202011-05 · Mitteilungsvorlage
Darstellung des möglichen Einsparpotenzials durch die beschlossene Änderung der Entschädigungsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 202011-05
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 15.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 202011-05 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteuerung Dezernat: Dez. OB Darstellung des möglichen Einsparpotenzials durch die beschlossene Änderung der Entschädigungsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 09.12.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Am 04.02.2021 hat der Hauptausschuss anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW die Anpassung der Entschädigungsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Bundesstadt Bonn (Anlage 3 zu § 8 der Hauptsatzung) geändert beschlossen (DS-Nr. 202011). In Zuge dessen wurde ebenfalls festgehalten, dass die aus der Änderung resultierenden finanziellen Einsparungen (von mindestens 30.000 EUR) zur Aufstockung des Solidaritätsfonds II zur Sicherung des Fortbestands der vielfältigen Bonner Kultureinrichtungen sowie zur Unterstützung von Kulturschaffenden aus Bonn eingesetzt werden sollen. Vor Ablauf des Jahres 2021 hat die Verwaltung nun einen ersten Überblick über das mögliche Einsparpotenzial erstellt. Die im Weiteren dargelegten Ergebnisse sind nicht abschließend, da sich die Zahlen aufgrund des laufenden Sitzungsgeschäftes noch bis zum Ende des Jahres ändern werden. Erst zu Beginn des Folgejahres kann von der Verwaltung eine endgültige Geldsumme genannt werden. Die sich momentan ergebenden Einsparungen sehen wie folgt aus (Stand: 12.11.2021): 1. Einsparung, die sich aus der Herabsetzung des Maximalwertes (jetzt: 100) der zu zahlenden Sitzungsgelder und des Verdienstausfallersatzes für die Teilnahme der Stadtverordneten an Fraktionssitzungen ergibt: • Zum jetzigen Zeitpunkt liegt noch keine Überschreitung der maximalen Fraktionssitzungsteilnahme vor • Höchstzahlen liegen momentan bei um die 80 Sitzungsteilnahmen pro Person • Vorläufig ergibt sich keine EinsparungSeite 1 von 2 Seite 2 2. Einsparung, die sich aus der Herabsetzung des Maximalwertes (jetzt: 100) der zu zahlenden Fahrtkostenentschädigung für die Teilnahme von mandatstragenden Personen an Fraktionssitzungen ergibt: • Keine mandatstragende Person hat bisher an über 100 Fraktionssitzungen teilgenommen • Vorläufig ergibt sich keine Einsparung 3. Einsparung, die sich aus der Zahlung von Sitzungsgeldern an die Ausschussvorsitzenden ergibt: • Gegenüberstellung der monatlich gezahlten Pauschale und dem nun gezahlten Sitzungsgeld • Es ergibt sich eine vorläufige Einsparung von 26.844,92 EUR Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de