässig, u.a. wegen Lärmschutz. Zudem müssen weitere Aspekte in die Abwägung einfließen. Die Verwaltung prüft im Rahmen der Lärmaktionsplanung, ob und auf welchen Hauptverkehrsstraßen in Bonn eine Temporeduzierung aus Lärmschutzgründen eingeführt werden kann. In einem Gutachten wurden 2013 auf Basis unterschiedlicher Kriterien vier Abschnitte an Hauptverkehrsstraßen für ein Tempo 30-Pilotprojekt vorgeschlagen. Zu einer politischen Beschlussfassung über diesen Vorschlag kam es nicht. In 2019 wurden gemäß Beschluss DS 190311 zwei Abschnitte des ursprünglichen Vorschlags als Pilotprojekte für die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen ausgewählt („An der Josefshöhe“ und „Auf dem Hügel“). Die einjährige Testphase endet Anfang März 2021. Es ist gemäß Beschluss (DS 190311) vorgesehen, dass die Verwaltung einen Erfahrungsbericht als Grundlage für die Entscheidung über das weitere Vorgehen vorlegt. Die Verwaltung wird zeitnah die Auswertung der beiden Pilotprojekte „An der Josefshöhe“ und „Auf dem Hügel“ vornehmen. Die Erkenntnisse aus diesen beiden Testphasen würden dann in eine Prüfung weiterer umsetzbarer Tempo 30 Abschnitte im Stadtgebiet einfließen. Die Verwaltung würde sich bemühen, diese Vorschläge im ersten Halbjahr 2021 vorzulegen. Bei Beschluss des Antrages wird die Verwaltung für die Auswertung und die Erarbeitung weiterer Vorschläge einen Gutachter beauftragen, da eine vollständige eigene Erarbeitung aufgrund der personellen Situation im Sachgebiet nicht durchgeführt werden kann. Die Kosten für die BeauftragungSeite 1 von 2 Seite 2 eines Gutachters sind in den Haushaltsanmeldungen 2021/2022 nicht enthalten und würden noch nachträglich zur Aufnahme in den Haushaltsplan vorgeschlagen. Eine belastbare Aussage zur Höhe der Kosten ist nur auf der Grundlage eines Angebotes möglich, das in der Kürze der Zeit nicht verfügbar ist. Eine unverbindliche Einschätzung in einem Telefonat durch den beauftragten Gutachter des Lärmaktionsplans hat eine Größenordnung von 20.000€ ergeben. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de