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202028-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des öffentlicher Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter Antrag zur Vorlage 202028

Nummer
202028-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202028 Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des öffentlicher Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202028-05 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des
öffentlicher Raumes in der Innenstadt von Bad
Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und
Preisrichter
Antrag zur Vorlage 202028
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Vor Entscheidung über den Antrag verweist die Verwaltung auf folgende
Sachverhalte:
Der Zeitplan zur zeitnahen Umsetzung des ISEK sieht vor, dass im September
2021 Städtebaufördermittel beantragt werden. Hierzu ist ein rechtzeitiger
Abschluss des Wettbewerbsverfahrens zur Umgestaltung des öffentlichen
Raumes als erste Maßnahme bis September 2021 erforderlich.
Aufgrund des Zeitplanes wurde am 10.12.2020 die betreffende
Beschlussvorlage in den Rat eingebracht. Das Wettbewerbsverfahren unterliegt
den Richtlinien für Wettbewerbsverfahren (RPW 2013) und muss
unterschiedliche Kriterien erfüllen. Ein zentrales Kriterium ist die überwiegende
Besetzung der Jury durch Fachpreisrichter*innen. Dies hat zur Folge, dass je
höher die Anzahl der Sachpreisrichter*innen (z.B. politische Vertreter*innen) die
Anzahl der überwiegend externen Fachleuten ebenfalls steigt und damit die
damit verbundenen Kosten. Ebenfalls erfordert ein arbeitsfähiges Preisgericht
eine Begrenzung der Anzahl der Jurymitglieder. Daher wurde für das Verfahren
eine übliche Aufteilung von vier Fachpreisrichter*innen und drei
Sachpreisrichter*innen (Politik) mit den jeweiligen Vertreter*innen dem Rat der
Stadt Bonn vorgeschlagen. Bei der Besetzung der Sachpreisrichter*innen hat
sich in der Vergangenheit die Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens
bewährt und es spiegelt die politischen Mehrheitsverhältnisse wider.
Der Rat ist der Vorlage gefolgt und hat drei Mitglieder der Bezirksvertretung
Bad Godesberg als Preisrichter*innen und drei Vertreter*innen für das
genannte Wettbewerbsverfahren benannt.
Aufgrund des pandemiebedingten Entfalls der Sitzung am 16.12.2020 konnte
dieser Beschluss nicht gemäß Zeitplan in der BV Bad Godesberg beraten
werden. Die Preisrichtervorbesprechung am 14.01.2021 zur finalen
Abstimmung der Auslobungsinhalte erfolgte mit den vom Rat bestimmten
politischen Vertreter*innen.Seite 1 von 2

Seite 2
Am 22.01.2021 wurde die Auslobung anschließend gemäß des Zeitplanes zur
Beantragung von Städtebaufördermitteln im September 2021 europaweit
veröffentlicht.
Die beantragte Erhöhung der Anzahl der Preisrichter*innen von drei auf sieben
Personen würde nicht nur eine Änderung der bereits veröffentlichten
Wettbewerbsauslobung erfordern und damit zu einer erheblichen
Verfahrensverzögerung führen, sondern auch die Arbeitsfähigkeit einer dann
mit 30 Preisrichter*innen bzw. Vertreter*innen besetzten Jury in Frage stellen.
Denn für zusätzliche Sachpreisrichter*innen wären entsprechend auch neue
Fachpreisrichter*innen zu benennen.
Zusätzlich wären bei einer Änderung der Auslobung vergaberechtliche
Konsequenzen aufgrund der erfolgten Auslobungsveröffentlichung zu erwarten.
Die Beteiligung der politischen Gremien sowie der breiten Öffentlichkeit ist im
weiteren Verfahren mehrfach vorgesehen. So wird auf Basis des
Wettbewerbsergebnisses im September 2021 eine Beteiligung der
Öffentlichkeit bezüglich Hinweisen zur Entwurfsoptimierung erfolgen. Auch der
Grundförderantrag, der die Planentwürfe des Wettbewerbssiegers beinhaltet,
wird den politischen Gremien der Stadt Bonn zur Beschlussfassung vorgelegt.
Des Weiteren werden der im Nachgang des Wettbewerbsverfahrens
konkretisierte Masterplan für den öffentlichen Raum sowie die detaillierten
Planungen für die Bereiche Am Fronhof und Theaterplatz erneut der
Öffentlichkeit präsentiert, sowie der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt.
Aus den vorgenannten Gründen befürwortet die Verwaltung diesen Antrag
nicht.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de