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202011-05 · Mitteilungsvorlage

Darstellung des möglichen Einsparpotenzials durch die beschlossene Änderung der Entschädigungsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Bundesstadt Bonn

Nummer
202011-05
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
15.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.12.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 70,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202011 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
202011-05
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und
Verwaltungssteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Darstellung des möglichen Einsparpotenzials durch
die beschlossene Änderung der
Entschädigungsordnung des Rates und der
Bezirksvertretungen der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 09.12.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Am 04.02.2021 hat der Hauptausschuss anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2
GO NRW die Anpassung der Entschädigungsordnung des Rates und der
Bezirksvertretungen der Bundesstadt Bonn (Anlage 3 zu § 8 der Hauptsatzung)
geändert beschlossen (DS-Nr. 202011).
In Zuge dessen wurde ebenfalls festgehalten, dass die aus der Änderung
resultierenden finanziellen Einsparungen (von mindestens 30.000 EUR) zur
Aufstockung des Solidaritätsfonds II zur Sicherung des Fortbestands der
vielfältigen Bonner Kultureinrichtungen sowie zur Unterstützung von
Kulturschaffenden aus Bonn eingesetzt werden sollen.
Vor Ablauf des Jahres 2021 hat die Verwaltung nun einen ersten Überblick
über das mögliche Einsparpotenzial erstellt. Die im Weiteren dargelegten
Ergebnisse sind nicht abschließend, da sich die Zahlen aufgrund des laufenden
Sitzungsgeschäftes noch bis zum Ende des Jahres ändern werden. Erst zu
Beginn des Folgejahres kann von der Verwaltung eine endgültige Geldsumme
genannt werden.
Die sich momentan ergebenden Einsparungen sehen wie folgt aus (Stand:
12.11.2021):
1. Einsparung, die sich aus der Herabsetzung des Maximalwertes (jetzt:
100) der zu zahlenden Sitzungsgelder und des Verdienstausfallersatzes
für die Teilnahme der Stadtverordneten an Fraktionssitzungen ergibt:
• Zum jetzigen Zeitpunkt liegt noch keine Überschreitung der
maximalen Fraktionssitzungsteilnahme vor
• Höchstzahlen liegen momentan bei um die 80
Sitzungsteilnahmen pro Person
• Vorläufig ergibt sich keine EinsparungSeite 1 von 2
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2. Einsparung, die sich aus der Herabsetzung des Maximalwertes (jetzt:
100) der zu zahlenden Fahrtkostenentschädigung für die Teilnahme von
mandatstragenden Personen an Fraktionssitzungen ergibt:
• Keine mandatstragende Person hat bisher an über 100
Fraktionssitzungen teilgenommen
• Vorläufig ergibt sich keine Einsparung
3. Einsparung, die sich aus der Zahlung von Sitzungsgeldern an die
Ausschussvorsitzenden ergibt:
• Gegenüberstellung der monatlich gezahlten Pauschale und dem
nun gezahlten Sitzungsgeld
• Es ergibt sich eine vorläufige Einsparung von 26.844,92 EUR
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de