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202012-03 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Fußgängerunterführung Alte Bahhofstraße/Rheinallee

Nummer
202012-03
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
08.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,7 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202012 Fußgängerunterführung Alte Bahhofstraße/Rheinallee hier: Beschilderung

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Große Anfrage
öffentlich
202012-03
Fragesteller/in:
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
Jutta Acar
04.08.2023 gez. Wenzel
BBB-Anfrage: Fußgängerunterführung Alte
Bahhofstraße/Rheinallee
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Aus welchem Grunde hat die Oberbürgermeisterin den Beschluss der
Bezirksvertretung Bad Godesberg (BVGO) vom 31. August 2020, an der
Eisenbahnunterführung zwischen der Rheinallee und der Alten Bahnhofstraße
mittig am jeweiligen Brückenkörper Verkehrsschilder anzubringen, die
Fahrradfahrern unmissverständlich verdeutlichen, dass es sich bei der
Unterquerung um einen reinen Fußgängerweg handelt, nicht umgesetzt?
2. Wäre für die Anbringung am Brückenbauwerk eine Erlaubnis der Deutschen
Bahn AG notwendig, wurden diese dazu kontaktiert, wenn ja, mit welchem
Ergebnis und wenn nein, warum nicht?
3. Wann wird der von der BVGO gefasste Beschluss zum Schutze der
Fußgänger vor dem Fahrradverkehr umgesetzt?
4. Wie oft hat die Polizei auf Grund der Bitte der Oberbürgermeisterin, den
entsprechenden Bereich auf Verstöße hin zu kontrollieren, tatsächlich und mit
welchem Ergebnis überprüft.
Begründung
Der mit der Drucksachennummer gefasste Entscheid der BVGO wurde nicht so
umgesetzt, wie beschlossen. Insbesondere aus Richtung Alte Bahnhofstraße
kommend ist das Durchfahrtsverbot für den Radverkehr nicht ersichtlich:
Nach wie vor befindet sich das bergseits der Bahnlinie aufgestellte Schild
(Fußweg mit dem Zusatzhinweis „Radfahrer absteigen“ ) am Ausgang der U-
Bahnstation. Von dort ist mit ankommenden Radfahrern kaum zu rechnen.
Vielmehr nutzen Radfahrer die am Hansahaus errichtete Rampe und fahren
trotz vorgeschaltetem Drängelpfosten weiterhin munter durch die Unterführung,
da sie die Beschilderung an der aktuellen Stelle gar nicht im Blick haben
können. Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, warum die
Oberbürgermeisterin den Beschluss der BVGO nicht umgesetzt hat und
stattdessen in der Beschlusskontrolle unrichtig behauptet, Verkehrsteilnehmer
könnten die Straßenbenutzung nun optimal erkennen können.
Nach wie vor steigen die wenigsten Radfahrer, die die Unterführung
durchqueren wollen, ab. Um das Durchfahrtverbot scheren sie sich nicht. DasSeite 1 von 6
Seite 2
gezeigte Verhalten ist allgemein festzustellen, egal von welcher Seite in die
Unterquerung eingefahren wird.
Anlage/n
1 Fotos (öffentlich)Seite 2 von 6
Anlage BBB-Anfrage Fußgängerunterführung Rheinallee/Alte Bahnhofstraße
Im Hintergrund beider Bilder: Unterführung ohne wiederholte Beschilderung in Höhe des Zuganges
von Südwesten
Beschilderung in Höhe Zugang von Nordosten
(Rheinallee)Seite 3 von 6
Beispielbilder von Radfahrern, die das herrschende Fahrverbot missachten.Seite 4 von 6
Beispielbilder von Radfahrern, die das herrschende Fahrverbot missachten.Seite 5 von 6
Beispielbilder von Radfahrern, die das herrschende Fahrverbot missachten.Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 17:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de