← Vorlagen

202021-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle; Terminplanung Große Anfrage zur Stellungnahme 202021-01 ST

Nummer
202021-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.01.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 70,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202021-02 Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle; Terminplanung Große Anfrage zur Stellungnahme 202021-01 ST

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.878 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202021-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Denkmalgerechte Instandsetzung und
Modernisierung der Beethovenhalle;
Terminplanung
Große Anfrage zur Stellungnahme 202021-01 ST
Beratungsfolge
Rat 04.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1.
Trifft es zu, dass laut Bericht des Bonner General-Anzeigers nach wie vor
Störungen im Bauablauf der Beethovenhalle bestehen und wenn ja, welche
Störungen sind das mit welchen Auswirkungen auf den aktuellen Termin- und
Kostenplan im Detail und warum sind diese aus Sicht des SGB laut
Stellungnahme des SGB (DS 202021-ST) „nicht wesentlich“?
Antwort:
Es ist richtig, dass noch nicht alle wesentlichen Störungen des Bauablaufes
vollständig abgestellt sind. An folgenden Punkten wird derzeit noch gearbeitet:
 Abschluss der Ausführungsplanung und damit der vollständigen
Terminplanung
 Reibungsfreie Zusammenarbeit zwischen den Planern (Architektur und
TGA)
 Klärung der Honoraransprüche der Planer
Da bisher die Worst-Case-Betrachtung der Kosten und der Terminplan nicht
überschritten werden und sich das Projekt weiterhin im Kosten – und
Terminrahmen darstellt, wurden die Auswirkungen in der betreffenden
Stellungnahme als „nicht wesentlich“ bezeichnet.
2.
Welche Gründe haben dazu geführt, dass ein halbes Jahr nach dem letzten
Sachstandsbericht (DS 201599) noch immer keine Planung für die Entrauchung
vorliegt und diese laut Berichterstattung erst März 2021 vorliegen soll?
Antwort:Seite 1 von 3

Seite 2
Im iterativen Berechnungs- und Planungsprozess stellte sich heraus, dass die
zum Zeitpunkt der Berichtserstellung vorliegende Berechnung um weitere
technische Parameter erweitert werden musste. Da seitens des bisherigen
Brandschutzgutachters keine Bereitschaft existierte, die Simulation neu zu
erstellen, musste ein neuer Brandschutzsachverständiger mit der
Leistungserbringung beauftragt werden.
Hieraus ergibt sich die zeitliche Verzögerung, die aber keinen Einfluss auf die
Worst-Case-Betrachtung sowie den Fertigstellungs- bzw. Übergabetermin hat.
Sofern durch die neue Beauftragung Kosten entstanden sind, die nicht durch
den Bauherrn zu vertreten sind, erfolgt selbstverständlich eine
Geltendmachung der Forderungen gegenüber dem Verursacher.
3.
Warum wurden die vorgenannten Störungen im Bauablauf – auch wenn sie aus
Sicht des SGB nicht wesentlich sind – in der Stellungnahme auf die BBB-
Anfrage DS 202021 verschwiegen?
Antwort:
Die zuvor genannten Störungen wurden nicht gesondert erwähnt, da diese zum
einen bereits seit längerem bekannt waren (siehe bisherige Berichterstattung)
und sich zum anderen keine Auswirkungen auf die Worst-Case-Betrachtung
sowie den Fertigstellungs- bzw. Übergabetermin ergeben haben.
4.
Liegt der Abschluss der Ausführungsplanung vor, die in DS 200805-ST "als
Grundlage für einen ungestörten Bauablauf und für ein sukzessives
Voranschreiten der Bauausführung" bezeichnet wurde?
Antwort:
Siehe Antwort auf Frage 1.
5.
Liegt ein final abgestimmter und für alle Beteiligten verbindlicher Terminplan
seit Ende des Jahres 2020 vor und wenn nein, welches sind die Gründe dafür
und wann rechnet die Oberbürgermeisterin mit dem final abgestimmten und für
alle Beteiligten verbindlichen Terminplan?
Antwort:
Es liegt noch kein final abgestimmter und für alle Beteiligten verbindlicher
Terminplan vor, da sowohl die Architektur- als auch TGA-Planung noch nicht
abgeschlossen ist.
Da die Leistungserbringung der Planer trotz Aufforderung und unter
Ausschöpfung aller dem SGB zur Verfügung stehenden Mittel nicht in dem
gewünschten Maße erfolgt, kommt es leider weiterhin zu den genannten
Störungen bzw. Verzögerungen in Bezug auf den genannten Termin.Seite 2 von 3

Seite 3
Das SGB arbeitet aber weiterhin mit Nachdruck an dem Thema, um Schaden
vom Projekt abzuwenden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de