202038 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für vier Platanen und einer Winter-Linde auf dem Grundstück Pützchens Chaussee, Ecke Röhfeldstr., 53227 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 202038
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 202038 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für vier Platanen und einer Winter-Linde auf dem Grundstück Pützchens Chaussee, Ecke Röhfeldstr., 53227 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage konnte aufgrund umfassender verwaltungsinterner Abstimmung nicht fristgerecht zur Sitzung der Bezirksvertretung Beuel eingereicht werden. Da es sich um einen Bauantrag handelt, der bereits vor längerer Zeit eingereicht wurde, ist aufgrund der Dauer der umfangreichen Prüfung des Baumbestandes eine weitere Verzögerung für die Entscheidung nicht zumutbar. Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für vier Platanen und eine Winter-Linde auf dem Grundstück Pützchens Chaussee, Ecke Röhfeldstr., 53227 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Begründung Auf dem Grundstück soll ein Bürogebäude mit einer Tiefgarage errichtet werden. Für die Maßnahme müssen zahlreiche satzungsgeschützte Bäume zur Fällung freigegeben werden. Auf dem Grundstück steht, entlang der Röhfeldstr. über eine Länge von 115 m, eine durchgehende Reihe mit 11 Platanen. Von diesen Bäumen haben vier Bäume einen Stammumfang von mindestens 200 cm. Bei den Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm handelt es sich zum einen um die vier Platanen (Platanus acerifolia) mit Stammumfängen von 229 cm (Nr. 2), 230 cm (Nr. 3), 206 cm (Nr. 4) und 218 cm (Nr. 5) bei einem Kronendurchmesser von 14 m bis 16 m und einer Höhe von 18 m bis 21 m. Der Zustand der Bäume wurde mit befriedigend bis ausreichend beurteilt. Zudem handelt es sich um eine Winter-Linde (Tilia cordata) mit einem StammumfangSeite 1 von 5 Seite 2 von 333 cm bei einem Kronendurchmesser von 24 m und einer Höhe von 25 m. Der Baum wurde mit befriedigend beurteilt. Weitere fünf satzungsgeschützte Platanen mit einem Stammumfang von 167 cm bis 198 cm müssten in diesem Zusammenhang ebenso zur Fällung freigegeben werden. Die neun satzungsgeschützten Platanen befinden sich im Bereich der geplanten Tiefgaragenzufahrt oder so nah an der Bauflucht, dass diese nicht gehalten werden können. Nach den Planunterlagen müsste man bei einer abgeböschten Baugrube von etwa 4,30 m vom aufgehenden Mauerwerk bis zur Oberkante der Baugrube ausgehen. Der Stammfuß liegt ca. 5,50 m vom aufgehenden Mauerwerk entfernt. Das bedeutet, dass hier statisch wirksames Wurzelwerk der Platanen einseitig abgegraben wird. Mit einem Verbau würde sich der Abstand zwar verringern, jedoch wäre man hier am Rand des statisch wirksamen Wurzelwerks. Zudem wäre hier ein Verlust von Versorgungswurzeln von ca. 40 % zu erwarten. Dieses alleine würde als Totalschaden gewertet werden. Des Weiteren liegt der Kronenansatz für einen Verbau viel zu niedrig. Um den Verbau zu setzen, müssten die Kronen bis ca. 7 m aufgeastet werden, was weit über das baumverträgliche Maß gehen würde, da der jetzige Kronenansatz über dem Baugrundstück im Durchschnitt bei 3 m liegt. Aufgrund dessen ist die Platanenreihe (Nr. 2-10) bei der Einhaltung der im B-Plan festgeschriebenen Bauflucht nicht zu halten und muss zur Entfernung freigegen werden. Nur die Bäume 1 und 11 in der Reihe können erhalten werden. Die Winter-Linde steht innerhalb des Baukörpers und ist somit nicht zu halten. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. Als Ersatzpflanzung für die vier Platanen und die Winter-Linde wird jeweils ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Auch für die weiteren satzungsgeschützten Bäume, die für diese Maßnahme zur Fällung freigegeben werden sollen, werden Ersatzpflanzungen gefordert. Die Baumkommission wird, da der nächste Sitzungstermin noch unklar ist, im Nachgang durch eine Mitteilungsvorlage über die Entscheidung der Bezirksvertretung informiert. Anlage/n 1 Fotos BV Röhfeldstraße-Pützchens Chaussee (öffentlich)Seite 2 von 5 Baum Nr. 13 WinterlindeSeite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de