202022-02 AA · Änderungsantrag
Klimanotstand Bonn; Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmebelastung durch Dach- und Fassadenbegrünung Antrag zur Vorlage 202022
Kerndaten
- Nummer
- 202022-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 20.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 202022-02 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Daniel Rutte SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Stephan Eickschen DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Hanno von Raußendorf Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein 20.04.2021 Klimanotstand Bonn; Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmebelastung durch Dach- und Fassadenbegrünung Antrag zur Vorlage 202022 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.04.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Bei Einräumung von Erbbaurechten für städtischer Baugrundstücke zur Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden wird in allen Fällen, in denen Flachdächer oder gering geneigte Dächer (0-25°) entweder planungsrechtlich vorgeschrieben oder zulässig sind und auch tatsächlich verwirklicht werden, den Erwerber*innen im Kaufvertrag eine Dachbegrünung aufgegeben. Geneigte Dachflächen sind von der Begrünung ausgenommen, wenn Photovoltaikmodule parallel der Dachfläche installiert sind und diese Dachfläche vollständig abdecken. Dabei ist eine Mindestsubstratauflage von 12 cm festzusetzen. Eine ökologisch wertige Bepflanzung mit gebietsheimischen Wildkräutern ist dauerhaft zu erhalten. Dabei wird auf die Pflanzliste 3 der Bundesstadt Bonn verwiesen. 2. Gleiches gilt, wenn ein von der Stadt beauftragter Entwicklungsträger tätig wird. 3. Bei Neuaufstellung und Änderungen städtebaulicher Verträge und bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen erfolgt die Verpflichtung zur Dachbegrünung nach den Maßgaben aus Ziffer 1. 4. Entsprechend der Verwaltungsstellungnahme Ziffer 4. 5. Entsprechend der Verwaltungsstellungnahme Ziffer 4. 6. Entsprechend der Verwaltungsstellungnahme Ziffer 6. 7. Entsprechend der Verwaltungsstellungnahme Ziffer 7. , Begründung Die Begrünung von Dächern trägt zur Wämedämmung bei, leistet Schallschutz- und Luftfilterfunktionen, und kann bei ökologisch wertiger Bepflanzung - insbesondere für Insekten - auch Lebensraum oder Trittsteinbiotop in der Stadt sein. Ihre Funktion als vergleichsweise gering aufheizende Fläche mit Verdunstungsleistung und Wasserspeicherfunktion hilft die im Rahmen der Klimakrise steigenden Stadttemperaturen zu mildern undSeite 1 von 2 Seite 2 Abflussspitzen von Starkniederschlägen abzufangen. Dabei ist die Begrenztheit der Kühlungsleistung durch Durchtrocknen in Hitzewellen anzuerkennen. Dachbegrünung kann immer nur die Kompromissalternative zu bodengebundener Vegetation sein, die auch über längere Trockenperioden eine Kühlungsleistung bietet. Eine Kombination von Photovoltaikanlage und Dachbegrünung ist grundsätzlich sinnvoll und technisch möglich. Der kühlende Effekt der Dachbegrünung erhöht sogar die Effizienz der Photovoltaikanlage. Für Bauherren stehen oft zunächst die Investitionskosten im Vordergrund, welche Dachbegrünung unattraktiv erscheinen lassen. Dabei bleiben Pflegekosten, aber auch die Einsparungen über den Lebenszyklus hinweg, unberücksichtigt. Ein extensives Gründach hat einen längeren Lebenszyklus als das übliche Kies- oder Bitumendach, denn auch bei fachgerechter Ausführung halten nackte oder bekieste Flachdächer im Schnitt nur 15 bis 25 Jahre. Das Fraunhofer-Institut beziffert die Lebensdauer eines Gründachs mit 40 Jahren. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de