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202011-07 · Mitteilungsvorlage

Fahrtkostenerstattung Mandatstragende

Nummer
202011-07
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
22.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 27.10.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 74,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202011 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
202011-07
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und
Verwaltungssteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Fahrtkostenerstattung Mandatstragende
Beratungsfolge
Rat 27.10.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO
NRW am 18.03.2021 wurde der folgende Beschluss gefasst
(https://www.bonn.sitzung-online.de/personal/to020?TOLFDNR=23277):
„Den Mandatsträgern können im Rahmen des Fahrkostenersatzes statt
der Bereitstellung von Einzelfahrscheinen für den Nahverkehr zukünftig
Netzkarten für den Nahverkehr des Stadtgebiets ausgehändigt werden –
vergleichbar einem städtischen Job-Ticket.
Der Beschluss erfolgte unter folgender Maßgabe:
Bei Annahme des Antrages prüft die Verwaltung zunächst umfassend
die Kosten und den Aufwand zur Bereitstellung einer Netzkarte
(alternativ Job-Ticket) und legt dem Rat einen entsprechenden
Beschlussvorschlag zur Änderung der Entschädigungsordnung vor.“
Die Verwaltung hat daraufhin folgende Prüfungen durchgeführt:
1. Vergabe eines Jobtickets an Mandatstragende ist auch weiterhin nicht
möglich.
2. Die Bereitstellung von Netzkarten anstelle von Einzelfahrscheinen ist in
höchstem Maße unwirtschaftlich.
Im Zeitraum Januar 2021 bis Mai 2022 nahmen insgesamt 13
Mandatstragende das Angebot zur Erstattung von Einzelfahrscheinen
wahr. Für diese wurden 140 Einzelfahrscheine (Streifenkarten im Wert
von 12 Euro) für 1.680 € beschafft und ausgegeben.
Im Vergleich dazu wären im gleichen Zeitraum für die gleiche Anzahl an
Mandatstragenden für Netzkarten, die im Stadtgebiet gelten Kosten in
Höhe von 24.243,70 € angefallen. (13 Mandatstragende x 17 Monate x
109,70 € (Preisstufe 1b))
Die Verwaltung verfolgt die Möglichkeit zur Ausgabe von Netzkarten an
Mandatstragende daher vorerst nicht weiter.
Sollten sich die Tarifstrukturen aufgrund der Nachfolgeregelung zum 9-Euro-Seite 1 von 2
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Ticket ändern und eine wirtschaftliche Lösung möglich sein, wird die
Verwaltung einen entsprechenden Vorschlag vorbereiten und den Gremien
vorlegen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de