202028-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter Antrag zur Vorlage 202028
Kerndaten
- Nummer
- 202028-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202028-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter Antrag zur Vorlage 202028 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Als Ergebnis des Leitbildprozesses wird im Sinne der Maßnahmen A1 und A2 des ISEK ein zweiphasiger Realisierungswettbewerb zur Neugestaltung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg ausgelobt. Am 14. Januar 2021 wurde die im betreffenden Antrag benannte Auslobung des Masterplanes für die Innenstadt Bad Godesberg unter Einbeziehung der Fachpreisrichter und der politischen Sachpreisrichter bezüglich ihrer Inhalte diskutiert und abgestimmt. Die Ergebnisse der Online-Beteiligung auf www.bonn-macht-mit.de sowie die eingereichten politischen Positionspapiere waren eine Grundlage der Abstimmung. Die Auslobung wurde im Nachgang der Preisrichtervorbesprechung auch unter Berücksichtigung der beantragten Änderungen angepasst. Der Antrag, sowie alle Eingaben im Rahmen der Beteiligung werden der Auslobung zudem als Anlage unter dem Titel „Aktuelle politische Diskussion“ beigefügt. Im Nachgang wird auf die einzelnen Punkte des Antrages DS-Nr. 202028-02 AA eingegangen. Gemäß Zeitplan in Vorbereitung der Beantragung von Städtebaufördermitteln im September 2021 wurde die Wettbewerbsauslobung am 22. Januar 2021 europaweit veröffentlicht. Die Verwaltung empfiehlt dem Beschlussgremium aufgrund der vorgenannten Ausführungen den Änderungsantrag DS-Nr. 202028-02 AA als erledigt zu betrachten, da die wesentlichen Inhalte des Antrages zwischenzeitlich in der Auslobung enthalten sind. Nachfolgend wird auf die Antragspunkte im Einzelnen Bezug genommen (fett). Punkte 1 und 2Seite 1 von 87 Seite 2 „Vorschläge für eine sinnvolle Verteilung von Frequenzbringern in der Innenstadt. Der Fokus soll dabei insbesondere auf öffentlichen Einrichtungen liegen wie Rathaus/Bürgerdiensten; neuer Hochschule; Begegnungsstätten; vorhandenen Bildungseinrichtungen wie Musikschule, Volkshochschule, Stadtbibliothek; Schwimmbad; Schauspiel; aber auch intensiverem Nachtleben (Bars, Clubs) etc.“ „Vorschläge für Bereiche, in denen eine zusätzliche Belebung durch weitere Wohnungen sinnvoll ist.“ Stellungnahme der Verwaltung: Im Wettbewerbsverfahren wird als Bestandteil des Masterplanentwurfes ein Nutzungskonzept gefordert, welches Aussagen zu Frequenzbringern in der Innenstadt enthalten wird Die Kurfürstliche Zeile wird als besonderer Raum mit seinen Nutzungen (Musikschule, möglicher Hochschulstandort, Schwimmbadneubau…) in der Auslobung explizit hervorgehoben. Auch die Stärkung des „Wohnens“ in der Innenstadt wird hier als Fokusthema benannt (z.B. Gruppe 1 Expertenworkshop). Punkt 3 „Identifizierung von städtebaulichen Defiziten der Altstadtsanierung und Entwicklung von Maßnahmen zur mittel- bis langfristigen Verbesserung.“ Stellungnahme der Verwaltung: Der Masterplan für den öffentlichen Raum in der Innenstadt wird von den teilnehmenden Fachbüros im Zusammenhang mit der städtebaulichen Gebäudestruktur entwickelt, sodass auch die Frage von hochbaulichen Veränderungen in der Innenstadt zwingend mitbetrachtet werden wird. Der Fokus für den Realisierungsbereich liegt gleichwohl auf dem öffentlichen Raum und dessen konkreter Umgestaltung. Punkt 4 „Prüfung weiterer Maßnahmen zur Begrenzung des Temperaturanstiegs, insbesondere von Wasserläufen wie Godesberger Bach oder Wasserrinnen (z.B. Freiburger „Bächle“), aber auch Möglichkeiten für Bereiche mit perspektivischer Arkaden-Bebauung, Fassadenbegrünung etc.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Prüfung dieser Maßnahmen ist Bestandteil der Auslobung, z.B. Anlass und Ziel des Wettbewerbs (Teil A) und wird in der Wettbewerbsaufgabe explizit benannt (Stichwort blaue und grüne Infrastruktur). Zu diesem Zweck sind Wettbewerbsunterlagen zu Klima, Grün und Wasser der Auslobung beigefügt. Punkt 5 „Erarbeitung eines Verkehrskonzepts, insb. für die gemeinsame Nutzung der Innenstadt durch Fahrräder und Fußgänger sowie für die Erreichbarkeit der Innenstadt mit ÖPNV und PKW.“ Stellungnahme der Verwaltung:Seite 2 von 87 Seite 3 Im Rahmen der Darstellung von Wegebeziehungen zwischen Innenstadt, Kurpark, Godesburg, Rheinallee/Rheinufer und anderen angrenzenden Räumen, sowie Vorschlägen zur Raumaufteilung für unterschiedliche Verkehrsträger wird es im Wettbewerbsverfahren eine Aussage mit Fokus Nahmobilität geben, welche in der Jury dann diskutiert werden kann. Zusätzlich zur verkehrlichen Betrachtung im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens wird ein Fachbüro auf Basis der Ergebnisse des Masterplanentwurfes aus der ersten Wettbewerbsphase mit der Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes (vgl. Maßnahme C1 des ISEK Bad Godesberg) beauftragt werden. Hierüber wird in einer nächsten Sitzung der Bezirksvertretung weiterführend informiert. Punkt 6 „Erarbeitung eines Aufwertungs- und Nutzungskonzepts auch für Hubertinumshof/Post-Gelände sowie Michaelshof.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die genannten Bereiche sind Bestandteil des Masterplangebietes, sodass hierzu Leitideen von den Wettbewerbsteilnehmern entwickelt werden. Die im Masterplan entwickelten Leitideen sind Grundlage für die zukünftigen Planungen in den genannten Bereichen. Eine konkrete Umgestaltung erfordert aufgrund der Lage außerhalb des Realisierungsbereiches (Theaterplatz und Fronhof) ein separates Verfahren. Punkt 7 „Vorschläge für die Verbesserung der touristischen Infrastruktur; Berücksichtigung von Anforderungen des Tourismus in den vorgesehenen Maßnahmen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Zum Thema Tourismus bzw. touristisch interessanter Orte sind als Wettbewerbsleistungen u.a. Schemaskizzen gefordert. Die Stärkung des Tourismus in Bad Godesberg wird zusätzlich im Zuge der ISEK-Maßnahme D1 Erstellung eines Konzeptes „Kultur, Freizeit, Tourismus und Sport“ in Federführung der städtischen Wirtschaftsförderung gesondert erarbeitet werden. Anlage/n 1 Masterplan Innenstadt Bad Godesberg Auslobung (öffentlich)Seite 3 von 87 >> AUSLOBUNG OFFENER ZWEIPHASIGER INTERDISZIPLINÄRER REALISIERUNGSWETTBEWERB STAND JANUAR 2021 MASTERPLAN BAD GODESBERG BONNSeite 4 von 87 Seite 5 von 87 3 ALLGEMEIN BETREUUNG, VORPRÜFUNG, REDAKTION Stadtbauplan GmbH Rheinstraße 40 - 42 64283 Darmstadt vertreten durch: Eva Baumgarten-Weng Telefon: 06151 - 99 57 0 Fax: 06151 - 99 57 30 E-Mail: BN-ISEK-Bad-Godesberg@ stadtbauplan.de Bearbeitung: Barbara Muschol Alexandra Vey-Lanzrath Inanna Treff Stand: Januar 2021 VORBEMERKUNG ZUM SPRACHGEBRAUCH Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung geschlechterspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Per- sonenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter. Bei der Durchführung dieses Wett- bewerbs gelten die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städte- baus und des Bauwesens RPW 2013 in der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BMVBS am 31.01.2013 herausgegebenen und mit dem Erlass des Landes Nordrhein-West- falens vom 05.06.2014 eingeführten Fas- sung, soweit in einzelnen Punkten dieser Auslobung nichts Anderes bestimmt ist. Auslober, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt der Auslobung als verbindlich an. Die Auslobung wurde mit dem Aus- schuss „Wettbewerbs- und Vergabe- wesen“ der Architekten- und Stadt- planerkammer Nordrhein-Westfalen abgestimmt und unter der Nummer Nr. xx/2020 RPW 2013 registriert. Die Auslobung wurde ordnungsgemäß bekannt gemacht (RPW 2013 § 3 Abs. 1). >> IMPRESSUM AUSLOBER Bundesstadt Bonn Stadtplanungsamt Berliner Platz 2 53111 Bonn Projektmanagement: Stadtplanungsamt Berliner Platz 2 53111 Bonn vertreten durch: Amtsleiterin Petra DennySeite 6 von 87 4 >> INHALTSVERZEICHNIS >> TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN Vorwort 5 Bezirksbürgermeister Christoph Jansen, CDU 5 Anlass und Ziel des Wettbewerbs 7 Auszug aus dem ISEK (Büro Dr. Jansen GMbH) 7 Gegenstand des Wettbewerbs 8 Wettbewerbsart, Verfahrensform 8 Zulassungsbereich, Wettbewerbssprache 8 Wettbewerbsteilnehmer 9 Wettbewerbsunterlagen 13 Wettbewerbsleistungen 14 Kennzeichnung der Wettbewerbsarbeiten 16 Bindende Vorgaben 16 Beurteilungskriterien 17 Termine 17 Rückfragen und Kolloquium 17 Abgabetermin 18 Eigentum und Rücksendung 19 Haftung für die eingegangenen Arbeiten 19 Preise 19 Abschluss des Wettbewerbs 20 Beteiligung der Öffentlichkeit 20 Weitere Beauftragung 21 Urheberrecht 23 Einverständnis und Vertraulichkeit von Informationen 23 >> TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN 24 Die Bundesstadt Bonn 24 Der Stadtbezirk Bad Godesberg 25 Bad Godesberg 26 Situation heute - Auszug aus dem ISEK 26 Historische und städtebauliche Entwicklung 30 Entwicklung der Innenstadt 32 Leitbildprozess Bad Godesberg 34 Projektbereich des ISEK 34 Grobes Konzept 35 Ergebnisse der Beteiligung 36 Das Wettbewerbsgebiet 38 Abgrenzung 38 Fotodokumentation Planungsgebiet 40 Denkmalschutz 42 Nutzungen 44 Kulturelle Nutzungen 46 Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2008 48 Die Innenstadt unter dem Eindruck der Corona-Pandemie 49 Eigentumsverhältnisse 50 Verkehr und Mobilität 52 Freiraum- und Grünstrukturen 54 Blaue Infrastruktur 56 Klima 57 Teilbereich „Am Fronhof“ 58 Teilbereich „Theaterplatz“ 60 Teilbereiche Masterplan 62 >> TEIL C WETTBEWERBSAUFGABE 68 Grundlagen 70 Beschlusslage ISEK 71 Online- Bürgerbeteiligung 78 Ergebnisse des Expertenworkshops 80 Gruppe 1: Akteure und Nutzungen, Gruppe 4: Räume, Identität und Sicherheit 80 Gruppe 2: Klima, Grün, Wasser 82 Gruppe 3: Mobilität und Barrierefreiheit 83Seite 7 von 87 5 >> TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN VORWORT BEZIRKSBÜRGERMEISTER CHRISTOPH JANSEN, CDU „Der Stadtbezirk, die Stadt und die Re- gion, in der wir leben, sind mehr als nur der Ort, an dem wir ein Dach über dem Kopf haben oder an dem wir zur Arbeit gehen. Es sind Erlebnisräume, in denen wir uns bekannte und liebe Menschen treffen, in denen sich entscheidende Momente unseres Lebens ereignen. Kurz, es sind Orte, denen wir uns sehr verbunden fühlen. Hier kommt all das zusammen, was wir unter dem wun- derbaren Begriff „Heimat“ verstehen. Heimat verspricht Orientierung und Halt. Gleichzeitig sind die Städte, in denen wir leben, dauerndem Wandel unterworfen. Dies mag der Grund dafür sein, warum wir uns mit Veränderung in unseren Städten und Gemeinden mitunter so schwertun. Dies trifft ganz besonders auf unseren Stadtbezirk zu. Bad Godesberg, die „Diplomatenstadt“, war jahrzehntelang Heimat für das Diplomatische Corps. Es war das sympathische Gesicht der Bonner Republik, hatte Hauptstadtflair, hier spielte sich auf internationalem Parkett Weltpolitik ab. Heute, knapp 25 Jahre nach Wegzug von Parlament und Regierung, ist Bad Godesberg ein Stadt- bezirk mit rund 70.000 Einwohnern. Er zeichnet sich durch einen hohen Freizeit- wert, eine vielfältige Kulturszene, eine Vielzahl von qualifizierten Arbeitsplätzen, ein breites Bildungsangebot und seine hohe Wohn- und Lebensqualität aus. Nach einer langen Tradition als kurfürst- liche Badestadt und Diplomatenviertel und mit einer in Teilen sehr gut situierten und überdurchschnittlich gut ausgebilde- ten Bevölkerung besteht nun ein hoher All diese Entwicklungen fordern den Stadtbezirk heraus. Vor allem muss sich Bad Godesberg zu einer neuen Identität bekennen, einen Markenkern finden, der „Alteingesessenen“ und „Neubürgern“ auf dem Weg in die 20er und 30er Jahre des 21. Jahrhunderts Orientierung gibt. Mit diesem Ziel wurde in den Jahren 2018 und 2019 für Bad Godesberg ein neues Leitbild und darauf aufbauend ein Integriertes Stadtteilentwicklungskon- zept für die Innenstadt (ISEK) erarbeitet. Ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum neuen Bad Godesberger Leitbild waren unterschiedliche Beteiligungsformate. Jeweils rund 300 Personen haben an drei Leitbild-Konferenzen teilgenommen und hierbei – aber auch auf vielfältigen anderen Wegen wie Online-Beteili- gungsverfahren und einem Workshop für Jugendliche – ihre Ideen, Wünsche und Anregungen, aber auch ihre Visionen und Ängste eingebracht. Am 6. Februar 2020 verabschiedete der Bonner Stadtrat mit großer Mehrheit das Stadtentwicklungs- konzept und folgte damit dem Votum der Bezirksvertretung Bad Godesberg. Der Leitbildprozess hat zum Nachdenken und zur Diskussion über die Identität des Stadtbezirks, über seine Stärken und Schwächen, geführt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben gemeinsame Ziele und Erwartungen, Visionen und Ängste formuliert. Sie, aber nicht nur sie, erwar- ten nun, dass es nicht bei zukunftsori- entierten Ideen für Bad Godesberg und seine Innenstadt bleibt. Was erarbeitet wurde, muss nun umgesetzt werden. Eine der Maßnahmen mit höchster Transformationsdruck. Gerade für die In- nenstadt erhöht sich dieser Druck durch die aktuelle Corona-Pandemie. Der Umzug von Parlament und Teilen der Regierung hat Bad Godesberg bis in Nachbarschaften, Vereine, den Einzel- handel, die Gastronomie oder Kultur- einrichtungen besonders betroffen. Der Ausgleich wegfallender Arbeitsplätze erfolgte durch neue Bundesbehörden, Institutionen der Cyber-Sicherheit und Wissenschaftsorganisationen. Bot- schaftsangehörige werden vom Personal der in Bonn und Bad Godesberg ansäs- sigen UN-Organisationen abgelöst. Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter bis in die Führungsebene der DAX Konzerne haben Bad Godesberg als attraktiven Wohn- standort entdeckt. Damit einher geht auch eine hohe Fluktuation der englisch- sprachigen ausländischen Bevölkerung (Expats). Ein geändertes Konsum- und Freizeitverhalten - von dem die meisten deutschen Städte betroffen sind - zwingt Handel und Gewerbe zu gravierenden Veränderungen. Eine deutlich sichtbare Zahl arabischstämmiger Menschen - Ortsansässige wie sogenannte Medi- zintouristen - in der Innenstadt führt bei einigen Bürgern zu einem Gefühl der Überfremdung. Obwohl Bad Godesberg mit seinen aus- gedehnten Parkanlagen und Grünflächen eine „Stadt im Grünen“ ist und durch den B9–Tunnel weitestgehend vom Durchgangsverkehr befreit wurde, sind die Auswirkungen des Klimawandels gerade in den dicht besiedelten Gebieten spürbar.Seite 8 von 87 6 TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN Priorität des ISEK ist die Erneuerung des öffentlichen Raumes Innenstadt Bad Godesberg, der Masterplan Innenstadt. Er spielt im Leitbildprozess eine zent- rale Rolle. Denn die Innenstadt prägt in besonderer Weise das Bild, das sich die Bewohner, Besucher, Touristen und Pendler von Bad Godesberg machen. Ihr äußeres Bild ist einerseits geprägt von historischen Bauten wie Redoute, Rathauszeile oder Villen rund um den Stadtpark, andererseits Bauten aus den 50er bis 70er Jahre. Über allem steht die historische Godesburg aus dem Jahr 1210 mit den Umbauten von Gottfried Böhm aus den 60er Jahren, gleichsam wie ein Symbol für den ersten bedeuten- den Wandel Bad Godesbergs. Die Innenstadt dient der Versorgung mit Waren des kurz- und mittelfristigen Bedarfs, bietet Angebote für Freizeit und Kultur (Schauspiel, größtes Kino in Bonn, Restaurants, Kneipen), ist Ort von Veran- staltungen (Stadt- und Parkfest, Nikolaus- markt, Flohmärkte, Weinfeste, Street- Food-Festival, Karneval) und ist mit ihren großen historischen Parkanlagen ein Ort der Erholung. Und schließlich wohnen und arbeiten zahlreiche Menschen hier. Voraussetzung für eine zukünftige posi- tive Entwicklung der Innenstadt ist ein hohes Maß an Aufenthaltsqualität, eine gute Erreichbarkeit und ein hohes Maß an Sicherheit. Schließlich wird städtebau- liche Qualität erwartet. Nur so kann die Innenstadt ihre vielfältigen Funktionen für den Stadtbezirk erfüllen. In gewisser Weise werden in der Innen- stadt die Herausforderung, vor denen Bad Godesberg steht, wie unter einer Lupe besonders sicht- und wahrnehm- bar, und gleichzeitig ist sie als zentraler Punkt des Stadtbezirks Projektionsfläche für Vorstellungen und Wünsche der Bür- gerinnen und Bürger. Deshalb kommt der Neugestaltung der Innenstadt als attraktivem Einkaufs- Aufenthalts-, und Erlebnisort eine so wichtige Bedeutung zu. Die Neugestal- tung der Innenstadt muss Keimzelle für einen Entwicklungsschub für ganz Bad Godesberg sein, und Ausgangspunkt für ein neues Heimatgefühl in diesem besonderen Stadtbezirk mit einer reichen Tradition. Christoph Jansen, CDU Bezirksbürgermeister Bad Godesberg VORWORT BEZIRKSBÜRGERMEISTER CHRISTOPH JANSEN, CDUSeite 9 von 87 7 TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN Die Bad Godesberger Innenstadt In vielen Bereichen der Bad Godesberger Innenstadt zeigt sich eine in die Jahre gekommene, nicht mehr zeitgemäße Gestaltung von Grün- und Freiflächen, Wegen und Plätzen. Die Innenstadt ver- eint neben ihren zahlreichen historischen Gebäuden im Bereich der Kurfürstlichen Zeile, den aus der Gründerzeit stammen- den Gebäuden im Bereich der Fußgän- gerzone und einzelnen Fachwerkhäusern auch die zahlreichen Gebäude aus den 1970er und 1980er Jahren, als Teile der historischen Altstadt abgebrochen wurden. An deren Stelle traten u. a. die sog. City-Terrassen, eine große Freitreppe, die beidseitig von einem Geschäfts- und Wohnkomplex flankiert wird, als Verbin- dung zwischen Burgberg der Godesburg und der Fußgängerzone. Aufgrund dieser heterogenen Bebauung mit Gebäuden unterschiedlicher Baualtersklassen wirkt die Innenstadt weder historisch noch modern und bietet kein stimmiges Erscheinungsbild. Die am Rande der Innenstadt gelegene Kurfürstliche Zeile stellt mit Einrichtun- gen wie dem Bürgerservice im ehemali- gen Rathaus oder der Musikschule noch immer einen wichtigen funktionalen Teilraum der Innenstadt dar. Das Ge- bäudeensemble mit seiner historischen Bausubstanz weiß durch seine Architek- tur zu beeindrucken. Trotz der imposan- ten Gebäude begründet die Gestaltung des öffentlichen Raums im Bereich der Kurfürstlichen Zeile einen Aufwertungs- bedarf. Neben den öffentlichen Plätzen sind auch die verschiedenen Eingangsberei- che in die Fußgängerzone wenig einla- dend gestaltet und schlecht erkennbar. Insbesondere für vom Bahnhof sowie vom Kurpark und der Kurfürstlichen Zeile kommende Besucher präsentiert sich die Fußgängerzone nach innen gekehrt und von der Innenstadt abgeschnitten. Parkanlagen Zentrales Kennzeichen der Innenstadt sind die Parkanlagen und Grünflächen. Die Parks, die sich im sog. Kurviertel befinden, verströmen vielfach noch den Charme vergangener Jahre, als Bad Godesberg als Kurort mit Heilquellen und ergänzenden Gesundheitsangeboten be- kannt war. Mittlerweile ist die Gestaltung mit verschiedenen Sitzbankmodellen in unterschiedlichen Qualitäten, einer Pflas- terung, die an vielen Stellen Unebenhei- ten und Schäden aufweist, verwahrlos- ten Brunnenanlagen, Wasserläufen und Beeten und zahlreichen nicht barrierefrei angelegten Wegen nicht mehr zeitge- mäß. Zwar befindet sich in einem der Parks eine Tennisanlage; weitere Sport- und Freizeitmöglichkeiten sowie Bewe- gungselemente fehlen jedoch. Integriertes städtebauliches Entwick- lungskonzept (ISEK) Die Bundesstadt Bonn hat gemeinsam mit den Bürgern und Stadt- und Regio- nalplanung Dr. Jansen GmbH ein Leitbild für den Stadtbezirk Bad Godesberg erarbeitet, um ein langfristig tragfähiges Profil für den Stadtteil zu erhalten. ANLASS UND ZIEL DES WETTBEWERBS Aufbauend auf dem Leitbild für den Stadtbezirk wurden konkrete Maßnah- men, Zukunftsperspektiven und Projekte für die Innenstadt in Form eines ISEK erarbeitet, die in einen Zeitraum von ca. 20 Jahren umgesetzt werden sollen. Die Wettbewerbsinhalte Masterplan Innen- stadt Bad Godesberg sowie die Detailpla- nungen des Realisierungsbereiches sind im ISEK als Maßnahmen verankert. Ziel des Wettbewerbs Ziel des Wettbewerbs ist die Schaffung einer planerischen Grundlage für die Beseitigung der in der Innenstadt von Bad Godesberg bestehenden gestalteri- schen, städtebaulichen und funktionalen Mängel des öffentlichen Raums. Hierzu sollen eine überzeugende übergeordnete Leitidee/Vision (Masterplan) erarbei- tet werden, die Strahlkraft besitzt, um die Godesberger Bürgerschaft und Geschäftsleute für den anstehenden Transformationsprozess zu aktvieren und motivieren. Des Weiteren sind konkrete Gestaltungs- vorschläge und Nutzungskonzepte für die Neugestaltung prioritärer Räume zu entwickeln. Dabei steht die Identität und Orientie- rung für „neue“ und „alte“ Bad Godes- berger und die Eizigartigkeit des Ortes ebenso im Fokus wie die zukunftsfähige, klimaangepasste und wassersensitive Stadt mit hoher Authentizität und Nutzer- freundlichkeit. AUSZUG AUS DEM ISEK (BÜRO DR. JANSEN GMBH)Seite 10 von 87 8 TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN GEGENSTAND DES WETTBEWERBS § 1 ABS. 1 RPW ZULASSUNGSBEREICH, WETTBEWERBSSPRACHE § 4 RPW WETTBEWERBSART, VERFAHRENSFORM § 3 RPW Der Wettbewerb wird als EU-weiter, offener, zweiphasiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb gemäß §3 Abs. 1 und 2 RPW 2013, Fassung vom 31.01.2013 ausgelobt. Im Anschluss wird der Auslober gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungs- verfahren mit dem Gewinner durchfüh- ren. Das Verfahren ist anonym (§1 Abs. 4 RPW). Die Bekanntmachung erfolgte am 22.01.2021 im Supplement zum Amts- blatt der Europäischen Union. In Phase 1 findet die Erarbeitung grundsätzlicher Lösungsansätze und strategischer Szena- rien für das städtebauliche, freiraumplanerische und verkehrliche Nutzungskonzept für die Innenstadt Bad Godesbergs statt. Das Preisgericht wählt nach Beurtei- lung der Lösungsansätze ausschließ- lich aus den Teilnehmern der Phase 1 bis zu 7 Teilnehmer für die Phase 2 aus. Phase 2 umfasst die Durcharbeitung und Weiter- entwicklung des Masterplans aus Phase 1 sowie die Freianlagenplanung für die aus Sicht der Planungsbüros maßgebli- chen Bereiche (siehe Gegenstand des Wettbewerbs). . Der Zulassungsbereich umfasst sämt- liche EWR-Mitgliedsstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO- Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Gegenstand des Wettbewerbs ist der Masterplan für die Innenstadt Bad Go- desberg sowie die Neugestaltung von ca. 15.000m² Freiflächen innerhalb dieses Bereichs. Die genaue Lage und Abgrenzung des Realisierungsbereichs soll sich aus den Erkenntnissen der 1. Phase generieren und wird allen Wettbewerbsteilnehmern für Phase 2 gleichermaßen vorgegeben. Die beiden zentralen Plätze Am Fronhof und Theaterplatz sind dabei von beson- derer Bedeutung.Seite 11 von 87 9 TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN WETTBEWERBSTEILNEHMER § 4 RPW TEILNAHMEBERECHTIGT SIND: Landschaftsarchitekten in bindender Zusammenarbeit mit Stadtplanern. Der Landschaftsarchitekt ist dabei feder- führend. Verkehrsplaner sind nur teilnahmebe- rechtigt in Arbeitsgemeinschaft mit einem Landschaftsarchitekten und einem Stadtplaner. Zugelassen sind Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften. Die Teilnahmeberechtigung gilt für na- türliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fach- lichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimat- staates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt bzw. Stadtplaner zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die oben genannten fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähi- gungsnachweis verfügt, dessen Anerken- nung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufs- qualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäfts- zweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe ent- sprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind eben- falls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied dieser Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Sachverständige Berater und Fachplaner unterliegen nicht den Teilnahmebedin- gungen. NACHWEIS DER TEILNAHMEBERECHTI- GUNG Folgende Nachweise sind zu erbringen: – Nachweis der Berechtigung zur Füh- rung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungs- urkunde in eine Architektenkammer (Landschaftsarchitekt und Stadtpla- ner); – bei jurist. Personen ein aktueller Handelsregisterauszug. In Ermange- lung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- o. Ver- waltungsbehörde des Ursprungs- o. Herkunftslandes (von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft); – Eigenerklärung zu den Ausschluss- gründen nach § 79 Abs. 2 VgV sowie in einem separaten, verschlosse- nen Umschlag pro Wettbewerbsarbeit: – Verfassererklärung gemäß § 5 Abs. 3 RPW 2013 Jeder hat seine Teilnahmeberechti- gung eigenverantwortlich zu prüfen! Die Unterlagen für den Nachweis der Teilnahmeberechtigung werden nur von den Preisträgern am Ende des Wettbe- werbsverfahrens angefordert. Unbenommen hiervon ist von allen Teilnehmern am Wettbewerb die Verfassererklärung (zur Wahrung der Anonymität in einem separaten, ver- schlossenen Umschlag) zusammen mit dem Wettbewerbsbeitrag je Phase abzugeben.Seite 12 von 87 10 TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN WETTBEWERBSTEILNEHMER § 4 RPW ZULASSUNG ZUM WETTBEWERB Pro Teilnehmer darf nur eine Wettbe- werbsarbeit zum Verfahren eingereicht werden. Nur vollständig eingereichte Wettbe- werbsarbeiten werden vom Preisgericht zugelassen. Die Vollständigkeit wird anhand der Erfüllung folgender Kriterien festgestellt: – fristgerechte Zusendung der Verfas- sererklärung gemäß § 5 Abs.3 RPW 2013 – fristgerechte Abgabe des beurtei- lungsfähigen Wettbewerbsbeitrags – Einhaltung aller Vorgaben zur Wah- rung der Anonymität sowie aller weiteren Verfahrensbestandteile des Wettbewerbs Hinweis: Auf die nachzuweisende Mindesteig- nung als Voraussetzung zur Zulas- sung zu dem sich anschließenden Verhandlungsverfahren wird aus- drücklich hingewiesen. Details hierzu siehe Seite 21 ff. „Weitere Beauftra- gung“.Seite 13 von 87 11 TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN TEILNEHMER EXPERTENWORKSHOPS 24./25. NOVEMBER 2020 Übergreifende Teilnahme 1. Petra Denny, Amtsleitung, Stadtplanungsamt Bonn 2. Jessica Löffler Amt für Umwelt und Stadtgrün Themengruppe „Akteure und Nut- zungen“ 3. Victoria Appelbe, Amtsleitung, Amt für Wirtschaftsförderung Bonn 4. Larissa Blumenauer, Referentin der Schauspieldirektion, Theater Bonn 5. Fred Humblé, Architekt, Mitglied des Gestaltungsbeirats 6. Stefan Kruse, Stadtplaner Büro Junker + Kruse Themengruppe „Klima, Grün und Wasser“ 7. David Baier (entschuldigt), Amtsleitung, Amt für Umwelt und Stadtgrün Bonn 8. Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Mitglied des Gestaltungsbeirats 9. Prof. Dr. Jan Dieterle, Hochschule Geisenheim 10. Prof. Dr. Marc Illgen, Hochschule Kaiserslautern Themengruppe „Mobilität und Barrie- refreiheit“ 11. Anke Borcherding Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung 12. Prof. Dr. Stefanie Bremer (entschuldigt), Mitglied des Gestaltungsbeirats, Universität Kassel 13. Helmut Haux, Stadtplanungsamt Bonn Themengruppe „Räume, Identität und Sicherheit“ 14. Elke Hamacher, Gebietsreferentin Bau- und Kunst- denkmalpflege, LVR-Amt für Denkmalpflege Bonn 15. Christoph Jansen, Bezirksbürgermeister Bad Godesberg, Stadt Bonn 16. Dr. Julian Petrin (entschuldigt), Stadtplaner, Urbanista Hamburg 17. Prof. Dr. Constanze Petrow, Landschaftsarchitektin, Hochschule Geisenheim 18. Jan Schumacher, Stadtplaner, Polizei NRW 19. Prof. Rolf Westerheide (entschuldigt), Architekt und Stadtplaner, Mitglied des GestaltungsbeiratsSeite 14 von 87 12 PREISRICHTER (in alphabetischer Reihenfolge) Fachpreisrichter 1. Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn, Städtebau- und Gestaltungsbeirat der Stadt Bonn 2. Prof. Dr. Constanze Petrow, Landschaftsarchitektin, Hochschule Geisenheim, Institut für Freiraumentwicklung 3. Prof. Rolf Egon Westerheide, Bauassessor, Architekt und Stadtpla- ner, Aachen Städtebau- und Gestaltungsbeirat der Stadt Bonn 4. Helmut Wiesner, Dezernent Dezernat für Planung, Umwelt und Verkehr, Bonn Fachpreisrichter-Vertreter 5. David Baier, Amtsleitung, Amt für Umwelt und Stadtgrün Bonn 6. Petra Denny, Amtsleitung, Stadtplanungsamt Bonn 7. Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt, Duisburg Sachpreisrichter 1. Dr. Ulrich Barth, SPD 2. Christoph Jansen, CDU 3. Michael Wenzel, Die Grünen Sachpreisrichter-Vertreter 4. Prof. Dr. Norbert Jacobs, CDU 5. Gabriel Kunze, SPD 6. Klaus Peter Zühlke-Robinet, Die Grünen TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN PREISGERICHT UND VORPRÜFUNG § 6 ABS. 1 RPW SACHVERSTÄNDIGE (in alphabetischer Reihenfolge; ohne Stimmrecht) 1. Victoria Appelbe, Amtsleitung, Amt für Wirtschaftsförderung Bonn 2. Katrin Bisping, Stadtkonservatorin, Stadt Bonn 3. Larissa Blumenauer, Referentin der Schauspieldirektion, Theater Bonn 4. Peter Esch, Amtsleitung, Tiefbauamt Bonn 5. Kerstin Hemminger Stadtplanungsamt Bonn 6. Uta Kaiser, Amt für Umwelt und Stadtgrün Bonn 7. Stefan Kruse, Geograph, Büro Junker + Kruse 8. Manuel Mayer, Stadtplanungsamt Bonn 9. Bettina Müller, Stadtplanungsamt Bonn 10. Nils-Simon Schütt, Stadtplanungsamt Bonn 11. Konstantin Walter, Tiefbauamt BonnSeite 15 von 87 13 Stadtbauplan GmbH Rheinstraße 40 - 42 64283 Darmstadt Telefon: 06151 - 99 57 0 Fax: 06151 - 99 57 30 vertreten durch: Eva Baumgarten-Weng Die Preisrichtervorbesprechung fand am 14. Januar 2021 statt. Die Anregungen wurden in die Auslobung übernommen. TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN WETTBEWERBSUNTERLAGEN § 5 ABS. 1 RPW Zur Bearbeitung der Phasen 1 und 2 werden allen Teilnehmern die folgenden Unterlagen kostenlos zur Verfügung gestellt: Auslobungstext (pdf) Teil A: Auslobungsbedingungen Teil B: Rahmenbedingungen Teil C: Wettbewerbsaufgabe sowie 1. Plangrundlagen – CAD Katasterplan inkl. Wettbe- werbsgrenzen (dxf) – Themenkarten (pdf) – Vorangegangene Planung Koblen- zer Straße (pdf) 2. Fotodokumentation (jpg) 3. Historische Pläne (jpg) 4. Klima Grün Wasser – Informationen zum Godesbach (pdf) – Starkregenkarten (pdf) – Freiraum Monitoring (pdf) – Integriertes Freiraumsystem (pdf) – ZURES (pdf) 5. Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2008 (pdf) 6. ISEK (pdf) 7. Gestaltungs- und Werbesatzung Bad Godesberg 8. Anmerkungen der Fachämter (pdf) 9. Zusammenfassung der Onlinebeteili- gung (pdf) 10. Zusammenfassungen vorangegange- ner Beteiligungsformate (pdf) 11. Aktuelle polit. Diskussion (pdf) 12. Formular Verfassererklärung und Einwilligungserklärung nach DSGVO (pdf) 13. Probelayout (pdf) Zur Bearbeitung der Phase 2 werden den ausgewählten Teilnehmern folgende Unterlagen zusätzlich zur Verfügung gestellt: – Empfehlungen zur weiteren Bear- beitung durch das Preisgericht aus der Preisgerichtssitzung der Phase 1 (pdf) – ggf. weitere Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen vertraulich zu behan- deln sind und ausschließlich für die Zwecke dieses Verfahrens verwendet werden dürfen, soweit sie nicht öf- fentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung der Verfah- rensbeteiligten bekannt werden. Eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Unterlagen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Aus- lobers ist nicht erlaubt. VORPRÜFUNG § 6 ABS. 1 RPWSeite 16 von 87 14 TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN WETTBEWERBSLEISTUNGEN § 5 ABS. 1 RPW Von den Teilnehmern werden für die Phase 1 folgende Wettbewerbsleis- tungen verlangt: 1. Übergeordnete Strategie und räumlich-funktionale Leitidee/ Vision Darstellungsform frei wählbar (Text, Skizzen, etc.) 2. Schemaskizzen – Sichtbezüge und Vernetzung von identitätsstiftenden/touristisch inter- essanten Orten – Nutzungskonzept (Gastronomie, Wohnen, Arbeiten, Einzelhandel, Kul- tur, Freizeit, soziale Infrastruktur) – Grün- und Freiraumkonzept – Blaue Infrastruktur – Vernetzungs-, Erschließungs- und Wegekonzept 3. Masterplan M 1:2.000 Lageplan mit Darstellung der Ein- bindung des Plangebietes in das gesamtstädtische Gefüge (städtebau- lich, grün-, freiraum- und verkehrspla- nerisch) 4. Gestaltungskonzept Fronhof und Theaterplatz M 1:500 Aufzeigen der gestalterischen und funktionalen Maßnahmen für die zen- tralen Plätze sowie deren Vernetzung untereinander und Einbindung in die Umgebung 5. Erläuterungsbericht max. 4 DIN A4 Seiten auf den Plänen und als separater Ausdruck. Der Erläuterungsbericht soll gem. den Beurteilungskriterien (vgl. S. 17) gegliedert werden. 6. Verfassererklärung und Einwilli- gungserklärung nach DSGVO Die Teilnehmer haben in einem verschlossenen, undurchsichtigen, äußerlich nur durch die Kennzahl gekennzeichneten Umschlag die beigefügte, schriftliche Verfasserer- klärung sowie ggf. die Einwilligungs- erklärung nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO abzugeben (Anlage 12) Jeder Teilnehmer darf nur eine Arbeit je Phase einreichen. Varianten, auch die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung, sind nicht zulässig. Nicht verlangte Leistun- gen werden von der Beurteilung ausge- schlossen. Planoriginale dürfen nur eingereicht wer- den, wenn der Teilnehmer sich Kopien als Versicherung gegen Verlust gefertigt hat. Für Phase 1 sind einzureichen: – max. 2 farbige Pläne DIN A0 Hochfor- mat (gerollt als Präsentationspläne) – die Verkleinerung der Präsentations- pläne auf DIN A3 – Verzeichnis eingereichter Unterlagen – Erläuterungsbericht – Verfassererklärung inkl. Einwilligungs- erklärung DSGVO zusätzlich digital: (DVD/CD-ROM oder USB-Stick) – Präsentationspläne in Originalgröße und die Verkleinerung auf DIN A3 (pdf) – Einzelleistungen (Nr. 1 - 4) als farbige, gut lesbare Präsentationsdatei im Format DIN A3 quer als pdf-Datei; Hintergrund: die Präsentation wird ggf. in der Preisgerichtssitzung Corona- bedingt ausschließlich digital erfolgen. – Erläuterungsbericht als gesonderte DIN A4 pdf-Datei (Auflösung 300dpi),Seite 17 von 87 15 Für Phase 2 sind einzureichen: – ca. 6 farbige Pläne DIN A0 Hochfor- mat (gerollt als Präsentationspläne) – die Verkleinerung der Präsentations- pläne auf DIN A3 – Verzeichnis eingereichter Unterlagen – Erläuterungsbericht – Verfassererklärung zusätzlich digital: (DVD/CD-ROM oder USB-Stick) – Präsentationspläne in Originalgröße und die Verkleinerung auf DIN A3 (pdf) – Einzelleistungen (Nr. 1 - 6) als farbige, gut lesbare Präsentationsdatei im Format DIN A3 quer als pdf-Datei; Hintergrund: die Präsentation wird ggf. in der Preisgerichtssitzung Corona- bedingt ausschließlich digital erfolgen. – räumliche Darstellungen (jpg-Datei, Querformat, DIN A4 300dpi), – Erläuterungsbericht als gesonderte DIN A4 pdf-Datei (Auflösung 300dpi), TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN WETTBEWERBSLEISTUNGEN § 5 ABS. 1 RPW Von den TeilnehmerInnen werden für die Phase 2 folgende Wettbewerbs- leistungen verlangt: 1. Ausarbeitung des Masterplans M 1:1.000 Lageplan mit Darstellung der Ein- bindung des Plangebietes in das gesamtstädtische Gefüge (städtebau- lich, grün-, freiraum- und verkehrspla- nerisch) 2. Schemaskizzen – Sichtbezüge und Vernetzung von identitätsstiftenden/touristisch inter- essanten Orten – Nutzungskonzept (Gastronomie, Wohnen, Arbeiten, Einzelhandel, Kul- tur, Freizeit, soziale Infrastruktur) – Grün- und Freiraum – Blaue Infrastruktur – Vernetzungs, Erschließungs- und Wegekonzept – Realisierungsabschnitte 3. Vertiefung Teilbereich M 1:200 (voraussichtl. Fronhof und Thea- terplatz) Lageplan mit Darstellung der wesent- lichen Gestaltungsprinzipien: Materi- alität/Beläge, Begrünung/Vegetation, Ausstattungselemente 4. Vertiefende Darstellung der wesentlichen Gestaltungsprinzi- pien („Baukasten“) anhand eines Teilausschnitts M 1:50 Lageplan und Schnitt mit Angaben zu Materialität/Beläge, Begrünung/ Vegetation; Vorschläge für Ausstat- tungselemente (Mobiliar, Spielgeräte, Beleuchtung, techn. Aufbauten, Über- dachung etc.) 5. Zwei atmosphärische Darstellun- gen/ Perspektiven für die Plätze Am Fronhof und Theaterplatz in freier Darstellungsart auf Augenhöhe, Größe max. Din A 3 6. skizzenhafte Darstellung zu Ideen für temporäre, flexible Nut- zungen (Pop Up, Events, etc.) 7. Erläuterungsbericht max. 4 DIN A4 Seiten auf den Plänen und als separater Ausdruck. Der Erläuterungsbericht soll nach folgenden Einzelpunkten der Beurtei- lungskriterien (vgl. S. 17) gegliedert werden: 8. Verfassererklärung Die Teilnehmer haben in einem verschlossenen, undurchsichtigen, äußerlich nur durch die Kennzahl gekennzeichneten Umschlag die beigefügte, schriftliche Verfasserer- klärung abzugebenSeite 18 von 87 16 Die Kennzeichnung der Arbeiten hat auf allen eingereichten Teilen in der rechten oberen Ecke durch eine Kennzahl aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern, die nicht höher als 1 cm und nicht länger als 6 cm sein darf, zu erfolgen. Als Kennzahl dürfen nicht gewählt wer- den: – Datum der Wettbewerbsabgabe – Zahlenreihe – sechs gleiche Ziffern – Geburtsdatum des Verfassers Die Unterlagen der Wettbewerbsarbeit und ihre Verpackung dürfen keinerlei Hinweise auf den Namen oder sonstige Identifikationsmerkmale des Verfassers tragen. Anonymität der digitalen Daten Bei Einreichung der Daten auf einem Datenträger ist die Anonymität sicherzu- stellen. Dieses bezieht sich u.a. auf die Datei- und Layernamen, aber auch auf versteckte Informationen zur Datei, in der beispielsweise der Autor der Datei genannt wird. Entsprechende Hinweise sind vor dem Abspeichern zu löschen. Dazu muss für das Dokument in der Befehlsleiste ‚Datei‘/‚Eigenschaften‘ aufgerufen werden. Dort ist in der Rubrik ‚Datei-Info‘ der dortige Inhalt zu löschen. Ebenso ist unter ‚Extras‘/‚Optionen‘/‚Be- nutzerinfo‘ zu verfahren. Es wird sicher- heitshalber empfohlen, das Dokument zu kopieren und anschließend zu überprü- fen, ob keine Benutzerhinweise mehr zu finden sind. Es wird gewährleistet, dass alle von Teilnehmern eingereichten Dateien aus- schließlich zum Zweck der Vorprüfung verwendet, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergereicht werden. Dieses bezieht sich bei CAD Dateien insbesondere auch auf integrierte Datei- bestandteile wie z.B. Bibliotheken. KENNZEICHNUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN ANLAGE 5 RPW TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN Die Wettbewerbsaufgabe enthält keine bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013. Abweichungen zur Aufgabenstel- lung werden vom Preisgericht bewertet. BINDENDE VORGABENSeite 19 von 87 17 Die im Folgenden aufgeführten Kriterien für die Prüfung bzw. Preisrichterbeurtei- lung werden sein: Phase 1 und 2 – Robustheit und Zukunftsfähigkeit der übergeordneten Strategie, auch im Hinblick auf stadtklimatische und ökologische Gesichtspunkte – Stärkung der blauen und grünen Infrastruktur – Überzeugungskraft und Aktivierungs- potential der räumlich-funktionalen Leitidee/Vision – Beitrag zur Identitätsstiftung – Nutzungsangebot, Funktionalität, Auf- enthaltsqualität und sozialräumliche Gebrauchsfähigkeit, auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Nutzergrup- pen – Gestalterische Qualität – Verknüpfung der Innenstadt mit um- liegenden Bereichen – Barrierefreiheit – Wirtschaftlichkeit/Nachhaltigkeit Die Reihenfolge der aufgeführten Beurteilungskriterien stellt grundsätzlich keine Gewichtung dar. Preisrichtervorbesprechung Phase 1: (als Videokonferenz) 14.Januar 2021 Bekanntmachung/Downloadmöglichkeit der Wettbewerbsunterlagen: ab dem 22. Januar 2021 Kolloquium Phase 1 (digital) 11. Februar 2021 Abgabetermin Pläne Phase 1: 16. April 2021 Preisgerichtssitzung Phase 1: 26. Mai 2021 Kolloquium Phase 2: 08.Juni 2021 Abgabetermin Pläne Phase 2: 09. August 2021 Preisgerichtssitzung Phase 2: 08. September 2021 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten: 09. - 24. September 2021 TERMINE VORAUSSICHTLICH BEURTEILUNGSKRITERIEN § 5 ABS. 1 RPW TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN Phase 1 Am 11.02.2021, 11:00 Uhr (Vorgespräch Preisgericht ab 10.00 Uhr), findet ein digitales Kolloquium statt, zu dem Preisrichter, Wettbewerbsteilnehmer und Vorprüfer eingeladen sind. Es wird eine digitale Tour durch das Gebiet stattfinden, ein Mitschnitt wird Verfügung gestellt. Rückfragen zur Aufgabenstellung sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 08.02.2021, 10:00 Uhr über die Vergabe- plattform oder per E-Mail zu richten an: BN-ISEK-Bad-Godesberg@stadtbauplan. de. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt im Kolloquium. Die schriftliche Zusammenfassung der Rückfragenbeant- wortung wird zeitnah über die Vergabe- plattform zur Verfügung gestellt. Aus organisatorischen Gründen (u.a. Zusendung Login-Daten/Zugangs- code) wird um eine Anmeldung zum Kolloquium nach Möglichkeit bis zum 10. Februar 2021 an die o.g. Projekte- mailadresse gebeten. RÜCKFRAGEN UND KOLLOQUIUM § 5 ABS. 1 RPWSeite 20 von 87 18 Abgabetermine sind für Phase 1: 16.04.2021 Phase 2: 09.08.2021 bei persönlicher Abgabe beim Wettbe- werbsbetreuer jeweils bis spätestens 15.00 Uhr. Abzuliefern ist die Wettbewerbsarbeit unter Wahrung der Anonymität des Teilnehmers mit einem Verzeichnis der eingereichten Unterlagen bei: Stadtbauplan GmbH Rheinstraße 40 - 42, 7. OG 64283 Darmstadt Telefon: 06151 - 99 57 0 Fax: 06151 - 99 57 30 Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der Einlieferung bei der Post oder einem anderen Kurierdienst das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit, bei Ablie- ferung beim Wettbewerbsbetreuer die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Zeitangabe. Zur Wahrung der Anonymität ist bei Zusendung durch Post oder einem anderen Kurierdienst als Absender die Anschrift des Wettbewerbsbetreuers zu verwenden. Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen kann. Da der Tagesstempel auf dem Versand- gut ein späteres Datum aufweisen kann, ist der Einlieferungsschein maßgebend. Das Original des Einlieferungsbeleges ist daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. Eine Kopie des Einlieferungs- bescheids mit Angabe der Kennzahl ist in einem separaten, verschlossenen Umschlag der Wettbewerbsarbeit umge- hend nachzusenden. Kann ein Verfasser, dessen Arbeit prämiert werden soll, diesen Nachweis nicht erbringen, so wird er von der Prämierung ausgeschlossen. ABGABETERMIN ANLAGE 2 RPW TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN Phase 2 Am 08.06.2021, 11:00 Uhr (Vorgespräch Preisgericht ab 10.00 Uhr), findet ein Kolloquium statt, zu dem Preisrichter, Wettbewerbsteilnehmer und Vorprüfer eingeladen sind. Rückfragen zur Aufgabenstellung sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 03.06.2021, 10:00 Uhr, über die Vergabe- plattform oder per E-Mail zu richten an: BN-ISEK-Bad-Godesberg@stadtbauplan. de Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt im Kolloquium. Die schriftliche Zusammenfassung der Rückfragenbeant- wortung wird per Email an alle Teilneh- mer versendet. Die Antworten gelten jeweils als Bestandteil der Auslobung. RÜCKFRAGEN UND KOLLOQUIUM § 5 ABS. 1 RPWSeite 21 von 87 19 Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen ausgezeich- neten Wettbewerbsarbeiten werden Eigentum des Auslobers. Im Anschluss an die Ausstellung werden nicht prämierte Arbeiten und Model- le vom Auslober auf Anforderung der Teilnehmer, die innerhalb von 4 Wochen nach der Preisgerichtssitzung eingegan- gen sein muss, zurückgesandt. Um Beschädigungen durch den Trans- port zu vermeiden, können die Arbeiten auch persönlich in Abstimmung mit dem Auslober abgeholt werden. Dies muss ebenfalls innerhalb der o.g. Frist vom Verfasser angekündigt werden. Erfolgt keine Aufforderung oder Ankündi- gung oder werden die Arbeiten nicht im vereinbarten Zeitraum abgeholt, erklärt der Teilnehmer, auf sein Eigentum an der Wettbewerbsarbeit zu verzichten. Im Falle von Beschädigung oder Verlust einer Wettbewerbsarbeit nach Eingang haftet der Auslober. Für den Wettbewerb nach RPW 2013 stellt der Auslober nach Abschluss der Bearbeitung eine Wettbewerbssumme von 175.000 Euro (netto, zzgl. der aktuell gültigen MwSt.) zur Verfügung. Phase 1 (offen) Es erfolgt keine Vergütung. Phase 2 (7 Teilnehmer) Es werden Bearbeitungshonorare für alle Teilnehmer der Phase 2, die fristgerecht einen prüffähigen Beitrag abgeben, in Höhe von 52.500 Euro ausgeschüttet. Der Beitrag wird gleichmäßig verteilt, die Höhe ist abhängig von der Teilnehmer- zahl. Außerdem werden folgende Preise und Anerkennungen (zzgl. aktuell gültigen MwSt.) ausgelobt: 1. Preis: 73.500 Euro 2. Preis: 49.000 Euro Das Preisgericht ist berechtigt, durch ein- stimmigen Beschluss, die Aufteilung der Preis- und Anerkennungssummen sowie die Anzahl der Preise und Anerkennun- gen zu ändern. EIGENTUM UND RÜCKSENDUNG § 8 ABS. 3 RPW PREISE § 7 ABS. 2 RPW HAFTUNG FÜR DIE EINGEGANGENEN ARBEITEN TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGENSeite 22 von 87 20 Der Auslober informiert die Teilnehmer unverzüglich über das Ergebnis durch Versendung des Protokolls der Preisge- richtssitzung. Der Auslober stellt spätestens einen Monat nach der Entscheidung des Preisgerichts alle eingereichten Wettbe- werbsarbeiten mit Namensangaben der Verfasser unter Auslegung des Protokolls öffentlich aus. Soweit ein Preisträger wegen man- gelnder Teilnahmeberechtigung oder Verstoßes gegen Wettbewerbsregeln nicht berücksichtigt werden kann, rücken die übrigen Preisträger sowie sonstige Teilnehmer in der Rangfolge des Preisge- richts nach, soweit das Preisgericht aus- weislich seines Protokolls nichts anderes bestimmt hat. ABSCHLUSS DES WETTBEWERBS § 8 ABS. 1 RPW TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN Am 24./25.11. fand ein Expertenwork- shop zu den Schwerpunktthemen des Wettbewerbs statt (s. Teil C). Am Abend des 24.11.2020 wurden die Zwischen- ergebnisse einem ausgewählten Kreis lokaler Interessensverbände und Initia- tiven sowie Vertretern der politischen Fraktionen vorgestellt. Die Ergebnisse dieses Austauschs sind in die abschließenden Formulierungen der Arbeitsgruppen eingeflossen. Der Entwurf der Auslobung war zwi- schen dem 16.12.2020 und 07.01.2021 zusätzlich auf der Beteiligungs-Plattform der Stadt Bonn „Bonn macht mit“ einzu- sehen. Die Anregungen aus dieser Bürgerbeteili- gung wurden am 14.01.2021 im Rahmen der Preisrichtervorbesprechung vorge- tragen und in die abschließende Fassung der Auslobung integriert bzw. als Anlage zur Auslobung zur Verfügung gestellt. Es ist vorgesehen, im Anschluss an den Wettbewerb im September 2021 (nach Phase 2) die Entwürfe der Preisträger im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorzustellen und erste Rückmeldungen für die weitere Umsetzung einzuholen. BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEITSeite 23 von 87 21 Die Ausloberin wird gemäß § 8 Abs. 2 RPW unter Berücksichtigung der Emp- fehlung des Preisgerichtes den Gewinner mit den folgenden Planungsleistungen beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht: – städtebaulicher Entwurf gem. Merk- blatt 51 der AKBW/Anlage 9 HOAI 2013, LPH 1-3 – Objektplanung Freianlagen gem. §39 HOAI für einen ca. 15.000 m² großen Bereich (die Abgrenzung hierzu wird nach Phase 1 festgelegt), LPH 1 (anteilig), 2, 3, 5 und 6 – Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §47 HOAI für einen ca. 15.000 m² großen Bereich (die Abgrenzung hierzu wird nach Phase 1 festgelegt), LPH 1 bis 3, 5 und 6 zzgl. besondere Leistungen (u.a. künstle- rische Oberleitung der Freianlagen). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber schätzt die Planungs- anforderungen wie folgt ein: – städtebaulicher Entwurf, Merkblatt 51 AKBW, Zone II von Satz – Objektplanung Freianlagen, §39 HOAI, Zone IV von Satz – Objektplanung Verkehrsanlagen, §47 HOAI, Zone IV von Satz Die Regelungen der HOAI 2021 werden zum Zweck der Honorarberechnung der Honorarvereinbarung zugrunde gelegt. Nach Abschluss des Wettbewerbs wird hierzu die Ausloberin gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchführen. Die Ausloberin wird zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Fall des Nichtzustandekommens eines Ver- tragsverhältnisses mit dem 2. Preisträger verhandeln. Verhandlungsgegenstand sind ein fach- lichen Angebot und dessen Erläuterung in einem Vergabegespräch sowie ein Honorarangebot. Im fachlichen Angebot sind die nachfol- genden Aspekte darzulegen: – Struktur und Zusammensetzung des Projektteams, projektbezogener Per- sonaleinsatz/Zuständigkeiten, interne Organisation, Präsenz vor Ort – Abstimmung/Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und weiteren Planungsbeteiligten – Herangehensweise/Umgang mit An- passungs-/Änderungsanforderungen zu Defiziten/Mängeln des eigenen WBW-Beitrages aus dem Preisge- richtsprotokoll und seitens des Auf- traggebers/Politik/Öffentlichkeit – Herangehensweise und erste Ansät- ze zur Umsetzung des/der eigenen WBW-Beitrages/Qualitäten mit Darstellung der konkreten Maßnah- men zur Einhaltung der Termine und Kosten Falls durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichtes ein 3. Preis vergeben wird und kein Vertrag mit dem ersten bzw. zweiten Preisträger zustande kommt, wird mit dem 3. Preisträger verhandelt. WEITERE BEAUFTRAGUNG § 8 ABS. 2 RPW Bevor die Ausloberin den Auftrag im beschriebenen Umfang erteilt, ist nach § 42 (1) und § 80 (1) VgV zu prüfen, ob die Preisträger geeignet sind. Von den Preisträgern sind daher zum Verhand- lungsverfahren zudem nachfolgende Nachweise ihrer Eignung gemäß § 75 i.V.m. §§ 45, 46 VgV zu erbringen: Hinweis: Zum Nachweis der Eignung können kleinere Büroorganisationen oder Berufsanfänger eine Bewerber- gemeinschaft bilden (bereits zum Wettbewerbsverfahren) oder sich der sog. Eignungsleihe (siehe § 47 VgV) bedienen. Zur Nachweis der Eignung werden sei- tens des Auftraggebers Formblätter zur Verfügung gestellt, die entsprechend zu verwenden sind. 1. vollständig ausgefüllter Nachweis der Mindesteignung mit Anlagen (Form- blatt); 2. bei Bewerbergemeinschaften (BG) (sind schon zum Wettbewerbsverfah- ren zu benennen) eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene (Scan ausreichend) ‚Bewerbergemein- schaftserklärung’ mit der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters (die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebots- abgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagsertei- lung als Arbeitsgemeinschaft tätig) TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGENSeite 24 von 87 22 WEITERE BEAUFTRAGUNG § 8 ABS. 2 RPW TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN 3. bei dem Einsatz von Nachunterneh- mern zum Nachweis der Leistungs- fähigkeit und Fachkunde das aus- gefüllte und unterschriebene (Scan ausreichend) Formblatt ‚Nachunter- nehmerverpflichtungserklärung‘ (§ 47 Abs. 1 VgV). Die vom Nachunterneh- mer (NU) zu erbringenden Leistun- gen sind nach Art und Umfang im Formblatt zu benennen; 4. ggfs. Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten (bei Bewer- bergemeinschaft von jedem Mitglied und der Nachunternehmer); 5. Eigenerklärung zu den Ausschluss- gründen nach VgV § 42 Abs. 1 und nach GWB §§ 123, 124; 6. Verpflichtungserklärung zu Tarif- treue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW); 7. Eigenerklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung von allen Mitgliedern einer Bewerberge- meinschaft - im Falle einer Beauftra- gung ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1.5 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen. Der Nachweis einer bestehenden Versicherung ist als Kopie beizulegen. Wirtschaftliche und finanzielle Leis- tungsfähigkeit: Mind. 140.000 € netto durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Jahre für vergleich- bare Leistungen der Objektplanung Freianlagen und Objektplanung Verkehrs- anlagen sowie mind. 100.000 € netto durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Jahre für vergleichbare Leistungen städtebaulicher Entwurf (LPH 1-3 gemäß Merkblatt 51 AKBW). Der Umsatz von Arge-Partnern und der Umsatz von Nachunternehmern für deren jeweiligen Auftragsanteil wird addiert. Technische Leistungsfähigkeit: Referenzprojekte der letzten 7 Jahre (Ab- schluss der Leistungen (LPH 5) nicht vor 2013) mit Leistungen der Objektplanung Freianlagen mit mind. den LPH 2, 3 und 5 gem.§ 38 ff. HOAI für ein vergleichba- res Projekt „Gestaltung eines innerstäd- tischen Bereichs (z.B. Plätze, Fußgänger- zonen, Grünverbindungen)“ mit mind. HZ IV und mind. 0,1 ha. Mindesteignung: 1 wertbare Referenz Hinweis Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des AG oder des früheren Arbeitgebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position bearbeitet wurden. Werden die geforderten Eignungs- nachweise zum Zeitpunkt des Ver- handlungsverfahrens nicht vorgelegt, so wird der Preisträger/Bieter unge- achtet des Wettbewerbsergebnisses ausgeschlossen.Seite 25 von 87 23 Eigentum, Nutzung und Recht der Ver- öffentlichung bestimmt § 8 Abs. 3 RPW 2013. Das Urheberrecht nach § 2 und § 5 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 und das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe verbleiben bei den Verfassern. Die Ausloberin ist jedoch berechtigt, die Arbeiten nach Abschluss des Verfahrens ohne weitere Vergütung zu dokumentie- ren, auszustellen und auch über Dritte zu veröffentlichen, wobei die Namen der Verfasser genannt werden. Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachver- ständige, Vorprüfer und Gast erklärt sich durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den vorliegenden Teil- nahmebedingungen und der Anwendung der RPW 2013 einverstanden. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeit des Wettbewerbsverfahrens, einschließlich der Veröffentlichung der Wettbewerbser- gebnisse, dürfen nur über den Auslober abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Unter- lagen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich für die Zwecke dieses Ver- fahrens verwendet werden dürfen, so- weit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung der Verfahrensbeteiligten bekannt werden. Eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Unterlagen an Dritte ohne aus- drückliche Zustimmung des Auslobers ist nicht erlaubt. URHEBERRECHT § 8 ABS. 3 RPW TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN EINVERSTÄNDNIS UND VERTRAULICHKEIT VON INFORMATIONENSeite 26 von 87 24 Die Bundesstadt Bonn ist eine kreisfreie Großstadt im Regierungsbezirk Köln im Süden des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit 329.670 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2019) zählt Bonn zu den 20 größten Städten Deutschlands. Bonn gehört zu den Metropolregionen Rhein- land und Rhein-Ruhr sowie zur Region Köln/Bonn. Die Bundesstadt Bonn liegt im Übergang vom Mittelrheingebiet zur Niederrheini- schen Bucht, der durch den Godesberger Rheintaltrichter markiert wird. Der Rhein trennt die Stadt in einen linksrheinischen und einen rechtsrheinischen Bereich, wobei der linksrheinische die größere Fläche besitzt. Im Süden und Westen der Stadt grenzt Bonn an die Ausläufer der Eifel. Im Osten der Stadt befindet sich das Siebengebirge. Im Norden geht das Stadtgebiet in die Kölner Bucht über. Die Stadt an beiden Ufern des Rheins war von 1949 bis 1990 provisorische Bundeshauptstadt und bis 1999 Regie- rungssitz der Bundesrepublik Deutsch- land, seither ist Bonn nur noch faktischer zweiter Regierungssitz Deutschlands. Stadtentwicklung seit 1948 1948/49 tagte in Bonn der Parlamentari- sche Rat und arbeitete das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland aus, deren erster Parlaments- und Regie- rungssitz Bonn 1949 wurde. In der Folge erfuhr die Stadt eine umfangreiche Erweiterung und wuchs über das neue Parlaments- und Regierungsviertel mit der ehemalig eigenständigen Stadt Bad Godesberg zusammen. Daraus resultier- >> TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN DIE BUNDESSTADT BONN Lage der Bundesstadt Bonn in Nordrhein-Westfalen und im Regierungsbezirk Köln (Quelle: wikipedia.de) te die Neubildung der Stadt Bonn durch Zusammenschluss der Städte Bonn, Bad Godesberg, der rechtsrheinischen Stadt Beuel und Gemeinden des vormaligen Landkreises Bonn (Hardtberg) am 1. Au- gust 1969. Nach der Wiedervereinigung 1990 fasste der Bundestag 1991 den Bonn/Berlin-Be- schluss, infolgedessen der Parlaments- und Regierungssitz in die Bundeshaupt- stadt Berlin und im Gegenzug zahlreiche Bundesbehörden nach Bonn verlegt wurden. Seitdem haben in Bonn der Bundespräsident, der Bundeskanzler und der Bundesrat einen zweiten Dienstsitz sowie nach wie vor sechs Bundesminis- terien ihren ersten Dienstsitz. Bonn weist als Sitz von 20 Organisatio- nen der Vereinten Nationen (UN) einen hohen Grad internationaler Verflechtung auf. Zudem sind die beiden DAX-Unter- nehmen Deutsche Post DHL Group und Deutsche Telekom in Bonn ansässig. Leverkusen Düsseldorf Köln BonnSeite 27 von 87 25 DIE BUNDESSTADT BONN DER STADTBEZIRK BAD GODESBERG TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Stadtgliederung Bonns mit Markierung des Wettbewerbsgebiets (Quelle: xxx) Bonn ist in vier Stadtbezirke unterteilt, die Bezirke Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg. Diese bestehen aus insgesamt 51 Ortsteilen. Bad Godesberg Der Stadtbezirk Bad Godesberg liegt im Süden der Stadt an der Grenze zu Rheinland-Pfalz und wird im Osten durch den Rhein begrenzt. Bad Godesberg besitzt eine Ausdehnung von etwa 7 km in West-Ost-Richtung und ca. 7,8 km in Nord-Süd-Richtung und umfasst 13 Ortsteile. Der Stadtbezirk hat ca. 73.000 Einwohner und ist damit der zweitgrößte Bezirk von Bonn. Der westlich des Stadtbezirks gelegene Kottenforst und das Siebengebirge auf der anderen Rheinseite sind attraktive Naherholungsziele der Bad Godesberger Bevölkerung.Seite 28 von 87 26 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN BAD GODESBERG SITUATION HEUTE - AUSZUG AUS DEM ISEK (BÜRO DR. JANSEN GMBH) Die Bundesstadt Bonn hat gemeinsam mit den Bürgern und Stadt- und Regio- nalplanung Dr. Jansen GmbH ein Leitbild für den Stadtbezirk Bad Godesberg erarbeitet, um ein langfristig tragfähiges Profil für den Stadtteil zu erhalten. Aufbauend auf dem Leitbild für den Stadtbezirk wurden konkrete Maßnah- men, zukunftsperspektiven und Projekte für die Innenstadt erarbeitet, die in einen Zeitraum von ca. 20 Jahren umgesetzt werden sollen. Die Wettbewerbsinhalte Masterplan Innenstadt Bad Godesberg sowie die Detailplanungen des Realisie- rungsbereiches sind im ISEK als Maß- nahmen A1 und A2 verankert. Die folgenden Themen sind für Bad Godesberg spezifisch und erfordern die Entwicklung konstruktiver und zukunfts- orientierter Konzepte. KULTURSTADT UND DIPLOMATENSTADT Einige Bad Godesberger Bürgerinnen und Bürger regen an, dass kulturelle Einrichtungen im Stadtbezirk Bad Godes- berg und Bonn miteinander kooperieren und ein gemeinsames Marketing für ihre kulturelle Angebote erstellen. Im Musikbereich seien das beispielsweise die Musikschule Bonn, das Rock- und Pop-Zentrum Bonn, Marios Musikschu- le, der Historische Gemeindesaal Bad Godesberg, die Zentrifuge im Haus der Luft- und Raumfahrt, die Kleine Beetho- venhalle Muffendorf, Musikkneipen wie Elpi (Burgstraße), Big Daddy (Friesdorf) und Kirchenkonzerte (St. Marien, Erlöser- kirche, Johanneskirche, St. Hildegard, St. Servatius) etc.. Der Erhalt des Schauspielhauses und des Kleinen Theaters ist für einige Bürger ein wesentlicher Bestandteil einer vielfälti- gen und hochwertigen Kulturlandschaft. Auch die Förderung von Kleinkunst (s. Theaterprojekt „im Schaufenster“) ge- hört in den Bereich Darstellende Künste. In der zukünftigen Entwicklung Bad Godesbergs kann auf ein reiches histo- risches Erbe zurückgegriffen werden. Hierfür ist aus Bürgersicht jedoch die Erhaltung der wesentlichen Godesberger Wahrzeichen notwendig. So sollte die Godesburg als Thema wieder stärker in den Fokus gerückt werden. Dazu gehört der Burgberg mit seinen Wegen, die Godesburg mit Turm und Restaurant, der Burgfriedhof, Aussichtspunkte am und auf dem Burgweg und die Anbindung der Innenstadt an den Burgberg. Aucwh der Blick aus dem Zentrum auf den Burgberg gehört dazu sowie die Stollen im Burg- berg und etwaige Ritterfeste. Saniert worden sind bereits der Bergfried der Godesburg, die Michaelskapelle und die Redoute, der Draitschbrunnen wurde neu angelegt. Als weitere Wahrzeichen sollten die Stadthalle, das Schauspiel- haus und das Bad Godesberger Rathaus gesichert werden. Bad Godesberg – Diplomatenstadt am Rhein Bad Godesberg ist aufgrund der ehema- ligen Hauptstadtfunktion Bonns außer- dem ein Stadtbezirk mit jahrzehntelanger internationaler Tradition, die auch heute noch andauert. Diese Internationalität kann expliziter gelebt und auch vermark- tet werden. Beispielsweise könnte mit „50 Jahre Diplomatie am Rhein“ ge- worben werden, denn auch heute noch leben zahlreiche UN-Mitarbeiter, Mitar- beiter von Konsulaten und Außenstellen der Berliner Botschaften in Bad Godes- berg. Es ist davon auszugehen, dass die Organisation der Vereinten Nationen weiterwachsen wird. Das Thema „Diplomatenstadt Bad Godesberg“ ist auch Inhalt einer Vereins- gründungsinitiative Bad Godesberger Botschaften. Sie möchte die Erinne- rung an das diplomatische Erbe und die Anfangsjahre der Bundesrepublik Deutschland wachhalten. Bad Godesberg habe das Bild Nachkriegsdeutschlands entscheidend geprägt. Die Botschafts- gebäude seien dabei Orte, an denen Geschichte geschrieben wurde, vor allem die der früheren Alliierten USA, Frank- reich, Großbritannien und Sowjetunion. Um die Rolle Bad Godesbergs in den Jahren 1949 bis 1999 zu erläutern und zu würdigen, plant der Verein Ausstel- lungen, Diskussionsveranstaltungen, Jahrestage, Forschungsarbeiten sowie eine Zusammenarbeit mit entsprechen- den Institutionen und Organisationen wie zum Beispiel dem Haus der Geschichte, der Bundeszentrale für politische Bildung oder dem internationalen Club La Re- doute. Angestrebt ist, über bundesweite Zusammenarbeit mit entsprechenden Einrichtungen einen Politiktourismus zu etablieren. Touren durch ehemalige Botschaften werden bereits seit einigen Jahren durchgeführt. Außerdem möchte der Verein die Umnutzung leerstehender Botschaftsgebäude unterstützen.Seite 29 von 87 27 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN BAD GODESBERG SITUATION HEUTE - AUSZUG AUS DEM ISEK (BÜRO DR. JANSEN GMBH) WISSENS- UND HOCHSCHULSTANDORT Ein weiteres Ergebnis der Beteiligung stellt Bad Godesbergs Funktion als For- schungs- und Hochschulstandort in den Fokus. Obwohl die Stadt Bonn eine Universitätsstadt ist, liegt kein Institut oder Fachbereich innerhalb der Bad Godesberger Grenzen. Entsprechend ist auch studentisches Leben ist im Bezirk nicht präsent. Bad Godesberg profitiert daher nicht vom Universitätsstandort Bonn. Eine Ansiedlung von Studierenden im Stadtbezirk sei jedoch wünschens- wert, um eine Verjüngung der Alters- struktur zu erreichen. Daher sei bei allen Maßnahmen die junge Ziel- oder Nutzer- gruppe zu berücksichtigen und zu för- dern. Es wird erwartet, dass ein höherer Anteil Studierender an der Bevölkerung Bad Godesbergs positive Auswirkungen auch auf andere Bevölkerungsteile, das Kulturangebot, die Gastronomie, den Einzelhandel und das Image hat. Es wird daher vorgeschlagen, die Ge- bäude an der prominenten Kurfürstlichen Zeile als Hochschulstandort zu nutzen. Des Weiteren können andere leerste- hende Gebäude im Bezirk als Studen- tenwohnheime genutzt werden. Auch die Ansiedlung von Start-ups sollte im Fokus des Bezirks stehen. Das Potenzial des Wissenschaftszentrums im Ortsteil Hochkreuz sollte noch viel stärker zu- gunsten der Entwicklung eines Hoch- schulstandorts Bad Godesberg genutzt werden. SICHERHEIT Ein Thema, das die Bad Godesberger Akteurs- und Bürgerschaft während des gesamten Leitbildprozesses in beson- derer Weise bewegte, ist ein sich in den letzten Jahren verschlechterndes subjek- tives Sicherheitsempfinden im öffentli- chen Raum. Dies betrifft in erster Linie den Innenstadtbereich und die Parkan- lagen und dort wiederum vor allem den Zeitraum der Abendstunden. Wie unsicher ist Bad Godesberg wirklich? Die aktuelle Kriminalstatistik 2019 der Polizei Bonn zeigt auf, dass die Gesamt- kriminalität, d. h. die Anzahl angezeigter Straftaten, in der Region Bonn abnimmt und auf dem niedrigsten Stand seit 21 Jahren liegt. Für Bad Godesberg vermeldet die Polizei Bonn, dass im Jahr 2019 weniger Straftaten als im Jahr 2018 angezeigt wurden, was einen deutlichen Rückgang um 5,5% auf 4.859 Straftaten und den niedrigsten Stand seit 1995 bedeutet. Trotz alledem ist das Sicherheitsgefühl vieler Bürger gesunken. Um diesem Ge- fühl entgegenzuwirken, setzt die Polizei auf vermehrte Kontrollen. Die Kriminal- statistik der Polizei Bonn zeigt, dass ein Großteil der Straftaten in der Region Bonn von Erwachsenen begangen wird, nämlich 78 %. Dabei beging die Gruppe der Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren 9,3 % der Straftaten, also nur jeder zehnte Straftäter kam aus dieser Altersgruppe (Kinder: bis 14 Jahre, Ju- gendliche: 14 bis 18 Jahre, Heranwach- sende: 18 bis 21 Jahre, Erwachsene: ab 21 Jahre). Einfluss der Medien Die mediale Darstellung einzelner negativer Ereignisse in Bad Godesberg hat dabei in der Vergangenheit zu einem sich verschlechternden Bild des gesam- ten Stadtbezirks in der Öffentlichkeit beigetragen. Ohne diese negativen und z. T. tragischen Ereignisse zu leugnen, sind diese dennoch nicht repräsentativ für Bad Godesberg und spiegeln nicht das typische Alltagsleben im Stadtbezirk wider. Es erscheint daher wichtig, dass Polizei und Stadtverwaltung transparent und objektiv über das tatsächliche Ge- fährdungspotenzial anhand der Kriminal- statistik und deren Entwicklung in den vergangenen Jahren informieren.Seite 30 von 87 28 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN WOHNEN, NAHVERSORGUNG UND VERKEHR Die Wohnungssuche gestaltet sich in Bad Godesberg, wie in ganz Bonn, zum Teil schwierig, der Wohnungsmarkt gilt als angespannt. Vor allem bezahlbarer Wohnraum ist knapp. In diesem Zusam- menhang stößt die Zweckentfremdung von Wohnraum für die Vermietung an Medizintouristen auf besondere Kritik. Einige Bürger sprechen sich dafür aus, stärker für den sozialen Wohnungsbau zu werben, um eventuelle Widerstän- de in Quartieren aufzuheben, in denen Neubauvorhaben geplant seien. Der bezahlbare Wohnraum solle barrierefrei sein, zentral liegen und ein grünes Wohn- umfeld bieten. Außerdem wird bei der Schaffung von Mehrgenerationenhäu- sern Bedarf gesehen. In den Ortsteilen fehlen einigen Bürgerinnen und Bürgern notwendige Nahversorgungsangebote, sodass sie für viele Waren des täglichen Bedarfs in die Innenstadt fahren müssen. Es wird allgemein ein Rückgang in der Versorgung festgestellt und eine Sicher- stellung der Nahversorgungszentren eingefordert. Gerade für Seniorinnen und Senioren mangele es an spezifischen Versorgungsangeboten. Auch werden mehr öffentliche Toiletten gewünscht. Insgesamt sollten Zugänge und Wege barrierefrei gestaltet werden. Die gute Anbindung Bad Godesbergs an Straße und Schiene führt auch zu unerwünschten Beeinträchtigungen: die Lärmbelastung im Stadtbezirk ist an ein- zelnen Stellen erhöht und wird von den Bürgerinnen und Bürgern als Einschrän- kung der Wohnqualität wahrgenommen. Das Angebot des öffentlichen Nahver- kehrs wird als verbesserungswürdig angesehen. Die Taktung von Bussen und Bahnen sei zu erhöhen, und vor allem die Verbindung zwischen den Ortstei- len zu verbessern. Die Fahrradmobilität sehen einige Bürgerinnen und Bürger als gefährdet an, da auf Radfahrer zu wenig Rücksicht genommen werde. Insgesamt sei die Fahrradinfrastruktur unbefriedi- gend und müsse ausgebaut werden. Auch das Carsharing sei verbesserungs- würdig. MEDIZINTOURISMUS In ganz Deutschland steigt die Zahl der aus dem Ausland kommenden Patienten, die sich stationär behandeln lassen. Im Jahr 2006 waren es ca. 54.000 Patien- ten, im Jahr 2015 schon 103.000 Pati- enten. Aktuell steigen die Zahlen nicht weiter an. Die meisten Patienten kom- men aus den Nachbarländern wie Polen, den Niederlanden oder Frankreich, denn vor allem Patienten in den Grenzregionen nutzen die Behandlungsmöglichkeiten im nahen Ausland. Weitere Herkunftsländer sind Russland, die anderen GUS-Staaten und die arabischen Golfstaaten. Nachteile durch die medizinische Be- handlung ausländischer Patienten in den Krankenhäusern und Kliniken ergeben sich kaum für deutsche Patienten. Eher im Gegenteil: Durch die Mehreinnahmen gewinnen die Krankenhäuser große zusätzliche Einnahmen, mit denen Per- sonal eingestellt oder neue medizinische Geräte angeschafft werden können. Allein das Gesundheitssystem in ganz Deutschland verdient im Jahr geschätzt ca. 1,2 Milliarden Euro an den Medizin- touristen. Aber auch weitere positive Effekte auf die lokale Wirtschaft sind keinesfalls außer Acht zu lassen. Ein weiterer Milliardenbetrag kommt mindes- tens den Bereichen Tourismusindustrie, Beherbergung und Handel zugute. Da es keine Registrierungspflicht und statisti- sche Erfassung der ausländischen Pati- enten in Deutschland gibt, liegen leider keine belastbaren Zahlen vor, wie viele Medizintouristen sich jährlich in Bonn medizinisch behandeln lassen. Sicher ist aber, dass die medizinischen Angebote BAD GODESBERG SITUATION HEUTE - AUSZUG AUS DEM ISEK (BÜRO DR. JANSEN GMBH)Seite 31 von 87 29 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN in Bad Godesberg aufgrund ihres guten internationalen Rufs gerne von inter- nationalen Gastpatienten nachgefragt werden. Damit ist der Medizintourismus ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Bad Godesberg. Teile der Bad Godesberger Innenstadt sind entsprechend von arabischen Geschäften und Immobilienmaklern geprägt, denn der größte Teil der Pati- enten in Bad Godesberg stammt aus arabischen Ländern wie Katar, Kuwait und Saudi-Arabien. In Bad Godesberg hat sich infolgedessen in den letzten 20 Jahren eine große arabische Gemein- schaft gebildet. Sie ist einer der Gründe dafür, dass sich arabische Medizintouris- ten gerne in Bad Godesberg behandeln lassen. Ebenso schätzen sie die gute Infrastruktur, die vielen Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten sowie die gute Erreichbarkeit Bad Godesbergs. Die meisten Patienten reisen in der ara- bischen Ferienzeit an, zwischen April und Oktober. Dabei werden sie oft von mehreren Angehörigen begleitet, da sie finanziell von ihren Herkunftsländern bei den Behandlungskosten und Reisekosten unterstützt werden. Die meisten Patienten bleiben einige Wochen oder Monate und möchten in dieser Zeit nicht in Hotelzimmern wohnen. Apartments werden oft zu unverhältnismäßigen Preisen an die Tou- risten vermietet. Deswegen wird es für einheimische Bürger schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Zweck- entfremdung ist demzufolge ein großes Problem. 2013 hat die Bundesstadt Bonn die „Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Bundesstadt Bonn“ erlassen und eine „Task Force Zweckentfremdung“ gegründet. Da- bei wurde festgestellt, dass teilweise Kellerräume, Büroflächen, Praxen und ganze Häuser ungenehmigt in Wohnun- gen umgewandelt wurden. Allerdings ist eine tatsächliche Zweckentfremdung oft schwierig nachzuweisen. Oft sind die Eigentumsverhältnisse unklar, oder es werden Langzeit-Mietverträge vorgelegt bzw. angegeben, dass die Wohnung Familienmitgliedern oder Freunden zur Verfügung gestellt wird. Ein weiteres Problem der Unterver- mietung sind die unterschiedlichen Lebensstile, die in den Wohnhäusern aufeinanderprallen. Nachbarn fühlen sich beispielsweise durch ständigen Mieter- wechsel belästigt. Es wird zudem über fehlende Sauberkeit, Beschädigungen an Gemeinschaftseinrichtungen sowie Lärmbelästigung geklagt. Ein weiterer Streitpunkt sind Umlagekosten für Müll- gebühren und Energiekosten. Der Medizintourismus bringt demnach Bad Godesberg einige Vorteile, verur- sacht aber auch eine Reihe Herausfor- derungen. Die Gesundheitswirtschaft sowie die lokale Tourismusindustrie, die Beherbergung und der Handel profitieren von den zahlreichen und zahlungskräf- tigen Kunden. Von hoher Relevanz sind aber auch die Eindämmung der Zweck- entfremdung von Wohnraum und das Gegensteuern bei unverhältnismäßig hohen Gewerbe- und Wohnungsmieten. BAD GODESBERG SITUATION HEUTE - AUSZUG AUS DEM ISEK (BÜRO DR. JANSEN GMBH) ZUSAMMENLEBEN IN BAD GODESBERG Das Thema Integration nimmt einen breiten Raum im Leitbildprozess ein. Der Angst vor „Überfremdung“ setzen andere Bürger ein Bedürfnis nach mehr Austausch und Miteinander entgegen. Die kulturelle Vielfalt, die durch die Zu- wanderung vieler Menschen aus anderen Staaten und Kulturen entstehe, sei als Chance zu sehen. Zum Thema Zusammenleben und Vielfalt gehört aber auch die Inklusion von Men- schen mit Behinderungen, nicht zuletzt über eine barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums. Grundsätzlich stel- len sich einige Bürgerinnen und Bürger vor, dass Bad Godesberg eine Heimat für alle und generationenfreundlicher sein solle. Dazu gehören Bürger aus den unterschiedlichen Einkommensschichten – jeder soll es sich leisten können, in Bad Godesberg zu leben. In den verschie- denen Formaten der Bürgerbeteiligung im Rahmen des Leitbildprozesse wurde deutlich, dass viele Bürgerinnen und Bürger die mangelnde soziale Durchläs- sigkeit in einigen Wohnquartieren kriti- sieren. Wohlhabende Bewohner grenzen sich auch baulich ab, was einen Eindruck von Segregation hinterlässt. Die Schere zwischen Arm und Reich sei in Bad Go- desberg besonders groß und verursache extreme Unterschiede beim Zugang zu Bildung und Partizipation.Seite 32 von 87 30 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN BAD GODESBERG HISTORISCHE UND STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNG Godesberg wird 722 als ubische Kult- stätte Woudensberg (Wotansberg) zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Bedeu- tung erlangt Godesberg 1210, als der Kölner Kurfürst und Erzbischof Dietrich I. von Hengebach am 15. Oktober den Grundstein für die Godesburg legt. Ende des 18. Jahrhunderts baut der Kur- fürst Erzbischof Max Franz Godesberg zum Badeort aus. Er ließ 1790 den Go- desberger Mineralbrunnen neu fassen. Die heilende Wirkung des Godesberger Wassers war vom Chemiker Ferdinand Wurzer um 1789 bescheinigt worden. Es handelte sich allerdings nicht um einen Badebetrieb nach heutigem Verständnis, das Wasser wurde lediglich getrunken. Max Franz baute zum einen die vorhan- denen Heilquellen aus, zum anderen wur- den die Brunnenallee sowie Spazierwege zur Godesburg angelegt. 1792 wird das Ballhaus, die Redoute, fertiggestellt. Zum architektonischen En- semble der Redoute gehören das „Haus an der Redoute“ (ehemaliges Hofthea- ter), das „Redüttchen“ und die kurfürst- lichen Logierhäuser entlang der Kurfürs- tenallee. Zur Feier der neuen Bebauung findet 1791 erstmals die Godesberger Marktmesse statt, welche Auftaktver- anstaltung für viele weitere war. Die Godesberger Pfingstkirmes, die bis ins Jahr 2008 stattgefunden hat, ist darauf zurückzuführen. In der Redoute werden die (Bade)Gäste mit Theater, Bällen, Kon- zerten und insbesondere Glücksspielen unterhalten. Theateraufführungen finden ebenfalls im Haus der Redoute statt. In den Jahren 1791/92 werden sieben Gästehäuser errichtet, die Max Franz durch kostenlosen Baugrund für private Investoren förderte. An die kurfürstlichen Bauten schließen sich private Sommer- villen vermögender Bürger mit großen Gärten an. Teile der Gärten gehen später in Redoutenpark und Stadtpark über. Die Historie der Redoute zeichnet sich insbesondere durch die Besuche einiger bekannter Persönlichkeiten aus. Im Jahr 1792 treffen sich Ludwig van Beethoven und Joseph Haydn. Ein Jahr später findet die deutsche Erstaufführung von Mozarts „Zauberflöte“ in der Redoute statt. Zu dieser Zeit ist Godesberg erstmals in zwei Teile geteilt, Alt-Godesberg mit sei- ner dörflichen Struktur und das Kurviertel mit seinen herrschaftlichen Bauwerken. Der Besuch vieler wohlhabender Gäste, die in Godesberg Glücksspielstätten auf- suchen, bringt einen kleinen wirtschaftli- chen Aufschwung für die Dorfbewohner mit sich. Die Einwohner Godesbergs verkaufen zum Beispiel landwirtschaftli- che Produkte an die Touristen. Im Jahr 1794 fallen Napoleons Truppen in das Rheinland ein und beenden in Godesberg die Herrschaft des Fürsten Max Franz. Die kurfürstlichen Anlagen werden nicht mehr gepflegt, und es folgt ein einschneidender Rückgang des Tourismus. Die Redoute und das darin stattfindende Glücksspiel bleiben als einziges bestehen. Zu diesem Zeitpunkt zählt Godesberg 830 Einwohner und 148 Häuser und kehrt wieder zu landwirt- schaftlich geprägter Struktur zurück. Bis zum Jahr 1814 gehört Godesberg offiziell zu Frankreich. Der Spielbankbetrieb in der Redoute bleibt bis 1818 im Betrieb. Der Glücks- spielbetrieb und die geschaffene Infrastruktur durch Max Franz sind Grund Redoute, Stich von Johann Ziegler, 1790 (Quelle: Stadt Bonn)Seite 33 von 87 31 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN dafür, dass sich wohlhabende Bürger (z. B. aus Köln oder Elberfeld) in Godes- berg einen Zweitwohnsitz einrichten. Rund um die Redoute wird somit das erste Godesberger Villenviertel (an der heutigen Straße Am Kurpark, Kurfürsten- allee) geschaffen. Mit der Verlängerung der Köln-Bonner Eisenbahnstrecke 1856 wird die Stadt endgültig zum Sommer- und Alterssitz wohlhabender Bürger, was zu einem deutlichen Wachstum führt. 1856 entsteht eine Bahnstation in Meh- lem, da es von hier eine Fährverbindung ins Siebengebirge gibt. Der Einfluss der Eigentümer der neuen Godesberger Vil- len sorgt dafür, dass auch ein Halt in Alt- Godesberg eingerichtet wird. Infolge der verbesserten Anbindung wird Godesberg Sommer- und Ruhesitz für Industrieba- rone und Pensionäre. Dadurch bedingt entsteht das Villenviertel (Rheinallee, Plittersdorfer Straße, Rüngsdorfer Stra- ße) ab dem Jahr 1900 auf Grundlage von Plänen von Josef Stübben. Schon damals teilt die Bahnlinie Godesberg in zwei Teile: östlich der Bahnlinie das vornehme Villenviertel mit Plittersdorf und Rüngs- dorf und westlich das Bad Godesberg der Alteingesessenen. 1860 werden mehrere Wasserheilan- stalten in Godesberg errichtet, was für erneuten Aufschwung sorgte. Insgesamt fünf Sanatorien etablieren sich in Godes- berg, u. a. im heutigen Rathaus und im Kurfürstenbad, die teilweise bis 1935 in Betrieb bleiben. Die Orte Plittersdorf und Rüngsdorf werden im Jahr 1899 in Godesberg eingemeindet, 1904 folgen Friesdorf und 1915 Muffendorf. In der Zeit nach dem ersten Weltkrieg, erlebt Godesberg einen wirtschaftlichen Einbruch. Der Tourismus bleibt jedoch die wichtigste Einnahmequelle, zeitweise wird sogar eine Kurtaxe verhängt. Anzie- hungspunkt für Touristen ist nicht nur das Kurviertel, sondern auch das Rheinufer mit seiner Anbindung an das Siebenge- birge sowie die Bekanntheit Godesbergs als Gesundheitsstandort. Seit Oktober 1926 erhält Godesberg den urkundlich geführten Titel „Bad“. Kommen 1925 nur rund 756 Gäste nach Godesberg, so sind es 1930 bereits 17.300 Gäste. 1935 erlangt Bad Godesberg dank der Eingemeindung der Orte Lannesdorf und Mehlem Stadtrecht. Nach der Ernennung Bonns zum Regie- rungssitz im Jahr 1946 dient Bad Godes- berg als Diplomatenstadt und gewinnt erneut an Bedeutung. Bad Godesberg ist in dieser Zeit der Wohnort von Botschaf- tern und Politikern. Grund dafür sind die unmittelbare Nähe zum Regierungsvier- tel, die Attraktivität als Wohnstandort und ein ausreichendes Platzangebot. 1952 wird das Theater „Haus der Kam- merspiele“ errichtet, es ist der erste Theaterbau der Bundesrepublik. Der Trinkpavillon im Kurpark wird 1970 errich- tet, hier kann man zwischen März und Oktober ein Glas Heilwasser erwerben. Die Einnahmen durch den Wasserverkauf decken allerdings nicht die Unterhaltskos- ten des Trinkpavillons. Deswegen ist der BAD GODESBERG HISTORISCHE UND STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNG Pavillon seit 1996 nicht mehr im Besitz der Stadt, sondern im Besitz der Gastro- nomen der Stadthalle. Die Bad Godesberger Stadthalle wird 1959 zum Tagungsort der SPD. Hier ent- wickelt sie das sogenannte Godesberger Programm und legt damit den Wandel zur Volkspartei fest. Im Jahre 1969 beschließt der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen das „Gesetz zur kommunalen Neugliederung des Raums Bonn“. Infolgedessen wird Bad Godesberg in die Stadt Bonn einge- meindet. Diese Entscheidung wird gegen den Willen der Bad Godesberger getrof- fen. Einige Bad Godesberger gründen ein Aktionsbündnis, das sich offen mit Aussagen wie „Bonn, mir graut vor dir“ gegen die Eingemeindung ausspricht. Auch heute noch bezeichnen sich viele Bad Godesberger Bürger als „Godesber- ger“ und nicht als „Bonner“. Durch den Umzug der Regierung 1999 nach Berlin und den Wegzug der Bun- desbediensteten und Diplomaten findet auch ein Wandel innerhalb der Bevölke- rungsstruktur statt.Seite 34 von 87 32 BAD GODESBERG ENTWICKLUNG DER INNENSTADT TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN 1891 1936 1966 Innenstadt Bad Godesberg 1981 Innenstadt Bad Godesberg Identifikationsstiftend für den Stadtbezirk Bad Godesberg ist die Innenstadt. Sie befindet sich am Fuße der Godesburg in ca. einem Kilometer Entfernung zum Rheinufer. Der gewachsene historische Ortskern wurde ab den 1950er Jahren durch einen Bauzonenplan, welcher neue Gebäude wie Theater oder Stadthalle begrün- dete, stark verändert. Insbesondere die Flächensanierung in den 60er und 70er Jahren, als mit dem ehemaligen Hertiegebäude (heute Fronhof Galeria) und dem Altstadt-Center (heute City- Terrassen) prägende Bauten realisiert wurden, hatte deutliche Auswirkungen auf die Stadtgestalt. Seit 1975 existieren Fußgängerzonen in der Bad Godesberger Innenstadt. Mit dem Anfang der 1980er Jahre erstell- ten räumlichen Konzept für Bad Godes- berg wurde die Grundlage für die Tiefer- legung der Stadtbahn (1994) und für den Bau des B9-Tunnels (1999) gelegt. Aus dem Integrierten Handlungskon- zept für Bad Godesberg-Mitte von 2001 resultierten u.a. die Umgestaltung der Koblenzer Straße im Innenstadtbereich (s. Anlage 01) und die Neugestaltung des Moltkeplatzes. Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Bonn (2008) ist die Bad Godesberger Innenstadt, wie die Innenstadtbereiche von Beuel und Duisdorf, als B-Zentrum deklariert (s. Anlage 05). Seit Februar 2017 gilt für die Bad Godesberger Innenstadt eine Gestal- tungs- und Werbesatzung nach Vorbild der in der Bonner Innenstadt gültigen Satzung (s. Anlage 07).Seite 35 von 87 33 BAD GODESBERG ENTWICKLUNG DER INNENSTADT TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN 1964 Innenstadt Bad Godesberg 1981 Altstadtcenter 1964 Bereich Altstadtcenter 1964 Blick von der Burg auf die Innenstadt Straßenüberbauung Altstadtcenter 1981 Innenstadt Blick auf das Theater und den Kurpark 1987 Theaterplatz Wandel der Stadtgesellschaft Die Lage Bad Godesbergs am Rhein und der Bau der Zugverbindung nach Köln Mitte des 19. Jahrhunderts haben schon früh die Ansiedelung von adeligen Familien und wohlhabenden Bürgern begünstigt, die hier Ihre Sommerresi- denzen in der „Gartenstadt am Rhein“ errichteten. Vor diesem Hintergrund der „Exklusivität“ entstand das Villenvier- tel ab 1900. Mit der Wahl Bonns zur Bundeshauptstadt vollzog sich ab 1949 die Entwicklung des Stadtbezirks von der Residenzstadt hin zur Diplomatenstadt. Die sich in Bad Godesberg ansiedelnden internationalen Einrichtungen fanden hier eine hochwertige Bausubstanz und at- traktive Wohn- und Arbeitsbedingungen vor. Fast alle diplomatischen Vertretun- gen und Residenzen waren während der Bonner Republik im Stadtbezirk Bad Godesberg beheimatet. Die kaufkräftige Bewohnerschaft förderte das hochwer- tige Versorgungsangebot in der Bad Godesberger Innenstadt. Auch nach der Eingemeindung in das Stadtgebiet Bonn im Jahre 1969 behielten der Stadtbezirk und insbesondere das Villenviertel den internationalen Charakter eines Diploma- tenwohnortes. Nach dem Bonn- Berlin- Beschluss 1991 begann durch den Abzug der diplomatischen Vertretungen und deren Mitarbeiter in Verbindung mit dem Zuzug neuer Bevölkerungsgruppen ein Wandel.Seite 36 von 87 Seite 37 von 87 35 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN LEITBILDPROZESS BAD GODESBERG GROBES KONZEPT Das neue Leitbild für den Stadtbezirk Bad Godesberg Ziel des Leitbildprozesses ist es, für den Stadtbezirk als Ganzes eine neue Stand- ortbestimmung zu erarbeiten. Im Sinne einer integrierten Betrachtung werden dabei nicht nur das Stadtzentrum, son- dern alle Ortsteile in ihren unterschiedli- chen Prägungen einbezogen. Aufbauend auf dem Leitbild für den Stadtbezirk, das neben grundlegenden Zielen und Leitli- nien auch konkrete Umsetzungsschritte beinhaltet, werden konkrete Maßnahmen und Projekte für die Innenstadt erarbei- tet. Mit dem neuen Leitbild wird dem Stadtbezirk Bad Godesberg ein tragfä- higes und langfristiges Profil gegeben, nach dem der Stadtbezirk zukunftsfähig gestaltet wird. Das gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Bad Godesberger Akteursschaft erarbeitete Leitbild umschreibt diese Zukunftspers- pektive für den Stadtbezirk und soll eine Wirkung für die nächsten ca. 20 Jahren entfalten. In den Leitbildkonferenzen und weiteren Beteiligungsveranstaltungen wurden die Inhalte erfragt, beraten und darüber abgestimmt. Die im Leitbild für verschiedene The- men aufgeführten Ziele und möglichen Maßnahmen zur Zielerreichung beziehen sich auf das Handeln aller – das heißt aller Bewohnerinnen und Bewohner Bad Godesbergs, Vereine, Bürgerinitiativen, Politik, Bundesstadt, Akteure etc. Das Leitbild beschreibt dabei die Zukunft der Stadt im lokalen und regionalen Kontext. Die neun Leitbildthemen Folgende neun Leitbildthemen wurden definiert, die in ihrer Gesamtheit den Rahmen für die Sicherung und den zu- künftigen Ausbau der hohen Lebensqua- lität in Bad Godesberg darstellen: 1. Innenstadt: Eine lebendige Mitte mit Lebensqua- lität 2. Kurfürstliche Zeile: Multifunktionales Aushängeschild für Bad Godesberg 3. Sicherheit: Verbesserung des subjektiven Sicher- heitsgefühls 4. Respekt und Toleranz: Zusammenleben in Bad Godesberg 5. Arbeit und Forschung: innovativ und international 6. Kultur, Freizeit, Tourismus und Sport: Kulturstandort mit Zukunft 7. Wohnen und Infarstruktur: sozial ausgewogen und generationen- gerecht 8. Neue Mobilität: Bad Godesberg steigt um 9. Image: Selbstwahrnehmung verbessern, Stärken hervorheben Für jedes Thema wurden dabei die Ziele definiert und Vorschläge für Maßnahmen und konkrete Schritte auf diesem Weg benannt. Die Erläuterungen zu allen Leitbildthe- men können der Anlage 06 zur Auslo- bung, „ISEK Bad Godesberg 2020“, S. 98 ff. entnommen werden.Seite 38 von 87 36 LEITBILDPROZESS BAD GODESBERG ERGEBNISSE DER BETEILIGUNG TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN BETEILIGUNG FUSSGÄNGERZONE Am 17. November 2018 wurden auf dem Theaterplatz in der Fußgängerzone von Bad Godesberg im Rahmen einer Betei- ligungsaktion erste entwickelte Maßnah- men des ISEKs vorgestellt. Anregungen bei der Beteiligungsaktion bezogen sich auf die Aufwertung der Innenstadt und die Aufenthaltsqualität öffentlicher Plätze. Genannt wurde hierzu die Begrünung durch z.B. Blumenkübel oder Bäume, weniger versiegelte Flä- chen, Dachbegrünung, die Errichtung von weiteren Bänken auf dem Theaterplatz, eine Neugestaltung des Moltkeplatzes, eine bessere Pflege der Parkflächen oder die Aufwertung der vorhandenen Spielplätze. Ebenso könnten neue gastro- nomische Angebote und Einzelhandel die Attraktivierung der Innenstadt begünsti- gen. Auch die Einrichtung eines Bücher- schranks auf dem Theaterplatz könne die Aufenthaltsqualität verbessern. Der Markt solle generell als „Bürgerplatz“ gestaltet werden. Unter dem Aspekt Mobilität wurden die Verbesserung der Gehwege und der Ausbau der Radwege, z. B. zu Fahrrad- straßen, vorgeschlagen. Insbesondere der Sicherheitsaspekt war ein Thema bei der Beteiligungsaktion. So wünschen sich mehrere Bürgerinnen und Bürger einen sicheren und breiteren Fahrradweg nach Bonn, da die jetzige Wegeverbin- dung als gefährlich eingeschätzt wird. Die Errichtung einer Mobilitätsstation am Bahnhof wurde grundsätzlich befürwor- tet. Für ein übergeordnetes Mobilitäts- konzept schlugen die Teilnehmenden autofreie Innenstadtbereiche bzw. eine autofreie Innenstadt, die Aufwertung des ÖPNV oder eine Verbesserung der Anbindung zur Universität Bonn vor. Neben den bisher genannten Punkten wurden die Themen Kurzzeitparken, die Einrichtung eines Flughafenbusses oder die Erweiterung des Bahnangebots um eine IC-Verbindung genannt. Auch eine E-Fährverbindung von Mehlem nach Bad Godesberg wurde mehrfach gewünscht. Im Bereich Wirtschaft und Einzelhandel nannten die Bürgerinnen und Bürger die Förderung von Neueröffnungen, Neugründungen, Kleinhandel und Ein- zelhandel sowie die Verlängerung der Öffnungszeiten in der Innenstadt. Außer- dem gab es Stimmen für den Erhalt der Sparkassenfiliale an der Rheinallee, die Ansiedlung einer Markthalle oder eines Kaufhauses und die Idee der Einrichtung von sogenannten Co-Working-Spaces im Innenstadtbereich. Außerdem wurde die Aufwertung des „Nachtlebens“ genannt, z. B. durch Kneipen und Aktionen. Im Rahmen dessen wurde erneut die Auf- stellung eines Sicherheitskonzepts ins Gespräch gebracht. Das Thema Sicher- heit hatte bei der Beteiligungsaktion eine große Bedeutung. Dies spiegelt sich beispielsweise in der hohen Zustimmung für die Durchführung einer Kampagne für mehr Sicherheit. Im Rahmen dessen wurde eine verstärkte Präsenz der Polizei und des Ordnungsamts im Innenstadtbe- reich gefordert. Beim Thema Freizeit standen speziell die Angebote für Jugendliche im Mittel- punkt. So wurden beispielsweise mehr Jugendzentren oder ein Jugendcafé als Begegnungstreffpunkt gefordert. Die Zentralität dieser Angebote wird dabei als entsprechend wichtig eingestuft. Im Innenstadtbereich soll es zudem mehr öffentliche Verweil- und Spielplätze für alle Generationen geben. Neben den bereits genannten Punkten wurde die Sa- nierung bzw. der Neubau von Sporthallen thematisiert. Auch die Maßnahme der Einrichtung ei- nes Begegnungszentrums fand Zuspruch und wurde um weitere Ideen ergänzt. So könnte ein zentrales Gemeinschaftshaus eingerichtet werden, das eine Essen- sausgabe, Aktionen und die Funktion einer Begegnungsstätte vereint. Auch der Ausbau des Kurparks zu einem Begegnungsort wurde angeregt. Allgemein wünschten sich die Teilneh- merinnen und Teilnehmer die Förderung des Miteinanders und eine bessere Mischung der unterschiedlichen Kulturen am Standort. Darüber hinaus wurden gemeinschaftliche Aufräumaktionen vor- geschlagen. Im Rahmen dessen könne das Zugehörigkeitsbewusstsein zu Bad Godesberg gestärkt werden. Das Thema Tourismus war für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein weiterer Diskussions- punkt. Zunächst wurde ein Tourismus- büro am Bahnhof vorgeschlagen, zum Beispiel in Kooperation und am Standort des Stadtmarketings. Außerdem fehlen Beschilderungen und Wegweiser, die sowohl in der Innenstadt als auch von der Autobahn auf die Angebote in Bad Godesberg hinweisen. Zudem solle BadSeite 39 von 87 37 LEITBILDPROZESS BAD GODESBERG ERGEBNISSE DER BETEILIGUNG TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN BETEILIGUNG KINDER UND JUGENDLICHE Unter der Fragestellung „Wie wird die In- nenstadt von Bad Godesberg für Kinder und Jugendliche attraktiver?“ wurden im Zuge des Leitbildprozesses Kinder- und Jugendliche in Workshops und Innen- stadtrundgängen in Kooperation mit ei- ner Schule, einem Jugendzentrum sowie der städtischen Jugendpflege beteiligt. Zusammenfassend sind folgende allge- meinen Wünsche und Forderungen in Bezug auf die Innenstadt von Bad Godes- berg und die Angebote im öffentlichen Raum von den Kindern- und Jugendli- chen geäußert worden: – Gastronomieangebot für Jugendliche erweitern – Mobilitätsverhalten verbessern (Straßen, Bus und Bahnverkehr auch für Behinderte zugänglich machen) – Breiteres Angebot des Einzelhandel- Freizeitangebote schaffen (z.B. Fußballtore im Park, mehr Bib- liotheken) – Sicherheitsgefühl verbessern Auf die Frage, welcher Ort den Kin- dern- und Jugendlichen in Bad Godes- berg besonders wichtig ist, wurde das Kinopolis am Moltkeplatz zusammen mit der Innenstadt und dem Kurpark am häufigsten genannt. Das Kinopolis ist für die Befragten wichtig, da hier Freundin- nen und Freunde getroffen werden. Im Kurpark sollte ein breiteres Sport- und Freizeitangebot zur Verfügung gestellt werden. Im Zuge des hiermit ausgelobten Wett- bewerbes ist die erneute Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen anhand der Ergebnisse der zweiten Wettbewerb- sphase geplant. Anhand der konkreten Planentwürfe können die Beteiligten vor dem Verhandlungsverfahren, welches eine Überarbeitungsphase enthalten kann, bewerten, ob Ihren Ansprüchen und Wünschen an eine zukunftsfähige Innenstadtgestaltung durch die Beiträge der Preisträger entsprochen wird. Godesberg die anerkannten Heilquellen als touristischen Standortfaktor stärker nutzen und vermarkten. Beim Thema Tourismus ist einigen Teilnehmenden jedoch auch ein entspre- chender Nutzungsmix wichtig, der ein Gleichgewicht zwischen touristischen Nutzungen und Bewohnernutzungen gewährleistet. Auch der Medizintouris- mus wurde diskutiert. So wurde zum einen eine Einschränkung des Medi- zintourismus gefordert, zum anderen wurden mehr gewerbliche Unterkünfte für den Medizintourismus ins Gespräch gebracht. Häufig regten Bürgerinnen und Bürger die Einrichtung einer öffentlichen Toilette am Bahnhof Bad Godesberg an. Viele Kommentare unterstreichen den Erhalt der Stadthalle und des Trinkpavillons, der z. B. als Eventhalle genutzt werden könnte. Eine Umnutzung der Stadthal- le wurde mehrfach nicht gewünscht. Auch bezahlbarer Wohnraum kam in der Beteiligung zur Sprache. So wünschen sich einige Bürgerinnen und Bürger mehr bezahlbaren Wohnraum für Normalver- diener und die Einschränkung der Zweck- entfremdung von Wohnraum. Zudem wurden Potenzialflächen für eine etwaige Nutzung mit der Fläche der Polizeiwache und der Michaels-Schule in der Beteili- gung genannt.Seite 40 von 87 Seite 41 von 87 39 TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN DAS WETTBEWERBSGEBIET ABGRENZUNG Durch das ISEK (2019) wurden im Rah- men des Handlungsfeldes „Aufwertung des öffentlichen Raums und Verbesse- rung des Sicherheitsgefühls“ 2 Projekte definiert, die in diesem Wettbewerb mit der Erarbeitung eines Masterplans sowie der Vertiefung der Realisierungsbereiche Freianlagen bearbeitet werden. Der Realisierungsbereich Freianlagen un- fasst zwei Bereiche der Innenstadt, die westlich der Koblenzer Straße liegen. Die Plätze „Am Frohnhof“ und der „Theater- platz“ werden in einem insgesamt ca. 1,5 ha großen Gebiet fokussiert vertieft. Die exakten umliegenden Begrenzungen des Realisierungsbereichs Freianlagen werden in der ersten Phase des Wettbe- werbs durch die Teilnehmer erarbeitet. Das Masterplangebiet mit ca. 34 ha um- schließt den Realisierungsbereich Freian- lagen innerhalb des Projektbereichs des ISEK. Er beinhaltet im Nordwesten den Godesberg mit der Godesburg inkl. Burg- straße und Marktplatz. Im Westen grenzt er an die Schwertberger Straße und um- schließt im Süden den Redoutenpark mit Kürfürstenallee sowie den nördlichen Teil des Kurparks bis an die Koblenzer Straße. Im Osten bildet der Bahnhof sowie der Gleiskörper die Grenze des Masterplan- gebiets, die nördliche Begrenzung erfolgt durch die Plittersdorfer Straße. Luftbild (Quelle:Stadt Bonn) Masterplan Realisierungsbereich FreiflächenplanungSeite 42 von 87 40 1 2 3 4 5 876 DAS WETTBEWERBSGEBIET FOTODOKUMENTATION PLANUNGSGEBIET TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN Pfarrer-Minartz-Straße Am Kurpark/Michaelshof Blick in die Straße Am Kurpark und Brunnenallee Abzweigung Brunnenallee Schwertberger Straße Am Michaelshof St. Marien Kirche in der Pfarrer-Minarts-Straße Am Fronhof Am Fronhof 20 11 12 3 4 5 6 7 8 9 10 12 13 14 15 16 17 18 19Seite 43 von 87 41 DAS WETTBEWERBSGEBIET FOTODOKUMENTATION PLANUNGSGEBIET TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN 9 10 11 14 17 201918 13 16 12 15 Bad Godesberg Bahnhof Theaterplatz Michaelplatz Treppenanlagen Michaelplatz Unterführung Bad Godesberg Bahnhof Koblenzer Straße Kreuzung Am Michaelshof und Theaterplatz Michaelplatz Parkplatzanlage Bahnhof Blick von Nordost in die Alte Bahnhofstraße Theaterplatz Blick von Fußgängerübergang auf die BurgstraßeSeite 44 von 87 Koblenzer Straße Brunnenallee Moltkestraß Friedrich-Ebert-Straße Koblenzer Straße Dechant-Heimbach-Straße ElisabethstraßeElisabet Friedrich-Eb AennchenstraßeAennchenstraße Friedrich-Ebert-Straße Kurürstenallee Alt Godesberg KurürstenalleeKurü Kurürstenallee Max-Franz-Str. 42 DAS WETTBEWERBSGEBIET DENKMALSCHUTZ TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN DER STADTKERN Im Stadtkern sind einige Bereiche schüt- zenswert, die alle eine Vielzahl histori- scher Bausubstanz aufweisen, die die Entwicklung Bad Godesbergs besonders um die Jahrhundertwende dokumentie- ren. Dazu gehören die Bonner Straße und die Friesdorfer Straße, beide auf historischen Verbindungswegen gelegen. Die Rand- bebauung stammt überwiegend aus der Zeit um die Jahrhundertwende. Die Bonner Straße ist mit ihrem städ- tischen Profil ein typisches Beispiel einer Straße der Stadterweiterung um die Jahrhundertwende. Sie bildet als Hauptzufahrt von Bonn den Eingang zur Stadt. Die historische Randbebauung ist überwiegend erhaltenswert, zum Teil denkmalwert. Im Gegensatz dazu hat die Friesdorfer Straße bei ähnlicher Randbebauung Profil und Charakter einer dörflichen, kleinstäd- tischen Verbindungsstraße behalten und ist schon seit der Jahrhundertwende vereinzelt mit Kleingewerbe durchsetzt. Weitere schützenswerte Bereiche, die erhaltenswerte und denkmalwer- te Bausubstanz aufweisen, sind die Plittersdorfer Straße (zwischen Molt- kestraße und Eisenbahn) mit gründer- zeitliehen Reihenhäusern, die Koblenzer Straße (zwischen Aennchen Platz und Einmündung Bürgerstraße), die mit den Aufweitungen an den Einmündungen Oststraße und Bürgerstraße die Entwick- lung Bad Godesbergs vom Dorf zur Stadt dokumentiert, sowie der vorhandene Erhaltungssatzungsbereich zwischen Schwertberger Straße und Max-Franz- Straße, mit Wohnalleen der Jahrhun- dertwende und historischen Dorfstraßen mittelalterlichen Ursprungs. Baudenkmäler (Maßstab 1:7500) Masterplan Baudenkmal Freiflächen -DenkmalSeite 45 von 87 43 DAS WETTBEWERBSGEBIET DENKMALSCHUTZ - DIE KURFÜRSTLICHE ZEILE TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN DER KURFÜRSTLICHE KERNBEREICH MIT ANGRENZENDER BEBAUUNG Redoute und Nachbargebäude ein- schließlich der angrenzenden Parks mit der Promenade ins Marienforster Tal und die vor der Redoute gelegene (früher freie) Landschaft sind heute in ihrer historischen Bedeutung von der weite- ren Entwicklung Bad Godesbergs als Bade- und Kongreßstadt nicht mehr zu trennen. Kernbereich dieser Entwicklung ist die Redoute mit Redoutenpark und Stadtpark einschließlich der Randzonen des ersten Villengebietes am Kurpark sowie an der Koblenzer Straße. Zeugnis- se der Badestadt sind die Brunnenallee, der ehemalige Draitschbrunnen und der heutige Trinkpavillon im Stadtpark. Die Weiterentwicklung als Tagungsstadt kommt durch den Ausbau des Stadt- parks und die Stadthalle zum Ausdruck. Letztere ist ein typisches Beispiel der Architektur der 50er Jahre und - wie auch die Redeute - Ort bundesdeutscher Politikgeschichte, die z.T. im Zusammen- hang mit der Bundeshauptstadtfunktion Bonns stehen (z. B. 11 Godesberger Pro- gramm11 der SPD 1959). Die Stadthalle ist seit 2020 aufgrund von Einsturzgefahr geschlossen. Die Verwaltung prüft aktu- ell Optionen zur zukünftigen Entwicklung des Baudenkmals. Die gesamte Bauzeile an der Kurfürs- tenstraße, mehrere Einzelgebäude an der Brunnenallee, die Gründerzeitbe- bauung an der Max-Franz-Straße sind als Denkmäler eingetragen oder dafür vorgesehen. Bei weiteren Gebäudegrup- pen an Koblenzer Straße und Friedrich- Ebert-Straße steht außer Zweifel, dass Der kurfürstliche Kernbereich 1990 (Quelle: Denkmalpflegeplan) sie erhaltenswert sind. Sie alle sind auf den Grünbereich aus- gerichtet. Dieser ist in seinen ältesten Teilen Zeugnis der Gartenbaukunst; die Promenade ins Marienforster Tal, die die Verbindung von Bad und Erholungsland- schaft bildet, stammt aus kurfürstlicher Zeit. Kurfürstliche Zeile (Kurfürstenallee) Die Kurfürstliche Zeile mit dem Bad Godesberger Rathaus ist ein wichtiger historischer Ort des Stadtbezirks und der Stadt Bonn. Von denkmalpflegerischer Bedeutung ist hierbei insbesondere die Gesamtansicht des Gebäudeensembles von der Musikschule bis hin zur Redoute. Um die Schließung des Kurfürstenbades im rückwärtigen Bereich des Ensemb- les wurde eine kontroverse Debatte im Stadtbezirk und der Gesamtstadt ge- führt. Durch den ersten Bürgerentscheid der Stadt Bonn wurde die Schließung des sanierungsbedürftigen Bades im Jahr 2017 beschlossen. Die Zukunft der für Bad Godesberg zentralen und Identität stiften
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de