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202011-06 · Mitteilungsvorlage

Darstellung des Einsparpotenzials durch die beschlossene Änderung der Entschädigungsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Bundesstadt Bonn

Nummer
202011-06
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
13.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 03.03.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 17.03.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Kulturausschusses 07.04.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202011 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
202011-06
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und
Verwaltungssteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Darstellung des Einsparpotenzials durch die
beschlossene Änderung der
Entschädigungsordnung des Rates und der
Bezirksvertretungen der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
03.03.2022 Kenntnisnahme
Rat 17.03.2022 Kenntnisnahme
Kulturausschuss 07.04.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Am 04.02.2021 hat der Hauptausschuss anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2
GO NRW die Anpassung der Entschädigungsordnung des Rates und der
Bezirksvertretungen der Bundesstadt Bonn (Anlage 3 zu § 8 der Hauptsatzung)
geändert beschlossen (DS-Nr. 202011).
In Zuge dessen wurde ebenfalls festgehalten, dass die aus der Änderung
resultierenden finanziellen Einsparungen (von mindestens 30.000 EUR) zur
Unterstützung der Bonner Kultureinrichtungen und der Kulturschaffenden aus
Bonn eingesetzt werden sollen. Die Verwaltung wird dem Rat in seiner
nächsten Sitzung einen konkreten Vorschlag zur Verwendung der Mittel zur
Beschlussfassung vorlegen.
Bereits in der Sitzung des Rates am 09.12.2021 informierte die Verwaltung
über die vorläufigen Einsparungen. Mit Ablauf des Jahres 2021 steht nun das
tatsächliche Einsparergebnis fest und somit auch der Geldbetrag, der zur
Aufstockung des Fonds herangezogen werden kann.
Aufgrund des Wortlautes der Ziffer 2 des geänderten Beschlusses („Die durch
die Änderungen in Punkt 1 in 2021 eingesparten Gelder…“) wird das
Zuflussprinzip zur Berechnung der Einsparungen angewandt. Demnach bleiben
die Aufwandsentschädigungen aus Dezember 2021 unberücksichtigt, da diese
nachschüssig (im Januar 2022) ausgezahlt wurden. Somit ergibt sich ein
Berechnungszeitraum ab dem 25.02.2021 (Inkrafttreten der Änderung) bis zum
30.11.2021. Innerhalb dieser Zeit wurden nur alle tatsächlich ausgezahlten
Sitzungsgelder für die Wahrnehmung eines Ausschussvorsitzes berücksichtigt.
Zudem werden Fraktionssitzungen, die 2022 für 2021 abgerechnet werden,
ebenfalls nicht einbezogen.Seite 1 von 2
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Die sich ergebenden Einsparungen sehen wie folgt aus (Stand: 14.01.2022):
1. Einsparung, die sich aus der Herabsetzung des Maximalwertes (jetzt:
100) der zu zahlenden Sitzungsgelder und des Verdienstausfallersatzes
für die Teilnahme der Stadtverordneten an Fraktionssitzungen ergibt:
• Der Maximalwert wurde einmal um vier Sitzungen überschritten
• Verdienstausfall wurde in diesem Fall nicht ausgezahlt
• Es ergibt sich eine Einsparung von 84,80 EUR
2. Einsparung, die sich aus der Herabsetzung des Maximalwertes (jetzt:
100) der zu zahlenden Fahrtkostenentschädigung für die Teilnahme von
mandatstragenden Personen an Fraktionssitzungen ergibt:
• Es ergibt sich keine Einsparung
3. Einsparung, die sich aus der Zahlung von Sitzungsgeldern an die
Ausschussvorsitzenden ergibt:
• Gegenüberstellung der monatlich gezahlten Pauschale und dem
nun gezahlten Sitzungsgeld
• Es ergibt sich eine Einsparung von 24.584,32 EUR
Ergebnis: Es ergibt sich eine Gesamtersparnis von 24.669,12 EUR. Der
Mindestbetrag wurde somit nicht erreicht. Dennoch werden, wie beschlossen,
30.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de