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202049 · Antrag

Betreff Einstellung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „R(H)EINWOHNEN“

Nummer
202049
Art
Antrag
Veröffentlicht
25.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 25.11.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 14.12.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 202049-02 DA Betreff Einstellung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „R(H)EINWOHNEN“ Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 202049
  2. 202049-01 ST Betreff Einstellung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „R(H)EINWOHNEN“

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Antrag
öffentlich
202049
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
19.11.2020
Betreff Einstellung des Verfahrens für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„R(H)EINWOHNEN“
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Der vom Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz in seiner
Sitzung am 19.01.2017 (DS-Nr. 1613035) gefasste Grundsatzbeschluss
zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8021-19 zugunsten des
Bauvorhabens „R(h)einwohnen am Landgrabenweg wird aufgehoben.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6820-2 „R(H)EINWOHNEN“
im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Limperich zwischen der Deutschen
Telekom AG, dem Landgrabenweg, dem Himmerichweg sowie dem
Bahnkörper der rechtsrheinischen Strecke Köln-Niederlahnstein der
Deutschen Bahn AG wird nicht weiterverfolgt.
3. Eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8021-19, der für die Fläche
am Landgrabenweg zwischen Himmerichweg und Telekom eine
landwirtschafte Nutzung bzw. ein Sondergebiet „Gartenmarkt“ festsetzt,
erfolgt nicht.
Begründung
Ein Investor beabsichtigt seit rund 4 Jahren, das Areal zwischen der Deutschen
Telekom AG, dem Landgrabenweg, dem Himmerichweg sowie der
Eisenbahnstrecke Köln-Niederlahn zu bebauen. Geplant sind bis zu 250
Wohnungen und ein Bürogebäude mit 8.000 m² Geschossfläche. Die
Wohneinheiten sollen eine Gesamtgröße von ca. 25.000 m² einnehmen, 40%
davon sollen als Sozialwohnungen errichtet werden. Die bisherige Mehrheit im
Rat und der BV Beuel befürworteten das Vorhaben und wollten zu diesem
Zweck das bestehende Ortsrecht ändern (Vgl. DS 1812868).
Die BBB-Fraktion lehnt die Bebauung nach wie vor ab, weil das Vorhaben
klimatisch nicht vertretbar ist:
Das im Rahmen der Planungen zu T-Mobil II gefertigte Gutachten des
Deutschen Wetterdienstes von 2001 kam für den Bereich zum eindeutigenSeite 1 von 2

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Ergebnis, dass aus stadtklimatischer Sicht auf eine Bebauung des westlich des
Telekombaus gelegenen, restlichen Freiflächenstreifens sowie der
angrenzenden Freiflächen südwestlich des Landgrabenwegs und jenseits der
Eisenbahnlinie unbedingt zu verzichten ist.
Vom Investor bezahlten Gutachten, die etwa zu einem anderen Ergebnis
kommen, schenken die Antragsteller keinen Glauben.
Laut Satzungsbeschluss zum derzeit geltenden Bebauungsplan für das Gebiet
dienen die Festsetzungen zum Gelände der Gärtnerei als „Landwirtschaftliche
Fläche“ als Ausgleich für den massiven Eingriff im Bereich der T-Mobile.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de