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202049-02 DA · Dringlichkeitsantrag

Betreff Einstellung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „R(H)EINWOHNEN“ Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 202049

Nummer
202049-02 DA
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
07.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 07.12.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 24.02.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 24.02.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202049 Betreff Einstellung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „R(H)EINWOHNEN“

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Text anzeigen (2.755 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag
öffentlich
202049-02 DA
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Maas
04.12.2020 gez. Mohn
Betreff Einstellung des Verfahrens für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„R(H)EINWOHNEN“
Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 202049
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Empfehlung
Gleichlautender Antrag wurde bereits für die Ratssitzung am 10.12.2020
gestellt. Nur die Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 09.12.2020 bietet
somit die Gelegenheit zur Vorberatung.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Der vom Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz in seiner
Sitzung am 19.01.2017 (DS-Nr. 1613035) gefasste Grundsatzbeschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8021-19 zugunsten des Bauvorhabens
„R(h)einwohnen am Landgrabenweg wird aufgehoben.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6820-2 „R(H)EINWOHNEN“ im
Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Limperich zwischen der Deutschen Telekom AG,
dem Landgrabenweg, dem Himmerichweg sowie dem Bahnkörper der
rechtsrheinischen Strecke Köln-Niederlahnstein der Deutschen Bahn AG wird
nicht weiterverfolgt.
3. Eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8021-19, der für die Fläche am
Landgrabenweg zwischen Himmerichweg und Telekom eine landwirtschafte
Nutzung bzw. ein Sondergebiet „Gartenmarkt“ festsetzt, erfolgt nicht.
Begründung
Ein Investor beabsichtigt seit rund 4 Jahren, das Areal zwischen der Deutschen
Telekom AG, dem Landgrabenweg, dem Himmerichweg sowie der
Eisenbahnstrecke Köln-Niederlahn zu bebauen. Geplant sind bis zu 250
Wohnungen und ein Bürogebäude mit 8.000 m² Geschossfläche. Die
Wohneinheiten sollen eine Gesamtgröße von ca. 25.000 m² einnehmen, 40%
davon sollen als Sozialwohnungen errichtet werden. Die bisherige Mehrheit imSeite 1 von 2

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Rat und der BV Beuel befürworteten das Vorhaben und wollten zu diesem
Zweck das bestehende Ortsrecht ändern (Vgl. DS 1812868).
Die BBB-Fraktion lehnt die Bebauung nach wie vor ab, weil das Vorhaben
klimatisch nicht vertretbar ist:
Das im Rahmen der Planungen zu T-Mobil II gefertigte Gutachten des
Deutschen Wetterdienstes von 2001 kam für den Bereich zum eindeutigen
Ergebnis, dass aus stadtklimatischer Sicht auf eine Bebauung des westlich des
Telekombaus gelegenen, restlichen Freiflächenstreifens sowie der
angrenzenden Freiflächen südwestlich des Landgrabenwegs und jenseits der
Eisenbahnlinie unbedingt zu verzichten ist.
Vom Investor bezahlten Gutachten, die etwa zu einem anderen Ergebnis
kommen, schenken die Antragsteller keinen Glauben.
Laut Satzungsbeschluss zum derzeit geltenden Bebauungsplan für das Gebiet
dienen die Festsetzungen zum Gelände der Gärtnerei als „Landwirtschaftliche
Fläche“ als Ausgleich für den massiven Eingriff im Bereich der T-Mobile.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de