202046 · Beschlussvorlage
Wahl von Mitgliedern in den Vorstand der Hoesch-Stiftung
Kerndaten
- Nummer
- 202046
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 202046 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Wahl von Mitgliedern in den Vorstand der Hoesch- Stiftung Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Als Mitglieder in den Vorstand der Hoesch-Stiftung werden gewählt: 1. Anja Lamodke (DIE GRÜNEN) 2. Feyza Yildiz (CDU) 3. Gieslint Grenz (SPD) 4. Jutta Acar (BBB) Die Amtszeit des neugewählten Vorstandes beginnt am 17.12.2020 und endet am 16.12.2026. Begründung Die Hoesch-Stiftung ist eine rechtlich selbstständige Stiftung, deren Zweck die Förderung bedürftiger Schüler/-innen im Stadtbezirk Bad Godesberg ist. Dieser Zweck wird verwirklicht durch Maßnahmen der gezielten Förderung einzelner Schüler/-innen und durch die Unterstützung schulischer Maßnahmen und Einrichtungen, die solchen Schüler/-innen zugutekommen. Nach der zurzeit gültigen Stiftungssatzung wird die Stiftung durch ihren Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Vorstand besteht aus - dem/ der jeweiligen Oberbürgermeister (in) der Bundesstadt Bonn als Vorsitzende (r) sowie - vier Mitgliedern, die gemäß § 7 der Stiftungssatzung vom Rat der Bundesstadt Bonn zu wählen sind.Seite 1 von 7 Seite 2 Die Wahlzeit der Vorstandsmitglieder beträgt sechs Jahre. Eine Wiederwahl ist statthaft. Nach der Stiftungssatzung ist es nicht erforderlich, dass die vom Rat zu wählenden Vorstandsmitglieder Stadtverordnete sind. Neben dem Oberbürgermeister, ständig im Vorstand vertreten durch Frau Dezernentin Krause, gehörten dem Vorstand der Hoesch-Stiftung bis zum 14.05.2020 folgende Mitglieder an: 1. Frau Stv. Gieslint Grenz (SPD) 2. Frau Stv. Monika Heinzel (Grüne) 3. Frau Dr. Lautz (CDU) 4. Herr Stv. Christian Gold (CDU) Für die Wahl der vier Vorstandsmitglieder ist das Wahlverfahren gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW (Hare-Niemeyer) anzuwenden. Anlage/n 1 Anlage Satzung Hoesch-Stiftung (öffentlich)Seite 2 von 7 Seite 3 von 7 Seite 4 von 7 Seite 5 von 7 Seite 6 von 7 Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de