202034 · Mitteilungsvorlage
Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 3. Quartal 2020
Kerndaten
- Nummer
- 202034
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 02.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
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Mitteilungsvorlage öffentlich 202034 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 3. Quartal 2020 Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Nach Ablauf des dritten Quartals 2020 legt die Verwaltung den Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage auf Basis der Kostenarten der Bundesstadt Bonn vor. Der Inhalt umfasst u.a.: Ausführungen und Darstellungen über die Entwicklung der Erträge und Autwendungen des Haushalts 2020 im Vergleich zu 2019. Erläuterungen zu besonderen Veränderungen einzelner Erträge und Aufwendungen. Soweit möglich, Aussagen zur voraussichtlichen Über- bzw. Unter- schreitung von Haushaltsansätzen am Jahresende 2020. Ausführungen über den Schuldenstand. Der Bericht wird nachgereicht. Anlage/n 1 Quartalsbericht 3. Quartal 2020 (öffentlich)Seite 1 von 22 Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 3. Quartal 2020 Stadtkämmerei Bundesstadt BonnSeite 2 von 22 Quartalsbericht III/2020 Seite 2 Inhaltsverzeichnis: 1 Ausgangslage ....................................................................................................... 3 2 Haushaltsvollzug 3. Quartal 2020 ......................................................................... 3 2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................ 6 2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................. 6 2.1.1.1 Grundsteuer ............................................................................. 6 2.1.1.2 Gewerbesteuer ......................................................................... 7 2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................... 8 2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................... 8 2.1.1.5 Sonstige Steuern ...................................................................... 9 2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) .......... 9 2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende ..... 9 2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen .............................................. 10 2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen ........................................................... 10 2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke ............................................................... 11 2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten ................................................. 11 2.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................... 11 2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................ 12 2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte........................................................ 12 2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ............................................. 13 2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ................................................................ 13 2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen .................................................................... 14 2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................. 15 2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) ................. 15 2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................... 15 2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen .................................................................. 16 2.2.4 Transferaufwendungen ........................................................................ 16 2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen .................................................... 18 2.3 Finanzergebnis ..................................................................................... 19 2.4 Investitionsmaßnahmen ....................................................................... 19 3 Schuldenstand .................................................................................................... 20Seite 3 von 22 Quartalsbericht III/2020 Seite 3 1 Ausgangslage Der Doppelhaushalt 2019/2020 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanz- planung sowie der zweiten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum Jahr 2024 wurde in der Ratssitzung am 09.10.2018 verabschiedet. Die Ergebnisplanung für die Jahre 2020 bis 2024 stellt sich danach wie folgt dar (Angaben in Mio. EUR): Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 - 45,7 5,2 5,6 10,5 20,6 Somit konnte die Auflage der Bezirksregierung, ab 2021 wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, eingehalten werden. Derzeit laufen die Vorbereitungen zur Einbringung des nächsten Doppelhaushaltes 2021/2022. Nach Abstimmung mit der Bezirksregierung wurde der ursprünglich vorge- sehene Termin 01.09.2020 verschoben, damit die finanziellen Auswirkungen aus der COVID-19-Pandemie möglichst genau berücksichtigt werden können. Der Entwurf des Haushaltes soll nunmehr in die Sitzung des Rates am 10.12.2020 eingebracht werden. Dabei werden die Regelungen des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19- Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land NRW (NKF- COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) zu Grunde gelegt, welches am 29.09.2020 vom Landtag beschlossen wurde. Vor dem Hintergrund der Vorgaben der Bezirksregierung wurde zunächst die Verabschiedung des Doppelhaushaltes noch im Februar 2021 verfolgt, damit die gesetzlich verlängerte Frist für die Anzeige bis spätestens 01.03.2021 eingehalten werden kann (siehe Vorschlag der Verwaltung zu einem verkürzten Beratungsverfahren, DS-Nr. 201030). Aufgrund der Kommunalwahl und der politisch gewünschten Beteiligung aller Gremien wird sich die Verabschiedung des Haushalts nach hinten verschieben. 2 Haushaltsvollzug 3. Quartal 2020 Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse ergeben sich für das laufende Haushaltsjahr folgende prognostizierte Ergebnisveränderungen:Seite 4 von 22 Quartalsbericht III/2020 Seite 4 Bezeichnung Planansatz Abweichung +/- Prognose Steuern u ähnl. Abgaben 640,3 Mio. EUR + 77,4 Mio. EUR 717,7 Mio. EUR Zuwend. u. allgem. Umlagen 271,5 Mio. EUR + 19,3 Mio. EUR 290,8 Mio. EUR Sonst. Transfererträge 11,5 Mio. EUR + 9,6 Mio. EUR 21,1 Mio. EUR Ö.-rechtl. Leistungsentgelte 208,0 Mio. EUR - 14,6 Mio. EUR 193,4 Mio. EUR P.-rechtl. Leistungsentgelte 32,6 Mio. EUR - 13,0 Mio. EUR 19,6 Mio. EUR Kostenerst. u. -umlagen 119,5 Mio. EUR - 8,1 Mio. EUR 111,4 Mio. EUR Sonst. ordentl. Erträge 55,5 Mio. EUR + 31,8 Mio. EUR 87,3 Mio. EUR Aktivierte Eigenleistungen 1,0 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR 1,0 Mio. EUR Summe Ordentliche Erträge 1.340,0 Mio. EUR + 102,4 Mio. EUR 1.442,4 Mio. EUR Personal- u. Vers.aufwend. - 378,7 Mio. EUR - 5,4 Mio. EUR - 384,1 Mio. EUR Aufw. f. Sach- u. Dienstleist. - 204,7 Mio. EUR - 1,7 Mio. EUR - 206,4 Mio. EUR Bilanzielle Abschreibungen - 67,9 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR - 67,9 Mio. EUR Transferaufwendungen - 559,1 Mio. EUR - 40,7 Mio. EUR - 599,8 Mio. EUR Sonst. ordentl. Aufwend. - 149,2 Mio. EUR - 42,1 Mio. EUR - 191,3 Mio. EUR Summe Ordentl. Aufwendungen - 1.359,6 Mio. EUR - 89,9 Mio. EUR - 1.449,5 Mio. EUR Finanzergebnis - 26,0 Mio. EUR + 4,0 Mio. EUR - 22,0 Mio. EUR Gesamtergebnis - 45,7 Mio. EUR + 16,5 Mio. EUR - 29,2 Mio. EUR Bei den ordentlichen Erträgen wird insgesamt mit Mehrerträgen von rd. 102,4 Mio. EUR gerechnet. Dieser Betrag ist allerdings nur deshalb so hoch, weil hierin bereits die angekündigte Entlastung von Bund und Land für den Ausfall der Gewerbesteuer mit einem – zunächst prognostizierten – Betrag von 75,0 Mio. EUR enthalten ist. Aufgrund fehlender Berechnungsgrundlagen besteht die Möglichkeit von positiven oder negativen Abweichungen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass auch die Erhöhung der KdU auf rund 75 % mit zunächst rd. 20,0 Mio. EUR eingerechnet wurde. Darüber hinaus sind Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen i.H.v. 32,5 Mio. EUR enthalten, denen jedoch noch höhere Aufwendungen durch Wertberichtigungen aus Gewerbesteuerforderungen gegenüberstehen. Coronabedingt werden deutliche Mindereinnahmen bei der Gewerbe- und Einkommenssteuer sowie bei den Gebühreneinnahmen und den privatrechtlichen Leistungsentgelten erwartet. Bei den ordentlichen Aufwendungen wird mit einem Mehrbedarf von rd. 90,0 Mio. EUR gerechnet. Ursächlich hierfür sind neben coronabedingten Mehraufwendungen insbesondere höhere Transferaufwendungen für Sozialleistungen wie z.B. die Eingliede- rungshilfe und Integrationsassistenz. Darüber hinaus wird sich das Ergebnis durch ungeplante Wertberichtigungen (insbesondere bei Gewerbesteuerforderungen) - nach aktuellem Stand um rd. 37,5 Mio. EUR - verschlechtern. Das Finanzergebnis wird sich aufgrund des weiterhin sehr niedrigen Zinsniveaus voraussichtlich um rd. 4,0 Mio. EUR verbessern.Seite 5 von 22 Quartalsbericht III/2020 Seite 5 Insgesamt wird nach derzeitigem Erkenntnisstand davon ausgegangen, dass sich das für 2020 in der Ergebnisrechnung veranschlagte Defizit in Höhe von -45,7 Mio. EUR um rd. 16,5 Mio. EUR auf dann rd. -29,2 Mio. EUR verbessern wird. - - - Die coronabedingten Belastungen können im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 gem. § 5 des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes neutralisiert werden. Danach sind alle Belastungen, die sich aus der Pandemie durch Mindererträge bzw. Mehraufwendungen ergeben, gesondert zu ermitteln und zu isolieren. Diese Summe ist als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen, so dass die Haushaltsbelastung (zunächst) reduziert wird. Gleichzeitig wird eine Aktivierungshilfe bilanziert, die dann über einen Zeitraum von 50 Jahren abzuschreiben ist. Die Verwaltung informiert den Rat regelmäßig in separaten Mitteilungsvorlagen über die zu erwartenden (ausschließlich) coronabedingten Plan-Ist-Abweichungen, zuletzt in der DS 201036-2. - - - Nachfolgend werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen dargestellt. Die Auswertungen für den vorliegenden Quartalsbericht wurden zum Stichtag 30.09.2020 vorgenommen. Hierbei ist zu beachten, dass noch nicht gebuchte Beträge – sofern möglich und sie noch den ersten neun Monaten zuzurechnen sind – bereits berücksichtigt wurden. Die Beträge werden grundsätzlich in Mio. EUR angegeben. Sofern aufgrund neuerer Informationen bzw. Entwicklungen mit Abweichungen von den Planwerten gerechnet werden muss, wird hierauf im Text eingegangen. Dabei sind auch die Ergebnisse aus der detaillierten Prognoseabfrage aller Fachämter eingeflossen. Diese Abfrage erfolgte mittels der webbasierten Anwendung IKVS, welche zur Umsetzung des wirkungsorientierten Haushaltes bei der Stadt eingesetzt wird und weitere Funktionalitäten wie den interaktiven Haushalt bietet. Die Daten wurden einem Plausi- bilitätscheck unterzogen, gleichwohl sind die Ergebnisse noch mit Unsicherheiten behaf- tet, da sowohl die Kämmerei als auch die Fachämter zunächst Erfahrungen mit der neuen gemeinsam mit IKVS entwickelten Anwendung sammeln müssen. Das Programm wird zukünftig weiter verbessert und angepasst. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine belastbare Prognose für das laufende Haus- haltsjahr insbesondere aufgrund der Auswirkungen durch die Corona-Pandemie zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin mit großen Unsicherheiten verbunden ist.Seite 6 von 22 Quartalsbericht III/2020 Seite 6 2.1 Ordentliche Erträge Bei den "Ordentlichen Erträgen" stellt sich die Entwicklung in den ersten neun Monaten insgesamt wie folgt dar, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Erträge nicht gleichmäßig verteilt über das Jahr eingehen: Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil 2019 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Sept. Ist/Ansatz 1.406,5 992,6 70,6 % 1.340,0 972,3 72,6 % Damit sind bisher 72,6 % des Planwertes eingegangen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Ansatz um rd. 102,4 Mio. EUR überschritten wird. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass in diesem Betrag bereits die angekündigte Kompensationsleistung für den Ausfall der Gewerbesteuer mit einem Betrag von 75,0 Mio. EUR enthalten ist. Darüber hinaus sind Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen i.H.v. 32,5 Mio. EUR enthalten, denen jedoch noch höhere Aufwendungen durch Wertberichtigungen aus Gewerbesteuerforderungen gegenüberstehen. Auch die Anhebung der KdU mit rund 20,0 Mio. EUR ist zu berücksichtigen. Die Zusammensetzung der ordentlichen Erträge ergibt sich aus den nachfolgenden Positionen: 2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich bis zum 30.09.2020 auf rd. 462,6 Mio. EUR und machen damit an der Jahresplanung in Höhe von 640,3 Mio. EUR einen Anteil von 72,2 % aus. Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil 2019 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Sept. Ist/Ansatz 653,2 487,8 74,7 % 640,3 462,6* 72,2 % * anteilige Abschlagszahlungen für das 3. Quartal mit Eingang Oktober (EkSt., USt., Kompensationszahlung) sind berücksichtigt. 2.1.1.1 Grundsteuer Die Grundsteuern A und B, die sich auf die Beschaffenheit und den Wert eines Grund- stückes beziehen, sind zuletzt mit Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern 2015 und 2016 vom 12.05.2015 erhöht worden. Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt seitdem 340 v.H. und der Hebesatz für die Grundsteuer B 680 v.H. Die Grundsteuern sind für das Jahr 2020 mit einem Betrag in Höhe von 95,1 Mio. EUR eingeplant. Sie erreichen in den ersten neun Monaten mit Erträgen von rd. 74,4 Mio. EUR eine Quote von 78,2 %.Seite 7 von 22 Quartalsbericht III/2020 Seite 7 Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil 2019 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Sept. Ist/Ansatz 95,3 73,3 76,9 % 95,1 74,4 78,2 % Nach der aktuellen Aufkommenserwartung ist davon auszugehen, dass der Ansatz um rd. 2,0 Mio. EUR überschritten wird. 2.1.1.2 Gewerbesteuer Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 490 v.H. und wurde zuletzt 2013 erhöht. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen. Aufgrund ihrer Schwankungsanfälligkeit durch konjunkturelle Einflüsse, aber auch durch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen sowie die immer wieder vorgenommenen gesetzlichen Eingriffe in die Bemessungsgrundlage, stellt sie die am schwierigsten zu prognostizierende Ertragsquelle dar. Im Vorjahr konnte - im Gegensatz zu 2017 und 2018 - der Planwert nicht erreicht werden. Die Gewerbesteuereinnahmen betrugen rd. 242,9 Mio. EUR und lagen damit um 8,4 Mio. EUR unter dem Planwert von 251,3 Mio. EUR. Der Planwert für 2020 beläuft sich auf 226,3 Mio. EUR. Nach den ersten neun Monaten beträgt die Gewerbesteuer rd. 160,1 Mio. EUR und liegt damit bei einer Quote von 70,7 % gegenüber dem Planansatz. Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil 2019 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Sept. Ist/Ansatz 242,9 180,0 74,1 % 226,3 160,1 70,7 % Aufgrund der Corona-Pandemie liegt derzeit ein Stundungsvolumen von rd. 6,7 Mio. EUR vor. Damit werden die tatsächlichen Zahlungseingänge in 2020 deutlich niedriger ausfallen als geplant. Dennoch werden gestundete Beträge grundsätzlich im laufenden Jahr als Ertrag ausgewiesen, so dass die prognostizierten Ertragseinbußen tatsächlich niedriger ausfallen werden als zunächst angenommen. Sie liegen aktuell bei -10,5 Mio. EUR, wobei sich Effekte auf den Ertrag in nachfolgenden Jahren ergeben können, wenn auf die gestundete Gewerbesteuer tatsächlich verzichtet werden muss. Unter Berück- sichtigung der Einsparungen bei der Gewerbesteuerumlage ergibt sich nach derzeitigen Erkenntnissen eine Nettobelastung von -9,6 Mio. EUR. Um die coronabedingten Belastungen der Kommunen abzufedern, haben Bund und Land das „Investitionspakt Kommunen“ auf den Weg gebracht. Dieses umfasst insgesamt Hilfen in Höhe von 3,93 Mrd. EUR, wovon der Bund 1,94 und das Land 1,99 Mrd. EUR übernehmen werden. Dabei sollen u.a. die Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen kompensiert werden. Die Landesregierung hat hierzu zwischenzeitlich den Entwurf des Gewerbesteuerausgleichsgesetztes mit einem Gesamtvolumen von 2,72 Mio. EUR für die Städte und Gemeinden in NRW eingebracht. Die Ausgleichsmittel sollen noch im laufenden Jahr 2020 vollständig ausgezahlt werden. Als Vergleichsgröße zur Ermittlung der coronabedingten Mindererträge wird der Zeitraum vom 01.10.2016 bis 30.09.2019 herangezogen. Die für Bonn zu erwartenden Auszahlungsleistungen können derzeit nochSeite 8 von 22 Quartalsbericht III/2020 Seite 8 nicht konkret beziffert werden. Es wird daher zunächst ein überschlägig ermittelter Betrag von rd. 75,0 Mio. EUR angesetzt. Dieser Betrag kann sowohl nach unten als auch nach oben deutlich abweichen. 2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Als Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steht den Städten und Gemeinden ein Anteil des landesweiten Aufkommens in Höhe von 15 % zu. Von diesem Betrag wird der Gemeindeanteil über einen Schlüssel auf die Städte verteilt. Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil 2019 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Sept. Ist/Ansatz 201,9 149,0 73,8 % 212,6 143,2* 67,4 % * anteilige Abschlagszahlung für das 3. Quartal mit Eingang Oktober in Höhe von 45,7 Mio. EUR ist berücksichtigt. Der Gemeindeanteil für das dritte Quartal 2020 wird Ende Oktober überwiesen. Berück- sichtigt man diese Zahlung i.H.v. 45,7 Mio. EUR, so unterschreitet das Ergebnis zum 30.09.2020 den Betrag des Vorjahres um rd. 5,8 Mio. EUR. Insgesamt sind 67,4 % des Planansatzes von 212,6 Mio. EUR eingegangen. Der Betrag für das dritte Quartal ist gegenüber der Zahlung von 43,5 Mio. EUR für das zweite Quartal wieder angestiegen. Gleichwohl liegt das Niveau weiterhin niedriger als im Vorjahr, so dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie durch erhöhte Arbeitslosigkeit und geringere Einkommen deutlich spürbar sind. Da auch für die nachfolgenden Monate verminderte Einkommenssteuererträge erwartet werden, wird für das laufende Jahr mit einer Unterschreitung des Planansatzes von rd. 18,6 Mio. EUR gerechnet. 2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich für die ersten neun Monate auf 38,4 Mio. EUR, womit 86,1 % des Ansatzes erreicht sind. Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil 2019 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Sept. Ist/Ansatz 48,4 36,6 75,6 % 44,6 38,4* 86,1 % * anteilige Abschlagszahlung für das 3. Quartal mit Eingang Oktober ist berücksichtigt. In dem Planansatz sind auch die zusätzlichen Bundesmittel (Eingliederungshilfe und erhöhte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft) berücksichtigt. Hiervon sind in den ersten drei Quartalen rd. 19,2 Mio. EUR eingegangen und in dem o.a. Betrag enthalten. Bei der Umsatzsteuer zeigt sich mit der Auszahlung für das dritte Quartal i.H.v. rd. 15,2 Mio. EUR gegenüber der Planung eine positive Entwicklung. Dies liegt jedoch daran, dass die coronabedingten Mindererträge aufgrund der Übernahme der Flüchtlings-KdU durch den Bund für die Jahre 2020 und 2021 überkompensiert werden können. Ursprünglich war die Übernahme der Flüchtlings-KdU bis 2019 befristet.Seite 9 von 22 Quartalsbericht III/2020 Seite 9 Aktuell ist davon auszugehen, dass der Haushaltsansatz insgesamt um rd. 8,4 Mio. EUR überschritten wird. 2.1.1.5 Sonstige Steuern Die Erträge aus sonstigen Steuern (Vergnügungssteuern inkl. Sexsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungs- und Beherbergungssteuer) betragen zum 30.09.2020 rd. 5,1 Mio. EUR. Das sind 73,9 % des Haushaltsansatzes von 6,9 Mio. EUR. Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil 2019 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Sept. Ist/Ansatz 8,2 6,0 73,2 % 6,9 5,1 73,9 % Derzeit wird bei den sonstigen Steuern damit gerechnet, dass die eingeplanten Erträge aufgrund der coronabedingten Auswirkungen um rd. 1,0 Mio. EUR unterschritten werden. Durch gegenläufige Verbesserungen bei der Zweitwohnungs- und Hundesteuer ergibt sich im Saldo eine Verschlechterung von rd. 0,8 Mio. EUR. 2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) Die Stadt hat Kompensationsleistungen für Verluste durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs in Höhe von 18,6 Mio. EUR eingeplant. Die dritte Abschlagszahlung erfolgt Ende Oktober in Höhe von rund 5,0 Mio. EUR und wurde bereits berücksichtigt. Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil 2019 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Sept. Ist/Ansatz 19,1 14,3 74,9 % 18,6 14,6* 78,5 % * anteilige Abschlagszahlung für das 3. Quartal mit Eingang Oktober ist berücksichtigt. Auf Grund des Festsetzungsbescheides vom 07.04.2019 ist bereits bekannt, dass die Stadt Bonn im Jahr 2020 insgesamt rd. 19,6 Mio. EUR erhalten wird. Dies bedeutet eine Überschreitung des Planansatzes von rd. 0,9 Mio. EUR. 2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende Unter dieser Position werden die anteilige Erstattung des Bundes an den Ausgaben für Unterkunft und die Erstattungen der Kosten für das Bildungspaket vereinnahmt. Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil 2019 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Sept. Ist/Ansatz 37,3 28,6 76,7 % 36,2 26,8 74,0 % Von dem geplanten Betrag in Höhe von 36,2 Mio. EUR sind für die ersten neun Monate rd. 26,8 Mio. EUR eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von 74,0 % vom Planwert.Seite 10 von 22 Quartalsbericht III/2020 Seite 10 Durch das aktuelle Konjunkturpaket des Bundes werden die Kommunen dauerhaft bei den KdU-Kosten entlastet. Danach wird der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um bis zu 75 % (und damit um weitere 25 %) übernehmen. Für das Jahr 2020 rechnet die Stadt Bonn bei der Erstattung der KdU- Kosten daher insgesamt mit Mehrerträgen von rd. 20 Mio. EUR. Da zudem eine höhere Erstattung aus den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erwartet wird, beläuft sich die prognostizierte Haushaltverbesserung zusammen auf rd. 20,5 Mio. EUR. 2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind für das Jahr 2020 mit einem Ertrag in Höhe von 271,5 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 263,2 Mio. EUR). Derzeit sind insgesamt 230,7 Mio. EUR (= 85,0 %) ertragswirksam zugeflossen. Bei den Zuflüssen ist zu beachten, dass diese nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt eingehen. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bestehen aus den nachfolgenden Positionen: 2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil 2019 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Sept. Ist/Ansatz 102,6 89,8 87,5 % 109,8 113,8 103,6 % Die Schlüsselzuweisungen bilden das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs. Als Grundlage für die Verteilung gilt das Prinzip, dass steuerstarke Gemeinden geringere Schlüsselzuweisungen erhalten als steuerschwache. Bei der Berechnungssystematik der Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2020 wird nicht die tatsächliche Finanzsituation dieses Jahres zugrunde gelegt, sondern die Steuereinnahmen der Stadt Bonn vom 01.07.2018 bis 30.06.2019. Zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen wird anhand der Einwohnerzahl und einiger Nebenansätze (Soziallastenansatz, Schüleransatz, Zentralitätsansatz, Flächenansatz) dem fiktiv ermittelten Finanzbedarf die ebenfalls zum Teil fiktiv ermittelte Steuerkraft der Gemeinde gegenübergestellt. Je höher die Differenz zwischen Finanzbedarf und Steuer- kraft ist, desto höher ist die jeweilige Schlüsselzuweisung an die Gemeinde. Derzeit sind bereits 113,8 Mio. EUR (= 103,6 %) eingegangen. Auf Basis des Festset- zungsbescheids vom 23.01.2020 ist bekannt, dass die Stadt in 2020 rd. 130,1 Mio. EUR an Schlüsselzuweisungen erhalten wird. Dies bedeutet gegenüber dem Planansatz eine Verbesserung um rd. 20,2 Mio. EUR und ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass der durch das Land festgelegte Grundbetrag und damit die Mittel im Finanzausgleich höher waren als in der Planung unterstellt. Die Veränderungen der fiktiven Steuer- einnahmen (Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Grundsteuer, Umsatzsteuer) zu denSeite 11 von 22 Quartalsbericht III/2020 Seite 11 geplanten fiktiven Steuereinnahmen haben lediglich in Höhe von rund 2 Mio. EUR zu den höheren Schlüsselzuweisungen beigetragen. 2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke Zuweisungen für laufende Zwecke sind in 2020 mit 143,6 Mio. EUR geplant, darunter z.B. Mittel für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 76,6 Mio. EUR. Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil 2019 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Sept. Ist/Ansatz 134,1 92,4 68,9 % 143,6 100,9 70,3 % Insgesamt sind bis zum 30.09.2020 rd. 100,9 Mio. EUR und damit 70,3 % eingegangen. Im Saldo wird mit geringeren Zuweisungen i.H.v. rd. -0,9 Mio. EUR gerechnet. Während es aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei der Maßnahme Lead City in 2020 zu weniger Mittelzuflüssen kommen wird, werden in anderen Bereichen z.B. bei den Kindertages- stätten und der Kindertagespflege höhere Zuwendungen erwartet. 2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten Von den für Investitionen erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen sind 18,0 Mio. EUR als Auflösung aus Sonderposten geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 26,5 Mio. EUR). Sonderposten sind Passivposten für eine investive Förderung durch Dritte, die über die Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst werden. Für die ersten drei Quartale sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i.H.v. rd. 16,0 Mio. EUR zu berücksichtigen. Dies entspricht einem Anteil von 88,9 % des Plan- ansatzes. 2.1.3 Sonstige Transfererträge Unter den sonstigen Transfererträgen, die in Höhe von 11,5 Mio. EUR geplant sind (Rechnungsergebnis Vorjahr 27,0 Mio. EUR), ist der Ersatz von sozialen Leistungen, Rückzahlungen von gewährten Hilfen oder Unterhaltsansprüchen zu verstehen. Bis zum 30.09.2020 sind hiervon rund 9,3 Mio. EUR bzw. 80,9 % ertragswirksam eingegangen. Es wird von einer Einnahmeverbesserung i.H.v. rd. 9,6 Mio. EUR ausgegangen. Diese resultiert insbesondere aus einer höheren Erstattung an das Amt für Soziales und Wohnen (Amt 50) für die Integrationsassistenz an Schulen und Kindertagesstätten aus dem Rechtskreis des SGB VIII, denen allerdings auch höhere Transferaufwendungen beim Amt für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51) gegenüberstehen.Seite 12 von 22 Quartalsbericht III/2020 Seite 12 2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Hierbei handelt es sich um Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, die für die Benutzung von öffentlichen Einrich- tungen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen an- fallen. Die Leistungsentgelte sind für das Jahr 2020 in Höhe von 208,0 Mio. EUR geplant. Die Benutzungsgebühren (z.B. für Abwasser-, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung) stellen davon die größte Position dar und sind mit 159,2 Mio. EUR geplant. Die Gebüh- renhoheit für die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung liegt weiterhin bei der Stadt und wurde nicht auf die in 2013 gegründete bonnorange AöR übertragen. Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil 2019 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Sept. Ist/Ansatz 216,2 142,2 65,8 % 208,0 131,1* 63,0 % * einschließlich Anteile aus der Auflösung Sonderposten für Beiträge. Für die ersten neun Monate sind rd. 131,1 Mio. EUR ertragswirksam zu berücksichtigen, was einem Anteil von 63,0 % entspricht. Aufgrund der Corona-Pandemie wird auch mit verminderten Erträgen bei den Gebühren gerechnet. Dies betrifft besonders die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten und Tagespflege (Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen im April und Mai, sowie zur Hälfte im Juni und Juli) sowie für die OGS-Beiträge. Darüber hinaus wird u.a. bei den Benutzungsgebühren für die Abfallwirtschaft und dem Rettungsdienst mit Minder- einnahmen gerechnet. Im Saldo beläuft sich das prognostizierte Minus derzeit auf rd. 14,6 Mio. EUR. 2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte Die Stadt beschafft ihre Finanzmittel unter anderem auch aus Entgelten für erbrachte Leistungen. Für 2020 werden laut Plan Erträge in Höhe von rd. 32,6 Mio. EUR (Rech- nungsergebnis 2019 rd. 34,1 EUR) erwartet. Diese verteilen sich auf die nachfolgend genannten Positionen: Bezeichnung Plan 2020 Ist 2020 (Jan. – Sept.) Erträge aus Mieten und Pachten 22,7 6,1 Erträge aus Verkauf 4,3 2,8 Sonstige privatrechtliche Leistungs- entgelte (Eintrittsgelder, Kursgebühren…) 5,7 4,8* * inkl. Erträge Konferenzzentrum, Planung i.H.v. 12,8 Mio. EUR erfolgte unter „Erträge aus Mieten u. Pachten“. Damit sind bis einschließlich September 2020 insgesamt 13,7 Mio. EUR bzw. 42,0 % des Ansatzes vereinnahmt.Seite 13 von 22 Quartalsbericht III/2020 Seite 13 Aufgrund der coronabedingten Mindererträge u.a. beim Betrieb des WCCB, der VHS und im Bereich des Amtes für Wirtschaftsförderung werden Einnahmeverluste von rd. 13,0 Mio. EUR erwartet. 2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Bei dieser Position handelt es sich um solche Leistungen, die von der Stadt für eine andere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erbracht werden. Für 2020 sind hierfür Erträge in Höhe von 119,5 Mio. EUR geplant. Dazu gehören z.B. die Erstattungen für Leistungen nach SGB XII, der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder die Erstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland für soziale Leistungen. Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil 2019 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Sept. Ist/Ansatz 127,5 86,5 67,8 % 119,5 78,6* 65,8 % * ohne Berücksichtigung der Forderungen i.H.v. 6,9 Mio. EUR für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge aus den Jahren 2017 bis 2019. In den ersten drei Quartalen sind bisher rd. 78,6 Mio. EUR eingegangen, was einem Anteil von 65,8 % des Planansatzes entspricht. Unter dieser Position ist mit Mindereinnahmen von rd. 8,1 Mio. EUR auszugehen. Dies ist insbesondere auf geringere Kostenerstattungen beim Amt 50 im Bereich der Asylbewerber aufgrund Fallzahlenredu- zierung und Abwanderung in den Rechtskreis SGB II sowie einer geringeren Erstattung des Landes aus der Abrechnung der Einheitslasten (ELAG) zurückzuführen. 2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, die für 2020 in Höhe von 55,5 Mio. EUR geplant wurden (Rechnungsergebnis Vorjahr: 84,1 Mio. EUR), sind alle Positionen zusammengefasst, die nicht den vorgenannten Ertragspositionen zugeordnet werden können. Hierunter fallen u.a. die folgenden Positionen: Bezeichnung Plan 2020 Ist 2020 (Jan. – Sept.) Erträge aus Konzessionen 19,6 14,3 Ordnungsrechtl. Erträge (Buß-, Zwangsgelder) 9,6 5,1 Nebenforderungen, Säumniszuschläge 5,9 9,4* * inkl. einer Absetzung aus 11/2020 Im Ist sind insgesamt Erträge in Höhe von 46,3 Mio. EUR zu berücksichtigen, was einen Anteil von 83,4 % am geplanten Jahreswert ausmacht.Seite 14 von 22 Quartalsbericht III/2020 Seite 14 Nach den Rückmeldungen der Fachämter wird im Saldo mit Mindererträgen von rd. 0,7 Mio. EUR gerechnet. So werden sich die ordnungsrechtlichen Erträge um rd. 3,2 Mio. EUR reduzieren. Demgegenüber sehen aber auch Mehreinnahmen z.B. beim Amt 50 aufgrund einer höheren Landeserstattung zum Wohngeld. Darüber hinaus wird sich das Ergebnis durch die Auflösung von Wertberichtigungen (nach aktuellem Stand rd. 32,5 Mio. EUR) verbessern. Da diesen allerdings auch entsprechende Aufwendungen in Höhe von rd. 37,5 Mio. EUR gegenüberstehen, ergibt sich tatsächlich eine Haushaltsverschlechterung von rd. 5 Mio. EUR. 2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen An aktivierten Eigenleistungen ist für das Jahr 2020 ein Betrag von 1,0 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis 2019: 1,0 Mio. EUR). Für die ersten neun Monate sind bisher nur Erträge von rd. 50.000 EUR ausgewiesen. Da die aktivierten Eigenleistungen zum überwiegenden Teil erst im Rahmen des Jahresabschlusses gebucht werden, sind zunächst drei Viertel des Planansatzes i.H.v. 750.000 EUR berücksichtigt.Seite 15 von 22 Quartalsbericht III/2020 Seite 15 2.2 Ordentliche Aufwendungen Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich zum 30.09.2020 auf rd. 1.021,7 Mio. EUR und machen damit einen Anteil von 75,1 % an der Jahresplanung aus. Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil 2019 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Sept. Ist/Ansatz 1.368,2 986,2 72,1 % 1.359,6 1.021,7 75,1 % Insgesamt wird mit einer Ergebnisverschlechterung von derzeit rd. 90,0 Mio. EUR ge- rechnet. Die Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen ergibt sich aus den nachfolgen- den Positionen: 2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil 2019 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Sept. Ist/Ansatz 383,4 262,6 68,5 % 378,7 268,7* 71,0 % * inklusive 2/3 der Planwerte für Zuführungen zu Rückstellungen, da Buchungen noch nicht vorgenommen wurden. Die Personalaufwendungen belaufen sich in den ersten neun Monaten insgesamt auf rd. 268,7 Mio. EUR. Rückstellungen werden unterjährig nicht gebucht, sondern erst am Ende des Jahres exakt ermittelt, so dass drei Viertel der geplanten Zuführungen zu den Personalrückstellungen dem Ist hinzugerechnet werden. Bisher konnten coronabedingte Mehraufwendungen in Höhe von rd.3,2 Mio. EUR ermittelt werden. Hierin enthalten ist auch die tarifliche Corona-Sonderzahlung für alle Beschäftigte in Höhe von ca. 2,2 Mio. EUR. Die Auszahlung soll spätestens im Dezember 2020 erfolgen. Der restliche Aufwand von rd. 1,0 Mio. resultiert aus coronabedingten Überstunden, Stundenerhöhungen und zusätzlichen Einstellungen. Die Aufwendungen, die durch die Einhaltung von Quarantäne bzw. Kinderbetreuung entstanden sind, konnten noch nicht abschließend ermittelt werden. Nach der Prognoseabfrage aller Fachämter wird bei den Personalausgaben insgesamt mit einem Mehrbedarf von rd. 5,4 Mio. EUR gerechnet. 2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil 2019 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Sept. Ist/Ansatz 201,2 138,2 68,7 % 204,7 133,4 65,2 % Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen alle Aufwendungen für materielle und immaterielle Güter, die als Fremdleistungen beschafft werden und derSeite 16 von 22 Quartalsbericht III/2020 Seite 16 Aufrechterhaltung des Betriebes dienen. Der Ansatz für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 204,7 Mio. EUR ist in den ersten neun Monaten mit rd. 133,4 Mio. EUR ausgeschöpft worden. Damit liegt die Ausgabequote des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes gegenüber dem Plan derzeit bei 65,2 %. Im Saldo wird derzeit mit einer Überschreitung des Planansatzes von rd. 1,7 Mio. EUR gerechnet. So können sich abzeichnende Mehraufwendungen z.B. für die Unterhaltung der Abwasseranlagen und Bäder sowie den Betrieb des Diagnostigzentrums durch Ein- sparungen in anderen Bereichen wie z.B. dem Betrieb des WCCB zum Teil kompensiert werden. 2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen Die Abschreibungen sind mit 67,9 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 76,3 Mio. EUR) p.a. geplant. Für die ersten drei Quartale sind hierfür Aufwendungen von rd. 52,1 Mio. EUR zu berücksichtigen (inkl. drei Viertel des Planwertes für Abschreibungen auf Finanzanlagen, da diese erst im Rahmen des Jahresabschlusses gebucht werden). Die beiden höchsten Positionen und damit den größten Ressourcenverbrauch stellen die Abschreibungen für Entwässerungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen (Planwert rd. 20,9 Mio. EUR) sowie für Straßen, Wege und Plätze (Planwert rd. 21,2 Mio. EUR) dar. Bis zum 30.09.2020 werden für Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen rd. 15,8 Mio. EUR und für Straßen, Wege und Plätze ebenfalls rd. 15,8 Mio. EUR abge- schrieben. Zu berücksichtigen ist, dass darüber hinaus hohe Abschreibungsbeträge für Gebäude im Wirtschaftsplan des SGB enthalten sind. 2.2.4 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen mit einem Volumen von 559,1 Mio. EUR in 2020 stellen den größten Bereich innerhalb der ordentlichen Aufwendungen dar. Hiervon sind in den ersten neun Monaten rd. 454,8 Mio. EUR zu berücksichtigen. Die Quote beläuft sich damit auf 81,3 %. * inkl. Gewerbesteuerumlage und ohne Verbindlichkeiten Theater/SGB. Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung haben die nachfolgenden Kostenblöcke: Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil 2019 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Sept. Ist/Ansatz 543,1 423,7 78,0 % 559,1 454,8* 81,3 %Seite 17 von 22 Quartalsbericht III/2020 Seite 17 Bezeichnung Plan Gesamtjahr Ist Jan. – Sept. %-Anteil Ist/Ansatz Landschaftsumlage 95,2 73,0 76,7 % Gewerbesteuerumlage 16,2 11,4* 70,4 % Städtisches Gebäudemanagement 20,6 28,3** 137,4 % Theater 29,7 23,2** 78,1 % Soziale Leistungen 123,3 107,5 87,2 % Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 167,1 131,0 78,4 % * inkl. Gewerbesteuerumlage für das 3. Quartal mit Zahlung im Oktober. ** ohne Berücksichtigung der Verbindlichkeiten gegenüber Theater 7,1 Mio. und SGB 10,0 Mio. EUR aus 2019. Die Landschaftsumlage schlägt mit Ausgaben per 30.09.2020 in Höhe von 73,0 Mio. EUR zu Buche und ist gegenüber dem Plan zu rund 76,7 % abgeflossen. Der Umlagesatz für 2020 wurde auf 15,10 % (Vorjahr: 14,43 %) erhöht. Lt. Bescheid vom 02.04.2020 beträgt die Landschaftsumlage insgesamt rd. 97,3 Mio. EUR. Dies bedeutet eine Mehrbelastung von rd. 2,1 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsansatz. Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich für die ersten neun Monate auf rd. 11,4 Mio. EUR. Da ab 2020 die Umlage „Solidarpakt“ entfällt, beträgt der Vervielfältiger jetzt 35,0 v.H. (Vorjahr: 64,0 v.H.). Der Haushaltsplanansatz wurde daher bereits gegenüber dem Vorjahr deutlich gesenkt (laufendes Jahr 16,2 Mio. EUR, Vorjahr 34,9 Mio. EUR). Die Höhe der Gewerbesteuerumlage ist abhängig von der Gewerbesteuerentwicklung. Da für das Jahr 2020 mit geringeren Gewerbesteuererträgen gerechnet wird, ist davon auszugehen, dass sich hierdurch auch die Umlagezahlungen um rd. 0,9 Mio. EUR reduzieren werden. Für das Städtische Gebäudemanagement (SGB) sind Transferaufwendungen in Höhe von 20,6 Mio. EUR (Vorjahr: 24,0 Mio. EUR) geplant. In den ersten neun Monaten wurden bisher schon rd. 28,3 Mio. EUR benötigt. Hierbei sind bereits die notwendigen Umbuchungen zum investiven Betriebskostenzuschuss berücksichtigt. Das gesamte konsumtive Budget beträgt rd. 85,0 Mio. EUR und kann teilweise über den Deckungsring ausgeglichen werden. Darüber hinaus wird ein Mehrbedarf von rd. 9,0 Mio. EUR erwartet. Beim Zuschuss an das Theater der Bundesstadt Bonn in Höhe von 29,7 Mio. EUR (Vorjahr: 30,1 Mio. EUR) handelt es sich um den geplanten Zuschuss für das Ende der Spielzeit 2019/2020 und die ersten Monate der Spielzeit 2020/2021. In den ersten drei Quartalen sind Mittel in Höhe von 23,2 Mio. EUR abgeflossen, was einer Quote von 78,1 % entspricht. Die geplanten Transferaufwendungen belaufen sich für den Produktbereich "Soziale Leistungen" auf 123,3 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 130,2 Mio. EUR), davon sind nach den ersten drei Quartalen bereits 107,5 Mio. EUR abgeflossen. Von den Transferaufwendungen für "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" in Höhe von 167,1 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 161,3 Mio. EUR) sind rd. 131,0 Mio. EUR in den ersten neun Monaten verbraucht. Die Transferaufwandsquote liegt damit für den kompletten Bereich "Soziale Leistungen"/"Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" bei 82,1 %.Seite 18 von 22 Quartalsbericht III/2020 Seite 18 Bei den Transferaufwendungen wird derzeit mit einem Mehrbedarf von insgesamt rd. 40,7 Mio. EUR gerechnet. Dies ist insbesondere auf deutlich höhere Sozialleistungen für die Eingliederungshilfe beim Amt für Soziales und Wohnen zurückzuführen, die alleine ein Plus von 21,8 Mio. EUR ausmachen. Darüber hinaus werden höhere Aufwendungen beim Amt für Kinder, Jugend und Familie für die Integrationsassistenz und die Kinder- tagespflege erwartet. 2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen Jahresrechn. Ist 2019 %-Anteil Plan Ist 2020 %-Anteil 2019 Jan. – Sept. Ist/Jahresre. 2020 Jan. – Sept. Ist/Ansatz 164,2 109,2 66,5 % 149,2 112,7 75,5 % Zum Stichtag 30.09.2020 werden an sonstigen ordentlichen Aufwendungen rd. 112,7 Mio. EUR ausgewiesen. Dies sind 75,5 % der geplanten sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 149,2 Mio. EUR. Größte Position sind hierbei die für das komplette Kalenderjahr geplanten Aufwendungen in Höhe von 92,9 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 88,9 Mio. EUR) für die Grundsicherung von Arbeitssuchenden (ehemals erwerbsfähige Sozialhilfe- und Arbeits- losenhilfeempfänger), die durch das Jobcenter Bonn betreut werden, wovon in den ersten neun Monaten rd. 63,7 Mio. EUR abgeflossen sind. Nach den Rückmeldungen der Fachämter wird insgesamt von einem Mehrbedarf von rd. 4,6 Mio. EUR ausgegangen. Dies ist zum einen auf coronabedingte Mehrausgaben für Verbrauchsmaterialien zurückzuführen. Beim Amt 50 wird aufgrund des Anstiegs der Bedarfsgemeinschaften ab April 2020 mit steigenden SGB II-Leistungen gerechnet. Zudem werden im Bereich des Rettungsdienstes für die Ausbildungskosten der Notfallsanitäter und im Personalbereich für Ausgleichszahlungen an andere Behörden höhere Aufwendungen erwartet. Zudem wird sich das Ergebnis durch ungeplante Wertberichtigungen (insbesondere bei Gewerbesteuerforderungen) - nach aktuellem Stand um rd. 37,5 Mio. EUR - verschlech- tern, denen allerdings auch entsprechende Erträge aus der Auflösung von Wertberich- tigung i.H.v. 32,5 Mio. EUR gegenüberstehen. Im Saldo ergibt sich somit eine Verschlechterung von rd. 42,1 Mio. EUR.Seite 19 von 22 Quartalsbericht III/2020 Seite 19 2.3 Finanzergebnis Unter dem Finanzergebnis sind im Wesentlichen die Zinsaufwendungen und Zinserträge (einschließlich Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäfte) zu verstehen. Zudem sind hier auch die Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen, Erträge aus Wert- papiergeschäften sowie die Verzinsungen von Steuernachzahlungen enthalten. Das Finanzergebnis des Jahres 2020 wurde mit rund -26,0 Mio. EUR geplant (Rechnungs- ergebnis Vorjahr -28,6 Mio. EUR). Nach den ersten neun Monaten beträgt das Ergebnis rd. -12,9 Mio. EUR, was einem Anteil von 49,6 % entspricht, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Zinsaufwendungen nicht gleichmäßig abfließen. Im Finanzergebnis der Stadt sind die Zinslasten des Städtischen Gebäudemanagements nicht enthalten. Rechnet man diese hinzu, dann müssen für die ersten drei Quartale zusätzlich rund 2,3 Mio. EUR addiert werden. Der Planansatz im Wirtschaftsplan des SGB beträgt für die Zinsaufwendungen rd. 3,1 Mio. EUR. Aufgrund des weiterhin extrem niedrigen Zinsniveaus werden Einsparungen bei den Zinsaufwendungen i.H.v. rd. 7,6 Mio. EUR sowie zusätzliche Zinseinnahmen von rd. 1,1 Mio. EUR erwartet. So erhält die Stadt für ein Volumen von rd. 460 Mio. EUR an Liquidi- tätskrediten derzeit sogar Erträge (negative Zinsen). Gegenläufig muss allerdings auch mit geringeren Erträgen aus den Gewinnanteilen städtischer Beteiligungen gerechnet werden. So können die geplanten Gewinnausschüt- tungen der Stadtwerke (SWB GmbH) i.H.v. 4,0 Mio. EUR coronabedingt nicht realisiert werden. Ob und in welchem Umfang hier Bundes- oder Landeshilfen zufließen, ist derzeit noch nicht final geklärt. Im Saldo wird mit einer Verbesserung des Finanzergebnisses um rd. 4,0 Mio. EUR gerechnet. 2.4 Investitionsmaßnahmen Im städtischen Haushalt sind Investitionsauszahlungen in Höhe von rund 203,4 Mio. EUR (Planwert Vorjahr 253,7 Mio. EUR) geplant, wobei Haushaltsreste aus 2019 in Höhe von rd. 203,3 Mio. EUR hinzuzurechnen sind. In den Investitionsauszahlungen ist auch der Investitionskostenzuschuss in Höhe von 53,0 Mio. EUR (Vorjahr 98,2 Mio. EUR) an das SGB enthalten. Zudem sind die Haus- haltsmittel, die dem SGB für Tilgungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, i.H.v. rd. 7,2 Mio. EUR investiv als Eigenkapitalaufstockung veranschlagt. Die städtischen Investitionsauszahlungen teilen sich wie folgt auf:Seite 20 von 22 Quartalsbericht III/2020 Seite 20 Bezeichnung Plan 2020 Ist 2020 (Jan. – Sept.) Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 5,1 1,1 Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens- gegenständen über 800 EUR 11,0 6,2 Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens- gegenständen bis 800 EUR 0,6 0,4 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen* 65,0 49,6 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 20,9 0,8 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 72,6 36,3 Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 25,9 12,2 Sonstige Investitionsauszahlungen 2,5 0,0 * inklusive Anteile für SGB. Damit sind von den geplanten Investitionsauszahlungen i.H.v. 203,4 Mio. EUR in den ersten neun Monaten rd. 106,6 Mio. EUR abgeflossen. Dies entspricht einem Anteil von 52,4 % gegenüber dem Planansatz. 3 Schuldenstand Der Schuldenstand zum 30.09.2020 beläuft sich für - die Investitionskredite des städtischen Haushalts auf 1.144,6 Mio. EUR (inklusive Schulden des Städtischen Gebäudemanagements von 112,9 Mio. EUR), - die Liquiditätskredite auf 768,9 Mio. EUR. In Summe ergibt sich somit eine Gesamtverschuldung in Höhe von 1.913,5 Mio. EUR. Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 30.09.2020 beträgt damit 5.810 EUR, wobei die Ein- wohnerzahl von 329.364 zum 30.06.2020 (lt. IT.NRW, Basis Fortschreibung Zensus 2011) zugrunde gelegt wurde. In der nachfolgenden Übersicht ist die Gesamtschuldenentwicklung in Mio. EUR der Stadt Bonn dargestellt. Dabei wird zwischen Liquiditäts- und Investitionskrediten unterschieden:Seite 21 von 22 Quartalsbericht III/2020 Seite 21 Zu berücksichtigen ist, dass ein geringer Teil der Investitionskredite zunächst über Liquiditätskredite vorfinanziert und erst zeitversetzt als investive Darlehen aufgenommen werden. Aus der obigen Grafik wird deutlich, dass mittlerweile der laufende Haushalt dauerhaft über dieses eigentlich nur für Ausnahmesituationen zur Beseitigung kurzfristiger Liquidi- tätsengpässe gedachte Instrument finanziert wird. Daher wurde ab dem Jahr 2014 damit begonnen, einen Teil der Liquiditätskredite auch längerfristig, d.h. mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren, abzuschließen. Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Unsicherheiten wurde ab Mitte März 2020 das immer noch vorhandene hohe Volumen im Tagesgeldbereich deut- lich reduziert und Termingelder mit verschiedenen Laufzeiten über mehrere Monate aufgenommen, wobei auch hierfür noch negative Zinssätze erzielt werden konnten. Insgesamt wurden in den ersten neun Monaten rd. 1.147,6 TEUR an Zinserträgen vereinnahmt.Seite 22 von 22
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