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202028-04 AA · Änderungsantrag

Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des öffentlicher Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter Antrag zur Vorlage 202028

Nummer
202028-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
25.01.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 202028 Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des öffentlicher Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter

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Änderungsantrag
öffentlich
202028-04 AA
Antragsteller/in:
Wolfgang Heedt
22.01.2021 gez. Jansen
Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des
öffentlicher Raumes in der Innenstadt von Bad
Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und
Preisrichter
Antrag zur Vorlage 202028
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Punkt 2. Des Beschlusstextes wird wie folgt neu gefasst: Jede in der BV
Bad Godesberg vertretene Partei oder Vereinigung entsendet einen
Vertreter/einen Vertreterin nebst Stellvertreter/Stellvertreterin in das
Preisgericht. Als Stellvertreter sind Bezirks- oder Stadtverordnete mit Wohnsitz
in Bad Godesberg zulässig.
Begründung
Der auf Antrag der FDP (DS 1612296NV8) zustande gekommene
Leitbildprozess geht mit dem Integrierten Städtebaulichen
Entwicklungskonzept, kurz ISEK, in seine Konkretisierung. Das ISEK ist die
größte Ma0nahme der Stadtentwicklung in Bad Godesberg seit der Sanierung
der Bad Godesberger Altstadt in den 1960er Jahren. Es geht also um die
wichtigste Weichenstellung für die Zukunft Bad Godesbergs für Jahrzehnte. Die
von der Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage vorgeschlagene Besetzung des
Preisgericht nach Hare-Niemeyer wird dieser Bedeutung nicht gerecht. Dieses
Verfahren mag seine berechtigte Anwendung finden bei untergeordneten
Entscheidungen, im Falle der Entscheidung über stadtplanerische Entwürfe, die
Bad Godesberg für die nächsten Jahrzehnte prägen werden, ist dieses
Rationalisierungsverfahren aus Sicht der Antragsteller fehl am Platze. Die
Verwaltung stellt in ihrer Beschlussvorlage selbst fest, Zitat:
„Kommunalrechtliche Vorgaben für die proportionale Benennung von
Vertreter*innen der Politik in der Jury existieren nicht.“ Insofern sollten alle in
der Bezirksvertretung Bad Godesberg vertretenen Parteien und Gruppierungen
am Preisgericht teilnehmen. Dies hätte folgende Vorteile:Seite 1 von 2

Seite 2
1. Angesichts der Tragweite der Entscheidung gäbe es eine breitere
Diskussion über die stadtplanerischen Vorschläge externer Planungsbüros.
Angesichts der Komplexität des Projektes könnte so über eine breite politische
Beteiligung verstärkt lokales Wissen in die Entscheidungsfindung einfließen.
2. Alle Parteien und Gruppierungen wären involviert und in die
Entscheidungsfindung eingebunden. Hierdurch entstünde ein Zugewinn an
Transparenz und Verbindlichkeit.
3. Über die Beteiligung aller Parteien und Gruppierungen der
Bezirksvertretung würden nicht Kreise der Wählerschaft und damit der
Bürgerschaft ausgeschlossen, was wiederum den Prinzipien der
repräsentativen Demokratie entsprechen würde.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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