← Vorlagen

202056 · Große Anfrage

Melbbad; Aktueller Sachstand

Nummer
202056
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
25.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 202056-01 ST Melbbad; Aktueller Sachstand

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.073 Zeichen)
Große Anfrage
öffentlich
202056
Fragesteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Albert Weidmann
19.11.2020
Melbbad; Aktueller Sachstand
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Trifft es zu, dass der Oberbürgermeisterin seitens des Ministeriums für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW eine
Verfügung vorliegt mit der Anweisung, von der Erteilung eines Bau-
Vorbescheides für die geplante Wohnbebauung auf dem
Melbbadgelände vorerst abzusehen, da unklar ist, ob sich das
Vorhaben hinsichtlich der Gebäudelänge in die Umgebungsbebauung
einfügt?
2. Trifft es zu, dass eine übergeordnete Landesbehörde gegenüber der
Stadt Bonn und/oder der VEBOWAG Bedenken gegen die
Rechtmäßigkeit der Vergabe des Melbbad-Grundstücks an die
VEBOWAG im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung der
Schwimmbad-Funktionsräume durch die VEBOWAG geäußert hat und
wenn ja, worin genau bestehen die rechtlichen Bedenken der
Landesbehörde?
3. Trifft es zu, dass die Bezirksregierung Köln bereits im Januar 2020
hinsichtlich des Abbruchs der Gebäude des Melbbades und der
Errichtung der neuen Wohnbebauung um erneute Beteiligung gebeten
hat und wenn ja, aus welchen Gründen ist die Bezirksregierung Köln zu
beteiligen? Ist diese Beteiligung mit Blick auf die bereits von der
VEBOWAG eingereichte Abrissanzeige erfolgt und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
4. Trifft es zu, dass der Amtsvorgänger der Oberbürgermeisterin bereits
Mitte Juli 2020 und damit vor der Einreichung des Bürgerbegehrens
Kenntnis von folgenden Kosten im Zusammenhang mit der geplanten
Bebauung durch die VEBOWAG hatte:
- Ausgangswert für den Grundstückskaufpreis,
- Kosten der Sondergründung
- Kosten für Abbruch der Bestandsgebäude sowie Entsorgung inkl.
Altlasten,
- Kosten für die Errichtung der Schwimmbadfunktionsräume durch die
VEBOWAG?Seite 1 von 2

Seite 2
5. Trifft es somit auch zu, dass der Amtsvorgänger der
Oberbürgermeisterin sowohl die Öffentlichkeit als auch den Rat nicht
über seine Erkenntnisse zu Frage 4 informiert hat?
6. Trifft es zu, dass die VEBOWAG nach wie vor die gutachterlich
festgestellten Kosten für die erforderliche Sondergründung vom
Kaufpreis abziehen möchte und wenn ja, teilt die Oberbürgermeisterin
diesbezüglich die ablehnende Position ihres Amtsvorgängers?
7. Trifft es zu, dass laut einem Schreiben von Stadtdirektor Wolfgang
Fuchs ein Gespräch zwischen Stadtbaurat Helmut Wiesner und dem
Land NRW zur geplanten Bebauung des Melbbades stattgefunden hat
und wenn ja, wann hat dieses Gespräch mit welchen Vertretern des
Landes NRW genau, welchen Inhalten und Ergebnissen stattgefunden?
8. Wie beurteilt die Oberbürgermeisterin den Umstand, dass auch nach
der Feststellung der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens und dem
Nichtbeitreten des Rates am 1. September 2020 in nicht unerheblichem
Umfang Personalkapazitäten der Verwaltung darauf verwendet werden,
den Verkauf des Grundstücks und die Bebauung durch die VEBOWAG
voranzutreiben?
Begründung
Das Interesse der Fragesteller ergibt sich aus den gestellten Fragen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 17:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de