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202015 · Große Anfrage

Lidl-Filiale am Bonner Hauptbahnhof

Nummer
202015
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
25.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 202015-02 ST Lidl-Filiale am Bonner Hauptbahnhof
  2. 202015-03 Lidl-Filiale am Bonner Hauptbahnhof BBB-Antrag zur Vorlage 202015
  3. 202015-04 Lidl-Filiale am Bonner Hauptbahnhof BBB-Anfrage zur Vorlage 202015
  4. 202015-06 ST Lidl-Filiale am Bonner Hauptbahnhof BBB-Anfrage zur Vorlage 202015
  5. 202015-01 ST Lidl-Filiale am Bonner Hauptbahnhof
  6. 202015-05 ST Lidl-Filiale am Bonner Hauptbahnhof BBB-Antrag zur Vorlage 202015

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Große Anfrage
öffentlich
202015
Fragesteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
18.11.2020
Lidl-Filiale am Bonner Hauptbahnhof
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Auf Grundlage welcher, wann und unter Beteiligung welcher Behörden
erteilten Genehmigung hat die Lidl-Filiale in der -1 Ebene des Urban Soul
Komplexes am 29.10.2020 einen 365 Tage-Betrieb aufgenommen?
2. Ist für die Definition „Personenbahnhof“ § 4 der Eisenbahn-Bau- und
Betriebsordnung (EBO) einschlägig und wenn ja, inwiefern handelt es sich bei
dem Grundstück, auf dem die Lidl-Filiale betrieben wird, um ein Grundstück,
Bauwerk oder sonstige Einrichtung, das/die unter Berücksichtigung der
örtlichen Verhältnisse zur Abwicklung oder Sicherung des Reiseverkehrs auf
der Schiene erforderlich ist?
3. Sofern für die Beurteilung „Personenbahnhof“ die Eisenbahn-Bau- und
Betriebsordnung (EBO) nicht einschlägig ist, nach welchen Kriterien wurde die
Lage der Lidl-Filiale als „auf einem Personenbahnhof“ befindlich beurteilt?
4. Steht die Grundfläche der Lidl-Filiale im Eigentum oder der
Verfügungsgewalt der Deutschen Bahn AG und wenn ja, seit wann?
5. Sofern die Deutsche Bahn AG weder Eigentümer noch
Verfügungsberechtigter der besagten Fläche ist: Wo endet in der -1 Ebene der
Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn AG (ggf. Station & Service) für die
Bahnanlage „Bonner Hauptbahnhof“ (bitte grafisch darstellen)?
6. Wie stellt die Oberbürgermeisterin sicher, dass
a. der Lidl-Discounter in der -1 Ebene des Urban Soul Komplexes an Sonn- und
Feiertagen ausschließlich Reisebedarf nach § 3 Abs.3 LÖG NRW verkauft,
b. sich die -1 Ebene sowie die umliegenden Bereiche durch den Verkauf von
Genussmitteln an Sonn- und Feiertagen nicht zu einem Bonner Loch 2.0
entwickelt, nachdem die Ordnungsbehördliche Verordnung über ein
Alkoholkonsumverbot in diesem Bereich zum 30.06.2020 außer Kraft getreten
ist,
c. der Lidl-Discounter während der Covid-19-Pandemie insbesondere (aber
nicht nur) an Sonn- und Feiertagen nicht zum „Versorgungsstützpunkt“ für
ordnungswidriges Verhalten fungiert?
7. Wer ist für die Kontrolle und Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung im Bereich der -1 Ebene verantwortlich?Seite 1 von 2

Seite 2
Begründung
Grundsätzlich ist ein neues Angebot zur Versorgung der Bevölkerung aber
auch der Berufstätigen mit Lebensmitteln in der Bonner Innenstadt zu
begrüßen.
Mit Blick auf die Wahrung der Sonntagsruhe sind die Fragesteller interessiert
zu erfahren, auf welcher Grundlage die zweifelhafte Verortung des Lidl-
Discounters, als „auf einem Personenbahnhof“ befindlich, erfolgt ist.
Für den bis auf Weiteres zu bezweifelnden Fall, dass die in § 9 (1) LÖG NRW
als Voraussetzung für eine Sonn- und Feiertagsöffnung eines Geschäftes
vorgeschriebene Eigenschaft auf die in Rede stehende Lidl-Filiale zutrifft, stellt
sich die Frage, wie angesichts der baulichen Begebenheiten des Lidl-
Geschäftes die Vorgaben des § 3 (3) LÖG NRW durch den Betreiber
eingehalten werden sollen und wer deren Einhaltung kontrolliert.
Nach Außerkrafttreten der Ordnungsbehördlichen Verordnung über ein
Alkoholkonsumverbot in diesem Bereich zum 30.06.2020 besteht aus Sicht der
Fragesteller die Gefahr, dass sich insbesondere wegen der Öffnungszeiten an
Sonn- und Feiertagen auf Grund des niedrigpreisigen Alkoholangebotes des
Discounters ein „Bonner Loch 2.0“ etablieren könnte. Damit würde eines der
vom Stadtrat in den letzten Jahren mit der durchgeführten baulichen
Neuordnung im Bereich der ehemaligen Südüberbauung und des Nordfeldes
verfolgten Hauptziele regelrecht konterkariert.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de