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202043-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einstufung der Peter-Heider-Straße als "Spielstraße"

Nummer
202043-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 202043 Bürgerantrag: Einstufung der Peter-Heider-Straße als "Spielstraße"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202043-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einstufung der Peter-Heider-Straße
als "Spielstraße"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 17.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Vorliegender Bürgerantrag beschäftigt sich mit den Fragen, ob die Einrichtung
eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Peter-Heider-Straße umsetzbar ist
und ob hierdurch Kosten für die Anwohner entstehen und Parkplätze wegfallen.
Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die
entsprechende Straße, insbesondere durch geschwindigkeitsreduzierende
Maßnahmen, überwiegend eine Aufenthalts- und Erschließungsfunktion hat.
Der verkehrsberuhigte Bereich muss also so angelegt sein, dass der typische
Charakter einer Straße z.B. mit Fahrbahn und Gehweg nicht vorherrscht. In der
Regel wird dies durch einen niveauausgleichenden Ausbau (Pflasterung),
Pflanzbeete oder Pflanzkübel, wechselseitige Parkstände, Plateau-
Aufpflasterungen und Einengungen erreicht.
Die Peter-Heider-Straße ist sehr geradlinig ausgebaut, ohne jegliche Versatze.
Ausnahme bilden die beiden Baumscheiben an den jeweiligen Enden. Um hier
einen ausreichenden Verkehrsberuhigungseffekt zu erreichen, müssten in
einem ersten Schritt alternierende Parkmarkierungen aufgebracht werden. Ob
sich alleine dadurch eine ausreichende verkehrsberuhigende Wirkung erzielen
lässt, müsste durch eine Vorher/Nachher-Untersuchung mittels
Seitenradar ermittelt werden.
Im Gegensatz zu Tempo 30 Zonen dürfen innerhalb verkehrsberuhigter
Bereiche nur gekennzeichnete Flächen zum Parken genutzt werden. Dies
würde in der Peter-Heider-Straße die mögliche Anzahl von Stellplätzen
reduzieren, da dann z.B. nicht mehr vor der eigenen Einfahrt geparkt werden
dürfte. Die Markierung von Parkflächen wäre für den Bürger kostenfrei.
Sofern von einer Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches Abstand
genommen werden möchte, könnte die Verwaltung durch Markierung einer „30“
den geringen Durchgangsverkehr an die Regelung der Tempo 30 Zone
erinnern. Parken wäre dann weiterhin nach den Vorschriften der StVO überall
auf der Straße erlaubt.Seite 1 von 2

Seite 2
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird – soweit die Einrichtung eines verkehrsberuhigten
Bereiches – angesprochen wird, abgelehnt. Befürwortet wird der
Verfahrensvorschlag der Verwaltung ( Fahrbahnmarkierung ) . Mit diesem
Votum ist das formelle- in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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