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202012-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Fußgängerunterführung Alte Bahhofstraße/Rheinallee

Nummer
202012-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202012 Fußgängerunterführung Alte Bahhofstraße/Rheinallee hier: Beschilderung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202012-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
BBB-Anfrage: Fußgängerunterführung Alte
Bahhofstraße/Rheinallee
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.01.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1: Der Beschluss lautete, dass die Eisenbahnunterführung zwischen der
Rheinallee und der Alten Bahnhofstraße mittig am jeweiligen Brückenkörper
angebrachte Schilder erhält, die Fahrradfahrer*innen unmissverständlich
verdeutlichen, dass es sich bei der Unterquerung um einen reinen Fußweg
handelt, der nicht zum Fahrradfahren genutzt werden darf. Sofern dazu die
Erlaubnis der Deutsche Bahn AG notwendig ist, wird diese von der Verwaltung
kurzfristig eingeholt. Sinn und Zweck des Beschlusses war die Hinweisgebung
der Verkehrsteilnehmer*innen, dass das Radfahren untersagt werden sollte.
Der Beschluss wurde inhaltlich umgesetzt, aber nicht in der e.g. Form.
Hintergrund ist, dass ein Verwaltungsaufwand und eine damit einhergehende
Zeitverzögerung vermieden werden sollte.
Zu 2: Die Brücke befindet sich in der Liegenschaft der Deutschen Bahn Netz
AG. Diese müsste um Anbringung des Verkehrszeichens 239 gebeten werden.
Diese wurde damals aus o.g. Gründen nicht kontaktiert. Allerdings betont die
Verwaltung, dass eine weitere Beschilderung nicht notwendig ist. Aus Richtung
Villenviertel ist vor der Unterführung ein Pfosten gegen einen Mast mit dem
Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatz „Radfahrer absteigen“ ausgetauscht
worden. Aus der Richtung Innenstadt ist die e.g. Beschilderungskombination an
drei Standorten angebracht worden.
Zu 3: Die Kontaktaufnahme wurde nun nachgeholt. Am 14.11.2023 teilte die
Deutsche Bahn Netz AG mit, dass grds. nichts gegen das Anbringen des
Verkehrszeichens am Bauwerk spricht, es aber aufgrund der aktuellen
Beschilderung als nicht notwendig erachtet wird. Zudem wird die Auffassung
geteilt, dass man das neue Schild an jetziger Stelle besser erkennt als am
Bauwerk. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass die jeweiligen Maste mit
dem Verkehrszeichen 239 und dem Zusatz gegen einen Pfosten ausgetauscht
werden müssten, wenn die Deutsche Bahn das Verkehrszeichen an dem
Brückenbauwerk anbringen würde, um dem Grundsatz der sparsamen
Verwendung von Verkehrszeichen im öffentlichen Raum gem. §§ 39 ff.
Straßenverkehrsordnung (StVO) zu gewährleisten.
Zu 4: Die Polizei wurde von der Verwaltung darum gebeten, Kontrollen im
Rahmen der eigenen Zuständigkeit durchzuführen. Nach Auskunft der PolizeiSeite 1 von 2
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hat der Wachdienst in der Vergangenheit und in regelmäßigen Abständen
Kontrollen durchgeführt. Ein Ergebnis konnte leider nicht übermittelt werden.
Der Verkehrsdienst hat in der Vergangenheit Kontrollen durchgeführt und wird
dies auch in Zukunft tun. Die letzte Kontrolle war am 04.10.2023. In drei
Stunden wurden 22 Verstöße geahndet.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de