202021-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle; Terminplanung Große Anfrage zur Stellungnahme 202021-01 ST
Kerndaten
- Nummer
- 202021-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.01.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202021-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle; Terminplanung Große Anfrage zur Stellungnahme 202021-01 ST Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Trifft es zu, dass laut Bericht des Bonner General-Anzeigers nach wie vor Störungen im Bauablauf der Beethovenhalle bestehen und wenn ja, welche Störungen sind das mit welchen Auswirkungen auf den aktuellen Termin- und Kostenplan im Detail und warum sind diese aus Sicht des SGB laut Stellungnahme des SGB (DS 202021-ST) „nicht wesentlich“? Antwort: Es ist richtig, dass noch nicht alle wesentlichen Störungen des Bauablaufes vollständig abgestellt sind. An folgenden Punkten wird derzeit noch gearbeitet: Abschluss der Ausführungsplanung und damit der vollständigen Terminplanung Reibungsfreie Zusammenarbeit zwischen den Planern (Architektur und TGA) Klärung der Honoraransprüche der Planer Da bisher die Worst-Case-Betrachtung der Kosten und der Terminplan nicht überschritten werden und sich das Projekt weiterhin im Kosten – und Terminrahmen darstellt, wurden die Auswirkungen in der betreffenden Stellungnahme als „nicht wesentlich“ bezeichnet. 2. Welche Gründe haben dazu geführt, dass ein halbes Jahr nach dem letzten Sachstandsbericht (DS 201599) noch immer keine Planung für die Entrauchung vorliegt und diese laut Berichterstattung erst März 2021 vorliegen soll? Antwort:Seite 1 von 3 Seite 2 Im iterativen Berechnungs- und Planungsprozess stellte sich heraus, dass die zum Zeitpunkt der Berichtserstellung vorliegende Berechnung um weitere technische Parameter erweitert werden musste. Da seitens des bisherigen Brandschutzgutachters keine Bereitschaft existierte, die Simulation neu zu erstellen, musste ein neuer Brandschutzsachverständiger mit der Leistungserbringung beauftragt werden. Hieraus ergibt sich die zeitliche Verzögerung, die aber keinen Einfluss auf die Worst-Case-Betrachtung sowie den Fertigstellungs- bzw. Übergabetermin hat. Sofern durch die neue Beauftragung Kosten entstanden sind, die nicht durch den Bauherrn zu vertreten sind, erfolgt selbstverständlich eine Geltendmachung der Forderungen gegenüber dem Verursacher. 3. Warum wurden die vorgenannten Störungen im Bauablauf – auch wenn sie aus Sicht des SGB nicht wesentlich sind – in der Stellungnahme auf die BBB- Anfrage DS 202021 verschwiegen? Antwort: Die zuvor genannten Störungen wurden nicht gesondert erwähnt, da diese zum einen bereits seit längerem bekannt waren (siehe bisherige Berichterstattung) und sich zum anderen keine Auswirkungen auf die Worst-Case-Betrachtung sowie den Fertigstellungs- bzw. Übergabetermin ergeben haben. 4. Liegt der Abschluss der Ausführungsplanung vor, die in DS 200805-ST "als Grundlage für einen ungestörten Bauablauf und für ein sukzessives Voranschreiten der Bauausführung" bezeichnet wurde? Antwort: Siehe Antwort auf Frage 1. 5. Liegt ein final abgestimmter und für alle Beteiligten verbindlicher Terminplan seit Ende des Jahres 2020 vor und wenn nein, welches sind die Gründe dafür und wann rechnet die Oberbürgermeisterin mit dem final abgestimmten und für alle Beteiligten verbindlichen Terminplan? Antwort: Es liegt noch kein final abgestimmter und für alle Beteiligten verbindlicher Terminplan vor, da sowohl die Architektur- als auch TGA-Planung noch nicht abgeschlossen ist. Da die Leistungserbringung der Planer trotz Aufforderung und unter Ausschöpfung aller dem SGB zur Verfügung stehenden Mittel nicht in dem gewünschten Maße erfolgt, kommt es leider weiterhin zu den genannten Störungen bzw. Verzögerungen in Bezug auf den genannten Termin.Seite 2 von 3 Seite 3 Das SGB arbeitet aber weiterhin mit Nachdruck an dem Thema, um Schaden vom Projekt abzuwenden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de