202027 · Mitteilungsvorlage
4. Planänderungsverfahren für den Bau der S-Bahn S 13 Troisdorf - Bonn-Oberkasssel, 3. Planfeststellungsabschnitt, Bauverfahren für die Straßenüberführung (StrÜ) der Autobahn 59, km 7,711; Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen des Anhörungsverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 202027
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 23.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 202027 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 4. Planänderungsverfahren für den Bau der S-Bahn S 13 Troisdorf - Bonn-Oberkasssel, 3. Planfeststellungsabschnitt, Bauverfahren für die Straßenüberführung (StrÜ) der Autobahn 59, km 7,711; Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen des Anhörungsverfahrens Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der S 13 erfolgte im Jahr 2011. Aufgrund zwischenzeitlich geänderter Richtlinien zur Baustelleneinrichtung auf Autobahnen wird nach Absprache des Landesbetriebs Straßen NRW und dem Vorhabenträger DB Netz beabsichtigt, das ursprünglich geplante Bauverfahren zur Errichtung der Straßenüberführung der A59 über die neuen Gleise für die S13 (im Folgenden Variante A genannt) südlich des Autobahndreiecks Bonn-Nordost aufzugeben und das nun anhängige Planänderungsverfahren mit einer anderen Baumethode (im Folgenden Variante B genannt) einzuleiten. Die nun gültigen Richtlinien zur Baustelleneinrichtung sehen eine Fahrstreifenreduktion in Baustellenbereichen grundsätzlich nicht mehr vor, mit der Folge, dass die Anzahl der regulären Fahrsteifen auch in einem in der Breite verminderten Bereich einer Autobahnbaustelle mit entsprechend schmaleren Fahrstreifen aufrecht erhalten werden muss. Dies wäre bei Umsetzung der bisher vorgesehenen Variante A aufgrund des Querschnitts der direkt nördlich angrenzenden vorhandenen Straßenüberführung über die bestehende Bahntrasse nicht möglich. Die Variante A sah vor, die neue Überführung jeweils halbseitig an Ort und Stelle neu zu bauen, womit jeweils die Breite einer Richtungsfahrbahn während der Bauphase weggefallen wäre. Über den verbleibenden Straßendamm wären beide Fahrtrichtungen mit verminderter Fahrstreifenzahl geführt worden. An dieser Stelle der A59 sind im Bestand inclusive Abbiege- und Einfädelungsspuren des Autobahndreiecks Bonn-Nordost sieben Fahrspuren in Betrieb. Grundsätzlich ist aus Sicht der Stadt Bonn noch nicht geklärt, warum überhaupt von der im Jahr 2011 durch Planfeststellungsbeschluss genehmigten Variante A abgewichen werden muss, obwohl die Konzentrationswirkung der Planfeststellung den nachträglich geänderten Richtlinien vorgehen sollte. Dies wurde seitens der DB bisher nicht näher erläutert. Daher sollten hierzu entsprechende Begründungen eingefordert werden. Die durch das Planänderungsverfahren durch die DB Netz und StraßenNRW angestrebte Variante B sieht gegenüber der Variante A einen Neubau der Überführung der A59 mit der Erstellung zweier Beton-Vollrahmen jeweils nördlich und südlich der Autobahntrasse vor, die nach Fertigstellung in die Endlage in den Bereich des Straßendamms verschoben werden. Für die Verschiebung der Bauwerke ist die Sperrung der Autobahn für einen Zeitraum von drei Wochen notwendig. Diese Verschiebung ist für die Sommerferien 2022 geplant. Ansonsten bleibt dieser Autobahnbereich von weiteren baustellenbedingten Beeinträchtigungen im Rahmen des S-13-Baus verschont.Seite 1 von 7 Seite 2 Die baustellenbedingten Beeinträchtigungen des Autobahnverkehrs über eine Dauer von ca. zwei Jahren bei der Variante A fallen bei der Variante B zwar weg, die dreiwöchige Sperrung der A59 wird jedoch zu erheblichen Mehrverkehren im Bereich des Stadtgebiets Bonn führen. Aussagen - zur Lenkung oder zur Reduzierung der zu erwartenden Mehrverkehre, - zur Leistungsfähigkeit der betroffenen Straßen und Knotenpunkte, - den zu erwartenden Stauerscheinungen und Immissionsbelastungen oder ein mit der Stadt Bonn abgestimmtes Maßnahmenkonzept zur Minimierung der zu erwartenden Beeinträchtigungen konnten abweichend von den im Rahmen der Vorabstimmung getroffenen Zusagen bisher von der DB Netz noch nicht vorgelegt werden. Ein zum Planänderungsverfahren vorgelegtes Verkehrsgutachten beinhaltet lediglich eine Prognose der auf den Stadtstraßen zu erwartenden Mehrverkehre und erlaubt insoweit keine abschließende Wertung und Stellungnahme hinsichtlich der zu erwartenden Beeinträchtigungen. Die größten Verkehrszunahmen werden demnach im rechtsrheinischen Stadtgebiet zu verzeichnen sein. Straßen wie die Sankt Augustiner Straße, die Königswinterer Straße, die Siegburger Straße, aber auch die Reuterstraße, der Bertha-von-Suttner-Platz, die Kennedybrücke, der Belderberg und die Adenauerallee sind schon jetzt im Lärmaktionsplan als Belastungsachsen ausgewiesen und mit Pegelwerten über 70/60 dB(A) belastet. Daher werden in der dieser Vorlage angehängten verwaltungsseitigen Stellungnahme zur Planänderung grundlegende Bedenken erhoben. Die Frist zu Abgabe der Stellungnahme der Stadt endet wenige Tage nach der Ratssitzung am 10.12.2020. Um die Ratssitzung für diese Mitteilung noch zu erreichen wurde eine Verlängerung seitens der DB Netz bereits eingeräumt. Weitere Verzögerungen führen unter Umständen zur Verzögerung des Gesamtprojekts. Grundsätzlich ist aus Sicht der Stadt Bonn noch nicht geklärt, warum von der durch Planfeststellungsbeschluss genehmigten Variante A abgewichen wird. Hierzu sollen entsprechende Begründungen eingefordert werden. Da die Variante A ohne die Intervention von StraßenNRW sich mutmaßlich bereits heute im Bau befinden würde, muss auch bei einem Rückgriff auf die planfestgestellte Variante mit einer Verzögerung der Bauzeit gerechnet werden. Auch dazu werden in der Stellungnahme Aussagen der DB Netz gefordert. Nach Aussagen der DB Netz würde eine Alternativplanung (Variante C), jedoch mit Sicherstellung der Anzahl der vorhandenen Fahrstreifen auf der A59 für den gesamten Zeitraum der Bauphase zu einer Verzögerung von ca. zwei Jahren führen. Bei dieser Methode würde das neue Brückenbauwerk abschnittsweise im Bereich des bestehenden Straßendamms der A59 errichtet werden um während der gesamten Bauzeit eine ausreichende Breite für sieben verengte Fahrspuren zur Verfügung stellen zu können. Eine Zustimmung zur Änderung des Bauverfahrens hin zu Variante B in Verbindung mit einer dreiwöchigen Vollsperrung der Autobahn zwischen Autobahndreieck Bonn-Nordost und Anschlussstelle Bonn-Vilich kann aus Sicht der Verwaltung nur erfolgen, wenn folgende Nebenbestimmungen zum Planänderungsbeschluss aufgenommen werden: • Die DB erstellt ein mit der Autobahn GmbH des Bundes, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, dem Rhein-Sieg-Kreis, der Stadt Sankt Augustin und der Stadt Bonn einvernehmlich abgestimmtes Baustellen- und Maßnahmenkonzept zur Umleitung der Fernverkehre, zur Lenkung und Reduzierung der innerstädtischen Verkehre sowie zur Verhinderung von Schleichwegverkehren und trägt als Planveranlasser sämtliche für Planung und Ausführung anfallenden Kosten. • Die DB erstellt ein mit der Stadt Bonn einvernehmlich abgestimmtes Informationskonzept für Politik und Öffentlichkeit, welches neben Pressemitteilungen und Bürgerbriefen auch die Teilnahme und Erläuterung der Planinhalte in politischen Sitzungen und Bürgerinformationsveranstaltungen beinhaltet. In einem solchen Konzept ist auch die Nutzung der elektronischen sozialen Medien zu berücksichtigen. • Die DB erstellt einen mit der Stadt Bonn einvernehmlich abgestimmten Bauzeitenplan, der verpflichtend eine Bauausführung während der Schulferien NRW im Sommer 2022 und eine Vollsperrung der Bundesautobahn für maximal 3 Wochen vorsieht. • Die DB verpflichtet sich, dass die Bauausführung unter laufendem Betrieb, d.h. ohne wesentliche Einschränkungen oder Behinderungen für den SPNV (DB und Stadtbahn) erfolgt.Seite 2 von 7 Seite 3 • Die DB AG entwickelt für den Zeitraum der Vollsperrung in Abstimmung mit den Verkehrsverbünden und der Stadt Bonn Konzepte und Anreize, die einen Umstieg vom MIV auf den ÖPNV und den Radverkehr ermöglichen. Sofern keine Aufnahme der vorstehenden Nebenbestimmungen zum Planänderungsverfahren erfolgt, werden die grundlegenden Bedenken der Bundesstadt Bonn angesichts der mit der Bauausführung verbundenen weitreichenden verkehrlichen Auswirkungen und Immissionsbelastungen unverändert aufrechterhalten und eine Bauausführung entsprechend dem rechtswirksamen Planfeststellungsbeschluss unter Umlegung des Richtungsverkehrs und halbseitiger Sperrung der Autobahn (Variante A) favorisiert. Anlage/n 1 Gesamtstellungnahme Stadt Bonn (öffentlich)Seite 3 von 7 Dieses Schreiben wurde auf 110000 %% Recyclingpapier gedruckt Büürgertelefon:: 00222288 -- 777700 Internet:: www..bonn..de Öffnungszeiten Mo,, Do:: 88..0000 -- 1188..0000 Uhr Di,, Mi,, Fr:: 88..0000 -- 1133..0000 Uhr Zusätzliche telefonische Servicezeit Di,, Mi:: 1133..0000 -- 1166..0000 Uhr Öffentliche Verkehrsmittel Bahnen:: 6611,, 6622,, 6666,, 6677 Busse:: 660022,, 660044,, 660055 Sparkasse KölnBonn IBAN:: DE7799 33770055 00119988 00000000 00111133 1122 BIC:: COLSDE3333 Volksbank Köln Bonn eG IBAN:: DE9955 33880066 00118866 22000033 77553300 1100 BIC:: GENODED11BRS — — — Bundesstadt Bonn -- Amt 6611--44-- 5533110033 Bonn Die Oberbüürgermeisterin DB Netz AG Regionalbereich West -- Herrn Weydandt -- -- Herrn Süülwold -- Hermann--Püünder--Straßße 33 5500667799 Köln Stadtplanungsamt Stadthaus Berliner Platz 22 Ansprechpartner//in ((auch füür barrierefreie Dokumente)) Telefon Telefax E--Mail Aufzugsgruppe,, Etage,, Zimmer Mein Zeichen Datum 1111..1122..22002200 Planfeststellungsverfahren füür den Neubau der S--Bahn--Strecke von Troisdorf bis Bonn--Oberkassel,, Planfeststellungsabschnitt 33 „Stadtge-- biet Bonn--Vilich“ Stellungnahme der Stadt Bonn zum Änderungsantrag füür den Neubau der StrÜ A 5599 nach §§§§ 1188 ff Allgemeines Eisenbahngesetz ((AEG)) i..V..m.. §§ 7766 ((33)) VwVfG „vereinfachtes Verfahren“ Sehr geehrter Herr Weydandt,, sehr geehrter Herr Süülwold,, mit Schreiben vom 1177..0077..22002200 haben Sie mitgeteilt,, dass abweichend von dem rechtswirksamen Planfeststellungsbeschluss und den auf dieser Basis mit dem Straßßenbaulastträger bereits abgeschlossenen Kreuzungs-- und Baudurchfüührungsvereinbarungen der Neubau der StrÜ A 5599 nicht wie vorgesehen in zwei Bauabschnitten unter Umlegung des Richtungs-- verkehrs und halbseitiger Sperrung der Autobahn erfolgen kann.. Anstelle der bisher vorgesehenen planfestgestellten Bauausfüührung soll der Neubau der StrÜ A 5599 durch die seitliche Herstellung von Teilbauwer-- ken,, anschließßendem seitlichen Einschub und Vollsperrung der Autobahn A 5599 erfolgen.. In diesem Zusammenhang wird zunächst seitens der Stadt Bonn um eine Begrüündung gebeten,, warum trotz der Konzentrationswirkung des rechts-- wirksamen Planfeststellungsbeschlusses,, der insoweit bestehenden Bau-- rechte und der auf dieser Basis abgeschlossenen Kreuzungs-- und Bau-- durchfüührungsvereinbarungen eine planfeststellungskonforme Bauaus-- füührung nicht möglich und mit dem zwingend zu beachtenden Leitfaden zum Arbeitsstellenmanagement auf Bundesautobahnen unvereinbar ist.. Die zeitlichen Auswirkungen eines Rüückgriffs auf die planfestgestellte Baumethode auf das Gesamtprojekt uns die beabsichtigten Teilinbetrieb-- nahmen sind ebenfalls zu benennen.. Zudem wird darum gebeten,, der Stadt Bonn die Entscheidungsgrundlage zukommen zu lassen,, nach welcher die Planänderung trotz der verkehrli-- chen Auswirkungen und den damit verbundenen Stauerscheinungen und Immissionsbelastungen im vereinfachten Verfahren nach §§ 7766 Verwal-- tungsverfahrensgesetz durchgefüührt werden kann..Seite 4 von 7 Seite 22 — — — Aufgrund der durch die beabsichtigte Planänderung zu erwartenden prog-- nostizierten Mehrverkehre und Zusatzbelastungen werden während der Vollsperrung die Leistungsfähigkeit und die Kapazitätsgrenzen des Bon-- ner Straßßennetzes z..T.. deutlich üüberschritten.. Aussagen -- zur Lenkung oder zur Reduzierung der zu erwartenden Mehrverkehre,, -- zur Leistungsfähigkeit der betroffenen Straßßen und Knotenpunkte,, -- den zu erwartenden Stauerscheinungen und Immissionsbelastungen -- oder ein mit der Stadt Bonn abgestimmtes Maßßnahmenkonzept zur Mi-- nimierung der zu erwartenden Beeinträchtigungen liegen abweichend von den im Rahmen der Vorabstimmung getroffenen Zusagen nicht vor.. Das vorgelegte Verkehrsgutachten beinhaltet lediglich eine Prognose der auf den Stadtstraßßen zu erwartenden Mehrverkehre und erlaubt insoweit keine abschließßende Wertung und Stellungnahme hinsichtlich der zu er-- wartenden Beeinträchtigungen.. Die größßten Verkehrszunahmen werden jedoch im rechtsrheinischen Stadtgebiet zu verzeichnen sein.. Straßßen wie die Sankt Augustiner Straßße,, die Königswinterer Straßße,, die Siegbur-- ger Straßße,, aber auch die Reuterstraßße,, der Bertha--von--Suttner--Platz,, die Kennedybrüücke,, der Belderberg und die Adenauerallee sind schon jetzt im Lärmaktionsplan als Belastungsachsen ausgewiesen und mit Pegel-- werten üüber 7700//6600 dB((A)) belastet.. Angesichts der weitreichenden verkehrlichen Auswirkungen und den da-- mit verbundenen Stauerscheinungen und Immissionsbelastungen ((Lärm,, Luftqualität und Stadtklima)),, bestehen gegen die 44.. Planänderung seitens der Stadt Bonn insofern grundlegende Bedenken.. Da nach Ihrer Darstel-- lung der Verzicht auf eine Vollsperrung erhebliche bauliche Verzögerun-- gen füür das Projekt S1133 erzeugen wird,, können die Bedenken zurüückge-- stellt werden,, wenn die nachfolgenden Nebenbestimmungen zum Planän-- derungsverfahren aufgenommen werden:: •• Die DB erstellt ein mit der Autobahn GmbH des Bundes,, dem Lan-- desbetrieb Straßßenbau NRW,, dem Rhein--Sieg--Kreis,, der Stadt Sankt Augustin und der Stadt Bonn einvernehmlich abgestimmtes Baustellen-- und Maßßnahmenkonzept zur Umleitung der Fernver-- kehre,, zur Lenkung und Reduzierung der innerstädtischen Ver-- kehre sowie zur Verhinderung von Schleichwegverkehren und trägt als Planveranlasser sämtliche füür Planung und Ausfüührung anfallenden Kosten.. •• Die DB erstellt ein mit der Stadt Bonn einvernehmlich abgestimm-- tes Informationskonzept füür Politik und Öffentlichkeit,, welches ne-- ben Pressemitteilungen und Büürgerbriefen auch die Teilnahme und Erläuterung der Planinhalte in politischen Sitzungen und Büür-- gerinformationsveranstaltungen beinhaltet.. In einem solchen Kon-- zept ist auch die Nutzung der elektronischen sozialen Medien zu berüücksichtigen.. •• Die DB erstellt einen mit der Stadt Bonn einvernehmlich abge-- stimmten Bauzeitenplan,, der verpflichtend eine Bauausfüührung während der Schulferien NRW im Sommer 22002222 und eine Voll-- sperrung der Bundesautobahn füür maximal 33 Wochen vorsieht.. •• Die DB verpflichtet sich,, dass die Bauausfüührung unter laufendem Betrieb,, d..h.. ohne wesentliche Einschränkungen oder Behinderun-- gen füür den SPNV ((DB und Stadtbahn)) erfolgt..Seite 5 von 7 Seite 33 — — — •• Die DB AG entwickelt füür den Zeitraum der Vollsperrung in Ab-- stimmung mit den Verkehrsverbüünden und der Stadt Bonn Kon-- zepte und Anreize,, die einen Umstieg vom MIV auf den ÖPNV und den Radverkehr ermöglichen.. Sofern keine Aufnahme der vorstehenden Nebenbestimmungen zum Planänderungsverfahren erfolgt,, werden die grundlegenden Bedenken der Bundesstadt Bonn angesichts der mit der Bauausfüührung verbunde-- nen weitreichenden verkehrlichen Auswirkungen und Immissionsbelas-- tungen unverändert aufrechterhalten und eine Bauausfüührung entspre-- chend dem rechtswirksamen Planfeststellungsbeschluss unter Umlegung des Richtungsverkehrs und halbseitiger Sperrung der Autobahn favori-- siert.. Füür den Bereich der 44.. Planänderung wurde eine Luftbildauswertung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst ((KBD)) durchgefüührt.. Es erga-- ben sich Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und Bomben-- abwüürfe.. Eine Überprüüfung der zu üüberbauenden und füür die Baustelle in Anspruch zu nehmenden Flächen auf Kampfmittel wird empfohlen.. Das Schreiben des KBD und ein Kartenausschnitt mit dem ausgewerteten Be-- reich liegen diesem Schreiben als Anlage bei.. Da es sich üüberwiegend um einen befestigten Straßßen-- und Bahnstre-- ckenverlauf handelt,, scheidet eine Oberflächenuntersuchung als zweite Stufe aus,, da vor Ort keine Infrastrukturfreiheit gegeben ist.. Baugrundein-- griffe bis zu einer Tiefe von einem Meter unter Geländeoberkante können mit der gebotenen Vorsicht vorgenommen werden.. Ansonsten wäre bei schwerwiegenden Bodeneingriffen eine Sicherheitsdetektion vor Ort zu beantragen.. Hierbei wird das üübliche Gefährdungsband von 66 bis 88 Meter unter Gelän-- deoberkante mit Sondierbohrungen untersucht,, da Bombenblindgänger in der Regel in dieser Tiefe lagern können.. Füür den Antrag wird das Formu-- lar „Antrag auf Kampfmitteluntersuchung“ der Bezirksregierung Düüssel-- dorf benötigt.. Ggf.. sind Fotos von der Örtlichkeit erforderlich sowie ein Lageplan,, in dem die Baumaßßnamen und die füür die Baustelle in An-- spruch zu nehmenden Flächen genau eingezeichnet sind.. Zudem sollte die Baumaßßnahmen maßßstabsgetreu in die Karte der Luftbildauswertung eingezeichnet werden.. Es werden eine Betretungserlaubnis sowie eine Erklärung zur Leitungsfreiheit benötigt..Seite 6 von 7 Seite 44 — — — Sollte eine Sicherheitsdetektion beantragt werden,, bittet das Ordnungs-- amt der Bundesstadt Bonn ((Amt 3333--1111,, Frau Berg,, Tel.. 00222288//777722554455,, Mandy..Berg@Bonn..de)) um Zusendung der genannten Unterlagen.. Die Formulare müüssen handschriftlich vom Eigentüümer unterschrieben und vollständig ausgefüüllt werden.. Mit freundlichen Grüüßßen Im Auftrag Helmut Wiesner StadtbauratSeite 7 von 7
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de