202059 · Antrag
Erhalt von Sozialwohnungen
Kerndaten
- Nummer
- 202059
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 17.02.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 202059 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Annette Standop SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin 19.11.2020 Erhalt von Sozialwohnungen Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Empfehlung Rat 04.02.2021 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Die Verwaltung wird gebeten, zukünftig Immobilienverkäufe in Gebieten mit allgemeinem Vorkaufsrecht nach § 24, 3 und 4 und besonderem Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB den politischen Gremien Planungs-, Wohn-(Sozial-) und Finanzausschuss bereits bei Bekanntwerden der Verkaufsabsichten, jedenfalls vor Abschluss der Verkaufsverhandlungen anzuzeigen. 2. Die Verwaltung möge mitteilen, aus welchen Haushaltsstellen und mit welchem Finanzvolumen evtl. Ankäufe von Sozialwohnungen bereits aktuell möglich wären. 3. Die Verwaltung möge für die nächsten Haushaltsberatungen einen Finanzierungsbeschluss vorbereiten, der den Ankauf von Sozialwohnungen ermöglicht, insbesondere in Gebieten mit städtischem Vorkaufsrecht. Grundlagen eines solchen Beschlusses sollen Kostenkalkulationen über Kaufpreise, Instandsetzungsmaßnahmen und Vermietung von gefördertem Wohnraum sein, ggf. mit Hilfe der VEBOWAG. Über die Gesamtwirtschaftlichkeit eines Ankaufs ist dann im Einzelfall auf Vorlage der Verwaltung zu entscheiden. Begründung Ein Ziel städtischer Sozial- und Wohnungspolitik ist das Angebot preisgünstigen Wohnraums. Derzeit verliert Bonn kontinuierlich geförderte Wohnungen, weil sie vertragsgemäß aus der Bindung fallen. In Sanierungsgebieten, insbesondere in Tannenbusch, besteht städtisches Vorkaufsrecht. Dieses kann unter bestimmten Bedingungen in Anspruch genommen werden. Dafür ist u.a. der o.a. Beschluss erforderlich.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de