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202046 · Beschlussvorlage

Wahl von Mitgliedern in den Vorstand der Hoesch-Stiftung

Nummer
202046
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.12.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
202046
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Wahl von Mitgliedern in den Vorstand der Hoesch-
Stiftung
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Als Mitglieder in den Vorstand der Hoesch-Stiftung werden gewählt:
1. Anja Lamodke (DIE GRÜNEN)
2. Feyza Yildiz (CDU)
3. Gieslint Grenz (SPD)
4. Jutta Acar (BBB)
Die Amtszeit des neugewählten Vorstandes beginnt am 17.12.2020 und endet
am 16.12.2026.
Begründung
Die Hoesch-Stiftung ist eine rechtlich selbstständige Stiftung, deren Zweck die
Förderung bedürftiger Schüler/-innen im Stadtbezirk Bad Godesberg ist. Dieser
Zweck wird verwirklicht durch Maßnahmen der gezielten Förderung einzelner
Schüler/-innen und durch die Unterstützung schulischer Maßnahmen und
Einrichtungen, die solchen Schüler/-innen zugutekommen.
Nach der zurzeit gültigen Stiftungssatzung wird die Stiftung durch ihren
Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Der Vorstand besteht aus
- dem/ der jeweiligen Oberbürgermeister (in) der Bundesstadt Bonn als
Vorsitzende (r) sowie
- vier Mitgliedern, die gemäß § 7 der Stiftungssatzung vom Rat der
Bundesstadt Bonn zu wählen sind.Seite 1 von 7

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Die Wahlzeit der Vorstandsmitglieder beträgt sechs Jahre. Eine Wiederwahl ist
statthaft. Nach der Stiftungssatzung ist es nicht erforderlich, dass die vom Rat
zu wählenden Vorstandsmitglieder Stadtverordnete sind.
Neben dem Oberbürgermeister, ständig im Vorstand vertreten durch Frau
Dezernentin Krause, gehörten dem Vorstand der Hoesch-Stiftung bis zum
14.05.2020 folgende Mitglieder an:
1. Frau Stv. Gieslint Grenz (SPD)
2. Frau Stv. Monika Heinzel (Grüne)
3. Frau Dr. Lautz (CDU)
4. Herr Stv. Christian Gold (CDU)
Für die Wahl der vier Vorstandsmitglieder ist das Wahlverfahren gemäß § 50
Abs. 3 GO NRW (Hare-Niemeyer) anzuwenden.
Anlage/n
1 Anlage Satzung Hoesch-Stiftung (öffentlich)Seite 2 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 22:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de