202028-06 · Beschlussvorlage
Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des öffentlicher Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter – hier: Anregung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021
Kerndaten
- Nummer
- 202028-06
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 202028-06 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des öffentlicher Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter – hier: Anregung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Anhörung Rat 06.05.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Das Votum der Bezirksvertretung Bad Godesberg im Rahmen der Anhörung wird, soweit es den vorbehaltlich gefassten Beschluss des Rates vom 10.12.2020 ergänzt, wie folgt behandelt: Teilvotum a): „Die Verwaltung prüft, ob – soweit rechtlich zulässig - auch die Entwürfe der 1. Wettbewerbsphase in der Bezirksvertretung Bad Godesberg vorgestellt werden können:“ Beschlussvorschlag an den Rat: Dem Prüfergebnis der Verwaltung, dass eine Vorstellung von Zwischenergebnissen laut der aktuellen Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) in einem zweiphasigen Wettbewerbsverfahren insbesondere aufgrund der zu wahrenden Anonymität aller Teilnehmer*innen bzw. Beiträge während der Wettbewerbsbearbeitung nicht zulässig ist, wird zugestimmt. Teilvotum b): „Die Verwaltung prüft, ob – soweit rechtlich zulässig – (…) Vertreter der Bezirksvertretung Bad Godesberg als Gasthörer am Preisgericht teilnehmen können.“Seite 1 von 4 Seite 2 Beschlussvorschlag an den Rat: Den Bedenken der Verwaltung gegen eine Vergrößerung des Gremiums um weitere Personen, auch wenn keine rechtlichen Gründe der Aufnahme von zusätzlichen Gasthörern ohne Stimmrecht entgegenstehen, wird gefolgt. Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, eine Sonderveranstaltung für die BV Bad Godesberg im Rahmen der Wettbewerbsausstellung im September 2021 durchzuführen, in der die Ergebnisse vorgestellt werden und alle Überarbeitungswünsche der Politik an den Sieger des Wettbewerbs weitergegeben werden können. Begründung Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat am 17.02.2021 im Zuge der Anhörung zum Ratsbeschluss über die Benennung der Preisrichter*innen für das Wettbewerbsverfahren zum Masterplan öffentlicher Raum folgenden Prüfauftrag formuliert: Die Verwaltung prüft, ob – soweit rechtlich zulässig - auch die Entwürfe der 1. Wettbewerbsphase in der Bezirksvertretung Bad Godesberg vorgestellt werden können und, ob Vertreter der Bezirksvertretung Bad Godesberg als Gasthörer am Preisgericht teilnehmen können. Eine Vorstellung von Zwischenergebnissen ist laut der aktuellen Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) in einem zweiphasigen Wettbewerbsverfahren insbesondere aufgrund der zu wahrenden Anonymität aller Teilnehmer*innen bzw. Beiträge während der Wettbewerbsbearbeitung nicht möglich. Daher muss eine Zwischenvorstellung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg aus Sicht des verfahrensbetreuenden Büros sowie der Verwaltung abgelehnt werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Wettbewerbsaufgabe für die zweite Phase des Wettbewerbs bereits Bestandteil der Auslobung ist und insofern auch nicht mehr veränderbar. Gäste sind bei der Preisgerichtssitzung grundsätzlich zugelassen, sie können allerdings kein Stimmrecht erhalten. Sie müssen vor Ort eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben, damit die Anonymität, der Austausch und die Verschwiegenheit gewahrt bleiben. Das Preisgericht besteht aus Fach- und Sachpreisrichter*innen. Um eine von der Ausloberin unabhängige, fachliche Betrachtung der Ergebnisse in den Vordergrund zu rücken, müssen die Fachpreisrichter*innen grundsätzlich in der Mehrzahl sein. Die Anzahl und Namen der Gäste sind im Vorfeld der Preisgerichtssitzung am 26.05.2021 zu benennen. Nachfolgend ist die Zusammensetzung des Preisgerichtes bei Ergänzung um vier Gäste (FDP, Linke, BBB und AfD) aus der BV im Vergleich zur durch den Rat am 10.12.2020 beschlossenen Verteilung dargestellt: a. Preisgericht: 4 Fachpreisrichter*innen/3 Vertreter*innen + 3 Sachpreisrichter*innen/ 3 Vertreter*innen aus der BV (insgesamt 13 Personen mit Redebeiträgen)Seite 2 von 4 Seite 3 b. Preisgericht und Gäste: 4 Fachpreisrichter*innen/3 Vertreter*innen + 3 Sachpreisrichter*innen/ 3 Vertreter*innen aus der BV + 4 Gäste aus der BV (17 Personen mit Redebeiträgen) Ob eine große Anzahl (+ 30 %) zusätzlicher Teilnehmer*innen für eine effektive Beratung in der Preisgerichtssitzung, bei der fachliche Gesichtspunkte im Vordergrund stehen sollten, förderlich ist, gilt es bei der Beschlussfassung zu bedenken. Im Wettbewerbsverfahren ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Ausstellung aller Wettbewerbsbeiträge aus der zweiten Phase (bis zu sieben Beiträge) im September 2021 vorgesehen. Aufgrund der genannten Bedenken zur Erweiterung des Preisgerichtes hinsichtlich der fachlichen Auseinandersetzung, schlägt die Verwaltung folgende Alternative vor. Ergänzend zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird aufgrund der Anhörung der BV Bad Godesberg eine Sonderveranstaltung für die BV Bad Godesberg organisiert, in der die Ergebnisse vorgestellt werden und alle Überarbeitungswünsche der Politik an den Sieger weitergegeben werden. Somit kann zum einen der Charakter der Preisgerichtssitzung im Sinne der RPW als fachliche Auseinandersetzung sichergestellt und zum anderen die Beteiligung aller Mitglieder der Bezirksvertretung an der Diskussion über die Wettbewerbsbeiträge sowie den Siegerentwurf gewährleistet werden. Der Sieger des Wettbewerbsverfahrens wird seinen Beitrag aufgrund der Anregungen aus Öffentlichkeit und Politik zur Umsetzung noch ausarbeiten. Seit 22. Januar 2021 sind Landschaftsplanungs- und Stadtplanungsbüros durch die europaweite Veröffentlichung der Auslobung aufgefordert, Beiträge bis 16. April 2021 zur Beurteilung in der Preisgerichtssitzung am 26.05.2021 zu liefern. Die Preisrichter*innen bewerten alle Beiträge und entscheiden über die Qualifikation von bis zu sieben Büros für die zweite Wettbewerbsphase. Das Wettbewerbsverfahren ist Ergebnis des Leitbildprozesses Bad Godesberg, dessen Ergebnisse am 06.02.2020 durch den Rat beschlossen wurden. Bestandteil des Beschlusses waren die Maßnahmen A1 und A2, welche die Grundlage für das Wettbewerbsverfahren sind und in die Auslobung des Wettbewerbs übernommen wurden. Die Benennung der Preisrichter*innen erfolgte durch Ratsbeschluss am 10.12.2020. Aufgrund des Corona bedingten Ausfalls der Sitzungen der BV Bad Godesberg vom 12.12.2020 sowie der Folgesitzung, konnte die Anhörung der BV zum Ratsbeschluss erst am 17.02.2021 erfolgen. Die Auslobung wurde per Öffentlichkeitsbeteiligung im Dezember 2020 geschärft und in der Preisrichter*innen-Vorbesprechung am 14.01.2021 unter Beteiligung der vom Rat benannten Preisrichter*innen finalisiert, um den eng gesetzten Zeitplan einhalten zu können, der vorsieht, dass mit dem Ergebnis des Wettbewerbes noch im September 2021 einen Antrag auf Städtebaufördermittel zur Umsetzung der Maßnahme gestellt wird.Seite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de