202019-01 · Dringlichkeitsentscheidung BV
Fällung von 12 Bäumen auf dem Grundstück Holzlarer Weg 40, 53227 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 202019-01
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung BV
- Veröffentlicht
- 18.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Genehmigung
Dateien
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Dringlichkeitsentscheidung BV öffentlich 202019-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Fällung von 12 Bäumen auf dem Grundstück Holzlarer Weg 40, 53227 Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 03.02.2021 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Da die BV Beuel wegen Corona nicht mehr zeitnah tagt, wird um eine kurzfristige Entscheidung gebeten. Der Zustand der Bäume stellt eine akute Gefahr dar, die jederzeit Personen oder Sachgüter schädigen könnte. Eine Beschlussfassung im Dezember 2020 ist also notwendig, damit die Fällung zeitnah erfolgen kann, um Unfallgefahren und Sachbeschädigungen auszuschließen. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksbürgermeisterin wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NW Der Fällung von 12 städtischen Bäumen auf dem Grundstück Holzlarer Weg 40 gemäß Begründung und Anlagen wird zugestimmt. Begründung Auf dem Gelände des Holzlarer Weg 40 in Beuel, befinden sich insgesamt 14 Bäume, die vor ca. 30 Jahren an der Grundstücksgrenze entlang gepflanzt wurden. Eigentümerin der Fläche ist die Stadt Bonn. Die Bäume sind ohne nennenswerte Beischnitte gewachsen, soweit es keinen aktuellen Anlass dazu gab. Teilweise sind die Bäume bis zu 21m hoch und ragen aufgrund ihrer enormen Breite weit über die Grundstücksgrenzen hinaus. Hierdurch fühlten sich angrenzende Anwohner*innen immer wieder durch überwachsende Äste zurecht gestört oder sogar bedroht. Die Bäume wurden daraufhin immer wieder durch Fachfirmen beigeschnitten, um die Störfaktoren/Gefahren zu beseitigen. Auf der Freifläche befinden sich zurzeit 155 Wohnwagen/Wohnmobile. Die Standplätze werden ganzjährig vermietet. Viele Fahrzeuge werden dabei unter Bäumen abgestellt, die als Standplätze genutzt werden können. Die Fahrzeugeigentümer*innen können das Gelände selbstständig und beliebigSeite 1 von 8 Seite 2 betreten. Entsprechend halten sich immer wieder Personen auf dem Gelände auf. Innerhalb der Vorbereitungs- und Veranstaltungszeit von Pützchens Markt werden alle vermieteten Abstellplätze für einen Monat komplett geräumt um Schausteller*innen eine Abstellmöglichkeit ihrer Wohnwagen/Mobile und zu bieten. In dieser Zeit halten sich auf dem Gelände dann mehrere Hundert Personen Tag und Nacht auf, da die Wohnwagen/-mobile bewohnt werden. Manche Stämme sind ausgehöhlt und damit nicht mehr standsicher. Faule oder beschädigte Aststücke fielen immer wieder nach stärkeren Windgängen auf den Boden oder sogar auf abgestellte Fahrzeuge. Teilweise wurden Wohnwagen durch herabfallendes Holz beschädigt und die Schäden mussten reguliert werden. Personen wurden bislang noch nicht geschädigt. Aufgrund der geschilderten Situation sollen nun zwölf Bäume gefällt werden. Um den Zustand der Bäume fachlich und neutral bewerten zu können, wurde der Baumbestand im Juli 2020 von einem städtischen Baumkontrolleur im Rahmen einer Begehung geprüft. Das Ergebnis dieser Begutachtung ist aus der Anlage ersichtlich. Nach der Empfehlung des Baumkontrolleurs, sollen von den insgesamt 14 Bäumen zwölf gefällt werden. Obwohl die Bäume gepflegt wurden, können diese jederzeit eine akute Gefahr für Personen oder Wirtschaftsgüter darstellen. Auch mit erhöhtem Aufwand kann diese Gefahr nicht sicher verhindert oder ausreichend reduziert werden. Als Ersatz werden auf dem Grundstück Nachpflanzungen erfolgen. Die Anzahl und Baumart wird mit dem Amt für Umwelt und Stadtgrün abgestimmt. 16.12.2020/18.12.2020 gez. Mohn gez. Koch Datum Bezirksbürgermeisterin Bezirksverordneter Anlage/n 1 Baumkontrolle Ergebnis Baumkontrolleur Holzlarerweg40 (öffentlich) 2 Fotos Gelände und Bäume (öffentlich)Seite 2 von 8 68-12 28.07.2020 Beurteilung des Baumbestands Holzlarer Weg 40, Abstellplatz Pützchen vom 22.07.2020 Hierbei handelt es sich überwiegend um den ursprünglichen Baumbestand der ehemaligen Wiesen und Weideflächen. Der Baumbestand liegt ausschließlich im Randbereich des Grundstücks und wurde von der West- zur Ostseite aufgenommen. 1) Weiß-Weide (Salix alba), zweistämmig, gesamt Stammumfang ca. 300 cm, Kronen Ø 18 m, Höhe 14 m, Zustand 5 aufgrund nachlassende Vitalität, bereits mehrfach eingekürzt, Fassadenkontakt mit dem Nachbargebäude, Bruchgefahr von Kronenteilen. 2) Weiß-Weide, achtstämmig, gesamt Stammumfang ca. 800 cm, Kronen Ø 15 m, Höhe 21 m, Zustand 5 aufgrund mehrfachen Starkastbrüche, eingekürzten Kronenbereiche, Bruchgefahr von Kronenteilen. 3) Weiß-Weide, zweistämmig, gesamt Stammumfang ca. 250 cm, Kronen Ø 9 m, Höhe 14 m, Zustand 5 Efeubewuchs bis in die Krone, nachlassende Vitalität, Bruchgefahr von Kronenteilen. 4) Grau-Pappel (Populus canescens), Stammumfang 120 cm, Kronen Ø 7 m, Höhe 12 m, Zustand 4 durch Schattendruck der Nachbarbäume, kein artgerechter Kronenaufbau, nicht erhaltenswert. 5) Grau-Pappel, Stammumfang 90 cm, Kronen Ø 6 m, Höhe 10 m, Zustand 5 unterdrückt, kein artgerechter Kronenaufbau, noch nicht satzungsgeschützt. 6) Weiß-Weide, zweistämmig, gesamt Stammumfang 220 cm, Kronen Ø 13 m, Höhe 12 m, Zustand 5 aufgrund Astausbrüche, ehemalig eingekürzte Krone, nachlassende Vitalität, Bruchgefahr von Kronenteilen. 7) Weiß-Weide, zweistämmig, gesamt Stammumfang ca. 340 cm, Kronen Ø 13 m, Höhe 14 m, Zustand 5 ehemalig eingekürzte Krone, Astausbrüche, nachlassende Vitalität, Bruchgefahr von Kronenteilen. 8) Weiß-Weide, dreistämmig, gesamt Stammumfang ca. 500 cm, Kronen Ø 14 m, Höhe 15 m, Zustand 5 aufgrund Astausbrüche, ehemalig eingekürzte Krone, Bruchgefahr von Kronenteilen. 9) Sumpf-Eiche (Quercus palustris), Stammumfang 161 cm, Kronen Ø 10 m, Höhe 17 m, Zustand 2, Pflegerückstand, ehemalige Ersatzpflanzung, absolut erhaltenswert. Maßnahme: Kronenpflege 3.2.2 nach ZTV- Baumpflege. 10) Winter-Linde (Tilia cordata), Stammumfang 110 cm, Kronen Ø 7 m, Höhe 15 m, Zustand 2 Pflegerückstand, ehemalige Ersatzpflanzung, absolut erhaltenswert. Maßnahme: Kronenpflege 3.2.2 nach ZTV- Baumpflege.Seite 3 von 8 11) Weiß-Weide, Stammumfang ca. 400 cm, Kronen Ø 16 m, Höhe 19 m, Zustand 5 ehemalig eingekürzte Krone, nachlassende Vitalität, ausgebrochene Kronenteile, Bruchgefahr von Kronenteilen. 12) Weiß-Weide, Stammumfang ca. 340 cm, Kronen Ø 14 m, Höhe 18 m, Zustand 5 ehemalig eingekürzte Krone, nachlassende Vitalität, Bruchgefahr von Kronenteilen. 13) Weiß-Weide, zweistämmig, gesamt Stammumfang ca. 280 cm, Kronen Ø 13 m, Höhe 16 m, Zustand 5 ehemalig eingekürzte Krone, Bruchgefahr von Kronenteilen. 14) Weiß-Weide, Stammumfang 220 cm, Kronen Ø 9 m, Höhe 16 m, Zustand 5 ehemalig eingekürzte Krone, Bruchgefahr von Kronenteilen. Der Baumbestand der überwiegend aus Weiß-Weiden (Salix alba) besteht, ist in keinem erhaltenswerten Zustand mehr. In diesen Weiden ist es in den letzten Jahrzenten vermehrt zu Brüchen von Ästen mit einem Ø über 10 cm gekommen. Teils hängen solche Astbrüche auch noch in den Kronen. Die größtenteils, mehrstämmigen Bäume weisen V-förmige Zwiesel an der Stammbasis auf, mit eingewachsener Rinde. Hierdurch ist alleine schon von einem höheren Gefahrenpotenzial auszugehen, da hier ganze Stämmlinge ausbrechen können. In den letzten Jahren sind an dem Baumbestand immer wieder Pflegearbeiten durchgeführt worden, um dem Baumbestand möglichst lange zu halten. Ein weiterer Erhalt der Weiden ist jedoch jetzt mit fachgerechten Maßnahmen nicht mehr möglich. Die Bäume 9) und 10) können wiederhin nach einer fachgerechten Pflege erhalten bleiben. Weitere Ersatzpflanzungen können auf dem Gelände standortgerecht untergebracht werden. Im Auftrag Amt für StadtgrünSeite 4 von 8 Seite 5 von 8 Seite 6 von 8 Seite 7 von 8 Seite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de