202056 · Große Anfrage
Melbbad; Aktueller Sachstand
Kerndaten
- Nummer
- 202056
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 25.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Große Anfrage öffentlich 202056 Fragesteller/in: BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Albert Weidmann 19.11.2020 Melbbad; Aktueller Sachstand Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Trifft es zu, dass der Oberbürgermeisterin seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW eine Verfügung vorliegt mit der Anweisung, von der Erteilung eines Bau- Vorbescheides für die geplante Wohnbebauung auf dem Melbbadgelände vorerst abzusehen, da unklar ist, ob sich das Vorhaben hinsichtlich der Gebäudelänge in die Umgebungsbebauung einfügt? 2. Trifft es zu, dass eine übergeordnete Landesbehörde gegenüber der Stadt Bonn und/oder der VEBOWAG Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Vergabe des Melbbad-Grundstücks an die VEBOWAG im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung der Schwimmbad-Funktionsräume durch die VEBOWAG geäußert hat und wenn ja, worin genau bestehen die rechtlichen Bedenken der Landesbehörde? 3. Trifft es zu, dass die Bezirksregierung Köln bereits im Januar 2020 hinsichtlich des Abbruchs der Gebäude des Melbbades und der Errichtung der neuen Wohnbebauung um erneute Beteiligung gebeten hat und wenn ja, aus welchen Gründen ist die Bezirksregierung Köln zu beteiligen? Ist diese Beteiligung mit Blick auf die bereits von der VEBOWAG eingereichte Abrissanzeige erfolgt und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 4. Trifft es zu, dass der Amtsvorgänger der Oberbürgermeisterin bereits Mitte Juli 2020 und damit vor der Einreichung des Bürgerbegehrens Kenntnis von folgenden Kosten im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung durch die VEBOWAG hatte: - Ausgangswert für den Grundstückskaufpreis, - Kosten der Sondergründung - Kosten für Abbruch der Bestandsgebäude sowie Entsorgung inkl. Altlasten, - Kosten für die Errichtung der Schwimmbadfunktionsräume durch die VEBOWAG?Seite 1 von 2 Seite 2 5. Trifft es somit auch zu, dass der Amtsvorgänger der Oberbürgermeisterin sowohl die Öffentlichkeit als auch den Rat nicht über seine Erkenntnisse zu Frage 4 informiert hat? 6. Trifft es zu, dass die VEBOWAG nach wie vor die gutachterlich festgestellten Kosten für die erforderliche Sondergründung vom Kaufpreis abziehen möchte und wenn ja, teilt die Oberbürgermeisterin diesbezüglich die ablehnende Position ihres Amtsvorgängers? 7. Trifft es zu, dass laut einem Schreiben von Stadtdirektor Wolfgang Fuchs ein Gespräch zwischen Stadtbaurat Helmut Wiesner und dem Land NRW zur geplanten Bebauung des Melbbades stattgefunden hat und wenn ja, wann hat dieses Gespräch mit welchen Vertretern des Landes NRW genau, welchen Inhalten und Ergebnissen stattgefunden? 8. Wie beurteilt die Oberbürgermeisterin den Umstand, dass auch nach der Feststellung der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens und dem Nichtbeitreten des Rates am 1. September 2020 in nicht unerheblichem Umfang Personalkapazitäten der Verwaltung darauf verwendet werden, den Verkauf des Grundstücks und die Bebauung durch die VEBOWAG voranzutreiben? Begründung Das Interesse der Fragesteller ergibt sich aus den gestellten Fragen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de