202012-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Fußgängerunterführung Alte Bahhofstraße/Rheinallee
Kerndaten
- Nummer
- 202012-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202012-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I BBB-Anfrage: Fußgängerunterführung Alte Bahhofstraße/Rheinallee Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.01.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1: Der Beschluss lautete, dass die Eisenbahnunterführung zwischen der Rheinallee und der Alten Bahnhofstraße mittig am jeweiligen Brückenkörper angebrachte Schilder erhält, die Fahrradfahrer*innen unmissverständlich verdeutlichen, dass es sich bei der Unterquerung um einen reinen Fußweg handelt, der nicht zum Fahrradfahren genutzt werden darf. Sofern dazu die Erlaubnis der Deutsche Bahn AG notwendig ist, wird diese von der Verwaltung kurzfristig eingeholt. Sinn und Zweck des Beschlusses war die Hinweisgebung der Verkehrsteilnehmer*innen, dass das Radfahren untersagt werden sollte. Der Beschluss wurde inhaltlich umgesetzt, aber nicht in der e.g. Form. Hintergrund ist, dass ein Verwaltungsaufwand und eine damit einhergehende Zeitverzögerung vermieden werden sollte. Zu 2: Die Brücke befindet sich in der Liegenschaft der Deutschen Bahn Netz AG. Diese müsste um Anbringung des Verkehrszeichens 239 gebeten werden. Diese wurde damals aus o.g. Gründen nicht kontaktiert. Allerdings betont die Verwaltung, dass eine weitere Beschilderung nicht notwendig ist. Aus Richtung Villenviertel ist vor der Unterführung ein Pfosten gegen einen Mast mit dem Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatz „Radfahrer absteigen“ ausgetauscht worden. Aus der Richtung Innenstadt ist die e.g. Beschilderungskombination an drei Standorten angebracht worden. Zu 3: Die Kontaktaufnahme wurde nun nachgeholt. Am 14.11.2023 teilte die Deutsche Bahn Netz AG mit, dass grds. nichts gegen das Anbringen des Verkehrszeichens am Bauwerk spricht, es aber aufgrund der aktuellen Beschilderung als nicht notwendig erachtet wird. Zudem wird die Auffassung geteilt, dass man das neue Schild an jetziger Stelle besser erkennt als am Bauwerk. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass die jeweiligen Maste mit dem Verkehrszeichen 239 und dem Zusatz gegen einen Pfosten ausgetauscht werden müssten, wenn die Deutsche Bahn das Verkehrszeichen an dem Brückenbauwerk anbringen würde, um dem Grundsatz der sparsamen Verwendung von Verkehrszeichen im öffentlichen Raum gem. §§ 39 ff. Straßenverkehrsordnung (StVO) zu gewährleisten. Zu 4: Die Polizei wurde von der Verwaltung darum gebeten, Kontrollen im Rahmen der eigenen Zuständigkeit durchzuführen. Nach Auskunft der PolizeiSeite 1 von 2 Seite 2 hat der Wachdienst in der Vergangenheit und in regelmäßigen Abständen Kontrollen durchgeführt. Ein Ergebnis konnte leider nicht übermittelt werden. Der Verkehrsdienst hat in der Vergangenheit Kontrollen durchgeführt und wird dies auch in Zukunft tun. Die letzte Kontrolle war am 04.10.2023. In drei Stunden wurden 22 Verstöße geahndet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de