202011-06 · Mitteilungsvorlage
Darstellung des Einsparpotenzials durch die beschlossene Änderung der Entschädigungsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 202011-06
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 13.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.219 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 202011-06 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteuerung Dezernat: Dez. OB Darstellung des Einsparpotenzials durch die beschlossene Änderung der Entschädigungsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 03.03.2022 Kenntnisnahme Rat 17.03.2022 Kenntnisnahme Kulturausschuss 07.04.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Am 04.02.2021 hat der Hauptausschuss anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW die Anpassung der Entschädigungsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Bundesstadt Bonn (Anlage 3 zu § 8 der Hauptsatzung) geändert beschlossen (DS-Nr. 202011). In Zuge dessen wurde ebenfalls festgehalten, dass die aus der Änderung resultierenden finanziellen Einsparungen (von mindestens 30.000 EUR) zur Unterstützung der Bonner Kultureinrichtungen und der Kulturschaffenden aus Bonn eingesetzt werden sollen. Die Verwaltung wird dem Rat in seiner nächsten Sitzung einen konkreten Vorschlag zur Verwendung der Mittel zur Beschlussfassung vorlegen. Bereits in der Sitzung des Rates am 09.12.2021 informierte die Verwaltung über die vorläufigen Einsparungen. Mit Ablauf des Jahres 2021 steht nun das tatsächliche Einsparergebnis fest und somit auch der Geldbetrag, der zur Aufstockung des Fonds herangezogen werden kann. Aufgrund des Wortlautes der Ziffer 2 des geänderten Beschlusses („Die durch die Änderungen in Punkt 1 in 2021 eingesparten Gelder…“) wird das Zuflussprinzip zur Berechnung der Einsparungen angewandt. Demnach bleiben die Aufwandsentschädigungen aus Dezember 2021 unberücksichtigt, da diese nachschüssig (im Januar 2022) ausgezahlt wurden. Somit ergibt sich ein Berechnungszeitraum ab dem 25.02.2021 (Inkrafttreten der Änderung) bis zum 30.11.2021. Innerhalb dieser Zeit wurden nur alle tatsächlich ausgezahlten Sitzungsgelder für die Wahrnehmung eines Ausschussvorsitzes berücksichtigt. Zudem werden Fraktionssitzungen, die 2022 für 2021 abgerechnet werden, ebenfalls nicht einbezogen.Seite 1 von 2 Seite 2 Die sich ergebenden Einsparungen sehen wie folgt aus (Stand: 14.01.2022): 1. Einsparung, die sich aus der Herabsetzung des Maximalwertes (jetzt: 100) der zu zahlenden Sitzungsgelder und des Verdienstausfallersatzes für die Teilnahme der Stadtverordneten an Fraktionssitzungen ergibt: • Der Maximalwert wurde einmal um vier Sitzungen überschritten • Verdienstausfall wurde in diesem Fall nicht ausgezahlt • Es ergibt sich eine Einsparung von 84,80 EUR 2. Einsparung, die sich aus der Herabsetzung des Maximalwertes (jetzt: 100) der zu zahlenden Fahrtkostenentschädigung für die Teilnahme von mandatstragenden Personen an Fraktionssitzungen ergibt: • Es ergibt sich keine Einsparung 3. Einsparung, die sich aus der Zahlung von Sitzungsgeldern an die Ausschussvorsitzenden ergibt: • Gegenüberstellung der monatlich gezahlten Pauschale und dem nun gezahlten Sitzungsgeld • Es ergibt sich eine Einsparung von 24.584,32 EUR Ergebnis: Es ergibt sich eine Gesamtersparnis von 24.669,12 EUR. Der Mindestbetrag wurde somit nicht erreicht. Dennoch werden, wie beschlossen, 30.000 EUR zur Verfügung gestellt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de