202049-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Betreff Einstellung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „R(H)EINWOHNEN“
Kerndaten
- Nummer
- 202049-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202049-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Betreff Einstellung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „R(H)EINWOHNEN“ Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Einstellung des Verfahrens wird aufgrund der hohen Anzahl von z. T. öffentlich geförderten Wohneinheiten in städtebaulich integrierter, verkehrsgünstiger Lage nicht empfohlen. Das Planverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6820-2 befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen Vorhabenträger, Planungsbüro, Gutachtern und Verwaltung. Es wird ein Bebauungsplanentwurf erstellt, der zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durch die zuständigen Ratsgremien beschlossen werden kann. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans zur Erweiterung der T- Mobile- Zentrale wurde im Jahr 2000 durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) ein Klimagutachten erstellt, das die durch die Planung verursachten Änderungen von Windverhältnissen und Lufttemperaturen betrachtet hat. Das Gutachten schloss mit der Empfehlung, auf eine weitere Bebauung der angrenzenden Freiflächen (rechtsrheinische Rheinaue, Freifläche Mehlbergweg und Plangebiet B-Plan Nr. 6820-2) zu verzichten. Für das Plankonzept zum Bebauungsplan R(h)einwohnen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs 1. BauGB wurde durch die Stadt die Erstellung eines Gutachtens in Auftrag gegeben, welches die durch die geplante Bebauung ausgelösten Veränderungen der Lufttemperatur und des Windfelds im Plangebiet und den angrenzenden Siedlungsflächen detailliert darstellen sollte. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass außerhalb des Plangebietes nennenswerte Veränderungen der gefühlten Temperatur im Tageszeitraum ausgeschlossen werden können. Die größten Abweichungen gegenüber der Bestandssituation liegen bei ca. 0,3 °C. Da das Plangebiet momentan in weiten Teilen unbebaut ist, kommt esSeite 1 von 2 Seite 2 durch die Neubauten erwartungsgemäß zu deutlichen Abnahmen der Windgeschwindigkeiten, sowohl im Jahresmittel als auch bei der Betrachtung der einzelnen Anströmrichtungen. Außerhalb des Plangebietes klingen die Windfeldveränderungen meist sehr schnell ab oder beschränken sich auf Freiflächen in einigem Abstand zu bestehenden Wohngebäuden. Das Gutachten schließt mit Empfehlungen, welche die klimatischen Auswirkungen weiter verringern können. Diese Empfehlungen sind für die Planung zu berücksichtigen. Auf Basis der fachlichen Prüfung des Gutachtens durch die Verwaltung besteht kein Anlass, die Methodik oder die Ergebnisse des Gutachtens anzuzweifeln. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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