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202049-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Betreff Einstellung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „R(H)EINWOHNEN“

Nummer
202049-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202049 Betreff Einstellung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „R(H)EINWOHNEN“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202049-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Betreff Einstellung des Verfahrens für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„R(H)EINWOHNEN“
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Einstellung des Verfahrens wird aufgrund der hohen Anzahl von z. T.
öffentlich geförderten Wohneinheiten in städtebaulich integrierter,
verkehrsgünstiger Lage nicht empfohlen.
Das Planverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
6820-2 befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen
Vorhabenträger, Planungsbüro, Gutachtern und Verwaltung. Es wird ein
Bebauungsplanentwurf erstellt, der zur öffentlichen Auslegung nach § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durch die zuständigen Ratsgremien
beschlossen werden kann.
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans zur Erweiterung der T-
Mobile- Zentrale wurde im Jahr 2000 durch den Deutschen Wetterdienst
(DWD) ein Klimagutachten erstellt, das die durch die Planung
verursachten Änderungen von Windverhältnissen und Lufttemperaturen
betrachtet hat. Das Gutachten schloss mit der Empfehlung, auf eine
weitere Bebauung der angrenzenden Freiflächen (rechtsrheinische
Rheinaue, Freifläche Mehlbergweg und Plangebiet B-Plan Nr. 6820-2)
zu verzichten.
Für das Plankonzept zum Bebauungsplan R(h)einwohnen
zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs 1. BauGB wurde durch die
Stadt die Erstellung eines Gutachtens in Auftrag gegeben, welches die
durch die geplante Bebauung ausgelösten Veränderungen der
Lufttemperatur und des Windfelds im Plangebiet und den angrenzenden
Siedlungsflächen detailliert darstellen sollte.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass außerhalb des
Plangebietes nennenswerte Veränderungen der gefühlten Temperatur
im Tageszeitraum ausgeschlossen werden können. Die größten
Abweichungen gegenüber der Bestandssituation liegen bei ca. 0,3 °C.
Da das Plangebiet momentan in weiten Teilen unbebaut ist, kommt esSeite 1 von 2

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durch die Neubauten erwartungsgemäß zu deutlichen Abnahmen der
Windgeschwindigkeiten, sowohl im Jahresmittel als auch bei der
Betrachtung der einzelnen Anströmrichtungen. Außerhalb des
Plangebietes klingen die Windfeldveränderungen meist sehr schnell ab
oder beschränken sich auf Freiflächen in einigem Abstand zu
bestehenden Wohngebäuden.
Das Gutachten schließt mit Empfehlungen, welche die klimatischen
Auswirkungen weiter verringern können. Diese Empfehlungen sind für
die Planung zu berücksichtigen.
Auf Basis der fachlichen Prüfung des Gutachtens durch die Verwaltung
besteht kein Anlass, die Methodik oder die Ergebnisse des Gutachtens
anzuzweifeln.
Anlage/n
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