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202038 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für vier Platanen und einer Winter-Linde auf dem Grundstück Pützchens Chaussee, Ecke Röhfeldstr., 53227 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
202038
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
202038
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für vier Platanen und einer
Winter-Linde auf dem Grundstück Pützchens
Chaussee, Ecke Röhfeldstr., 53227 Bonn im
Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Vorlage konnte aufgrund umfassender verwaltungsinterner Abstimmung
nicht fristgerecht zur Sitzung der Bezirksvertretung Beuel eingereicht werden.
Da es sich um einen Bauantrag handelt, der bereits vor längerer Zeit
eingereicht wurde, ist aufgrund der Dauer der umfangreichen Prüfung des
Baumbestandes eine weitere Verzögerung für die Entscheidung nicht
zumutbar.
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für vier Platanen und eine Winter-Linde auf dem
Grundstück Pützchens Chaussee, Ecke Röhfeldstr., 53227 Bonn im Rahmen
eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt.
Begründung
Auf dem Grundstück soll ein Bürogebäude mit einer Tiefgarage errichtet
werden. Für die Maßnahme müssen zahlreiche satzungsgeschützte Bäume zur
Fällung freigegeben werden. Auf dem Grundstück steht, entlang der Röhfeldstr.
über eine Länge von 115 m, eine durchgehende Reihe mit 11 Platanen. Von
diesen Bäumen haben vier Bäume einen Stammumfang von mindestens 200
cm.
Bei den Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm handelt es sich
zum einen um die vier Platanen (Platanus acerifolia) mit Stammumfängen von
229 cm (Nr. 2), 230 cm (Nr. 3), 206 cm (Nr. 4) und 218 cm (Nr. 5) bei einem
Kronendurchmesser von 14 m bis 16 m und einer Höhe von 18 m bis 21 m. Der
Zustand der Bäume wurde mit befriedigend bis ausreichend beurteilt. Zudem
handelt es sich um eine Winter-Linde (Tilia cordata) mit einem StammumfangSeite 1 von 5

Seite 2
von 333 cm bei einem Kronendurchmesser von 24 m und einer Höhe von 25 m.
Der Baum wurde mit befriedigend beurteilt.
Weitere fünf satzungsgeschützte Platanen mit einem Stammumfang von 167
cm bis 198 cm müssten in diesem Zusammenhang ebenso zur Fällung
freigegeben werden.
Die neun satzungsgeschützten Platanen befinden sich im Bereich der
geplanten Tiefgaragenzufahrt oder so nah an der Bauflucht, dass diese nicht
gehalten werden können. Nach den Planunterlagen müsste man bei einer
abgeböschten Baugrube von etwa 4,30 m vom aufgehenden Mauerwerk bis zur
Oberkante der Baugrube ausgehen. Der Stammfuß liegt ca. 5,50 m vom
aufgehenden Mauerwerk entfernt. Das bedeutet, dass hier statisch wirksames
Wurzelwerk der Platanen einseitig abgegraben wird. Mit einem Verbau würde
sich der Abstand zwar verringern, jedoch wäre man hier am Rand des statisch
wirksamen Wurzelwerks. Zudem wäre hier ein Verlust von Versorgungswurzeln
von ca. 40 % zu erwarten. Dieses alleine würde als Totalschaden gewertet
werden.
Des Weiteren liegt der Kronenansatz für einen Verbau viel zu niedrig. Um den
Verbau zu setzen, müssten die Kronen bis ca. 7 m aufgeastet werden, was weit
über das baumverträgliche Maß gehen würde, da der jetzige Kronenansatz
über dem Baugrundstück im Durchschnitt bei 3 m liegt. Aufgrund dessen ist die
Platanenreihe (Nr. 2-10) bei der Einhaltung der im B-Plan festgeschriebenen
Bauflucht nicht zu halten und muss zur Entfernung freigegen werden. Nur die
Bäume 1 und 11 in der Reihe können erhalten werden. Die Winter-Linde steht
innerhalb des Baukörpers und ist somit nicht zu halten.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist
nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur
Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.
Als Ersatzpflanzung für die vier Platanen und die Winter-Linde wird jeweils ein
heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Auch für die weiteren satzungsgeschützten Bäume, die für diese Maßnahme
zur Fällung freigegeben werden sollen, werden Ersatzpflanzungen gefordert.
Die Baumkommission wird, da der nächste Sitzungstermin noch unklar ist, im
Nachgang durch eine Mitteilungsvorlage über die Entscheidung der
Bezirksvertretung informiert.
Anlage/n
1 Fotos BV Röhfeldstraße-Pützchens Chaussee (öffentlich)Seite 2 von 5

Baum Nr. 13
WinterlindeSeite 3 von 5

Seite 4 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 19:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de