202049 · Antrag
Betreff Einstellung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „R(H)EINWOHNEN“
Kerndaten
- Nummer
- 202049
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 25.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 202049 Antragsteller/in: BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 19.11.2020 Betreff Einstellung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „R(H)EINWOHNEN“ Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Der vom Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz in seiner Sitzung am 19.01.2017 (DS-Nr. 1613035) gefasste Grundsatzbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8021-19 zugunsten des Bauvorhabens „R(h)einwohnen am Landgrabenweg wird aufgehoben. 2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6820-2 „R(H)EINWOHNEN“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Limperich zwischen der Deutschen Telekom AG, dem Landgrabenweg, dem Himmerichweg sowie dem Bahnkörper der rechtsrheinischen Strecke Köln-Niederlahnstein der Deutschen Bahn AG wird nicht weiterverfolgt. 3. Eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8021-19, der für die Fläche am Landgrabenweg zwischen Himmerichweg und Telekom eine landwirtschafte Nutzung bzw. ein Sondergebiet „Gartenmarkt“ festsetzt, erfolgt nicht. Begründung Ein Investor beabsichtigt seit rund 4 Jahren, das Areal zwischen der Deutschen Telekom AG, dem Landgrabenweg, dem Himmerichweg sowie der Eisenbahnstrecke Köln-Niederlahn zu bebauen. Geplant sind bis zu 250 Wohnungen und ein Bürogebäude mit 8.000 m² Geschossfläche. Die Wohneinheiten sollen eine Gesamtgröße von ca. 25.000 m² einnehmen, 40% davon sollen als Sozialwohnungen errichtet werden. Die bisherige Mehrheit im Rat und der BV Beuel befürworteten das Vorhaben und wollten zu diesem Zweck das bestehende Ortsrecht ändern (Vgl. DS 1812868). Die BBB-Fraktion lehnt die Bebauung nach wie vor ab, weil das Vorhaben klimatisch nicht vertretbar ist: Das im Rahmen der Planungen zu T-Mobil II gefertigte Gutachten des Deutschen Wetterdienstes von 2001 kam für den Bereich zum eindeutigenSeite 1 von 2 Seite 2 Ergebnis, dass aus stadtklimatischer Sicht auf eine Bebauung des westlich des Telekombaus gelegenen, restlichen Freiflächenstreifens sowie der angrenzenden Freiflächen südwestlich des Landgrabenwegs und jenseits der Eisenbahnlinie unbedingt zu verzichten ist. Vom Investor bezahlten Gutachten, die etwa zu einem anderen Ergebnis kommen, schenken die Antragsteller keinen Glauben. Laut Satzungsbeschluss zum derzeit geltenden Bebauungsplan für das Gebiet dienen die Festsetzungen zum Gelände der Gärtnerei als „Landwirtschaftliche Fläche“ als Ausgleich für den massiven Eingriff im Bereich der T-Mobile. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de