202043-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einstufung der Peter-Heider-Straße als "Spielstraße"
Kerndaten
- Nummer
- 202043-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202043-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einstufung der Peter-Heider-Straße als "Spielstraße" Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 17.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Vorliegender Bürgerantrag beschäftigt sich mit den Fragen, ob die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Peter-Heider-Straße umsetzbar ist und ob hierdurch Kosten für die Anwohner entstehen und Parkplätze wegfallen. Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die entsprechende Straße, insbesondere durch geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen, überwiegend eine Aufenthalts- und Erschließungsfunktion hat. Der verkehrsberuhigte Bereich muss also so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße z.B. mit Fahrbahn und Gehweg nicht vorherrscht. In der Regel wird dies durch einen niveauausgleichenden Ausbau (Pflasterung), Pflanzbeete oder Pflanzkübel, wechselseitige Parkstände, Plateau- Aufpflasterungen und Einengungen erreicht. Die Peter-Heider-Straße ist sehr geradlinig ausgebaut, ohne jegliche Versatze. Ausnahme bilden die beiden Baumscheiben an den jeweiligen Enden. Um hier einen ausreichenden Verkehrsberuhigungseffekt zu erreichen, müssten in einem ersten Schritt alternierende Parkmarkierungen aufgebracht werden. Ob sich alleine dadurch eine ausreichende verkehrsberuhigende Wirkung erzielen lässt, müsste durch eine Vorher/Nachher-Untersuchung mittels Seitenradar ermittelt werden. Im Gegensatz zu Tempo 30 Zonen dürfen innerhalb verkehrsberuhigter Bereiche nur gekennzeichnete Flächen zum Parken genutzt werden. Dies würde in der Peter-Heider-Straße die mögliche Anzahl von Stellplätzen reduzieren, da dann z.B. nicht mehr vor der eigenen Einfahrt geparkt werden dürfte. Die Markierung von Parkflächen wäre für den Bürger kostenfrei. Sofern von einer Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches Abstand genommen werden möchte, könnte die Verwaltung durch Markierung einer „30“ den geringen Durchgangsverkehr an die Regelung der Tempo 30 Zone erinnern. Parken wäre dann weiterhin nach den Vorschriften der StVO überall auf der Straße erlaubt.Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird – soweit die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches – angesprochen wird, abgelehnt. Befürwortet wird der Verfahrensvorschlag der Verwaltung ( Fahrbahnmarkierung ) . Mit diesem Votum ist das formelle- in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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