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202060-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Realisierung Pilotprojekt Tempo 30- Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
202060-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 202060 Realisierung Pilotprojekt Tempo 30

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202060-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Realisierung Pilotprojekt Tempo 30- Stellungnahme
der Verwaltung
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Bei Beschlussfassung wird die Verwaltung die verkehrlichen Maßnahmen auf
der Servatiusstraße/Bernkasteler Straße und Königswinterer Straße umsetzen.
Zum zweiten Antragsbestandteil, darüber hinaus bis Mai 2021 weitere
Vorschläge für Geschwindigkeitsreduzierungen vorzulegen:
Die Regelgeschwindigkeit innerorts ist gemäß StVO 50 km/h. Eine weitere
Geschwindigkeitsreduzierung ist bei Vorliegen der Gründe gemäß § 45 auf 30
km/h zulässig, u.a. wegen Lärmschutz. Zudem müssen weitere Aspekte in die
Abwägung einfließen.
Die Verwaltung prüft im Rahmen der Lärmaktionsplanung, ob und auf welchen
Hauptverkehrsstraßen in Bonn eine Temporeduzierung aus
Lärmschutzgründen eingeführt werden kann. In einem Gutachten wurden 2013
auf Basis unterschiedlicher Kriterien vier Abschnitte an Hauptverkehrsstraßen
für ein Tempo 30-Pilotprojekt vorgeschlagen. Zu einer politischen
Beschlussfassung über diesen Vorschlag kam es nicht.
In 2019 wurden gemäß Beschluss DS 190311 zwei Abschnitte des
ursprünglichen Vorschlags als Pilotprojekte für die Einführung von Tempo 30
auf Hauptverkehrsstraßen ausgewählt („An der Josefshöhe“ und „Auf dem
Hügel“). Die einjährige Testphase endet Anfang März 2021. Es ist gemäß
Beschluss (DS 190311) vorgesehen, dass die Verwaltung einen
Erfahrungsbericht als Grundlage für die Entscheidung über das weitere
Vorgehen vorlegt.
Die Verwaltung wird zeitnah die Auswertung der beiden Pilotprojekte „An der
Josefshöhe“ und „Auf dem Hügel“ vornehmen. Die Erkenntnisse aus diesen
beiden Testphasen würden dann in eine Prüfung weiterer umsetzbarer Tempo
30 Abschnitte im Stadtgebiet einfließen. Die Verwaltung würde sich bemühen,
diese Vorschläge im ersten Halbjahr 2021 vorzulegen.
Bei Beschluss des Antrages wird die Verwaltung für die Auswertung und die
Erarbeitung weiterer Vorschläge einen Gutachter beauftragen, da eine
vollständige eigene Erarbeitung aufgrund der personellen Situation im
Sachgebiet nicht durchgeführt werden kann. Die Kosten für die BeauftragungSeite 1 von 2

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eines Gutachters sind in den Haushaltsanmeldungen 2021/2022 nicht enthalten
und würden noch nachträglich zur Aufnahme in den Haushaltsplan
vorgeschlagen. Eine belastbare Aussage zur Höhe der Kosten ist nur auf der
Grundlage eines Angebotes möglich, das in der Kürze der Zeit nicht verfügbar
ist. Eine unverbindliche Einschätzung in einem Telefonat durch den
beauftragten Gutachter des Lärmaktionsplans hat eine Größenordnung von
20.000€ ergeben.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de