202012-03 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Fußgängerunterführung Alte Bahhofstraße/Rheinallee
Kerndaten
- Nummer
- 202012-03
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 08.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 202012-03 Fragesteller/in: BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Jutta Acar 04.08.2023 gez. Wenzel BBB-Anfrage: Fußgängerunterführung Alte Bahhofstraße/Rheinallee Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Aus welchem Grunde hat die Oberbürgermeisterin den Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg (BVGO) vom 31. August 2020, an der Eisenbahnunterführung zwischen der Rheinallee und der Alten Bahnhofstraße mittig am jeweiligen Brückenkörper Verkehrsschilder anzubringen, die Fahrradfahrern unmissverständlich verdeutlichen, dass es sich bei der Unterquerung um einen reinen Fußgängerweg handelt, nicht umgesetzt? 2. Wäre für die Anbringung am Brückenbauwerk eine Erlaubnis der Deutschen Bahn AG notwendig, wurden diese dazu kontaktiert, wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht? 3. Wann wird der von der BVGO gefasste Beschluss zum Schutze der Fußgänger vor dem Fahrradverkehr umgesetzt? 4. Wie oft hat die Polizei auf Grund der Bitte der Oberbürgermeisterin, den entsprechenden Bereich auf Verstöße hin zu kontrollieren, tatsächlich und mit welchem Ergebnis überprüft. Begründung Der mit der Drucksachennummer gefasste Entscheid der BVGO wurde nicht so umgesetzt, wie beschlossen. Insbesondere aus Richtung Alte Bahnhofstraße kommend ist das Durchfahrtsverbot für den Radverkehr nicht ersichtlich: Nach wie vor befindet sich das bergseits der Bahnlinie aufgestellte Schild (Fußweg mit dem Zusatzhinweis „Radfahrer absteigen“ ) am Ausgang der U- Bahnstation. Von dort ist mit ankommenden Radfahrern kaum zu rechnen. Vielmehr nutzen Radfahrer die am Hansahaus errichtete Rampe und fahren trotz vorgeschaltetem Drängelpfosten weiterhin munter durch die Unterführung, da sie die Beschilderung an der aktuellen Stelle gar nicht im Blick haben können. Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, warum die Oberbürgermeisterin den Beschluss der BVGO nicht umgesetzt hat und stattdessen in der Beschlusskontrolle unrichtig behauptet, Verkehrsteilnehmer könnten die Straßenbenutzung nun optimal erkennen können. Nach wie vor steigen die wenigsten Radfahrer, die die Unterführung durchqueren wollen, ab. Um das Durchfahrtverbot scheren sie sich nicht. DasSeite 1 von 6 Seite 2 gezeigte Verhalten ist allgemein festzustellen, egal von welcher Seite in die Unterquerung eingefahren wird. Anlage/n 1 Fotos (öffentlich)Seite 2 von 6 Anlage BBB-Anfrage Fußgängerunterführung Rheinallee/Alte Bahnhofstraße Im Hintergrund beider Bilder: Unterführung ohne wiederholte Beschilderung in Höhe des Zuganges von Südwesten Beschilderung in Höhe Zugang von Nordosten (Rheinallee)Seite 3 von 6 Beispielbilder von Radfahrern, die das herrschende Fahrverbot missachten.Seite 4 von 6 Beispielbilder von Radfahrern, die das herrschende Fahrverbot missachten.Seite 5 von 6 Beispielbilder von Radfahrern, die das herrschende Fahrverbot missachten.Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de