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202027 · Mitteilungsvorlage

4. Planänderungsverfahren für den Bau der S-Bahn S 13 Troisdorf - Bonn-Oberkasssel, 3. Planfeststellungsabschnitt, Bauverfahren für die Straßenüberführung (StrÜ) der Autobahn 59, km 7,711; Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen des Anhörungsverfahrens

Nummer
202027
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
23.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
202027
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
4. Planänderungsverfahren für den Bau der S-Bahn
S 13 Troisdorf - Bonn-Oberkasssel, 3.
Planfeststellungsabschnitt, Bauverfahren für die
Straßenüberführung (StrÜ) der Autobahn 59, km
7,711; Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen
des Anhörungsverfahrens
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der S 13 erfolgte im Jahr 2011. Aufgrund
zwischenzeitlich geänderter Richtlinien zur Baustelleneinrichtung auf Autobahnen wird nach
Absprache des Landesbetriebs Straßen NRW und dem Vorhabenträger DB Netz beabsichtigt,
das ursprünglich geplante Bauverfahren zur Errichtung der Straßenüberführung der A59 über die
neuen Gleise für die S13 (im Folgenden Variante A genannt) südlich des Autobahndreiecks
Bonn-Nordost aufzugeben und das nun anhängige Planänderungsverfahren mit einer anderen
Baumethode (im Folgenden Variante B genannt) einzuleiten. Die nun gültigen Richtlinien zur
Baustelleneinrichtung sehen eine Fahrstreifenreduktion in Baustellenbereichen grundsätzlich
nicht mehr vor, mit der Folge, dass die Anzahl der regulären Fahrsteifen auch in einem in der
Breite verminderten Bereich einer Autobahnbaustelle mit entsprechend schmaleren Fahrstreifen
aufrecht erhalten werden muss. Dies wäre bei Umsetzung der bisher vorgesehenen Variante
A aufgrund des Querschnitts der direkt nördlich angrenzenden vorhandenen Straßenüberführung
über die bestehende Bahntrasse nicht möglich.
Die Variante A sah vor, die neue Überführung jeweils halbseitig an Ort und Stelle neu zu bauen,
womit jeweils die Breite einer Richtungsfahrbahn während der Bauphase weggefallen wäre. Über
den verbleibenden Straßendamm wären beide Fahrtrichtungen mit verminderter Fahrstreifenzahl
geführt worden. An dieser Stelle der A59 sind im Bestand inclusive Abbiege- und
Einfädelungsspuren des Autobahndreiecks Bonn-Nordost sieben Fahrspuren in Betrieb.
Grundsätzlich ist aus Sicht der Stadt Bonn noch nicht geklärt, warum überhaupt von der im Jahr
2011 durch Planfeststellungsbeschluss genehmigten Variante A abgewichen werden muss,
obwohl die Konzentrationswirkung der Planfeststellung den nachträglich geänderten Richtlinien
vorgehen sollte. Dies wurde seitens der DB bisher nicht näher erläutert. Daher sollten hierzu
entsprechende Begründungen eingefordert werden.
Die durch das Planänderungsverfahren durch die DB Netz und StraßenNRW angestrebte
Variante B sieht gegenüber der Variante A einen Neubau der Überführung der A59 mit der
Erstellung zweier Beton-Vollrahmen jeweils nördlich und südlich der Autobahntrasse vor, die
nach Fertigstellung in die Endlage in den Bereich des Straßendamms verschoben werden. Für
die Verschiebung der Bauwerke ist die Sperrung der Autobahn für einen Zeitraum von drei
Wochen notwendig. Diese Verschiebung ist für die Sommerferien 2022 geplant. Ansonsten bleibt
dieser Autobahnbereich von weiteren baustellenbedingten Beeinträchtigungen im Rahmen des
S-13-Baus verschont.Seite 1 von 7

Seite 2
Die baustellenbedingten Beeinträchtigungen des Autobahnverkehrs über eine Dauer von ca. zwei
Jahren bei der Variante A fallen bei der Variante B zwar weg, die dreiwöchige Sperrung der A59
wird jedoch zu erheblichen Mehrverkehren im Bereich des Stadtgebiets Bonn führen.
Aussagen
- zur Lenkung oder zur Reduzierung der zu erwartenden Mehrverkehre,
- zur Leistungsfähigkeit der betroffenen Straßen und Knotenpunkte,
- den zu erwartenden Stauerscheinungen und Immissionsbelastungen
oder ein mit der Stadt Bonn abgestimmtes Maßnahmenkonzept zur Minimierung der zu
erwartenden Beeinträchtigungen konnten abweichend von den im Rahmen der Vorabstimmung
getroffenen Zusagen bisher von der DB Netz noch nicht vorgelegt werden.
Ein zum Planänderungsverfahren vorgelegtes Verkehrsgutachten beinhaltet lediglich eine
Prognose der auf den Stadtstraßen zu erwartenden Mehrverkehre und erlaubt insoweit keine
abschließende Wertung und Stellungnahme hinsichtlich der zu erwartenden Beeinträchtigungen.
Die größten Verkehrszunahmen werden demnach im rechtsrheinischen Stadtgebiet zu
verzeichnen sein. Straßen wie die Sankt Augustiner Straße, die Königswinterer Straße, die
Siegburger Straße, aber auch die Reuterstraße, der Bertha-von-Suttner-Platz, die
Kennedybrücke, der Belderberg und die Adenauerallee sind schon jetzt im Lärmaktionsplan als
Belastungsachsen ausgewiesen und mit Pegelwerten über 70/60 dB(A) belastet.
Daher werden in der dieser Vorlage angehängten verwaltungsseitigen Stellungnahme zur
Planänderung grundlegende Bedenken erhoben. Die Frist zu Abgabe der Stellungnahme der
Stadt endet wenige Tage nach der Ratssitzung am 10.12.2020. Um die Ratssitzung für diese
Mitteilung noch zu erreichen wurde eine Verlängerung seitens der DB Netz bereits eingeräumt.
Weitere Verzögerungen führen unter Umständen zur Verzögerung des Gesamtprojekts.
Grundsätzlich ist aus Sicht der Stadt Bonn noch nicht geklärt, warum von der durch
Planfeststellungsbeschluss genehmigten Variante A abgewichen wird. Hierzu sollen
entsprechende Begründungen eingefordert werden. Da die Variante A ohne die Intervention von
StraßenNRW sich mutmaßlich bereits heute im Bau befinden würde, muss auch bei einem
Rückgriff auf die planfestgestellte Variante mit einer Verzögerung der Bauzeit gerechnet werden.
Auch dazu werden in der Stellungnahme Aussagen der DB Netz gefordert.
Nach Aussagen der DB Netz würde eine Alternativplanung (Variante C), jedoch mit
Sicherstellung der Anzahl der vorhandenen Fahrstreifen auf der A59 für den gesamten Zeitraum
der Bauphase zu einer Verzögerung von ca. zwei Jahren führen. Bei dieser Methode würde das
neue Brückenbauwerk abschnittsweise im Bereich des bestehenden Straßendamms der A59
errichtet werden um während der gesamten Bauzeit eine ausreichende Breite für sieben verengte
Fahrspuren zur Verfügung stellen zu können.
Eine Zustimmung zur Änderung des Bauverfahrens hin zu Variante B in Verbindung mit einer
dreiwöchigen Vollsperrung der Autobahn zwischen Autobahndreieck Bonn-Nordost und
Anschlussstelle Bonn-Vilich kann aus Sicht der Verwaltung nur erfolgen, wenn folgende
Nebenbestimmungen zum Planänderungsbeschluss aufgenommen werden:
• Die DB erstellt ein mit der Autobahn GmbH des Bundes, dem Landesbetrieb Straßenbau
NRW, dem Rhein-Sieg-Kreis, der Stadt Sankt Augustin und der Stadt Bonn einvernehmlich
abgestimmtes Baustellen- und Maßnahmenkonzept zur Umleitung der Fernverkehre, zur
Lenkung und Reduzierung der innerstädtischen Verkehre sowie zur Verhinderung von
Schleichwegverkehren und trägt als Planveranlasser sämtliche für Planung und Ausführung
anfallenden Kosten.
• Die DB erstellt ein mit der Stadt Bonn einvernehmlich abgestimmtes Informationskonzept
für Politik und Öffentlichkeit, welches neben Pressemitteilungen und Bürgerbriefen auch die
Teilnahme und Erläuterung der Planinhalte in politischen Sitzungen und
Bürgerinformationsveranstaltungen beinhaltet. In einem solchen Konzept ist auch die Nutzung
der elektronischen sozialen Medien zu berücksichtigen.
• Die DB erstellt einen mit der Stadt Bonn einvernehmlich abgestimmten Bauzeitenplan,
der verpflichtend eine Bauausführung während der Schulferien NRW im Sommer 2022 und eine
Vollsperrung der Bundesautobahn für maximal 3 Wochen vorsieht.
• Die DB verpflichtet sich, dass die Bauausführung unter laufendem Betrieb, d.h. ohne
wesentliche Einschränkungen oder Behinderungen für den SPNV (DB und Stadtbahn) erfolgt.Seite 2 von 7

Seite 3
• Die DB AG entwickelt für den Zeitraum der Vollsperrung in Abstimmung mit den
Verkehrsverbünden und der Stadt Bonn Konzepte und Anreize, die einen Umstieg vom MIV auf
den ÖPNV und den Radverkehr ermöglichen.
Sofern keine Aufnahme der vorstehenden Nebenbestimmungen zum Planänderungsverfahren
erfolgt, werden die grundlegenden Bedenken der Bundesstadt Bonn angesichts der mit der
Bauausführung verbundenen weitreichenden verkehrlichen Auswirkungen und
Immissionsbelastungen unverändert aufrechterhalten und eine Bauausführung entsprechend
dem rechtswirksamen Planfeststellungsbeschluss unter Umlegung des Richtungsverkehrs und
halbseitiger Sperrung der Autobahn (Variante A) favorisiert.
Anlage/n
1 Gesamtstellungnahme Stadt Bonn (öffentlich)Seite 3 von 7

Dieses Schreiben wurde auf
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Regionalbereich West
-- Herrn Weydandt --
-- Herrn Süülwold --
Hermann--Püünder--Straßße 33
5500667799 Köln
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Stadthaus
Berliner Platz 22
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((auch füür barrierefreie Dokumente))
Telefon
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E--Mail
Aufzugsgruppe,, Etage,, Zimmer
Mein Zeichen
Datum 1111..1122..22002200
Planfeststellungsverfahren füür den Neubau der S--Bahn--Strecke von
Troisdorf bis Bonn--Oberkassel,, Planfeststellungsabschnitt 33 „Stadtge--
biet Bonn--Vilich“
Stellungnahme der Stadt Bonn zum Änderungsantrag füür den Neubau
der StrÜ A 5599 nach §§§§ 1188 ff Allgemeines Eisenbahngesetz ((AEG)) i..V..m.. §§
7766 ((33)) VwVfG „vereinfachtes Verfahren“
Sehr geehrter Herr Weydandt,,
sehr geehrter Herr Süülwold,,
mit Schreiben vom 1177..0077..22002200 haben Sie mitgeteilt,, dass abweichend
von dem rechtswirksamen Planfeststellungsbeschluss und den auf dieser
Basis mit dem Straßßenbaulastträger bereits abgeschlossenen Kreuzungs--
und Baudurchfüührungsvereinbarungen der Neubau der StrÜ A 5599 nicht
wie vorgesehen in zwei Bauabschnitten unter Umlegung des Richtungs--
verkehrs und halbseitiger Sperrung der Autobahn erfolgen kann..
Anstelle der bisher vorgesehenen planfestgestellten Bauausfüührung soll
der Neubau der StrÜ A 5599 durch die seitliche Herstellung von Teilbauwer--
ken,, anschließßendem seitlichen Einschub und Vollsperrung der Autobahn
A 5599 erfolgen..
In diesem Zusammenhang wird zunächst seitens der Stadt Bonn um eine
Begrüündung gebeten,, warum trotz der Konzentrationswirkung des rechts--
wirksamen Planfeststellungsbeschlusses,, der insoweit bestehenden Bau--
rechte und der auf dieser Basis abgeschlossenen Kreuzungs-- und Bau--
durchfüührungsvereinbarungen eine planfeststellungskonforme Bauaus--
füührung nicht möglich und mit dem zwingend zu beachtenden Leitfaden
zum Arbeitsstellenmanagement auf Bundesautobahnen unvereinbar ist..
Die zeitlichen Auswirkungen eines Rüückgriffs auf die planfestgestellte
Baumethode auf das Gesamtprojekt uns die beabsichtigten Teilinbetrieb--
nahmen sind ebenfalls zu benennen..
Zudem wird darum gebeten,, der Stadt Bonn die Entscheidungsgrundlage
zukommen zu lassen,, nach welcher die Planänderung trotz der verkehrli--
chen Auswirkungen und den damit verbundenen Stauerscheinungen und
Immissionsbelastungen im vereinfachten Verfahren nach §§ 7766 Verwal--
tungsverfahrensgesetz durchgefüührt werden kann..Seite 4 von 7

Seite 22
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—
—
Aufgrund der durch die beabsichtigte Planänderung zu erwartenden prog--
nostizierten Mehrverkehre und Zusatzbelastungen werden während der
Vollsperrung die Leistungsfähigkeit und die Kapazitätsgrenzen des Bon--
ner Straßßennetzes z..T.. deutlich üüberschritten.. Aussagen
-- zur Lenkung oder zur Reduzierung der zu erwartenden Mehrverkehre,,
-- zur Leistungsfähigkeit der betroffenen Straßßen und Knotenpunkte,,
-- den zu erwartenden Stauerscheinungen und Immissionsbelastungen
-- oder ein mit der Stadt Bonn abgestimmtes Maßßnahmenkonzept zur Mi--
nimierung der zu erwartenden Beeinträchtigungen liegen abweichend von
den im Rahmen der Vorabstimmung getroffenen Zusagen nicht vor.. Das
vorgelegte Verkehrsgutachten beinhaltet lediglich eine Prognose der auf
den Stadtstraßßen zu erwartenden Mehrverkehre und erlaubt insoweit
keine abschließßende Wertung und Stellungnahme hinsichtlich der zu er--
wartenden Beeinträchtigungen.. Die größßten Verkehrszunahmen werden
jedoch im rechtsrheinischen Stadtgebiet zu verzeichnen sein.. Straßßen
wie die Sankt Augustiner Straßße,, die Königswinterer Straßße,, die Siegbur--
ger Straßße,, aber auch die Reuterstraßße,, der Bertha--von--Suttner--Platz,, die
Kennedybrüücke,, der Belderberg und die Adenauerallee sind schon jetzt
im Lärmaktionsplan als Belastungsachsen ausgewiesen und mit Pegel--
werten üüber 7700//6600 dB((A)) belastet..
Angesichts der weitreichenden verkehrlichen Auswirkungen und den da--
mit verbundenen Stauerscheinungen und Immissionsbelastungen ((Lärm,,
Luftqualität und Stadtklima)),, bestehen gegen die 44.. Planänderung seitens
der Stadt Bonn insofern grundlegende Bedenken.. Da nach Ihrer Darstel--
lung der Verzicht auf eine Vollsperrung erhebliche bauliche Verzögerun--
gen füür das Projekt S1133 erzeugen wird,, können die Bedenken zurüückge--
stellt werden,, wenn die nachfolgenden Nebenbestimmungen zum Planän--
derungsverfahren aufgenommen werden::
•• Die DB erstellt ein mit der Autobahn GmbH des Bundes,, dem Lan--
desbetrieb Straßßenbau NRW,, dem Rhein--Sieg--Kreis,, der Stadt
Sankt Augustin und der Stadt Bonn einvernehmlich abgestimmtes
Baustellen-- und Maßßnahmenkonzept zur Umleitung der Fernver--
kehre,, zur Lenkung und Reduzierung der innerstädtischen Ver--
kehre sowie zur Verhinderung von Schleichwegverkehren und
trägt als Planveranlasser sämtliche füür Planung und Ausfüührung
anfallenden Kosten..
•• Die DB erstellt ein mit der Stadt Bonn einvernehmlich abgestimm--
tes Informationskonzept füür Politik und Öffentlichkeit,, welches ne--
ben Pressemitteilungen und Büürgerbriefen auch die Teilnahme
und Erläuterung der Planinhalte in politischen Sitzungen und Büür--
gerinformationsveranstaltungen beinhaltet.. In einem solchen Kon--
zept ist auch die Nutzung der elektronischen sozialen Medien zu
berüücksichtigen..
•• Die DB erstellt einen mit der Stadt Bonn einvernehmlich abge--
stimmten Bauzeitenplan,, der verpflichtend eine Bauausfüührung
während der Schulferien NRW im Sommer 22002222 und eine Voll--
sperrung der Bundesautobahn füür maximal 33 Wochen vorsieht..
•• Die DB verpflichtet sich,, dass die Bauausfüührung unter laufendem
Betrieb,, d..h.. ohne wesentliche Einschränkungen oder Behinderun--
gen füür den SPNV ((DB und Stadtbahn)) erfolgt..Seite 5 von 7

Seite 33
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•• Die DB AG entwickelt füür den Zeitraum der Vollsperrung in Ab--
stimmung mit den Verkehrsverbüünden und der Stadt Bonn Kon--
zepte und Anreize,, die einen Umstieg vom MIV auf den ÖPNV
und den Radverkehr ermöglichen..
Sofern keine Aufnahme der vorstehenden Nebenbestimmungen zum
Planänderungsverfahren erfolgt,, werden die grundlegenden Bedenken
der Bundesstadt Bonn angesichts der mit der Bauausfüührung verbunde--
nen weitreichenden verkehrlichen Auswirkungen und Immissionsbelas--
tungen unverändert aufrechterhalten und eine Bauausfüührung entspre--
chend dem rechtswirksamen Planfeststellungsbeschluss unter Umlegung
des Richtungsverkehrs und halbseitiger Sperrung der Autobahn favori--
siert..
Füür den Bereich der 44.. Planänderung wurde eine Luftbildauswertung
durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst ((KBD)) durchgefüührt.. Es erga--
ben sich Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und Bomben--
abwüürfe.. Eine Überprüüfung der zu üüberbauenden und füür die Baustelle in
Anspruch zu nehmenden Flächen auf Kampfmittel wird empfohlen.. Das
Schreiben des KBD und ein Kartenausschnitt mit dem ausgewerteten Be--
reich liegen diesem Schreiben als Anlage bei..
Da es sich üüberwiegend um einen befestigten Straßßen-- und Bahnstre--
ckenverlauf handelt,, scheidet eine Oberflächenuntersuchung als zweite
Stufe aus,, da vor Ort keine Infrastrukturfreiheit gegeben ist.. Baugrundein--
griffe bis zu einer Tiefe von einem Meter unter Geländeoberkante können
mit der gebotenen Vorsicht vorgenommen werden.. Ansonsten wäre bei
schwerwiegenden Bodeneingriffen eine Sicherheitsdetektion vor Ort zu
beantragen..
Hierbei wird das üübliche Gefährdungsband von 66 bis 88 Meter unter Gelän--
deoberkante mit Sondierbohrungen untersucht,, da Bombenblindgänger in
der Regel in dieser Tiefe lagern können.. Füür den Antrag wird das Formu--
lar „Antrag auf Kampfmitteluntersuchung“ der Bezirksregierung Düüssel--
dorf benötigt.. Ggf.. sind Fotos von der Örtlichkeit erforderlich sowie ein
Lageplan,, in dem die Baumaßßnamen und die füür die Baustelle in An--
spruch zu nehmenden Flächen genau eingezeichnet sind.. Zudem sollte
die Baumaßßnahmen maßßstabsgetreu in die Karte der Luftbildauswertung
eingezeichnet werden.. Es werden eine Betretungserlaubnis sowie eine
Erklärung zur Leitungsfreiheit benötigt..Seite 6 von 7

Seite 44
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Sollte eine Sicherheitsdetektion beantragt werden,, bittet das Ordnungs--
amt der Bundesstadt Bonn ((Amt 3333--1111,, Frau Berg,, Tel.. 00222288//777722554455,,
Mandy..Berg@Bonn..de)) um Zusendung der genannten Unterlagen.. Die
Formulare müüssen handschriftlich vom Eigentüümer unterschrieben und
vollständig ausgefüüllt werden..
Mit freundlichen Grüüßßen
Im Auftrag
Helmut Wiesner
StadtbauratSeite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 23:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de