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202028-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter Antrag zur Vorlage 202028

Nummer
202028-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme
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  1. 202028 Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des öffentlicher Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202028-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des
öffentlichen Raumes in der Innenstadt von Bad
Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und
Preisrichter
Antrag zur Vorlage 202028
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Als Ergebnis des Leitbildprozesses wird im Sinne der Maßnahmen A1 und A2
des ISEK ein zweiphasiger Realisierungswettbewerb zur Neugestaltung des
öffentlichen Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg ausgelobt.
Am 14. Januar 2021 wurde die im betreffenden Antrag benannte Auslobung
des Masterplanes für die Innenstadt Bad Godesberg unter Einbeziehung der
Fachpreisrichter und der politischen Sachpreisrichter bezüglich ihrer Inhalte
diskutiert und abgestimmt. Die Ergebnisse der Online-Beteiligung auf
www.bonn-macht-mit.de sowie die eingereichten politischen Positionspapiere
waren eine Grundlage der Abstimmung.
Die Auslobung wurde im Nachgang der Preisrichtervorbesprechung auch unter
Berücksichtigung der beantragten Änderungen angepasst. Der Antrag, sowie
alle Eingaben im Rahmen der Beteiligung werden der Auslobung zudem als
Anlage unter dem Titel „Aktuelle politische Diskussion“ beigefügt.
Im Nachgang wird auf die einzelnen Punkte des Antrages DS-Nr. 202028-02
AA eingegangen.
Gemäß Zeitplan in Vorbereitung der Beantragung von Städtebaufördermitteln
im September 2021 wurde die Wettbewerbsauslobung am 22. Januar 2021
europaweit veröffentlicht.
Die Verwaltung empfiehlt dem Beschlussgremium aufgrund der vorgenannten
Ausführungen den Änderungsantrag DS-Nr. 202028-02 AA als erledigt zu
betrachten, da die wesentlichen Inhalte des Antrages zwischenzeitlich in der
Auslobung enthalten sind.
Nachfolgend wird auf die Antragspunkte im Einzelnen Bezug genommen (fett).
Punkte 1 und 2Seite 1 von 87

Seite 2
„Vorschläge für eine sinnvolle Verteilung von Frequenzbringern in der
Innenstadt. Der Fokus soll dabei insbesondere auf öffentlichen Einrichtungen
liegen wie Rathaus/Bürgerdiensten; neuer Hochschule; Begegnungsstätten;
vorhandenen Bildungseinrichtungen wie Musikschule, Volkshochschule,
Stadtbibliothek; Schwimmbad; Schauspiel; aber auch intensiverem Nachtleben
(Bars, Clubs) etc.“
„Vorschläge für Bereiche, in denen eine zusätzliche Belebung durch weitere
Wohnungen sinnvoll ist.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Wettbewerbsverfahren wird als Bestandteil des Masterplanentwurfes
ein Nutzungskonzept gefordert, welches Aussagen zu Frequenzbringern
in der Innenstadt enthalten wird Die Kurfürstliche Zeile wird als
besonderer Raum mit seinen Nutzungen (Musikschule, möglicher
Hochschulstandort, Schwimmbadneubau…) in der Auslobung explizit
hervorgehoben. Auch die Stärkung des „Wohnens“ in der Innenstadt wird
hier als Fokusthema benannt (z.B. Gruppe 1 Expertenworkshop).
Punkt 3
„Identifizierung von städtebaulichen Defiziten der Altstadtsanierung und
Entwicklung von Maßnahmen zur mittel- bis langfristigen Verbesserung.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Masterplan für den öffentlichen Raum in der Innenstadt wird von den
teilnehmenden Fachbüros im Zusammenhang mit der städtebaulichen
Gebäudestruktur entwickelt, sodass auch die Frage von hochbaulichen
Veränderungen in der Innenstadt zwingend mitbetrachtet werden wird.
Der Fokus für den Realisierungsbereich liegt gleichwohl auf dem
öffentlichen Raum und dessen konkreter Umgestaltung.
Punkt 4
„Prüfung weiterer Maßnahmen zur Begrenzung des Temperaturanstiegs,
insbesondere von Wasserläufen wie Godesberger Bach oder Wasserrinnen
(z.B. Freiburger „Bächle“), aber auch Möglichkeiten für Bereiche mit
perspektivischer Arkaden-Bebauung, Fassadenbegrünung etc.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Prüfung dieser Maßnahmen ist Bestandteil der Auslobung, z.B.
Anlass und Ziel des Wettbewerbs (Teil A) und wird in der
Wettbewerbsaufgabe explizit benannt (Stichwort blaue und grüne
Infrastruktur). Zu diesem Zweck sind Wettbewerbsunterlagen zu Klima,
Grün und Wasser der Auslobung beigefügt.
Punkt 5
„Erarbeitung eines Verkehrskonzepts, insb. für die gemeinsame Nutzung der
Innenstadt durch Fahrräder und Fußgänger sowie für die Erreichbarkeit der
Innenstadt mit ÖPNV und PKW.“
Stellungnahme der Verwaltung:Seite 2 von 87

Seite 3
Im Rahmen der Darstellung von Wegebeziehungen zwischen Innenstadt,
Kurpark, Godesburg, Rheinallee/Rheinufer und anderen angrenzenden
Räumen, sowie Vorschlägen zur Raumaufteilung für unterschiedliche
Verkehrsträger wird es im Wettbewerbsverfahren eine Aussage mit Fokus
Nahmobilität geben, welche in der Jury dann diskutiert werden kann.
Zusätzlich zur verkehrlichen Betrachtung im Rahmen des
Wettbewerbsverfahrens wird ein Fachbüro auf Basis der Ergebnisse des
Masterplanentwurfes aus der ersten Wettbewerbsphase mit der
Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes (vgl. Maßnahme C1 des ISEK Bad
Godesberg) beauftragt werden. Hierüber wird in einer nächsten Sitzung
der Bezirksvertretung weiterführend informiert.
Punkt 6
„Erarbeitung eines Aufwertungs- und Nutzungskonzepts auch für
Hubertinumshof/Post-Gelände sowie Michaelshof.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die genannten Bereiche sind Bestandteil des Masterplangebietes, sodass
hierzu Leitideen von den Wettbewerbsteilnehmern entwickelt werden. Die
im Masterplan entwickelten Leitideen sind Grundlage für die zukünftigen
Planungen in den genannten Bereichen. Eine konkrete Umgestaltung
erfordert aufgrund der Lage außerhalb des Realisierungsbereiches
(Theaterplatz und Fronhof) ein separates Verfahren.
Punkt 7
„Vorschläge für die Verbesserung der touristischen Infrastruktur;
Berücksichtigung von Anforderungen des Tourismus in den vorgesehenen
Maßnahmen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Zum Thema Tourismus bzw. touristisch interessanter Orte sind als
Wettbewerbsleistungen u.a. Schemaskizzen gefordert.
Die Stärkung des Tourismus in Bad Godesberg wird zusätzlich im Zuge
der ISEK-Maßnahme D1 Erstellung eines Konzeptes „Kultur, Freizeit,
Tourismus und Sport“ in Federführung der städtischen
Wirtschaftsförderung gesondert erarbeitet werden.
Anlage/n
1 Masterplan Innenstadt Bad Godesberg Auslobung (öffentlich)Seite 3 von 87

>> AUSLOBUNG
OFFENER ZWEIPHASIGER INTERDISZIPLINÄRER
REALISIERUNGSWETTBEWERB
STAND JANUAR 2021
MASTERPLAN BAD GODESBERG
BONNSeite 4 von 87

Seite 5 von 87

3
ALLGEMEIN BETREUUNG, VORPRÜFUNG,
REDAKTION
Stadtbauplan GmbH
Rheinstraße 40 - 42
64283 Darmstadt
vertreten durch:
Eva Baumgarten-Weng
Telefon: 06151 - 99 57 0
Fax: 06151 - 99 57 30
E-Mail:
BN-ISEK-Bad-Godesberg@
stadtbauplan.de
Bearbeitung:
Barbara Muschol
Alexandra Vey-Lanzrath
Inanna Treff
Stand: Januar 2021
VORBEMERKUNG ZUM SPRACHGEBRAUCH
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit
wird im Folgenden auf die gleichzeitige
Verwendung geschlechterspezifischer
Sprachformen verzichtet. Sämtliche Per-
sonenbezeichnungen gelten gleichwohl
für alle Geschlechter.
Bei der Durchführung dieses Wett-
bewerbs gelten die Grundsätze und
Richtlinien für Wettbewerbe auf den
Gebieten der Raumplanung, des Städte-
baus und des Bauwesens RPW 2013 in
der vom Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung BMVBS am
31.01.2013 herausgegebenen und mit
dem Erlass des Landes Nordrhein-West-
falens vom 05.06.2014 eingeführten Fas-
sung, soweit in einzelnen Punkten dieser
Auslobung nichts Anderes bestimmt ist.
Auslober, Teilnehmer sowie alle am
Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt
der Auslobung als verbindlich an.
Die Auslobung wurde mit dem Aus-
schuss „Wettbewerbs- und Vergabe-
wesen“ der Architekten- und Stadt-
planerkammer Nordrhein-Westfalen
abgestimmt und unter der Nummer
Nr. xx/2020 RPW 2013 registriert.
Die Auslobung wurde ordnungsgemäß
bekannt gemacht (RPW 2013 § 3 Abs. 1).
>> IMPRESSUM
AUSLOBER
Bundesstadt Bonn
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Projektmanagement:
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 2
53111 Bonn
vertreten durch:
Amtsleiterin Petra DennySeite 6 von 87

4
>> INHALTSVERZEICHNIS
>> TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN
Vorwort 5
Bezirksbürgermeister Christoph Jansen, CDU 5
Anlass und Ziel des Wettbewerbs 7
Auszug aus dem ISEK (Büro Dr. Jansen GMbH) 7
Gegenstand des Wettbewerbs 8
Wettbewerbsart, Verfahrensform 8
Zulassungsbereich, Wettbewerbssprache 8
Wettbewerbsteilnehmer 9
Wettbewerbsunterlagen 13
Wettbewerbsleistungen 14
Kennzeichnung der Wettbewerbsarbeiten 16
Bindende Vorgaben 16
Beurteilungskriterien 17
Termine 17
Rückfragen und Kolloquium 17
Abgabetermin 18
Eigentum und Rücksendung 19
Haftung für die eingegangenen Arbeiten 19
Preise 19
Abschluss des Wettbewerbs 20
Beteiligung der Öffentlichkeit 20
Weitere Beauftragung 21
Urheberrecht 23
Einverständnis und Vertraulichkeit von Informationen 23
>> TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN 24
Die Bundesstadt Bonn 24
Der Stadtbezirk Bad Godesberg 25
Bad Godesberg 26
Situation heute - Auszug aus dem ISEK 26
Historische und städtebauliche Entwicklung 30
Entwicklung der Innenstadt 32
Leitbildprozess Bad Godesberg 34
Projektbereich des ISEK 34
Grobes Konzept 35
Ergebnisse der Beteiligung 36
Das Wettbewerbsgebiet 38
Abgrenzung 38
Fotodokumentation Planungsgebiet 40
Denkmalschutz 42
Nutzungen 44
Kulturelle Nutzungen 46
Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2008 48
Die Innenstadt unter dem Eindruck der Corona-Pandemie 49
Eigentumsverhältnisse 50
Verkehr und Mobilität 52
Freiraum- und Grünstrukturen 54
Blaue Infrastruktur 56
Klima 57
Teilbereich „Am Fronhof“ 58
Teilbereich „Theaterplatz“ 60
Teilbereiche Masterplan 62
>> TEIL C WETTBEWERBSAUFGABE 68
Grundlagen 70
Beschlusslage ISEK 71
Online- Bürgerbeteiligung 78
Ergebnisse des Expertenworkshops 80
Gruppe 1: Akteure und Nutzungen, Gruppe 4: Räume,
Identität und Sicherheit 80
Gruppe 2: Klima, Grün, Wasser 82
Gruppe 3: Mobilität und Barrierefreiheit 83Seite 7 von 87

5
>> TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN
VORWORT
BEZIRKSBÜRGERMEISTER CHRISTOPH JANSEN, CDU
„Der Stadtbezirk, die Stadt und die Re-
gion, in der wir leben, sind mehr als nur
der Ort, an dem wir ein Dach über dem
Kopf haben oder an dem wir zur Arbeit
gehen. Es sind Erlebnisräume, in denen
wir uns bekannte und liebe Menschen
treffen, in denen sich entscheidende
Momente unseres Lebens ereignen.
Kurz, es sind Orte, denen wir uns sehr
verbunden fühlen. Hier kommt all das
zusammen, was wir unter dem wun-
derbaren Begriff „Heimat“ verstehen.
Heimat verspricht Orientierung und Halt.
Gleichzeitig sind die Städte, in denen wir
leben, dauerndem Wandel unterworfen.
Dies mag der Grund dafür sein, warum
wir uns mit Veränderung in unseren
Städten und Gemeinden mitunter so
schwertun.
Dies trifft ganz besonders auf unseren
Stadtbezirk zu. Bad Godesberg, die
„Diplomatenstadt“, war jahrzehntelang
Heimat für das Diplomatische Corps.
Es war das sympathische Gesicht der
Bonner Republik, hatte Hauptstadtflair,
hier spielte sich auf internationalem
Parkett Weltpolitik ab. Heute, knapp 25
Jahre nach Wegzug von Parlament und
Regierung, ist Bad Godesberg ein Stadt-
bezirk mit rund 70.000 Einwohnern. Er
zeichnet sich durch einen hohen Freizeit-
wert, eine vielfältige Kulturszene, eine
Vielzahl von qualifizierten Arbeitsplätzen,
ein breites Bildungsangebot und seine
hohe Wohn- und Lebensqualität aus.
Nach einer langen Tradition als kurfürst-
liche Badestadt und Diplomatenviertel
und mit einer in Teilen sehr gut situierten
und überdurchschnittlich gut ausgebilde-
ten Bevölkerung besteht nun ein hoher
All diese Entwicklungen fordern den
Stadtbezirk heraus. Vor allem muss sich
Bad Godesberg zu einer neuen Identität
bekennen, einen Markenkern finden, der
„Alteingesessenen“ und „Neubürgern“
auf dem Weg in die 20er und 30er Jahre
des 21. Jahrhunderts Orientierung gibt.
Mit diesem Ziel wurde in den Jahren
2018 und 2019 für Bad Godesberg ein
neues Leitbild und darauf aufbauend ein
Integriertes Stadtteilentwicklungskon-
zept für die Innenstadt (ISEK) erarbeitet.
Ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum
neuen Bad Godesberger Leitbild waren
unterschiedliche Beteiligungsformate.
Jeweils rund 300 Personen haben an
drei Leitbild-Konferenzen teilgenommen
und hierbei – aber auch auf vielfältigen
anderen Wegen wie Online-Beteili-
gungsverfahren und einem Workshop für
Jugendliche – ihre Ideen, Wünsche und
Anregungen, aber auch ihre Visionen und
Ängste eingebracht. Am 6. Februar 2020
verabschiedete der Bonner Stadtrat mit
großer Mehrheit das Stadtentwicklungs-
konzept und folgte damit dem Votum der
Bezirksvertretung Bad Godesberg.
Der Leitbildprozess hat zum Nachdenken
und zur Diskussion über die Identität des
Stadtbezirks, über seine Stärken und
Schwächen, geführt. Teilnehmerinnen
und Teilnehmer haben gemeinsame Ziele
und Erwartungen, Visionen und Ängste
formuliert. Sie, aber nicht nur sie, erwar-
ten nun, dass es nicht bei zukunftsori-
entierten Ideen für Bad Godesberg und
seine Innenstadt bleibt. Was erarbeitet
wurde, muss nun umgesetzt werden.
Eine der Maßnahmen mit höchster
Transformationsdruck. Gerade für die In-
nenstadt erhöht sich dieser Druck durch
die aktuelle Corona-Pandemie.
Der Umzug von Parlament und Teilen
der Regierung hat Bad Godesberg bis in
Nachbarschaften, Vereine, den Einzel-
handel, die Gastronomie oder Kultur-
einrichtungen besonders betroffen. Der
Ausgleich wegfallender Arbeitsplätze
erfolgte durch neue Bundesbehörden,
Institutionen der Cyber-Sicherheit und
Wissenschaftsorganisationen. Bot-
schaftsangehörige werden vom Personal
der in Bonn und Bad Godesberg ansäs-
sigen UN-Organisationen abgelöst. Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter bis in die
Führungsebene der DAX Konzerne haben
Bad Godesberg als attraktiven Wohn-
standort entdeckt. Damit einher geht
auch eine hohe Fluktuation der englisch-
sprachigen ausländischen Bevölkerung
(Expats). Ein geändertes Konsum- und
Freizeitverhalten - von dem die meisten
deutschen Städte betroffen sind - zwingt
Handel und Gewerbe zu gravierenden
Veränderungen. Eine deutlich sichtbare
Zahl arabischstämmiger Menschen -
Ortsansässige wie sogenannte Medi-
zintouristen - in der Innenstadt führt bei
einigen Bürgern zu einem Gefühl der
Überfremdung.
Obwohl Bad Godesberg mit seinen aus-
gedehnten Parkanlagen und Grünflächen
eine „Stadt im Grünen“ ist und durch
den B9–Tunnel weitestgehend vom
Durchgangsverkehr befreit wurde, sind
die Auswirkungen des Klimawandels
gerade in den dicht besiedelten Gebieten
spürbar.Seite 8 von 87

6
TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN
Priorität des ISEK ist die Erneuerung des
öffentlichen Raumes Innenstadt Bad
Godesberg, der Masterplan Innenstadt.
Er spielt im Leitbildprozess eine zent-
rale Rolle. Denn die Innenstadt prägt
in besonderer Weise das Bild, das sich
die Bewohner, Besucher, Touristen und
Pendler von Bad Godesberg machen.
Ihr äußeres Bild ist einerseits geprägt
von historischen Bauten wie Redoute,
Rathauszeile oder Villen rund um den
Stadtpark, andererseits Bauten aus den
50er bis 70er Jahre. Über allem steht
die historische Godesburg aus dem Jahr
1210 mit den Umbauten von Gottfried
Böhm aus den 60er Jahren, gleichsam
wie ein Symbol für den ersten bedeuten-
den Wandel Bad Godesbergs.
Die Innenstadt dient der Versorgung
mit Waren des kurz- und mittelfristigen
Bedarfs, bietet Angebote für Freizeit und
Kultur (Schauspiel, größtes Kino in Bonn,
Restaurants, Kneipen), ist Ort von Veran-
staltungen (Stadt- und Parkfest, Nikolaus-
markt, Flohmärkte, Weinfeste, Street-
Food-Festival, Karneval) und ist mit ihren
großen historischen Parkanlagen ein Ort
der Erholung. Und schließlich wohnen
und arbeiten zahlreiche Menschen hier.
Voraussetzung für eine zukünftige posi-
tive Entwicklung der Innenstadt ist ein
hohes Maß an Aufenthaltsqualität, eine
gute Erreichbarkeit und ein hohes Maß
an Sicherheit. Schließlich wird städtebau-
liche Qualität erwartet. Nur so kann die
Innenstadt ihre vielfältigen Funktionen
für den Stadtbezirk erfüllen.
In gewisser Weise werden in der Innen-
stadt die Herausforderung, vor denen
Bad Godesberg steht, wie unter einer
Lupe besonders sicht- und wahrnehm-
bar, und gleichzeitig ist sie als zentraler
Punkt des Stadtbezirks Projektionsfläche
für Vorstellungen und Wünsche der Bür-
gerinnen und Bürger.
Deshalb kommt der Neugestaltung der
Innenstadt als attraktivem Einkaufs-
Aufenthalts-, und Erlebnisort eine so
wichtige Bedeutung zu. Die Neugestal-
tung der Innenstadt muss Keimzelle für
einen Entwicklungsschub für ganz Bad
Godesberg sein, und Ausgangspunkt
für ein neues Heimatgefühl in diesem
besonderen Stadtbezirk mit einer reichen
Tradition.
Christoph Jansen, CDU
Bezirksbürgermeister Bad Godesberg
VORWORT
BEZIRKSBÜRGERMEISTER CHRISTOPH JANSEN, CDUSeite 9 von 87

7
TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN
Die Bad Godesberger Innenstadt
In vielen Bereichen der Bad Godesberger
Innenstadt zeigt sich eine in die Jahre
gekommene, nicht mehr zeitgemäße
Gestaltung von Grün- und Freiflächen,
Wegen und Plätzen. Die Innenstadt ver-
eint neben ihren zahlreichen historischen
Gebäuden im Bereich der Kurfürstlichen
Zeile, den aus der Gründerzeit stammen-
den Gebäuden im Bereich der Fußgän-
gerzone und einzelnen Fachwerkhäusern
auch die zahlreichen Gebäude aus den
1970er und 1980er Jahren, als Teile
der historischen Altstadt abgebrochen
wurden.
An deren Stelle traten u. a. die sog.
City-Terrassen, eine große Freitreppe,
die beidseitig von einem Geschäfts- und
Wohnkomplex flankiert wird, als Verbin-
dung zwischen Burgberg der Godesburg
und der Fußgängerzone. Aufgrund dieser
heterogenen Bebauung mit Gebäuden
unterschiedlicher Baualtersklassen
wirkt die Innenstadt weder historisch
noch modern und bietet kein stimmiges
Erscheinungsbild.
Die am Rande der Innenstadt gelegene
Kurfürstliche Zeile stellt mit Einrichtun-
gen wie dem Bürgerservice im ehemali-
gen Rathaus oder der Musikschule noch
immer einen wichtigen funktionalen
Teilraum der Innenstadt dar. Das Ge-
bäudeensemble mit seiner historischen
Bausubstanz weiß durch seine Architek-
tur zu beeindrucken. Trotz der imposan-
ten Gebäude begründet die Gestaltung
des öffentlichen Raums im Bereich der
Kurfürstlichen Zeile einen Aufwertungs-
bedarf.
Neben den öffentlichen Plätzen sind
auch die verschiedenen Eingangsberei-
che in die Fußgängerzone wenig einla-
dend gestaltet und schlecht erkennbar.
Insbesondere für vom Bahnhof sowie
vom Kurpark und der Kurfürstlichen Zeile
kommende Besucher präsentiert sich die
Fußgängerzone nach innen gekehrt und
von der Innenstadt abgeschnitten.
Parkanlagen
Zentrales Kennzeichen der Innenstadt
sind die Parkanlagen und Grünflächen.
Die Parks, die sich im sog. Kurviertel
befinden, verströmen vielfach noch den
Charme vergangener Jahre, als Bad
Godesberg als Kurort mit Heilquellen und
ergänzenden Gesundheitsangeboten be-
kannt war. Mittlerweile ist die Gestaltung
mit verschiedenen Sitzbankmodellen in
unterschiedlichen Qualitäten, einer Pflas-
terung, die an vielen Stellen Unebenhei-
ten und Schäden aufweist, verwahrlos-
ten Brunnenanlagen, Wasserläufen und
Beeten und zahlreichen nicht barrierefrei
angelegten Wegen nicht mehr zeitge-
mäß. Zwar befindet sich in einem der
Parks eine Tennisanlage; weitere Sport-
und Freizeitmöglichkeiten sowie Bewe-
gungselemente fehlen jedoch.
Integriertes städtebauliches Entwick-
lungskonzept (ISEK)
Die Bundesstadt Bonn hat gemeinsam
mit den Bürgern und Stadt- und Regio-
nalplanung Dr. Jansen GmbH ein Leitbild
für den Stadtbezirk Bad Godesberg
erarbeitet, um ein langfristig tragfähiges
Profil für den Stadtteil zu erhalten.
ANLASS UND ZIEL DES
WETTBEWERBS
Aufbauend auf dem Leitbild für den
Stadtbezirk wurden konkrete Maßnah-
men, Zukunftsperspektiven und Projekte
für die Innenstadt in Form eines ISEK
erarbeitet, die in einen Zeitraum von ca.
20 Jahren umgesetzt werden sollen. Die
Wettbewerbsinhalte Masterplan Innen-
stadt Bad Godesberg sowie die Detailpla-
nungen des Realisierungsbereiches sind
im ISEK als Maßnahmen verankert.
Ziel des Wettbewerbs
Ziel des Wettbewerbs ist die Schaffung
einer planerischen Grundlage für die
Beseitigung der in der Innenstadt von
Bad Godesberg bestehenden gestalteri-
schen, städtebaulichen und funktionalen
Mängel des öffentlichen Raums. Hierzu
sollen eine überzeugende übergeordnete
Leitidee/Vision (Masterplan) erarbei-
tet werden, die Strahlkraft besitzt, um
die Godesberger Bürgerschaft und
Geschäftsleute für den anstehenden
Transformationsprozess zu aktvieren und
motivieren.
Des Weiteren sind konkrete Gestaltungs-
vorschläge und Nutzungskonzepte für
die Neugestaltung prioritärer Räume zu
entwickeln.
Dabei steht die Identität und Orientie-
rung für „neue“ und „alte“ Bad Godes-
berger und die Eizigartigkeit des Ortes
ebenso im Fokus wie die zukunftsfähige,
klimaangepasste und wassersensitive
Stadt mit hoher Authentizität und Nutzer-
freundlichkeit.
AUSZUG AUS DEM ISEK (BÜRO DR. JANSEN GMBH)Seite 10 von 87

8
TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN
GEGENSTAND DES
WETTBEWERBS
§ 1 ABS. 1 RPW
ZULASSUNGSBEREICH,
WETTBEWERBSSPRACHE
§ 4 RPW
WETTBEWERBSART,
VERFAHRENSFORM
§ 3 RPW
Der Wettbewerb wird als EU-weiter,
offener, zweiphasiger interdisziplinärer
Realisierungswettbewerb gemäß §3
Abs. 1 und 2 RPW 2013, Fassung vom
31.01.2013 ausgelobt.
Im Anschluss wird der Auslober gemäß
§ 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungs-
verfahren mit dem Gewinner durchfüh-
ren.
Das Verfahren ist anonym (§1 Abs. 4
RPW).
Die Bekanntmachung erfolgte am
22.01.2021 im Supplement zum Amts-
blatt der Europäischen Union.
In Phase 1
findet die Erarbeitung grundsätzlicher
Lösungsansätze und strategischer Szena-
rien für das städtebauliche,
freiraumplanerische und verkehrliche
Nutzungskonzept für die Innenstadt Bad
Godesbergs statt.
Das Preisgericht wählt nach Beurtei-
lung der Lösungsansätze ausschließ-
lich aus den Teilnehmern der Phase
1 bis zu 7 Teilnehmer für die Phase 2
aus.
Phase 2
umfasst die Durcharbeitung und Weiter-
entwicklung des Masterplans aus Phase
1 sowie die Freianlagenplanung für die
aus Sicht der Planungsbüros maßgebli-
chen Bereiche (siehe Gegenstand des
Wettbewerbs).
.
Der Zulassungsbereich umfasst sämt-
liche EWR-Mitgliedsstaaten sowie
Staaten der Vertragsparteien des WTO-
Übereinkommens über das öffentliche
Beschaffungswesen GPA.
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Gegenstand des Wettbewerbs ist der
Masterplan für die Innenstadt Bad Go-
desberg sowie die Neugestaltung von ca.
15.000m² Freiflächen innerhalb dieses
Bereichs.
Die genaue Lage und Abgrenzung des
Realisierungsbereichs soll sich aus den
Erkenntnissen der 1. Phase generieren
und wird allen Wettbewerbsteilnehmern
für Phase 2 gleichermaßen vorgegeben.
Die beiden zentralen Plätze Am Fronhof
und Theaterplatz sind dabei von beson-
derer Bedeutung.Seite 11 von 87

9
TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN
WETTBEWERBSTEILNEHMER
§ 4 RPW
TEILNAHMEBERECHTIGT SIND:
Landschaftsarchitekten in bindender
Zusammenarbeit mit Stadtplanern.
Der Landschaftsarchitekt ist dabei feder-
führend.
Verkehrsplaner sind nur teilnahmebe-
rechtigt in Arbeitsgemeinschaft mit
einem Landschaftsarchitekten und
einem Stadtplaner.
Zugelassen sind Einzelbewerber und
Bewerbergemeinschaften.
Die Teilnahmeberechtigung gilt für na-
türliche und juristische Personen, die die
geforderten fachlichen Anforderungen
erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fach-
lichen Anforderungen erfüllt, wenn sie
gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimat-
staates berechtigt sind, am Tage der
Bekanntmachung die Berufsbezeichnung
Landschaftsarchitekt bzw. Stadtplaner zu
führen.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen
Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt,
so erfüllt die oben genannten fachlichen
Anforderungen, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähi-
gungsnachweis verfügt, dessen Anerken-
nung der Richtlinie 2005/36/EG und den
Vorgaben des Rates vom 7. September
2005 über die Anerkennung von Berufs-
qualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22)
entspricht.
Bei juristischen Personen sind die
fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn
zu ihrem satzungsgemäßen Geschäfts-
zweck Planungsleistungen gehören, die
der anstehenden Planungsaufgabe ent-
sprechen, und wenn der bevollmächtigte
Vertreter der juristischen Person und
der Verfasser der Wettbewerbsarbeit
die fachlichen Anforderungen erfüllen,
die an die natürlichen Personen gestellt
werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher
und juristischer Personen sind eben-
falls teilnahmeberechtigt, wenn jedes
Mitglied dieser Bewerbergemeinschaft
teilnahmeberechtigt ist.
Sachverständige Berater und Fachplaner
unterliegen nicht den Teilnahmebedin-
gungen.
NACHWEIS DER TEILNAHMEBERECHTI-
GUNG
Folgende Nachweise sind zu erbringen:
– Nachweis der Berechtigung zur Füh-
rung der Berufsbezeichnung durch
beigefügte Kopie der Eintragungs-
urkunde in eine Architektenkammer
(Landschaftsarchitekt und Stadtpla-
ner);
– bei jurist. Personen ein aktueller
Handelsregisterauszug. In Ermange-
lung eines solchen eine gleichwertige
Bescheinigung einer Gerichts- o. Ver-
waltungsbehörde des Ursprungs- o.
Herkunftslandes (von jedem Mitglied
einer Bewerbergemeinschaft);
– Eigenerklärung zu den Ausschluss-
gründen nach § 79 Abs. 2 VgV
sowie in einem separaten, verschlosse-
nen Umschlag pro Wettbewerbsarbeit:
– Verfassererklärung gemäß § 5 Abs. 3
RPW 2013
Jeder hat seine Teilnahmeberechti-
gung eigenverantwortlich zu prüfen!
Die Unterlagen für den Nachweis der
Teilnahmeberechtigung werden nur von
den Preisträgern am Ende des Wettbe-
werbsverfahrens angefordert.
Unbenommen hiervon ist von allen
Teilnehmern am Wettbewerb die
Verfassererklärung (zur Wahrung der
Anonymität in einem separaten, ver-
schlossenen Umschlag) zusammen mit
dem Wettbewerbsbeitrag je Phase
abzugeben.Seite 12 von 87

10
TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN
WETTBEWERBSTEILNEHMER
§ 4 RPW
ZULASSUNG ZUM WETTBEWERB
Pro Teilnehmer darf nur eine Wettbe-
werbsarbeit zum Verfahren eingereicht
werden.
Nur vollständig eingereichte Wettbe-
werbsarbeiten werden vom Preisgericht
zugelassen. Die Vollständigkeit wird
anhand der Erfüllung folgender Kriterien
festgestellt:
– fristgerechte Zusendung der Verfas-
sererklärung gemäß § 5 Abs.3 RPW
2013
– fristgerechte Abgabe des beurtei-
lungsfähigen Wettbewerbsbeitrags
– Einhaltung aller Vorgaben zur Wah-
rung der Anonymität sowie aller
weiteren Verfahrensbestandteile des
Wettbewerbs
Hinweis:
Auf die nachzuweisende Mindesteig-
nung als Voraussetzung zur Zulas-
sung zu dem sich anschließenden
Verhandlungsverfahren wird aus-
drücklich hingewiesen. Details hierzu
siehe Seite 21 ff. „Weitere Beauftra-
gung“.Seite 13 von 87

11
TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN
TEILNEHMER EXPERTENWORKSHOPS
24./25. NOVEMBER 2020
Übergreifende Teilnahme
1. Petra Denny,
Amtsleitung,
Stadtplanungsamt Bonn
2. Jessica Löffler
Amt für Umwelt und Stadtgrün
Themengruppe „Akteure und Nut-
zungen“
3. Victoria Appelbe,
Amtsleitung,
Amt für Wirtschaftsförderung Bonn
4. Larissa Blumenauer,
Referentin der Schauspieldirektion,
Theater Bonn
5. Fred Humblé,
Architekt,
Mitglied des Gestaltungsbeirats
6. Stefan Kruse,
Stadtplaner
Büro Junker + Kruse
Themengruppe „Klima, Grün und
Wasser“
7. David Baier (entschuldigt),
Amtsleitung,
Amt für Umwelt und Stadtgrün Bonn
8. Ina Bimberg,
Landschaftsarchitektin,
Mitglied des Gestaltungsbeirats
9. Prof. Dr. Jan Dieterle,
Hochschule Geisenheim
10. Prof. Dr. Marc Illgen,
Hochschule Kaiserslautern
Themengruppe „Mobilität und Barrie-
refreiheit“
11. Anke Borcherding
Wissenschaftszentrum Berlin für
Sozialforschung
12. Prof. Dr. Stefanie Bremer
(entschuldigt),
Mitglied des Gestaltungsbeirats,
Universität Kassel
13. Helmut Haux,
Stadtplanungsamt Bonn
Themengruppe „Räume, Identität
und Sicherheit“
14. Elke Hamacher,
Gebietsreferentin Bau- und Kunst-
denkmalpflege,
LVR-Amt für Denkmalpflege Bonn
15. Christoph Jansen,
Bezirksbürgermeister
Bad Godesberg,
Stadt Bonn
16. Dr. Julian Petrin (entschuldigt),
Stadtplaner,
Urbanista Hamburg
17. Prof. Dr. Constanze Petrow,
Landschaftsarchitektin,
Hochschule Geisenheim
18. Jan Schumacher,
Stadtplaner,
Polizei NRW
19. Prof. Rolf Westerheide (entschuldigt),
Architekt und Stadtplaner,
Mitglied des GestaltungsbeiratsSeite 14 von 87

12
PREISRICHTER
(in alphabetischer Reihenfolge)
Fachpreisrichter
1. Ina Bimberg,
Landschaftsarchitektin, Iserlohn,
Städtebau- und Gestaltungsbeirat der
Stadt Bonn
2. Prof. Dr. Constanze Petrow,
Landschaftsarchitektin,
Hochschule Geisenheim, Institut für
Freiraumentwicklung
3. Prof. Rolf Egon Westerheide,
Bauassessor, Architekt und Stadtpla-
ner, Aachen
Städtebau- und Gestaltungsbeirat der
Stadt Bonn
4. Helmut Wiesner,
Dezernent
Dezernat für Planung, Umwelt und
Verkehr, Bonn
Fachpreisrichter-Vertreter
5. David Baier,
Amtsleitung,
Amt für Umwelt und Stadtgrün Bonn
6. Petra Denny,
Amtsleitung,
Stadtplanungsamt Bonn
7. Christian Jürgensmann,
Landschaftsarchitekt,
Duisburg
Sachpreisrichter
1. Dr. Ulrich Barth,
SPD
2. Christoph Jansen,
CDU
3. Michael Wenzel,
Die Grünen
Sachpreisrichter-Vertreter
4. Prof. Dr. Norbert Jacobs,
CDU
5. Gabriel Kunze,
SPD
6. Klaus Peter Zühlke-Robinet,
Die Grünen
TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN
PREISGERICHT UND VORPRÜFUNG
§ 6 ABS. 1 RPW
SACHVERSTÄNDIGE
(in alphabetischer Reihenfolge;
ohne Stimmrecht)
1. Victoria Appelbe,
Amtsleitung,
Amt für Wirtschaftsförderung Bonn
2. Katrin Bisping,
Stadtkonservatorin,
Stadt Bonn
3. Larissa Blumenauer,
Referentin der Schauspieldirektion,
Theater Bonn
4. Peter Esch,
Amtsleitung,
Tiefbauamt Bonn
5. Kerstin Hemminger
Stadtplanungsamt Bonn
6. Uta Kaiser,
Amt für Umwelt und Stadtgrün Bonn
7. Stefan Kruse,
Geograph,
Büro Junker + Kruse
8. Manuel Mayer,
Stadtplanungsamt Bonn
9. Bettina Müller,
Stadtplanungsamt Bonn
10. Nils-Simon Schütt,
Stadtplanungsamt Bonn
11. Konstantin Walter,
Tiefbauamt BonnSeite 15 von 87

13
Stadtbauplan GmbH
Rheinstraße 40 - 42
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 - 99 57 0
Fax: 06151 - 99 57 30
vertreten durch:
Eva Baumgarten-Weng
Die Preisrichtervorbesprechung fand am
14. Januar 2021 statt. Die Anregungen
wurden in die Auslobung übernommen.
TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN
WETTBEWERBSUNTERLAGEN
§ 5 ABS. 1 RPW
Zur Bearbeitung der Phasen 1 und 2
werden allen Teilnehmern die folgenden
Unterlagen kostenlos zur Verfügung
gestellt:
Auslobungstext (pdf)
Teil A: Auslobungsbedingungen
Teil B: Rahmenbedingungen
Teil C: Wettbewerbsaufgabe
sowie
1. Plangrundlagen
– CAD Katasterplan inkl. Wettbe-
werbsgrenzen (dxf)
– Themenkarten (pdf)
– Vorangegangene Planung Koblen-
zer Straße (pdf)
2. Fotodokumentation (jpg)
3. Historische Pläne (jpg)
4. Klima Grün Wasser
– Informationen zum Godesbach
(pdf)
– Starkregenkarten (pdf)
– Freiraum Monitoring (pdf)
– Integriertes Freiraumsystem (pdf)
– ZURES (pdf)
5. Einzelhandels- und Zentrenkonzept
2008 (pdf)
6. ISEK (pdf)
7. Gestaltungs- und Werbesatzung Bad
Godesberg
8. Anmerkungen der Fachämter (pdf)
9. Zusammenfassung der Onlinebeteili-
gung (pdf)
10. Zusammenfassungen vorangegange-
ner Beteiligungsformate (pdf)
11. Aktuelle polit. Diskussion (pdf)
12. Formular Verfassererklärung und
Einwilligungserklärung nach DSGVO
(pdf)
13. Probelayout (pdf)
Zur Bearbeitung der Phase 2 werden
den ausgewählten Teilnehmern folgende
Unterlagen zusätzlich zur Verfügung
gestellt:
– Empfehlungen zur weiteren Bear-
beitung durch das Preisgericht aus
der Preisgerichtssitzung der Phase 1
(pdf)
– ggf. weitere
Es wird darauf hingewiesen, dass
sämtliche zur Verfügung gestellten
Unterlagen vertraulich zu behan-
deln sind und ausschließlich für die
Zwecke dieses Verfahrens verwendet
werden dürfen, soweit sie nicht öf-
fentlich zugänglich oder bekannt sind
oder ohne Mitwirkung der Verfah-
rensbeteiligten bekannt werden.
Eine Weitergabe der zur Verfügung
gestellten Unterlagen an Dritte ohne
ausdrückliche Zustimmung des Aus-
lobers ist nicht erlaubt.
VORPRÜFUNG
§ 6 ABS. 1 RPWSeite 16 von 87

14
TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN
WETTBEWERBSLEISTUNGEN
§ 5 ABS. 1 RPW
Von den Teilnehmern werden für die
Phase 1 folgende Wettbewerbsleis-
tungen verlangt:
1. Übergeordnete Strategie und
räumlich-funktionale Leitidee/
Vision
Darstellungsform frei wählbar (Text,
Skizzen, etc.)
2. Schemaskizzen
– Sichtbezüge und Vernetzung von
identitätsstiftenden/touristisch inter-
essanten Orten
– Nutzungskonzept (Gastronomie,
Wohnen, Arbeiten, Einzelhandel, Kul-
tur, Freizeit, soziale Infrastruktur)
– Grün- und Freiraumkonzept
– Blaue Infrastruktur
– Vernetzungs-, Erschließungs- und
Wegekonzept
3. Masterplan M 1:2.000
Lageplan mit Darstellung der Ein-
bindung des Plangebietes in das
gesamtstädtische Gefüge (städtebau-
lich, grün-, freiraum- und verkehrspla-
nerisch)
4. Gestaltungskonzept
Fronhof und Theaterplatz M 1:500
Aufzeigen der gestalterischen und
funktionalen Maßnahmen für die zen-
tralen Plätze sowie deren Vernetzung
untereinander und Einbindung in die
Umgebung
5. Erläuterungsbericht
max. 4 DIN A4 Seiten auf den Plänen
und als separater Ausdruck.
Der Erläuterungsbericht soll gem.
den Beurteilungskriterien (vgl. S. 17)
gegliedert werden.
6. Verfassererklärung und Einwilli-
gungserklärung nach DSGVO
Die Teilnehmer haben in einem
verschlossenen, undurchsichtigen,
äußerlich nur durch die Kennzahl
gekennzeichneten Umschlag die
beigefügte, schriftliche Verfasserer-
klärung sowie ggf. die Einwilligungs-
erklärung nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO
abzugeben (Anlage 12)
Jeder Teilnehmer darf nur eine Arbeit
je Phase einreichen. Varianten, auch die
Abwandlung von Entwurfsteilen unter
Beibehaltung der Gesamtlösung, sind
nicht zulässig. Nicht verlangte Leistun-
gen werden von der Beurteilung ausge-
schlossen.
Planoriginale dürfen nur eingereicht wer-
den, wenn der Teilnehmer sich Kopien
als Versicherung gegen Verlust gefertigt
hat.
Für Phase 1 sind einzureichen:
– max. 2 farbige Pläne DIN A0 Hochfor-
mat (gerollt als Präsentationspläne)
– die Verkleinerung der Präsentations-
pläne auf DIN A3
– Verzeichnis eingereichter Unterlagen
– Erläuterungsbericht
– Verfassererklärung inkl. Einwilligungs-
erklärung DSGVO
zusätzlich digital:
(DVD/CD-ROM oder USB-Stick)
– Präsentationspläne in Originalgröße
und die Verkleinerung auf DIN A3
(pdf)
– Einzelleistungen (Nr. 1 - 4) als farbige,
gut lesbare Präsentationsdatei im
Format DIN A3 quer als pdf-Datei;
Hintergrund: die Präsentation wird ggf.
in der Preisgerichtssitzung Corona-
bedingt ausschließlich digital erfolgen.
– Erläuterungsbericht als gesonderte
DIN A4 pdf-Datei (Auflösung 300dpi),Seite 17 von 87

15
Für Phase 2 sind einzureichen:
– ca. 6 farbige Pläne DIN A0 Hochfor-
mat (gerollt als Präsentationspläne)
– die Verkleinerung der Präsentations-
pläne auf DIN A3
– Verzeichnis eingereichter Unterlagen
– Erläuterungsbericht
– Verfassererklärung
zusätzlich digital:
(DVD/CD-ROM oder USB-Stick)
– Präsentationspläne in Originalgröße
und die Verkleinerung auf DIN A3
(pdf)
– Einzelleistungen (Nr. 1 - 6) als farbige,
gut lesbare Präsentationsdatei im
Format DIN A3 quer als pdf-Datei;
Hintergrund: die Präsentation wird ggf.
in der Preisgerichtssitzung Corona-
bedingt ausschließlich digital erfolgen.
– räumliche Darstellungen (jpg-Datei,
Querformat, DIN A4 300dpi),
– Erläuterungsbericht als gesonderte
DIN A4 pdf-Datei (Auflösung 300dpi),
TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN
WETTBEWERBSLEISTUNGEN
§ 5 ABS. 1 RPW
Von den TeilnehmerInnen werden für
die Phase 2 folgende Wettbewerbs-
leistungen verlangt:
1. Ausarbeitung des Masterplans
M 1:1.000
Lageplan mit Darstellung der Ein-
bindung des Plangebietes in das
gesamtstädtische Gefüge (städtebau-
lich, grün-, freiraum- und verkehrspla-
nerisch)
2. Schemaskizzen
– Sichtbezüge und Vernetzung von
identitätsstiftenden/touristisch inter-
essanten Orten
– Nutzungskonzept (Gastronomie,
Wohnen, Arbeiten, Einzelhandel, Kul-
tur, Freizeit, soziale Infrastruktur)
– Grün- und Freiraum
– Blaue Infrastruktur
– Vernetzungs, Erschließungs- und
Wegekonzept
– Realisierungsabschnitte
3. Vertiefung Teilbereich M 1:200
(voraussichtl. Fronhof und Thea-
terplatz)
Lageplan mit Darstellung der wesent-
lichen Gestaltungsprinzipien: Materi-
alität/Beläge, Begrünung/Vegetation,
Ausstattungselemente
4. Vertiefende Darstellung der
wesentlichen Gestaltungsprinzi-
pien („Baukasten“) anhand eines
Teilausschnitts M 1:50
Lageplan und Schnitt mit Angaben zu
Materialität/Beläge, Begrünung/
Vegetation; Vorschläge für Ausstat-
tungselemente (Mobiliar, Spielgeräte,
Beleuchtung, techn. Aufbauten, Über-
dachung etc.)
5. Zwei atmosphärische Darstellun-
gen/ Perspektiven für die Plätze
Am Fronhof und Theaterplatz in
freier Darstellungsart auf Augenhöhe,
Größe max. Din A 3
6. skizzenhafte Darstellung
zu Ideen für temporäre, flexible Nut-
zungen (Pop Up, Events, etc.)
7. Erläuterungsbericht
max. 4 DIN A4 Seiten auf den Plänen
und als separater Ausdruck.
Der Erläuterungsbericht soll nach
folgenden Einzelpunkten der Beurtei-
lungskriterien (vgl. S. 17) gegliedert
werden:
8. Verfassererklärung
Die Teilnehmer haben in einem
verschlossenen, undurchsichtigen,
äußerlich nur durch die Kennzahl
gekennzeichneten Umschlag die
beigefügte, schriftliche Verfasserer-
klärung abzugebenSeite 18 von 87

16
Die Kennzeichnung der Arbeiten hat auf
allen eingereichten Teilen in der rechten
oberen Ecke durch eine Kennzahl aus
sechs verschiedenen arabischen Ziffern,
die nicht höher als 1 cm und nicht länger
als 6 cm sein darf, zu erfolgen.
Als Kennzahl dürfen nicht gewählt wer-
den:
– Datum der Wettbewerbsabgabe
– Zahlenreihe
– sechs gleiche Ziffern
– Geburtsdatum des Verfassers
Die Unterlagen der Wettbewerbsarbeit
und ihre Verpackung dürfen keinerlei
Hinweise auf den Namen oder sonstige
Identifikationsmerkmale des Verfassers
tragen.
Anonymität der digitalen Daten
Bei Einreichung der Daten auf einem
Datenträger ist die Anonymität sicherzu-
stellen. Dieses bezieht sich u.a. auf die
Datei- und Layernamen, aber auch auf
versteckte Informationen zur Datei, in
der beispielsweise der Autor der Datei
genannt wird. Entsprechende Hinweise
sind vor dem Abspeichern zu löschen.
Dazu muss für das Dokument in der
Befehlsleiste ‚Datei‘/‚Eigenschaften‘
aufgerufen werden. Dort ist in der Rubrik
‚Datei-Info‘ der dortige Inhalt zu löschen.
Ebenso ist unter ‚Extras‘/‚Optionen‘/‚Be-
nutzerinfo‘ zu verfahren. Es wird sicher-
heitshalber empfohlen, das Dokument zu
kopieren und anschließend zu überprü-
fen, ob keine Benutzerhinweise mehr zu
finden sind.
Es wird gewährleistet, dass alle von
Teilnehmern eingereichten Dateien aus-
schließlich zum Zweck der Vorprüfung
verwendet, vertraulich behandelt und
nicht an Dritte weitergereicht werden.
Dieses bezieht sich bei CAD Dateien
insbesondere auch auf integrierte Datei-
bestandteile wie z.B. Bibliotheken.
KENNZEICHNUNG DER
WETTBEWERBSARBEITEN
ANLAGE 5 RPW
TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN
Die Wettbewerbsaufgabe enthält keine
bindenden Vorgaben im Sinne der RPW
2013. Abweichungen zur Aufgabenstel-
lung werden vom Preisgericht bewertet.
BINDENDE VORGABENSeite 19 von 87

17
Die im Folgenden aufgeführten Kriterien
für die Prüfung bzw. Preisrichterbeurtei-
lung werden sein:
Phase 1 und 2
– Robustheit und Zukunftsfähigkeit
der übergeordneten Strategie, auch
im Hinblick auf stadtklimatische und
ökologische Gesichtspunkte
– Stärkung der blauen und grünen
Infrastruktur
– Überzeugungskraft und Aktivierungs-
potential der räumlich-funktionalen
Leitidee/Vision
– Beitrag zur Identitätsstiftung
– Nutzungsangebot, Funktionalität, Auf-
enthaltsqualität und sozialräumliche
Gebrauchsfähigkeit, auch im Hinblick
auf die unterschiedlichen Nutzergrup-
pen
– Gestalterische Qualität
– Verknüpfung der Innenstadt mit um-
liegenden Bereichen
– Barrierefreiheit
– Wirtschaftlichkeit/Nachhaltigkeit
Die Reihenfolge der aufgeführten
Beurteilungskriterien stellt grundsätzlich
keine Gewichtung dar.
Preisrichtervorbesprechung Phase 1:
(als Videokonferenz) 14.Januar 2021
Bekanntmachung/Downloadmöglichkeit
der Wettbewerbsunterlagen:
ab dem 22. Januar 2021
Kolloquium Phase 1
(digital)
11. Februar 2021
Abgabetermin Pläne Phase 1:
16. April 2021
Preisgerichtssitzung Phase 1:
26. Mai 2021
Kolloquium Phase 2:
08.Juni 2021
Abgabetermin Pläne Phase 2:
09. August 2021
Preisgerichtssitzung Phase 2:
08. September 2021
Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten:
09. - 24. September 2021
TERMINE
VORAUSSICHTLICH
BEURTEILUNGSKRITERIEN
§ 5 ABS. 1 RPW
TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN
Phase 1
Am 11.02.2021, 11:00 Uhr (Vorgespräch
Preisgericht ab 10.00 Uhr), findet ein
digitales Kolloquium statt, zu dem
Preisrichter, Wettbewerbsteilnehmer und
Vorprüfer eingeladen sind.
Es wird eine digitale Tour durch das
Gebiet stattfinden, ein Mitschnitt wird
Verfügung gestellt.
Rückfragen zur Aufgabenstellung sind
unverzüglich, spätestens jedoch bis zum
08.02.2021, 10:00 Uhr über die Vergabe-
plattform oder per E-Mail zu richten an:
BN-ISEK-Bad-Godesberg@stadtbauplan.
de.
Die Beantwortung der Rückfragen
erfolgt im Kolloquium. Die schriftliche
Zusammenfassung der Rückfragenbeant-
wortung wird zeitnah über die Vergabe-
plattform zur Verfügung gestellt.
Aus organisatorischen Gründen (u.a.
Zusendung Login-Daten/Zugangs-
code) wird um eine Anmeldung zum
Kolloquium nach Möglichkeit bis zum
10. Februar 2021 an die o.g. Projekte-
mailadresse gebeten.
RÜCKFRAGEN UND
KOLLOQUIUM
§ 5 ABS. 1 RPWSeite 20 von 87

18
Abgabetermine sind für
Phase 1: 16.04.2021
Phase 2: 09.08.2021
bei persönlicher Abgabe beim Wettbe-
werbsbetreuer jeweils bis spätestens
15.00 Uhr.
Abzuliefern ist die Wettbewerbsarbeit
unter Wahrung der Anonymität des
Teilnehmers mit einem Verzeichnis der
eingereichten Unterlagen bei:
Stadtbauplan GmbH
Rheinstraße 40 - 42, 7. OG
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 - 99 57 0
Fax: 06151 - 99 57 30
Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im
Falle der Einlieferung bei der Post oder
einem anderen Kurierdienst das auf dem
Einlieferungsschein angegebene Datum
unabhängig von der Uhrzeit, bei Ablie-
ferung beim Wettbewerbsbetreuer die
auf der Empfangsbestätigung vermerkte
Zeitangabe. Zur Wahrung der Anonymität
ist bei Zusendung durch Post oder einem
anderen Kurierdienst als Absender die
Anschrift des Wettbewerbsbetreuers zu
verwenden.
Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass
er den Nachweis über die rechtzeitige
Einlieferung führen kann.
Da der Tagesstempel auf dem Versand-
gut ein späteres Datum aufweisen kann,
ist der Einlieferungsschein maßgebend.
Das Original des Einlieferungsbeleges ist
daher bis zum Abschluss des Verfahrens
aufzubewahren und auf Anforderung
vorzulegen. Eine Kopie des Einlieferungs-
bescheids mit Angabe der Kennzahl ist
in einem separaten, verschlossenen
Umschlag der Wettbewerbsarbeit umge-
hend nachzusenden. Kann ein Verfasser,
dessen Arbeit prämiert werden soll,
diesen Nachweis nicht erbringen, so wird
er von der Prämierung ausgeschlossen.
ABGABETERMIN
ANLAGE 2 RPW
TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN
Phase 2
Am 08.06.2021, 11:00 Uhr (Vorgespräch
Preisgericht ab 10.00 Uhr), findet ein
Kolloquium statt, zu dem Preisrichter,
Wettbewerbsteilnehmer und Vorprüfer
eingeladen sind.
Rückfragen zur Aufgabenstellung sind
unverzüglich, spätestens jedoch bis zum
03.06.2021, 10:00 Uhr, über die Vergabe-
plattform oder per E-Mail zu richten an:
BN-ISEK-Bad-Godesberg@stadtbauplan.
de
Die Beantwortung der Rückfragen
erfolgt im Kolloquium. Die schriftliche
Zusammenfassung der Rückfragenbeant-
wortung wird per Email an alle Teilneh-
mer versendet.
Die Antworten gelten jeweils als
Bestandteil der Auslobung.
RÜCKFRAGEN UND
KOLLOQUIUM
§ 5 ABS. 1 RPWSeite 21 von 87

19
Die eingereichten Unterlagen der mit
Preisen und Anerkennungen ausgezeich-
neten Wettbewerbsarbeiten werden
Eigentum des Auslobers.
Im Anschluss an die Ausstellung werden
nicht prämierte Arbeiten und Model-
le vom Auslober auf Anforderung der
Teilnehmer, die innerhalb von 4 Wochen
nach der Preisgerichtssitzung eingegan-
gen sein muss, zurückgesandt.
Um Beschädigungen durch den Trans-
port zu vermeiden, können die Arbeiten
auch persönlich in Abstimmung mit dem
Auslober abgeholt werden. Dies muss
ebenfalls innerhalb der o.g. Frist vom
Verfasser angekündigt werden.
Erfolgt keine Aufforderung oder Ankündi-
gung oder werden die Arbeiten nicht im
vereinbarten Zeitraum abgeholt, erklärt
der Teilnehmer, auf sein Eigentum an der
Wettbewerbsarbeit zu verzichten.
Im Falle von Beschädigung oder Verlust
einer Wettbewerbsarbeit nach Eingang
haftet der Auslober.
Für den Wettbewerb nach RPW 2013
stellt der Auslober nach Abschluss der
Bearbeitung eine Wettbewerbssumme
von 175.000 Euro (netto, zzgl. der aktuell
gültigen MwSt.) zur Verfügung.
Phase 1 (offen)
Es erfolgt keine Vergütung.
Phase 2 (7 Teilnehmer)
Es werden Bearbeitungshonorare für alle
Teilnehmer der Phase 2, die fristgerecht
einen prüffähigen Beitrag abgeben, in
Höhe von 52.500 Euro ausgeschüttet.
Der Beitrag wird gleichmäßig verteilt, die
Höhe ist abhängig von der Teilnehmer-
zahl.
Außerdem werden folgende Preise und
Anerkennungen (zzgl. aktuell gültigen
MwSt.) ausgelobt:
1. Preis: 73.500 Euro
2. Preis: 49.000 Euro
Das Preisgericht ist berechtigt, durch ein-
stimmigen Beschluss, die Aufteilung der
Preis- und Anerkennungssummen sowie
die Anzahl der Preise und Anerkennun-
gen zu ändern.
EIGENTUM UND
RÜCKSENDUNG
§ 8 ABS. 3 RPW
PREISE
§ 7 ABS. 2 RPW
HAFTUNG FÜR DIE
EINGEGANGENEN ARBEITEN
TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGENSeite 22 von 87

20
Der Auslober informiert die Teilnehmer
unverzüglich über das Ergebnis durch
Versendung des Protokolls der Preisge-
richtssitzung.
Der Auslober stellt spätestens einen
Monat nach der Entscheidung des
Preisgerichts alle eingereichten Wettbe-
werbsarbeiten mit Namensangaben der
Verfasser unter Auslegung des Protokolls
öffentlich aus.
Soweit ein Preisträger wegen man-
gelnder Teilnahmeberechtigung oder
Verstoßes gegen Wettbewerbsregeln
nicht berücksichtigt werden kann, rücken
die übrigen Preisträger sowie sonstige
Teilnehmer in der Rangfolge des Preisge-
richts nach, soweit das Preisgericht aus-
weislich seines Protokolls nichts anderes
bestimmt hat.
ABSCHLUSS DES
WETTBEWERBS
§ 8 ABS. 1 RPW
TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN
Am 24./25.11. fand ein Expertenwork-
shop zu den Schwerpunktthemen des
Wettbewerbs statt (s. Teil C). Am Abend
des 24.11.2020 wurden die Zwischen-
ergebnisse einem ausgewählten Kreis
lokaler Interessensverbände und Initia-
tiven sowie Vertretern der politischen
Fraktionen vorgestellt.
Die Ergebnisse dieses Austauschs sind
in die abschließenden Formulierungen
der Arbeitsgruppen eingeflossen.
Der Entwurf der Auslobung war zwi-
schen dem 16.12.2020 und 07.01.2021
zusätzlich auf der Beteiligungs-Plattform
der Stadt Bonn „Bonn macht mit“ einzu-
sehen.
Die Anregungen aus dieser Bürgerbeteili-
gung wurden am 14.01.2021 im Rahmen
der Preisrichtervorbesprechung vorge-
tragen und in die abschließende Fassung
der Auslobung integriert bzw. als Anlage
zur Auslobung zur Verfügung gestellt.
Es ist vorgesehen, im Anschluss an den
Wettbewerb im September 2021 (nach
Phase 2) die Entwürfe der Preisträger im
Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung
vorzustellen und erste Rückmeldungen
für die weitere Umsetzung einzuholen.
BETEILIGUNG DER
ÖFFENTLICHKEITSeite 23 von 87

21
Die Ausloberin wird gemäß § 8 Abs. 2
RPW unter Berücksichtigung der Emp-
fehlung des Preisgerichtes den Gewinner
mit den folgenden Planungsleistungen
beauftragen, sofern kein wichtiger Grund
der Beauftragung entgegensteht:
– städtebaulicher Entwurf gem. Merk-
blatt 51 der AKBW/Anlage 9 HOAI
2013, LPH 1-3
– Objektplanung Freianlagen gem. §39
HOAI für einen ca. 15.000 m² großen
Bereich (die Abgrenzung hierzu wird
nach Phase 1 festgelegt), LPH 1
(anteilig), 2, 3, 5 und 6
– Objektplanung Verkehrsanlagen
gem. §47 HOAI für einen ca. 15.000
m² großen Bereich (die Abgrenzung
hierzu wird nach Phase 1 festgelegt),
LPH 1 bis 3, 5 und 6
zzgl. besondere Leistungen (u.a. künstle-
rische Oberleitung der Freianlagen).
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Der Auftraggeber schätzt die Planungs-
anforderungen wie folgt ein:
– städtebaulicher Entwurf, Merkblatt
51 AKBW, Zone II von Satz
– Objektplanung Freianlagen, §39
HOAI, Zone IV von Satz
– Objektplanung Verkehrsanlagen, §47
HOAI, Zone IV von Satz
Die Regelungen der HOAI 2021 werden
zum Zweck der Honorarberechnung der
Honorarvereinbarung zugrunde gelegt.
Nach Abschluss des Wettbewerbs wird
hierzu die Ausloberin gemäß §14 Abs.
4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb durchführen.
Die Ausloberin wird zunächst nur mit
dem Gewinner des 1. Preises und im Fall
des Nichtzustandekommens eines Ver-
tragsverhältnisses mit dem 2. Preisträger
verhandeln.
Verhandlungsgegenstand sind ein fach-
lichen Angebot und dessen Erläuterung
in einem Vergabegespräch sowie ein
Honorarangebot.
Im fachlichen Angebot sind die nachfol-
genden Aspekte darzulegen:
– Struktur und Zusammensetzung des
Projektteams, projektbezogener Per-
sonaleinsatz/Zuständigkeiten, interne
Organisation, Präsenz vor Ort
– Abstimmung/Zusammenarbeit mit
dem Auftraggeber und weiteren
Planungsbeteiligten
– Herangehensweise/Umgang mit An-
passungs-/Änderungsanforderungen
zu Defiziten/Mängeln des eigenen
WBW-Beitrages aus dem Preisge-
richtsprotokoll und seitens des Auf-
traggebers/Politik/Öffentlichkeit
– Herangehensweise und erste Ansät-
ze zur Umsetzung des/der eigenen
WBW-Beitrages/Qualitäten mit
Darstellung der konkreten Maßnah-
men zur Einhaltung der Termine und
Kosten
Falls durch einstimmigen Beschluss des
Preisgerichtes ein 3. Preis vergeben wird
und kein Vertrag mit dem ersten bzw.
zweiten Preisträger zustande kommt,
wird mit dem 3. Preisträger verhandelt.
WEITERE BEAUFTRAGUNG
§ 8 ABS. 2 RPW
Bevor die Ausloberin den Auftrag im
beschriebenen Umfang erteilt, ist nach
§ 42 (1) und § 80 (1) VgV zu prüfen, ob
die Preisträger geeignet sind. Von den
Preisträgern sind daher zum Verhand-
lungsverfahren zudem nachfolgende
Nachweise ihrer Eignung gemäß § 75
i.V.m. §§ 45, 46 VgV zu erbringen:
Hinweis:
Zum Nachweis der Eignung können
kleinere Büroorganisationen oder
Berufsanfänger eine Bewerber-
gemeinschaft bilden (bereits zum
Wettbewerbsverfahren) oder sich der
sog. Eignungsleihe (siehe § 47 VgV)
bedienen.
Zur Nachweis der Eignung werden sei-
tens des Auftraggebers Formblätter zur
Verfügung gestellt, die entsprechend zu
verwenden sind.
1. vollständig ausgefüllter Nachweis der
Mindesteignung mit Anlagen (Form-
blatt);
2. bei Bewerbergemeinschaften (BG)
(sind schon zum Wettbewerbsverfah-
ren zu benennen) eine von sämtlichen
Mitgliedern unterschriebene (Scan
ausreichend) ‚Bewerbergemein-
schaftserklärung’ mit der Benennung
eines bevollmächtigten Vertreters (die
Bewerbergemeinschaft besteht im
Falle der Aufforderung zur Angebots-
abgabe als Bietergemeinschaft fort
und wird im Falle der Zuschlagsertei-
lung als Arbeitsgemeinschaft tätig)
TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGENSeite 24 von 87

22
WEITERE BEAUFTRAGUNG
§ 8 ABS. 2 RPW
TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN
3. bei dem Einsatz von Nachunterneh-
mern zum Nachweis der Leistungs-
fähigkeit und Fachkunde das aus-
gefüllte und unterschriebene (Scan
ausreichend) Formblatt ‚Nachunter-
nehmerverpflichtungserklärung‘ (§ 47
Abs. 1 VgV). Die vom Nachunterneh-
mer (NU) zu erbringenden Leistun-
gen sind nach Art und Umfang im
Formblatt zu benennen;
4. ggfs. Angaben zur wirtschaftlichen
Verknüpfung mit Dritten (bei Bewer-
bergemeinschaft von jedem Mitglied
und der Nachunternehmer);
5. Eigenerklärung zu den Ausschluss-
gründen nach VgV § 42 Abs. 1 und
nach GWB §§ 123, 124;
6. Verpflichtungserklärung zu Tarif-
treue und Mindestentlohnung für
Dienst- und Bauleistungen unter
Berücksichtigung der Vorgaben
des Tariftreue- und Vergabegesetz
Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW);
7. Eigenerklärung zu einer bestehenden
Berufshaftpflichtversicherung von
allen Mitgliedern einer Bewerberge-
meinschaft - im Falle einer Beauftra-
gung ist eine Haftpflichtversicherung
mit einer Deckungssumme von 1,5
Mio. EUR für Personenschäden und
1.5 Mio. EUR für sonstige Schäden
nachzuweisen. Der Nachweis einer
bestehenden Versicherung ist als
Kopie beizulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leis-
tungsfähigkeit:
Mind. 140.000 € netto durchschnittlicher
Umsatz der letzten 3 Jahre für vergleich-
bare Leistungen der Objektplanung
Freianlagen und Objektplanung Verkehrs-
anlagen sowie mind. 100.000 € netto
durchschnittlicher Umsatz der letzten
3 Jahre für vergleichbare Leistungen
städtebaulicher Entwurf (LPH 1-3 gemäß
Merkblatt 51 AKBW). Der Umsatz von
Arge-Partnern und der Umsatz von
Nachunternehmern für deren jeweiligen
Auftragsanteil wird addiert.
Technische Leistungsfähigkeit:
Referenzprojekte der letzten 7 Jahre (Ab-
schluss der Leistungen (LPH 5) nicht vor
2013) mit Leistungen der Objektplanung
Freianlagen mit mind. den LPH 2, 3 und
5 gem.§ 38 ff. HOAI für ein vergleichba-
res Projekt „Gestaltung eines innerstäd-
tischen Bereichs (z.B. Plätze, Fußgänger-
zonen, Grünverbindungen)“ mit mind. HZ
IV und mind. 0,1 ha.
Mindesteignung: 1 wertbare Referenz
Hinweis
Referenzen aus früheren Tätigkeiten
in anderen Büros werden zugelassen,
soweit eine Bescheinigung des AG oder
des früheren Arbeitgebers vorliegt, dass
diese Referenzen in leitender Position
bearbeitet wurden.
Werden die geforderten Eignungs-
nachweise zum Zeitpunkt des Ver-
handlungsverfahrens nicht vorgelegt,
so wird der Preisträger/Bieter unge-
achtet des Wettbewerbsergebnisses
ausgeschlossen.Seite 25 von 87

23
Eigentum, Nutzung und Recht der Ver-
öffentlichung bestimmt § 8 Abs. 3 RPW
2013.
Das Urheberrecht nach § 2 und § 5 des
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965
und das Recht der Veröffentlichung der
Entwürfe verbleiben bei den Verfassern.
Die Ausloberin ist jedoch berechtigt, die
Arbeiten nach Abschluss des Verfahrens
ohne weitere Vergütung zu dokumentie-
ren, auszustellen und auch über Dritte
zu veröffentlichen, wobei die Namen der
Verfasser genannt werden.
Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachver-
ständige, Vorprüfer und Gast erklärt sich
durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung
am Verfahren mit den vorliegenden Teil-
nahmebedingungen und der Anwendung
der RPW 2013 einverstanden.
Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und
Ablauf vor und während der Laufzeit des
Wettbewerbsverfahrens, einschließlich
der Veröffentlichung der Wettbewerbser-
gebnisse, dürfen nur über den Auslober
abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass
sämtliche zur Verfügung gestellten Unter-
lagen vertraulich zu behandeln sind und
ausschließlich für die Zwecke dieses Ver-
fahrens verwendet werden dürfen, so-
weit sie nicht öffentlich zugänglich oder
bekannt sind oder ohne Mitwirkung der
Verfahrensbeteiligten bekannt werden.
Eine Weitergabe der zur Verfügung
gestellten Unterlagen an Dritte ohne aus-
drückliche Zustimmung des Auslobers ist
nicht erlaubt.
URHEBERRECHT
§ 8 ABS. 3 RPW
TEIL A AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN
EINVERSTÄNDNIS UND
VERTRAULICHKEIT VON
INFORMATIONENSeite 26 von 87

24
Die Bundesstadt Bonn ist eine kreisfreie
Großstadt im Regierungsbezirk Köln im
Süden des Landes Nordrhein-Westfalen.
Mit 329.670 Einwohnern (Stand 31.
Dezember 2019) zählt Bonn zu den 20
größten Städten Deutschlands. Bonn
gehört zu den Metropolregionen Rhein-
land und Rhein-Ruhr sowie zur Region
Köln/Bonn.
Die Bundesstadt Bonn liegt im Übergang
vom Mittelrheingebiet zur Niederrheini-
schen Bucht, der durch den Godesberger
Rheintaltrichter markiert wird. Der Rhein
trennt die Stadt in einen linksrheinischen
und einen rechtsrheinischen Bereich,
wobei der linksrheinische die größere
Fläche besitzt. Im Süden und Westen der
Stadt grenzt Bonn an die Ausläufer der
Eifel. Im Osten der Stadt befindet sich
das Siebengebirge. Im Norden geht das
Stadtgebiet in die Kölner Bucht über.
Die Stadt an beiden Ufern des Rheins
war von 1949 bis 1990 provisorische
Bundeshauptstadt und bis 1999 Regie-
rungssitz der Bundesrepublik Deutsch-
land, seither ist Bonn nur noch faktischer
zweiter Regierungssitz Deutschlands.
Stadtentwicklung seit 1948
1948/49 tagte in Bonn der Parlamentari-
sche Rat und arbeitete das Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland aus,
deren erster Parlaments- und Regie-
rungssitz Bonn 1949 wurde. In der Folge
erfuhr die Stadt eine umfangreiche
Erweiterung und wuchs über das neue
Parlaments- und Regierungsviertel mit
der ehemalig eigenständigen Stadt Bad
Godesberg zusammen. Daraus resultier-
>> TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
DIE BUNDESSTADT BONN
Lage der Bundesstadt Bonn in Nordrhein-Westfalen und im Regierungsbezirk Köln
(Quelle: wikipedia.de)
te die Neubildung der Stadt Bonn durch
Zusammenschluss der Städte Bonn, Bad
Godesberg, der rechtsrheinischen Stadt
Beuel und Gemeinden des vormaligen
Landkreises Bonn (Hardtberg) am 1. Au-
gust 1969.
Nach der Wiedervereinigung 1990 fasste
der Bundestag 1991 den Bonn/Berlin-Be-
schluss, infolgedessen der Parlaments-
und Regierungssitz in die Bundeshaupt-
stadt Berlin und im Gegenzug zahlreiche
Bundesbehörden nach Bonn verlegt
wurden. Seitdem haben in Bonn der
Bundespräsident, der Bundeskanzler und
der Bundesrat einen zweiten Dienstsitz
sowie nach wie vor sechs Bundesminis-
terien ihren ersten Dienstsitz.
Bonn weist als Sitz von 20 Organisatio-
nen der Vereinten Nationen (UN) einen
hohen Grad internationaler Verflechtung
auf. Zudem sind die beiden DAX-Unter-
nehmen Deutsche Post DHL Group und
Deutsche Telekom in Bonn ansässig.
Leverkusen
Düsseldorf
Köln
BonnSeite 27 von 87

25
DIE BUNDESSTADT BONN
DER STADTBEZIRK BAD GODESBERG
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Stadtgliederung Bonns mit Markierung des Wettbewerbsgebiets (Quelle: xxx)
Bonn ist in vier Stadtbezirke unterteilt,
die Bezirke Bonn, Bad Godesberg, Beuel
und Hardtberg. Diese bestehen aus
insgesamt 51 Ortsteilen.
Bad Godesberg
Der Stadtbezirk Bad Godesberg liegt
im Süden der Stadt an der Grenze zu
Rheinland-Pfalz und wird im Osten durch
den Rhein begrenzt.
Bad Godesberg besitzt eine Ausdehnung
von etwa 7 km in West-Ost-Richtung
und ca. 7,8 km in Nord-Süd-Richtung und
umfasst 13 Ortsteile. Der Stadtbezirk hat
ca. 73.000 Einwohner und ist damit der
zweitgrößte Bezirk von Bonn.
Der westlich des Stadtbezirks gelegene
Kottenforst und das Siebengebirge auf
der anderen Rheinseite sind attraktive
Naherholungsziele der Bad Godesberger
Bevölkerung.Seite 28 von 87

26
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
BAD GODESBERG
SITUATION HEUTE - AUSZUG AUS DEM ISEK (BÜRO DR. JANSEN GMBH)
Die Bundesstadt Bonn hat gemeinsam
mit den Bürgern und Stadt- und Regio-
nalplanung Dr. Jansen GmbH ein Leitbild
für den Stadtbezirk Bad Godesberg
erarbeitet, um ein langfristig tragfähiges
Profil für den Stadtteil zu erhalten.
Aufbauend auf dem Leitbild für den
Stadtbezirk wurden konkrete Maßnah-
men, zukunftsperspektiven und Projekte
für die Innenstadt erarbeitet, die in einen
Zeitraum von ca. 20 Jahren umgesetzt
werden sollen. Die Wettbewerbsinhalte
Masterplan Innenstadt Bad Godesberg
sowie die Detailplanungen des Realisie-
rungsbereiches sind im ISEK als Maß-
nahmen A1 und A2 verankert.
Die folgenden Themen sind für Bad
Godesberg spezifisch und erfordern die
Entwicklung konstruktiver und zukunfts-
orientierter Konzepte.
KULTURSTADT UND DIPLOMATENSTADT
Einige Bad Godesberger Bürgerinnen
und Bürger regen an, dass kulturelle
Einrichtungen im Stadtbezirk Bad Godes-
berg und Bonn miteinander kooperieren
und ein gemeinsames Marketing für
ihre kulturelle Angebote erstellen. Im
Musikbereich seien das beispielsweise
die Musikschule Bonn, das Rock- und
Pop-Zentrum Bonn, Marios Musikschu-
le, der Historische Gemeindesaal Bad
Godesberg, die Zentrifuge im Haus der
Luft- und Raumfahrt, die Kleine Beetho-
venhalle Muffendorf, Musikkneipen wie
Elpi (Burgstraße), Big Daddy (Friesdorf)
und Kirchenkonzerte (St. Marien, Erlöser-
kirche, Johanneskirche, St. Hildegard, St.
Servatius) etc..
Der Erhalt des Schauspielhauses und des
Kleinen Theaters ist für einige Bürger ein
wesentlicher Bestandteil einer vielfälti-
gen und hochwertigen Kulturlandschaft.
Auch die Förderung von Kleinkunst (s.
Theaterprojekt „im Schaufenster“) ge-
hört in den Bereich Darstellende Künste.
In der zukünftigen Entwicklung Bad
Godesbergs kann auf ein reiches histo-
risches Erbe zurückgegriffen werden.
Hierfür ist aus Bürgersicht jedoch die
Erhaltung der wesentlichen Godesberger
Wahrzeichen notwendig. So sollte die
Godesburg als Thema wieder stärker in
den Fokus gerückt werden. Dazu gehört
der Burgberg mit seinen Wegen, die
Godesburg mit Turm und Restaurant, der
Burgfriedhof, Aussichtspunkte am und
auf dem Burgweg und die Anbindung der
Innenstadt an den Burgberg. Aucwh der
Blick aus dem Zentrum auf den Burgberg
gehört dazu sowie die Stollen im Burg-
berg und etwaige Ritterfeste.
Saniert worden sind bereits der Bergfried
der Godesburg, die Michaelskapelle und
die Redoute, der Draitschbrunnen wurde
neu angelegt. Als weitere Wahrzeichen
sollten die Stadthalle, das Schauspiel-
haus und das Bad Godesberger Rathaus
gesichert werden.
Bad Godesberg – Diplomatenstadt
am Rhein
Bad Godesberg ist aufgrund der ehema-
ligen Hauptstadtfunktion Bonns außer-
dem ein Stadtbezirk mit jahrzehntelanger
internationaler Tradition, die auch heute
noch andauert. Diese Internationalität
kann expliziter gelebt und auch vermark-
tet werden. Beispielsweise könnte mit
„50 Jahre Diplomatie am Rhein“ ge-
worben werden, denn auch heute noch
leben zahlreiche UN-Mitarbeiter, Mitar-
beiter von Konsulaten und Außenstellen
der Berliner Botschaften in Bad Godes-
berg. Es ist davon auszugehen, dass
die Organisation der Vereinten Nationen
weiterwachsen wird.
Das Thema „Diplomatenstadt Bad
Godesberg“ ist auch Inhalt einer Vereins-
gründungsinitiative Bad Godesberger
Botschaften. Sie möchte die Erinne-
rung an das diplomatische Erbe und
die Anfangsjahre der Bundesrepublik
Deutschland wachhalten. Bad Godesberg
habe das Bild Nachkriegsdeutschlands
entscheidend geprägt. Die Botschafts-
gebäude seien dabei Orte, an denen
Geschichte geschrieben wurde, vor allem
die der früheren Alliierten USA, Frank-
reich, Großbritannien und Sowjetunion.
Um die Rolle Bad Godesbergs in den
Jahren 1949 bis 1999 zu erläutern und
zu würdigen, plant der Verein Ausstel-
lungen, Diskussionsveranstaltungen,
Jahrestage, Forschungsarbeiten sowie
eine Zusammenarbeit mit entsprechen-
den Institutionen und Organisationen wie
zum Beispiel dem Haus der Geschichte,
der Bundeszentrale für politische Bildung
oder dem internationalen Club La Re-
doute. Angestrebt ist, über bundesweite
Zusammenarbeit mit entsprechenden
Einrichtungen einen Politiktourismus
zu etablieren. Touren durch ehemalige
Botschaften werden bereits seit einigen
Jahren durchgeführt. Außerdem möchte
der Verein die Umnutzung leerstehender
Botschaftsgebäude unterstützen.Seite 29 von 87

27
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
BAD GODESBERG
SITUATION HEUTE - AUSZUG AUS DEM ISEK (BÜRO DR. JANSEN GMBH)
WISSENS- UND HOCHSCHULSTANDORT
Ein weiteres Ergebnis der Beteiligung
stellt Bad Godesbergs Funktion als For-
schungs- und Hochschulstandort in den
Fokus. Obwohl die Stadt Bonn eine
Universitätsstadt ist, liegt kein Institut
oder Fachbereich innerhalb der Bad
Godesberger Grenzen. Entsprechend ist
auch studentisches Leben ist im Bezirk
nicht präsent. Bad Godesberg profitiert
daher nicht vom Universitätsstandort
Bonn. Eine Ansiedlung von Studierenden
im Stadtbezirk sei jedoch wünschens-
wert, um eine Verjüngung der Alters-
struktur zu erreichen. Daher sei bei allen
Maßnahmen die junge Ziel- oder Nutzer-
gruppe zu berücksichtigen und zu för-
dern. Es wird erwartet, dass ein höherer
Anteil Studierender an der Bevölkerung
Bad Godesbergs positive Auswirkungen
auch auf andere Bevölkerungsteile, das
Kulturangebot, die Gastronomie, den
Einzelhandel und das Image hat.
Es wird daher vorgeschlagen, die Ge-
bäude an der prominenten Kurfürstlichen
Zeile als Hochschulstandort zu nutzen.
Des Weiteren können andere leerste-
hende Gebäude im Bezirk als Studen-
tenwohnheime genutzt werden. Auch
die Ansiedlung von Start-ups sollte im
Fokus des Bezirks stehen. Das Potenzial
des Wissenschaftszentrums im Ortsteil
Hochkreuz sollte noch viel stärker zu-
gunsten der Entwicklung eines Hoch-
schulstandorts Bad Godesberg genutzt
werden.
SICHERHEIT
Ein Thema, das die Bad Godesberger
Akteurs- und Bürgerschaft während des
gesamten Leitbildprozesses in beson-
derer Weise bewegte, ist ein sich in den
letzten Jahren verschlechterndes subjek-
tives Sicherheitsempfinden im öffentli-
chen Raum. Dies betrifft in erster Linie
den Innenstadtbereich und die Parkan-
lagen und dort wiederum vor allem den
Zeitraum der Abendstunden.
Wie unsicher ist Bad Godesberg
wirklich?
Die aktuelle Kriminalstatistik 2019 der
Polizei Bonn zeigt auf, dass die Gesamt-
kriminalität, d. h. die Anzahl angezeigter
Straftaten, in der Region Bonn abnimmt
und auf dem niedrigsten Stand seit 21
Jahren liegt.
Für Bad Godesberg vermeldet die
Polizei Bonn, dass im Jahr 2019 weniger
Straftaten als im Jahr 2018 angezeigt
wurden, was einen deutlichen Rückgang
um 5,5% auf 4.859 Straftaten und den
niedrigsten Stand seit 1995 bedeutet.
Trotz alledem ist das Sicherheitsgefühl
vieler Bürger gesunken. Um diesem Ge-
fühl entgegenzuwirken, setzt die Polizei
auf vermehrte Kontrollen. Die Kriminal-
statistik der Polizei Bonn zeigt, dass ein
Großteil der Straftaten in der Region
Bonn von Erwachsenen begangen wird,
nämlich 78 %. Dabei beging die Gruppe
der Jugendlichen zwischen 14 und 18
Jahren 9,3 % der Straftaten, also nur
jeder zehnte Straftäter kam aus dieser
Altersgruppe (Kinder: bis 14 Jahre, Ju-
gendliche: 14 bis 18 Jahre, Heranwach-
sende: 18 bis 21 Jahre, Erwachsene: ab
21 Jahre).
Einfluss der Medien
Die mediale Darstellung einzelner
negativer Ereignisse in Bad Godesberg
hat dabei in der Vergangenheit zu einem
sich verschlechternden Bild des gesam-
ten Stadtbezirks in der Öffentlichkeit
beigetragen. Ohne diese negativen und
z. T. tragischen Ereignisse zu leugnen,
sind diese dennoch nicht repräsentativ
für Bad Godesberg und spiegeln nicht
das typische Alltagsleben im Stadtbezirk
wider. Es erscheint daher wichtig, dass
Polizei und Stadtverwaltung transparent
und objektiv über das tatsächliche Ge-
fährdungspotenzial anhand der Kriminal-
statistik und deren Entwicklung in den
vergangenen Jahren informieren.Seite 30 von 87

28
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
WOHNEN, NAHVERSORGUNG
UND VERKEHR
Die Wohnungssuche gestaltet sich in
Bad Godesberg, wie in ganz Bonn, zum
Teil schwierig, der Wohnungsmarkt gilt
als angespannt. Vor allem bezahlbarer
Wohnraum ist knapp. In diesem Zusam-
menhang stößt die Zweckentfremdung
von Wohnraum für die Vermietung an
Medizintouristen auf besondere Kritik.
Einige Bürger sprechen sich dafür aus,
stärker für den sozialen Wohnungsbau
zu werben, um eventuelle Widerstän-
de in Quartieren aufzuheben, in denen
Neubauvorhaben geplant seien. Der
bezahlbare Wohnraum solle barrierefrei
sein, zentral liegen und ein grünes Wohn-
umfeld bieten. Außerdem wird bei der
Schaffung von Mehrgenerationenhäu-
sern Bedarf gesehen. In den Ortsteilen
fehlen einigen Bürgerinnen und Bürgern
notwendige Nahversorgungsangebote,
sodass sie für viele Waren des täglichen
Bedarfs in die Innenstadt fahren müssen.
Es wird allgemein ein Rückgang in der
Versorgung festgestellt und eine Sicher-
stellung der Nahversorgungszentren
eingefordert. Gerade für Seniorinnen und
Senioren mangele es an spezifischen
Versorgungsangeboten. Auch werden
mehr öffentliche Toiletten gewünscht.
Insgesamt sollten Zugänge und Wege
barrierefrei gestaltet werden.
Die gute Anbindung Bad Godesbergs
an Straße und Schiene führt auch zu
unerwünschten Beeinträchtigungen: die
Lärmbelastung im Stadtbezirk ist an ein-
zelnen Stellen erhöht und wird von den
Bürgerinnen und Bürgern als Einschrän-
kung der Wohnqualität wahrgenommen.
Das Angebot des öffentlichen Nahver-
kehrs wird als verbesserungswürdig
angesehen. Die Taktung von Bussen und
Bahnen sei zu erhöhen, und vor allem
die Verbindung zwischen den Ortstei-
len zu verbessern. Die Fahrradmobilität
sehen einige Bürgerinnen und Bürger als
gefährdet an, da auf Radfahrer zu wenig
Rücksicht genommen werde. Insgesamt
sei die Fahrradinfrastruktur unbefriedi-
gend und müsse ausgebaut werden.
Auch das Carsharing sei verbesserungs-
würdig.
MEDIZINTOURISMUS
In ganz Deutschland steigt die Zahl der
aus dem Ausland kommenden Patienten,
die sich stationär behandeln lassen. Im
Jahr 2006 waren es ca. 54.000 Patien-
ten, im Jahr 2015 schon 103.000 Pati-
enten. Aktuell steigen die Zahlen nicht
weiter an. Die meisten Patienten kom-
men aus den Nachbarländern wie Polen,
den Niederlanden oder Frankreich, denn
vor allem Patienten in den Grenzregionen
nutzen die Behandlungsmöglichkeiten im
nahen Ausland. Weitere Herkunftsländer
sind Russland, die anderen GUS-Staaten
und die arabischen Golfstaaten.
Nachteile durch die medizinische Be-
handlung ausländischer Patienten in den
Krankenhäusern und Kliniken ergeben
sich kaum für deutsche Patienten. Eher
im Gegenteil: Durch die Mehreinnahmen
gewinnen die Krankenhäuser große
zusätzliche Einnahmen, mit denen Per-
sonal eingestellt oder neue medizinische
Geräte angeschafft werden können.
Allein das Gesundheitssystem in ganz
Deutschland verdient im Jahr geschätzt
ca. 1,2 Milliarden Euro an den Medizin-
touristen. Aber auch weitere positive
Effekte auf die lokale Wirtschaft sind
keinesfalls außer Acht zu lassen. Ein
weiterer Milliardenbetrag kommt mindes-
tens den Bereichen Tourismusindustrie,
Beherbergung und Handel zugute. Da es
keine Registrierungspflicht und statisti-
sche Erfassung der ausländischen Pati-
enten in Deutschland gibt, liegen leider
keine belastbaren Zahlen vor, wie viele
Medizintouristen sich jährlich in Bonn
medizinisch behandeln lassen. Sicher ist
aber, dass die medizinischen Angebote
BAD GODESBERG
SITUATION HEUTE - AUSZUG AUS DEM ISEK (BÜRO DR. JANSEN GMBH)Seite 31 von 87

29
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
in Bad Godesberg aufgrund ihres guten
internationalen Rufs gerne von inter-
nationalen Gastpatienten nachgefragt
werden. Damit ist der Medizintourismus
ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Bad
Godesberg.
Teile der Bad Godesberger Innenstadt
sind entsprechend von arabischen
Geschäften und Immobilienmaklern
geprägt, denn der größte Teil der Pati-
enten in Bad Godesberg stammt aus
arabischen Ländern wie Katar, Kuwait
und Saudi-Arabien. In Bad Godesberg
hat sich infolgedessen in den letzten 20
Jahren eine große arabische Gemein-
schaft gebildet. Sie ist einer der Gründe
dafür, dass sich arabische Medizintouris-
ten gerne in Bad Godesberg behandeln
lassen. Ebenso schätzen sie die gute
Infrastruktur, die vielen Freizeit- und
Einkaufsmöglichkeiten sowie die gute
Erreichbarkeit Bad Godesbergs. Die
meisten Patienten reisen in der ara-
bischen Ferienzeit an, zwischen April
und Oktober. Dabei werden sie oft von
mehreren Angehörigen begleitet, da sie
finanziell von ihren Herkunftsländern bei
den Behandlungskosten und Reisekosten
unterstützt werden.
Die meisten Patienten bleiben einige
Wochen oder Monate und möchten
in dieser Zeit nicht in Hotelzimmern
wohnen. Apartments werden oft zu
unverhältnismäßigen Preisen an die Tou-
risten vermietet. Deswegen wird es für
einheimische Bürger schwieriger, eine
bezahlbare Wohnung zu finden. Zweck-
entfremdung ist demzufolge ein großes
Problem. 2013 hat die Bundesstadt Bonn
die „Satzung zum Schutz und Erhalt von
Wohnraum im Gebiet der Bundesstadt
Bonn“ erlassen und eine „Task Force
Zweckentfremdung“ gegründet. Da-
bei wurde festgestellt, dass teilweise
Kellerräume, Büroflächen, Praxen und
ganze Häuser ungenehmigt in Wohnun-
gen umgewandelt wurden. Allerdings
ist eine tatsächliche Zweckentfremdung
oft schwierig nachzuweisen. Oft sind die
Eigentumsverhältnisse unklar, oder es
werden Langzeit-Mietverträge vorgelegt
bzw. angegeben, dass die Wohnung
Familienmitgliedern oder Freunden zur
Verfügung gestellt wird.
Ein weiteres Problem der Unterver-
mietung sind die unterschiedlichen
Lebensstile, die in den Wohnhäusern
aufeinanderprallen. Nachbarn fühlen sich
beispielsweise durch ständigen Mieter-
wechsel belästigt. Es wird zudem über
fehlende Sauberkeit, Beschädigungen
an Gemeinschaftseinrichtungen sowie
Lärmbelästigung geklagt. Ein weiterer
Streitpunkt sind Umlagekosten für Müll-
gebühren und Energiekosten.
Der Medizintourismus bringt demnach
Bad Godesberg einige Vorteile, verur-
sacht aber auch eine Reihe Herausfor-
derungen. Die Gesundheitswirtschaft
sowie die lokale Tourismusindustrie, die
Beherbergung und der Handel profitieren
von den zahlreichen und zahlungskräf-
tigen Kunden. Von hoher Relevanz sind
aber auch die Eindämmung der Zweck-
entfremdung von Wohnraum und das
Gegensteuern bei unverhältnismäßig
hohen Gewerbe- und Wohnungsmieten.
BAD GODESBERG
SITUATION HEUTE - AUSZUG AUS DEM ISEK (BÜRO DR. JANSEN GMBH)
ZUSAMMENLEBEN IN BAD GODESBERG
Das Thema Integration nimmt einen
breiten Raum im Leitbildprozess ein.
Der Angst vor „Überfremdung“ setzen
andere Bürger ein Bedürfnis nach mehr
Austausch und Miteinander entgegen.
Die kulturelle Vielfalt, die durch die Zu-
wanderung vieler Menschen aus anderen
Staaten und Kulturen entstehe, sei als
Chance zu sehen.
Zum Thema Zusammenleben und Vielfalt
gehört aber auch die Inklusion von Men-
schen mit Behinderungen, nicht zuletzt
über eine barrierefreie Gestaltung des
öffentlichen Raums. Grundsätzlich stel-
len sich einige Bürgerinnen und Bürger
vor, dass Bad Godesberg eine Heimat
für alle und generationenfreundlicher
sein solle. Dazu gehören Bürger aus den
unterschiedlichen Einkommensschichten
– jeder soll es sich leisten können, in Bad
Godesberg zu leben. In den verschie-
denen Formaten der Bürgerbeteiligung
im Rahmen des Leitbildprozesse wurde
deutlich, dass viele Bürgerinnen und
Bürger die mangelnde soziale Durchläs-
sigkeit in einigen Wohnquartieren kriti-
sieren. Wohlhabende Bewohner grenzen
sich auch baulich ab, was einen Eindruck
von Segregation hinterlässt. Die Schere
zwischen Arm und Reich sei in Bad Go-
desberg besonders groß und verursache
extreme Unterschiede beim Zugang zu
Bildung und Partizipation.Seite 32 von 87

30
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
BAD GODESBERG
HISTORISCHE UND STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNG
Godesberg wird 722 als ubische Kult-
stätte Woudensberg (Wotansberg) zum
ersten Mal urkundlich erwähnt. Bedeu-
tung erlangt Godesberg 1210, als der
Kölner Kurfürst und Erzbischof Dietrich
I. von Hengebach am 15. Oktober den
Grundstein für die Godesburg legt.
Ende des 18. Jahrhunderts baut der Kur-
fürst Erzbischof Max Franz Godesberg
zum Badeort aus. Er ließ 1790 den Go-
desberger Mineralbrunnen neu fassen.
Die heilende Wirkung des Godesberger
Wassers war vom Chemiker Ferdinand
Wurzer um 1789 bescheinigt worden. Es
handelte sich allerdings nicht um einen
Badebetrieb nach heutigem Verständnis,
das Wasser wurde lediglich getrunken.
Max Franz baute zum einen die vorhan-
denen Heilquellen aus, zum anderen wur-
den die Brunnenallee sowie Spazierwege
zur Godesburg angelegt.
1792 wird das Ballhaus, die Redoute,
fertiggestellt. Zum architektonischen En-
semble der Redoute gehören das „Haus
an der Redoute“ (ehemaliges Hofthea-
ter), das „Redüttchen“ und die kurfürst-
lichen Logierhäuser entlang der Kurfürs-
tenallee. Zur Feier der neuen Bebauung
findet 1791 erstmals die Godesberger
Marktmesse statt, welche Auftaktver-
anstaltung für viele weitere war. Die
Godesberger Pfingstkirmes, die bis ins
Jahr 2008 stattgefunden hat, ist darauf
zurückzuführen. In der Redoute werden
die (Bade)Gäste mit Theater, Bällen, Kon-
zerten und insbesondere Glücksspielen
unterhalten. Theateraufführungen finden
ebenfalls im Haus der Redoute statt.
In den Jahren 1791/92 werden sieben
Gästehäuser errichtet, die Max Franz
durch kostenlosen Baugrund für private
Investoren förderte. An die kurfürstlichen
Bauten schließen sich private Sommer-
villen vermögender Bürger mit großen
Gärten an. Teile der Gärten gehen später
in Redoutenpark und Stadtpark über.
Die Historie der Redoute zeichnet sich
insbesondere durch die Besuche einiger
bekannter Persönlichkeiten aus. Im Jahr
1792 treffen sich Ludwig van Beethoven
und Joseph Haydn. Ein Jahr später findet
die deutsche Erstaufführung von Mozarts
„Zauberflöte“ in der Redoute statt.
Zu dieser Zeit ist Godesberg erstmals in
zwei Teile geteilt, Alt-Godesberg mit sei-
ner dörflichen Struktur und das Kurviertel
mit seinen herrschaftlichen Bauwerken.
Der Besuch vieler wohlhabender Gäste,
die in Godesberg Glücksspielstätten auf-
suchen, bringt einen kleinen wirtschaftli-
chen Aufschwung für die Dorfbewohner
mit sich. Die Einwohner Godesbergs
verkaufen zum Beispiel landwirtschaftli-
che Produkte an die Touristen.
Im Jahr 1794 fallen Napoleons Truppen
in das Rheinland ein und beenden in
Godesberg die Herrschaft des Fürsten
Max Franz. Die kurfürstlichen Anlagen
werden nicht mehr gepflegt, und es
folgt ein einschneidender Rückgang des
Tourismus. Die Redoute und das darin
stattfindende Glücksspiel bleiben als
einziges bestehen. Zu diesem Zeitpunkt
zählt Godesberg 830 Einwohner und 148
Häuser und kehrt wieder zu landwirt-
schaftlich geprägter Struktur zurück. Bis
zum Jahr 1814 gehört Godesberg offiziell
zu Frankreich.
Der Spielbankbetrieb in der Redoute
bleibt bis 1818 im Betrieb. Der Glücks-
spielbetrieb und die geschaffene
Infrastruktur durch Max Franz sind Grund
Redoute, Stich von Johann Ziegler, 1790 (Quelle: Stadt Bonn)Seite 33 von 87

31
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
dafür, dass sich wohlhabende Bürger
(z. B. aus Köln oder Elberfeld) in Godes-
berg einen Zweitwohnsitz einrichten.
Rund um die Redoute wird somit das
erste Godesberger Villenviertel (an der
heutigen Straße Am Kurpark, Kurfürsten-
allee) geschaffen. Mit der Verlängerung
der Köln-Bonner Eisenbahnstrecke 1856
wird die Stadt endgültig zum Sommer-
und Alterssitz wohlhabender Bürger, was
zu einem deutlichen Wachstum führt.
1856 entsteht eine Bahnstation in Meh-
lem, da es von hier eine Fährverbindung
ins Siebengebirge gibt. Der Einfluss der
Eigentümer der neuen Godesberger Vil-
len sorgt dafür, dass auch ein Halt in Alt-
Godesberg eingerichtet wird. Infolge der
verbesserten Anbindung wird Godesberg
Sommer- und Ruhesitz für Industrieba-
rone und Pensionäre. Dadurch bedingt
entsteht das Villenviertel (Rheinallee,
Plittersdorfer Straße, Rüngsdorfer Stra-
ße) ab dem Jahr 1900 auf Grundlage von
Plänen von Josef Stübben. Schon damals
teilt die Bahnlinie Godesberg in zwei
Teile: östlich der Bahnlinie das vornehme
Villenviertel mit Plittersdorf und Rüngs-
dorf und westlich das Bad Godesberg
der Alteingesessenen.
1860 werden mehrere Wasserheilan-
stalten in Godesberg errichtet, was für
erneuten Aufschwung sorgte. Insgesamt
fünf Sanatorien etablieren sich in Godes-
berg, u. a. im heutigen Rathaus und im
Kurfürstenbad, die teilweise bis 1935 in
Betrieb bleiben.
Die Orte Plittersdorf und Rüngsdorf
werden im Jahr 1899 in Godesberg
eingemeindet, 1904 folgen Friesdorf und
1915 Muffendorf.
In der Zeit nach dem ersten Weltkrieg,
erlebt Godesberg einen wirtschaftlichen
Einbruch. Der Tourismus bleibt jedoch
die wichtigste Einnahmequelle, zeitweise
wird sogar eine Kurtaxe verhängt. Anzie-
hungspunkt für Touristen ist nicht nur das
Kurviertel, sondern auch das Rheinufer
mit seiner Anbindung an das Siebenge-
birge sowie die Bekanntheit Godesbergs
als Gesundheitsstandort. Seit Oktober
1926 erhält Godesberg den urkundlich
geführten Titel „Bad“. Kommen 1925 nur
rund 756 Gäste nach Godesberg, so sind
es 1930 bereits 17.300 Gäste.
1935 erlangt Bad Godesberg dank der
Eingemeindung der Orte Lannesdorf und
Mehlem Stadtrecht.
Nach der Ernennung Bonns zum Regie-
rungssitz im Jahr 1946 dient Bad Godes-
berg als Diplomatenstadt und gewinnt
erneut an Bedeutung. Bad Godesberg ist
in dieser Zeit der Wohnort von Botschaf-
tern und Politikern. Grund dafür sind die
unmittelbare Nähe zum Regierungsvier-
tel, die Attraktivität als Wohnstandort
und ein ausreichendes Platzangebot.
1952 wird das Theater „Haus der Kam-
merspiele“ errichtet, es ist der erste
Theaterbau der Bundesrepublik. Der
Trinkpavillon im Kurpark wird 1970 errich-
tet, hier kann man zwischen März und
Oktober ein Glas Heilwasser erwerben.
Die Einnahmen durch den Wasserverkauf
decken allerdings nicht die Unterhaltskos-
ten des Trinkpavillons. Deswegen ist der
BAD GODESBERG
HISTORISCHE UND STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNG
Pavillon seit 1996 nicht mehr im Besitz
der Stadt, sondern im Besitz der Gastro-
nomen der Stadthalle.
Die Bad Godesberger Stadthalle wird
1959 zum Tagungsort der SPD. Hier ent-
wickelt sie das sogenannte Godesberger
Programm und legt damit den Wandel
zur Volkspartei fest.
Im Jahre 1969 beschließt der Landtag
des Landes Nordrhein-Westfalen das
„Gesetz zur kommunalen Neugliederung
des Raums Bonn“. Infolgedessen wird
Bad Godesberg in die Stadt Bonn einge-
meindet. Diese Entscheidung wird gegen
den Willen der Bad Godesberger getrof-
fen. Einige Bad Godesberger gründen
ein Aktionsbündnis, das sich offen mit
Aussagen wie „Bonn, mir graut vor dir“
gegen die Eingemeindung ausspricht.
Auch heute noch bezeichnen sich viele
Bad Godesberger Bürger als „Godesber-
ger“ und nicht als „Bonner“.
Durch den Umzug der Regierung 1999
nach Berlin und den Wegzug der Bun-
desbediensteten und Diplomaten findet
auch ein Wandel innerhalb der Bevölke-
rungsstruktur statt.Seite 34 von 87

32
BAD GODESBERG
ENTWICKLUNG DER INNENSTADT
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
1891
1936
1966 Innenstadt Bad Godesberg 1981 Innenstadt Bad Godesberg
Identifikationsstiftend für den Stadtbezirk
Bad Godesberg ist die Innenstadt. Sie
befindet sich am Fuße der Godesburg
in ca. einem Kilometer Entfernung zum
Rheinufer.
Der gewachsene historische Ortskern
wurde ab den 1950er Jahren durch einen
Bauzonenplan, welcher neue Gebäude
wie Theater oder Stadthalle begrün-
dete, stark verändert. Insbesondere
die Flächensanierung in den 60er und
70er Jahren, als mit dem ehemaligen
Hertiegebäude (heute Fronhof Galeria)
und dem Altstadt-Center (heute City-
Terrassen) prägende Bauten realisiert
wurden, hatte deutliche Auswirkungen
auf die Stadtgestalt. Seit 1975 existieren
Fußgängerzonen in der Bad Godesberger
Innenstadt.
Mit dem Anfang der 1980er Jahre erstell-
ten räumlichen Konzept für Bad Godes-
berg wurde die Grundlage für die Tiefer-
legung der Stadtbahn (1994) und für
den Bau des B9-Tunnels (1999) gelegt.
Aus dem Integrierten Handlungskon-
zept für Bad Godesberg-Mitte von 2001
resultierten u.a. die Umgestaltung der
Koblenzer Straße im Innenstadtbereich
(s. Anlage 01) und die Neugestaltung des
Moltkeplatzes. Im Einzelhandels- und
Zentrenkonzept der Stadt Bonn (2008)
ist die Bad Godesberger Innenstadt, wie
die Innenstadtbereiche von Beuel und
Duisdorf, als B-Zentrum deklariert (s.
Anlage 05). Seit Februar 2017 gilt für die
Bad Godesberger Innenstadt eine Gestal-
tungs- und Werbesatzung nach Vorbild
der in der Bonner Innenstadt gültigen
Satzung (s. Anlage 07).Seite 35 von 87

33
BAD GODESBERG
ENTWICKLUNG DER INNENSTADT
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
1964 Innenstadt Bad Godesberg
1981 Altstadtcenter
1964 Bereich Altstadtcenter
1964 Blick von der Burg auf die Innenstadt
Straßenüberbauung Altstadtcenter
1981 Innenstadt
Blick auf das Theater und den Kurpark
1987 Theaterplatz
Wandel der Stadtgesellschaft
Die Lage Bad Godesbergs am Rhein
und der Bau der Zugverbindung nach
Köln Mitte des 19. Jahrhunderts haben
schon früh die Ansiedelung von adeligen
Familien und wohlhabenden Bürgern
begünstigt, die hier Ihre Sommerresi-
denzen in der „Gartenstadt am Rhein“
errichteten. Vor diesem Hintergrund der
„Exklusivität“ entstand das Villenvier-
tel ab 1900. Mit der Wahl Bonns zur
Bundeshauptstadt vollzog sich ab 1949
die Entwicklung des Stadtbezirks von der
Residenzstadt hin zur Diplomatenstadt.
Die sich in Bad Godesberg ansiedelnden
internationalen Einrichtungen fanden hier
eine hochwertige Bausubstanz und at-
traktive Wohn- und Arbeitsbedingungen
vor. Fast alle diplomatischen Vertretun-
gen und Residenzen waren während
der Bonner Republik im Stadtbezirk Bad
Godesberg beheimatet. Die kaufkräftige
Bewohnerschaft förderte das hochwer-
tige Versorgungsangebot in der Bad
Godesberger Innenstadt. Auch nach der
Eingemeindung in das Stadtgebiet Bonn
im Jahre 1969 behielten der Stadtbezirk
und insbesondere das Villenviertel den
internationalen Charakter eines Diploma-
tenwohnortes. Nach dem Bonn- Berlin-
Beschluss 1991 begann durch den Abzug
der diplomatischen Vertretungen und
deren Mitarbeiter in Verbindung mit dem
Zuzug neuer Bevölkerungsgruppen ein
Wandel.Seite 36 von 87

Seite 37 von 87

35
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
LEITBILDPROZESS BAD GODESBERG
GROBES KONZEPT
Das neue Leitbild für den Stadtbezirk
Bad Godesberg
Ziel des Leitbildprozesses ist es, für den
Stadtbezirk als Ganzes eine neue Stand-
ortbestimmung zu erarbeiten. Im Sinne
einer integrierten Betrachtung werden
dabei nicht nur das Stadtzentrum, son-
dern alle Ortsteile in ihren unterschiedli-
chen Prägungen einbezogen. Aufbauend
auf dem Leitbild für den Stadtbezirk, das
neben grundlegenden Zielen und Leitli-
nien auch konkrete Umsetzungsschritte
beinhaltet, werden konkrete Maßnahmen
und Projekte für die Innenstadt erarbei-
tet.
Mit dem neuen Leitbild wird dem
Stadtbezirk Bad Godesberg ein tragfä-
higes und langfristiges Profil gegeben,
nach dem der Stadtbezirk zukunftsfähig
gestaltet wird. Das gemeinsam mit den
Bürgerinnen und Bürgern sowie der Bad
Godesberger Akteursschaft erarbeitete
Leitbild umschreibt diese Zukunftspers-
pektive für den Stadtbezirk und soll eine
Wirkung für die nächsten ca. 20 Jahren
entfalten. In den Leitbildkonferenzen und
weiteren Beteiligungsveranstaltungen
wurden die Inhalte erfragt, beraten und
darüber abgestimmt.
Die im Leitbild für verschiedene The-
men aufgeführten Ziele und möglichen
Maßnahmen zur Zielerreichung beziehen
sich auf das Handeln aller – das heißt
aller Bewohnerinnen und Bewohner Bad
Godesbergs, Vereine, Bürgerinitiativen,
Politik, Bundesstadt, Akteure etc. Das
Leitbild beschreibt dabei die Zukunft der
Stadt im lokalen und regionalen Kontext.
Die neun Leitbildthemen
Folgende neun Leitbildthemen wurden
definiert, die in ihrer Gesamtheit den
Rahmen für die Sicherung und den zu-
künftigen Ausbau der hohen Lebensqua-
lität in Bad Godesberg darstellen:
1. Innenstadt:
Eine lebendige Mitte mit Lebensqua-
lität
2. Kurfürstliche Zeile:
Multifunktionales Aushängeschild für
Bad Godesberg
3. Sicherheit:
Verbesserung des subjektiven Sicher-
heitsgefühls
4. Respekt und Toleranz:
Zusammenleben in Bad Godesberg
5. Arbeit und Forschung:
innovativ und international
6. Kultur, Freizeit, Tourismus und
Sport:
Kulturstandort mit Zukunft
7. Wohnen und Infarstruktur:
sozial ausgewogen und generationen-
gerecht
8. Neue Mobilität:
Bad Godesberg steigt um
9. Image:
Selbstwahrnehmung verbessern,
Stärken hervorheben
Für jedes Thema wurden dabei die Ziele
definiert und Vorschläge für Maßnahmen
und konkrete Schritte auf diesem Weg
benannt.
Die Erläuterungen zu allen Leitbildthe-
men können der Anlage 06 zur Auslo-
bung, „ISEK Bad Godesberg 2020“, S.
98 ff. entnommen werden.Seite 38 von 87

36
LEITBILDPROZESS BAD GODESBERG
ERGEBNISSE DER BETEILIGUNG
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
BETEILIGUNG FUSSGÄNGERZONE
Am 17. November 2018 wurden auf dem
Theaterplatz in der Fußgängerzone von
Bad Godesberg im Rahmen einer Betei-
ligungsaktion erste entwickelte Maßnah-
men des ISEKs vorgestellt.
Anregungen bei der Beteiligungsaktion
bezogen sich auf die Aufwertung der
Innenstadt und die Aufenthaltsqualität
öffentlicher Plätze. Genannt wurde hierzu
die Begrünung durch z.B. Blumenkübel
oder Bäume, weniger versiegelte Flä-
chen, Dachbegrünung, die Errichtung von
weiteren Bänken auf dem Theaterplatz,
eine Neugestaltung des Moltkeplatzes,
eine bessere Pflege der Parkflächen
oder die Aufwertung der vorhandenen
Spielplätze. Ebenso könnten neue gastro-
nomische Angebote und Einzelhandel die
Attraktivierung der Innenstadt begünsti-
gen. Auch die Einrichtung eines Bücher-
schranks auf dem Theaterplatz könne
die Aufenthaltsqualität verbessern. Der
Markt solle generell als „Bürgerplatz“
gestaltet werden.
Unter dem Aspekt Mobilität wurden die
Verbesserung der Gehwege und der
Ausbau der Radwege, z. B. zu Fahrrad-
straßen, vorgeschlagen. Insbesondere
der Sicherheitsaspekt war ein Thema
bei der Beteiligungsaktion. So wünschen
sich mehrere Bürgerinnen und Bürger
einen sicheren und breiteren Fahrradweg
nach Bonn, da die jetzige Wegeverbin-
dung als gefährlich eingeschätzt wird.
Die Errichtung einer Mobilitätsstation am
Bahnhof wurde grundsätzlich befürwor-
tet. Für ein übergeordnetes Mobilitäts-
konzept schlugen die Teilnehmenden
autofreie Innenstadtbereiche bzw. eine
autofreie Innenstadt, die Aufwertung
des ÖPNV oder eine Verbesserung der
Anbindung zur Universität Bonn vor.
Neben den bisher genannten Punkten
wurden die Themen Kurzzeitparken, die
Einrichtung eines Flughafenbusses oder
die Erweiterung des Bahnangebots um
eine IC-Verbindung genannt. Auch eine
E-Fährverbindung von Mehlem nach Bad
Godesberg wurde mehrfach gewünscht.
Im Bereich Wirtschaft und Einzelhandel
nannten die Bürgerinnen und Bürger
die Förderung von Neueröffnungen,
Neugründungen, Kleinhandel und Ein-
zelhandel sowie die Verlängerung der
Öffnungszeiten in der Innenstadt. Außer-
dem gab es Stimmen für den Erhalt der
Sparkassenfiliale an der Rheinallee, die
Ansiedlung einer Markthalle oder eines
Kaufhauses und die Idee der Einrichtung
von sogenannten Co-Working-Spaces im
Innenstadtbereich. Außerdem wurde die
Aufwertung des „Nachtlebens“ genannt,
z. B. durch Kneipen und Aktionen. Im
Rahmen dessen wurde erneut die Auf-
stellung eines Sicherheitskonzepts ins
Gespräch gebracht. Das Thema Sicher-
heit hatte bei der Beteiligungsaktion eine
große Bedeutung. Dies spiegelt sich
beispielsweise in der hohen Zustimmung
für die Durchführung einer Kampagne
für mehr Sicherheit. Im Rahmen dessen
wurde eine verstärkte Präsenz der Polizei
und des Ordnungsamts im Innenstadtbe-
reich gefordert.
Beim Thema Freizeit standen speziell die
Angebote für Jugendliche im Mittel-
punkt. So wurden beispielsweise mehr
Jugendzentren oder ein Jugendcafé als
Begegnungstreffpunkt gefordert. Die
Zentralität dieser Angebote wird dabei
als entsprechend wichtig eingestuft. Im
Innenstadtbereich soll es zudem mehr
öffentliche Verweil- und Spielplätze für
alle Generationen geben. Neben den
bereits genannten Punkten wurde die Sa-
nierung bzw. der Neubau von Sporthallen
thematisiert.
Auch die Maßnahme der Einrichtung ei-
nes Begegnungszentrums fand Zuspruch
und wurde um weitere Ideen ergänzt. So
könnte ein zentrales Gemeinschaftshaus
eingerichtet werden, das eine Essen-
sausgabe, Aktionen und die Funktion
einer Begegnungsstätte vereint.
Auch der Ausbau des Kurparks zu
einem Begegnungsort wurde angeregt.
Allgemein wünschten sich die Teilneh-
merinnen und Teilnehmer die Förderung
des Miteinanders und eine bessere
Mischung der unterschiedlichen Kulturen
am Standort. Darüber hinaus wurden
gemeinschaftliche Aufräumaktionen vor-
geschlagen. Im Rahmen dessen könne
das Zugehörigkeitsbewusstsein zu Bad
Godesberg gestärkt werden. Das Thema
Tourismus war für die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer ein weiterer Diskussions-
punkt. Zunächst wurde ein Tourismus-
büro am Bahnhof vorgeschlagen, zum
Beispiel in Kooperation und am Standort
des Stadtmarketings. Außerdem fehlen
Beschilderungen und Wegweiser, die
sowohl in der Innenstadt als auch von
der Autobahn auf die Angebote in Bad
Godesberg hinweisen. Zudem solle BadSeite 39 von 87

37
LEITBILDPROZESS BAD GODESBERG
ERGEBNISSE DER BETEILIGUNG
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
BETEILIGUNG KINDER UND JUGENDLICHE
Unter der Fragestellung „Wie wird die In-
nenstadt von Bad Godesberg für Kinder
und Jugendliche attraktiver?“ wurden im
Zuge des Leitbildprozesses Kinder- und
Jugendliche in Workshops und Innen-
stadtrundgängen in Kooperation mit ei-
ner Schule, einem Jugendzentrum sowie
der städtischen Jugendpflege beteiligt.
Zusammenfassend sind folgende allge-
meinen Wünsche und Forderungen in
Bezug auf die Innenstadt von Bad Godes-
berg und die Angebote im öffentlichen
Raum von den Kindern- und Jugendli-
chen geäußert worden:
– Gastronomieangebot für Jugendliche
erweitern
– Mobilitätsverhalten verbessern
(Straßen, Bus und Bahnverkehr auch
für Behinderte zugänglich machen)
– Breiteres Angebot des Einzelhandel-
Freizeitangebote schaffen
(z.B. Fußballtore im Park, mehr Bib-
liotheken)
– Sicherheitsgefühl verbessern
Auf die Frage, welcher Ort den Kin-
dern- und Jugendlichen in Bad Godes-
berg besonders wichtig ist, wurde das
Kinopolis am Moltkeplatz zusammen
mit der Innenstadt und dem Kurpark am
häufigsten genannt. Das Kinopolis ist für
die Befragten wichtig, da hier Freundin-
nen und Freunde getroffen werden. Im
Kurpark sollte ein breiteres Sport- und
Freizeitangebot zur Verfügung gestellt
werden.
Im Zuge des hiermit ausgelobten Wett-
bewerbes ist die erneute Beteiligung von
Kindern- und Jugendlichen anhand der
Ergebnisse der zweiten Wettbewerb-
sphase geplant. Anhand der konkreten
Planentwürfe können die Beteiligten vor
dem Verhandlungsverfahren, welches
eine Überarbeitungsphase enthalten
kann, bewerten, ob Ihren Ansprüchen
und Wünschen an eine zukunftsfähige
Innenstadtgestaltung durch die Beiträge
der Preisträger entsprochen wird.
Godesberg die anerkannten Heilquellen
als touristischen Standortfaktor stärker
nutzen und vermarkten.
Beim Thema Tourismus ist einigen
Teilnehmenden jedoch auch ein entspre-
chender Nutzungsmix wichtig, der ein
Gleichgewicht zwischen touristischen
Nutzungen und Bewohnernutzungen
gewährleistet. Auch der Medizintouris-
mus wurde diskutiert. So wurde zum
einen eine Einschränkung des Medi-
zintourismus gefordert, zum anderen
wurden mehr gewerbliche Unterkünfte
für den Medizintourismus ins Gespräch
gebracht.
Häufig regten Bürgerinnen und Bürger
die Einrichtung einer öffentlichen Toilette
am Bahnhof Bad Godesberg an. Viele
Kommentare unterstreichen den Erhalt
der Stadthalle und des Trinkpavillons,
der z. B. als Eventhalle genutzt werden
könnte. Eine Umnutzung der Stadthal-
le wurde mehrfach nicht gewünscht.
Auch bezahlbarer Wohnraum kam in der
Beteiligung zur Sprache. So wünschen
sich einige Bürgerinnen und Bürger mehr
bezahlbaren Wohnraum für Normalver-
diener und die Einschränkung der Zweck-
entfremdung von Wohnraum. Zudem
wurden Potenzialflächen für eine etwaige
Nutzung mit der Fläche der Polizeiwache
und der Michaels-Schule in der Beteili-
gung genannt.Seite 40 von 87

Seite 41 von 87

39
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
DAS WETTBEWERBSGEBIET
ABGRENZUNG
Durch das ISEK (2019) wurden im Rah-
men des Handlungsfeldes „Aufwertung
des öffentlichen Raums und Verbesse-
rung des Sicherheitsgefühls“ 2 Projekte
definiert, die in diesem Wettbewerb mit
der Erarbeitung eines Masterplans sowie
der Vertiefung der Realisierungsbereiche
Freianlagen bearbeitet werden.
Der Realisierungsbereich Freianlagen un-
fasst zwei Bereiche der Innenstadt, die
westlich der Koblenzer Straße liegen. Die
Plätze „Am Frohnhof“ und der „Theater-
platz“ werden in einem insgesamt ca.
1,5 ha großen Gebiet fokussiert vertieft.
Die exakten umliegenden Begrenzungen
des Realisierungsbereichs Freianlagen
werden in der ersten Phase des Wettbe-
werbs durch die Teilnehmer erarbeitet.
Das Masterplangebiet mit ca. 34 ha um-
schließt den Realisierungsbereich Freian-
lagen innerhalb des Projektbereichs des
ISEK. Er beinhaltet im Nordwesten den
Godesberg mit der Godesburg inkl. Burg-
straße und Marktplatz. Im Westen grenzt
er an die Schwertberger Straße und um-
schließt im Süden den Redoutenpark mit
Kürfürstenallee sowie den nördlichen Teil
des Kurparks bis an die Koblenzer Straße.
Im Osten bildet der Bahnhof sowie der
Gleiskörper die Grenze des Masterplan-
gebiets, die nördliche Begrenzung erfolgt
durch die Plittersdorfer Straße.
Luftbild (Quelle:Stadt Bonn) Masterplan Realisierungsbereich
FreiflächenplanungSeite 42 von 87

40
1 2 3
4
5
876
DAS WETTBEWERBSGEBIET
FOTODOKUMENTATION PLANUNGSGEBIET
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
Pfarrer-Minartz-Straße Am Kurpark/Michaelshof
Blick in die Straße Am Kurpark und Brunnenallee Abzweigung Brunnenallee Schwertberger Straße
Am Michaelshof
St. Marien Kirche in der Pfarrer-Minarts-Straße
Am Fronhof
Am Fronhof
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DAS WETTBEWERBSGEBIET
FOTODOKUMENTATION PLANUNGSGEBIET
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
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201918
13
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Bad Godesberg Bahnhof
Theaterplatz
Michaelplatz
Treppenanlagen Michaelplatz
Unterführung Bad Godesberg Bahnhof
Koblenzer Straße
Kreuzung Am Michaelshof und Theaterplatz
Michaelplatz
Parkplatzanlage Bahnhof
Blick von Nordost in die Alte Bahnhofstraße
Theaterplatz
Blick von Fußgängerübergang auf die BurgstraßeSeite 44 von 87

Koblenzer Straße
Brunnenallee
Moltkestraß
Friedrich-Ebert-Straße
Koblenzer Straße
Dechant-Heimbach-Straße
ElisabethstraßeElisabet
Friedrich-Eb
AennchenstraßeAennchenstraße
Friedrich-Ebert-Straße
Kurürstenallee
Alt Godesberg
KurürstenalleeKurü
Kurürstenallee
Max-Franz-Str.
42
DAS WETTBEWERBSGEBIET
DENKMALSCHUTZ
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
DER STADTKERN
Im Stadtkern sind einige Bereiche schüt-
zenswert, die alle eine Vielzahl histori-
scher Bausubstanz aufweisen, die die
Entwicklung Bad Godesbergs besonders
um die Jahrhundertwende dokumentie-
ren.
Dazu gehören die Bonner Straße und die
Friesdorfer Straße, beide auf historischen
Verbindungswegen gelegen. Die Rand-
bebauung stammt überwiegend aus der
Zeit um die Jahrhundertwende.
Die Bonner Straße ist mit ihrem städ-
tischen Profil ein typisches Beispiel
einer Straße der Stadterweiterung um
die Jahrhundertwende. Sie bildet als
Hauptzufahrt von Bonn den Eingang zur
Stadt. Die historische Randbebauung ist
überwiegend erhaltenswert, zum Teil
denkmalwert.
Im Gegensatz dazu hat die Friesdorfer
Straße bei ähnlicher Randbebauung Profil
und Charakter einer dörflichen, kleinstäd-
tischen Verbindungsstraße behalten und
ist schon seit der Jahrhundertwende
vereinzelt mit Kleingewerbe durchsetzt.
Weitere schützenswerte Bereiche,
die erhaltenswerte und denkmalwer-
te Bausubstanz aufweisen, sind die
Plittersdorfer Straße (zwischen Molt-
kestraße und Eisenbahn) mit gründer-
zeitliehen Reihenhäusern, die Koblenzer
Straße (zwischen Aennchen Platz und
Einmündung Bürgerstraße), die mit den
Aufweitungen an den Einmündungen
Oststraße und Bürgerstraße die Entwick-
lung Bad Godesbergs vom Dorf zur Stadt
dokumentiert, sowie der vorhandene
Erhaltungssatzungsbereich zwischen
Schwertberger Straße und Max-Franz-
Straße, mit Wohnalleen der Jahrhun-
dertwende und historischen Dorfstraßen
mittelalterlichen Ursprungs.
Baudenkmäler (Maßstab 1:7500)
Masterplan
Baudenkmal
Freiflächen -DenkmalSeite 45 von 87

43
DAS WETTBEWERBSGEBIET
DENKMALSCHUTZ - DIE KURFÜRSTLICHE ZEILE
TEIL B RAHMENBEDINGUNGEN
DER KURFÜRSTLICHE KERNBEREICH MIT
ANGRENZENDER BEBAUUNG
Redoute und Nachbargebäude ein-
schließlich der angrenzenden Parks mit
der Promenade ins Marienforster Tal und
die vor der Redoute gelegene (früher
freie) Landschaft sind heute in ihrer
historischen Bedeutung von der weite-
ren Entwicklung Bad Godesbergs als
Bade- und Kongreßstadt nicht mehr zu
trennen. Kernbereich dieser Entwicklung
ist die Redoute mit Redoutenpark und
Stadtpark einschließlich der Randzonen
des ersten Villengebietes am Kurpark
sowie an der Koblenzer Straße. Zeugnis-
se der Badestadt sind die Brunnenallee,
der ehemalige Draitschbrunnen und der
heutige Trinkpavillon im Stadtpark. Die
Weiterentwicklung als Tagungsstadt
kommt durch den Ausbau des Stadt-
parks und die Stadthalle zum Ausdruck.
Letztere ist ein typisches Beispiel der
Architektur der 50er Jahre und - wie
auch die Redeute - Ort bundesdeutscher
Politikgeschichte, die z.T. im Zusammen-
hang mit der Bundeshauptstadtfunktion
Bonns stehen (z. B. 11 Godesberger Pro-
gramm11 der SPD 1959). Die Stadthalle
ist seit 2020 aufgrund von Einsturzgefahr
geschlossen. Die Verwaltung prüft aktu-
ell Optionen zur zukünftigen Entwicklung
des Baudenkmals.
Die gesamte Bauzeile an der Kurfürs-
tenstraße, mehrere Einzelgebäude an
der Brunnenallee, die Gründerzeitbe-
bauung an der Max-Franz-Straße sind
als Denkmäler eingetragen oder dafür
vorgesehen. Bei weiteren Gebäudegrup-
pen an Koblenzer Straße und Friedrich-
Ebert-Straße steht außer Zweifel, dass
Der kurfürstliche Kernbereich 1990
(Quelle: Denkmalpflegeplan)
sie erhaltenswert sind.
Sie alle sind auf den Grünbereich aus-
gerichtet. Dieser ist in seinen ältesten
Teilen Zeugnis der Gartenbaukunst; die
Promenade ins Marienforster Tal, die die
Verbindung von Bad und Erholungsland-
schaft bildet, stammt aus kurfürstlicher
Zeit.
Kurfürstliche Zeile (Kurfürstenallee)
Die Kurfürstliche Zeile mit dem Bad
Godesberger Rathaus ist ein wichtiger
historischer Ort des Stadtbezirks und der
Stadt Bonn. Von denkmalpflegerischer
Bedeutung ist hierbei insbesondere die
Gesamtansicht des Gebäudeensembles
von der Musikschule bis hin zur Redoute.
Um die Schließung des Kurfürstenbades
im rückwärtigen Bereich des Ensemb-
les wurde eine kontroverse Debatte im
Stadtbezirk und der Gesamtstadt ge-
führt. Durch den ersten Bürgerentscheid
der Stadt Bonn wurde die Schließung
des sanierungsbedürftigen Bades im
Jahr 2017 beschlossen.
Die Zukunft der für Bad Godesberg
zentralen und Identität stiften

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 23:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de