← Vorlagen

202028-06 · Beschlussvorlage

Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des öffentlicher Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter – hier: Anregung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021

Nummer
202028-06
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 06.05.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 73,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202028 Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des öffentlicher Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (6.923 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
202028-06
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des
öffentlicher Raumes in der Innenstadt von Bad
Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und
Preisrichter – hier: Anregung der Bezirksvertretung
Bad Godesberg vom 17.02.2021
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Anhörung
Rat 06.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Das Votum der Bezirksvertretung Bad Godesberg im Rahmen der Anhörung
wird, soweit es den vorbehaltlich gefassten Beschluss des Rates vom
10.12.2020 ergänzt, wie folgt behandelt:
Teilvotum a):
„Die Verwaltung prüft, ob – soweit rechtlich zulässig - auch die Entwürfe der 1.
Wettbewerbsphase in der Bezirksvertretung Bad Godesberg vorgestellt werden
können:“
Beschlussvorschlag an den Rat:
Dem Prüfergebnis der Verwaltung, dass eine Vorstellung von
Zwischenergebnissen laut der aktuellen Richtlinie für Planungswettbewerbe
(RPW) in einem zweiphasigen Wettbewerbsverfahren insbesondere aufgrund
der zu wahrenden Anonymität aller Teilnehmer*innen bzw. Beiträge während
der Wettbewerbsbearbeitung nicht zulässig ist, wird zugestimmt.
Teilvotum b):
„Die Verwaltung prüft, ob – soweit rechtlich zulässig – (…) Vertreter der
Bezirksvertretung Bad Godesberg als Gasthörer am Preisgericht teilnehmen
können.“Seite 1 von 4

Seite 2
Beschlussvorschlag an den Rat:
Den Bedenken der Verwaltung gegen eine Vergrößerung des Gremiums um
weitere Personen, auch wenn keine rechtlichen Gründe der Aufnahme von
zusätzlichen Gasthörern ohne Stimmrecht entgegenstehen, wird gefolgt.
Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, eine Sonderveranstaltung für die
BV Bad Godesberg im Rahmen der Wettbewerbsausstellung im September
2021 durchzuführen, in der die Ergebnisse vorgestellt werden und alle
Überarbeitungswünsche der Politik an den Sieger des Wettbewerbs
weitergegeben werden können.
Begründung
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat am 17.02.2021 im Zuge der
Anhörung zum Ratsbeschluss über die Benennung der Preisrichter*innen für
das Wettbewerbsverfahren zum Masterplan öffentlicher Raum folgenden
Prüfauftrag formuliert:
Die Verwaltung prüft, ob – soweit rechtlich zulässig - auch die Entwürfe der 1.
Wettbewerbsphase in der Bezirksvertretung Bad Godesberg vorgestellt werden
können und, ob Vertreter der Bezirksvertretung Bad Godesberg als Gasthörer
am Preisgericht teilnehmen können.
Eine Vorstellung von Zwischenergebnissen ist laut der aktuellen Richtlinie für
Planungswettbewerbe (RPW) in einem zweiphasigen Wettbewerbsverfahren
insbesondere aufgrund der zu wahrenden Anonymität aller Teilnehmer*innen
bzw. Beiträge während der Wettbewerbsbearbeitung nicht möglich. Daher
muss eine Zwischenvorstellung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg aus
Sicht des verfahrensbetreuenden Büros sowie der Verwaltung abgelehnt
werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Wettbewerbsaufgabe für die
zweite Phase des Wettbewerbs bereits Bestandteil der Auslobung ist und
insofern auch nicht mehr veränderbar.
Gäste sind bei der Preisgerichtssitzung grundsätzlich zugelassen, sie können
allerdings kein Stimmrecht erhalten. Sie müssen vor Ort eine
Verschwiegenheitserklärung unterschreiben, damit die Anonymität, der
Austausch und die Verschwiegenheit gewahrt bleiben. Das Preisgericht besteht
aus Fach- und Sachpreisrichter*innen. Um eine von der Ausloberin
unabhängige, fachliche Betrachtung der Ergebnisse in den Vordergrund zu
rücken, müssen die Fachpreisrichter*innen grundsätzlich in der Mehrzahl sein.
Die Anzahl und Namen der Gäste sind im Vorfeld der Preisgerichtssitzung am
26.05.2021 zu benennen. Nachfolgend ist die Zusammensetzung des
Preisgerichtes bei Ergänzung um vier Gäste (FDP, Linke, BBB und AfD) aus
der BV im Vergleich zur durch den Rat am 10.12.2020 beschlossenen
Verteilung dargestellt:
a. Preisgericht: 4 Fachpreisrichter*innen/3 Vertreter*innen + 3
Sachpreisrichter*innen/ 3 Vertreter*innen aus der BV
(insgesamt 13 Personen mit Redebeiträgen)Seite 2 von 4

Seite 3
b. Preisgericht und Gäste: 4 Fachpreisrichter*innen/3 Vertreter*innen + 3
Sachpreisrichter*innen/ 3 Vertreter*innen aus der BV + 4 Gäste aus der
BV (17 Personen mit Redebeiträgen)
Ob eine große Anzahl (+ 30 %) zusätzlicher Teilnehmer*innen für eine effektive
Beratung in der Preisgerichtssitzung, bei der fachliche Gesichtspunkte im
Vordergrund stehen sollten, förderlich ist, gilt es bei der Beschlussfassung zu
bedenken.
Im Wettbewerbsverfahren ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der
Ausstellung aller Wettbewerbsbeiträge aus der zweiten Phase (bis zu sieben
Beiträge) im September 2021 vorgesehen.
Aufgrund der genannten Bedenken zur Erweiterung des Preisgerichtes
hinsichtlich der fachlichen Auseinandersetzung, schlägt die Verwaltung
folgende Alternative vor.
Ergänzend zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird aufgrund der Anhörung der BV
Bad Godesberg eine Sonderveranstaltung für die BV Bad Godesberg
organisiert, in der die Ergebnisse vorgestellt werden und alle
Überarbeitungswünsche der Politik an den Sieger weitergegeben werden.
Somit kann zum einen der Charakter der Preisgerichtssitzung im Sinne der
RPW als fachliche Auseinandersetzung sichergestellt und zum anderen die
Beteiligung aller Mitglieder der Bezirksvertretung an der Diskussion über die
Wettbewerbsbeiträge sowie den Siegerentwurf gewährleistet werden. Der
Sieger des Wettbewerbsverfahrens wird seinen Beitrag aufgrund der
Anregungen aus Öffentlichkeit und Politik zur Umsetzung noch ausarbeiten.
Seit 22. Januar 2021 sind Landschaftsplanungs- und Stadtplanungsbüros durch
die europaweite Veröffentlichung der Auslobung aufgefordert, Beiträge bis 16.
April 2021 zur Beurteilung in der Preisgerichtssitzung am 26.05.2021 zu liefern.
Die Preisrichter*innen bewerten alle Beiträge und entscheiden über die
Qualifikation von bis zu sieben Büros für die zweite Wettbewerbsphase.
Das Wettbewerbsverfahren ist Ergebnis des Leitbildprozesses Bad Godesberg,
dessen Ergebnisse am 06.02.2020 durch den Rat beschlossen wurden.
Bestandteil des Beschlusses waren die Maßnahmen A1 und A2, welche die
Grundlage für das Wettbewerbsverfahren sind und in die Auslobung des
Wettbewerbs übernommen wurden.
Die Benennung der Preisrichter*innen erfolgte durch Ratsbeschluss am
10.12.2020. Aufgrund des Corona bedingten Ausfalls der Sitzungen der BV
Bad Godesberg vom 12.12.2020 sowie der Folgesitzung, konnte die Anhörung
der BV zum Ratsbeschluss erst am 17.02.2021 erfolgen.
Die Auslobung wurde per Öffentlichkeitsbeteiligung im Dezember 2020
geschärft und in der Preisrichter*innen-Vorbesprechung am 14.01.2021 unter
Beteiligung der vom Rat benannten Preisrichter*innen finalisiert, um den eng
gesetzten Zeitplan einhalten zu können, der vorsieht, dass mit dem Ergebnis
des Wettbewerbes noch im September 2021 einen Antrag auf
Städtebaufördermittel zur Umsetzung der Maßnahme gestellt wird.Seite 3 von 4

Seite 4
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de