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202059 · Antrag

Erhalt von Sozialwohnungen

Nummer
202059
Art
Antrag
Veröffentlicht
17.02.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 17.02.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 16.09.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 16.09.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 202059-01 ST Erhalt von Sozialwohnungen
  2. 202059-02 ST Erhalt von Sozialwohnungen
  3. 202059-03 ST Erhalt von Sozialwohnungen

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Antrag
öffentlich
202059
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Annette Standop
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
19.11.2020
Erhalt von Sozialwohnungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Empfehlung
Rat 04.02.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Die Verwaltung wird gebeten, zukünftig Immobilienverkäufe in Gebieten
mit allgemeinem Vorkaufsrecht nach § 24, 3 und 4 und besonderem
Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB den politischen Gremien Planungs-,
Wohn-(Sozial-) und Finanzausschuss bereits bei Bekanntwerden der
Verkaufsabsichten, jedenfalls vor Abschluss der
Verkaufsverhandlungen anzuzeigen.
2. Die Verwaltung möge mitteilen, aus welchen Haushaltsstellen und mit
welchem Finanzvolumen evtl. Ankäufe von Sozialwohnungen bereits
aktuell möglich wären.
3. Die Verwaltung möge für die nächsten Haushaltsberatungen einen
Finanzierungsbeschluss vorbereiten, der den Ankauf von
Sozialwohnungen ermöglicht, insbesondere in Gebieten mit städtischem
Vorkaufsrecht. Grundlagen eines solchen Beschlusses sollen
Kostenkalkulationen über Kaufpreise, Instandsetzungsmaßnahmen und
Vermietung von gefördertem Wohnraum sein, ggf. mit Hilfe der
VEBOWAG. Über die Gesamtwirtschaftlichkeit eines Ankaufs ist dann
im Einzelfall auf Vorlage der Verwaltung zu entscheiden.
Begründung
Ein Ziel städtischer Sozial- und Wohnungspolitik ist das Angebot preisgünstigen
Wohnraums. Derzeit verliert Bonn kontinuierlich geförderte Wohnungen, weil
sie vertragsgemäß aus der Bindung fallen. In Sanierungsgebieten,
insbesondere in Tannenbusch, besteht städtisches Vorkaufsrecht. Dieses kann
unter bestimmten Bedingungen in Anspruch genommen werden. Dafür ist u.a.
der o.a. Beschluss erforderlich.Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de