202011-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn Netzkarte / Jobticket für kommunale Mandatsträger/innen
Kerndaten
- Nummer
- 202011-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202011-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn Netzkarte / Jobticket für kommunale Mandatsträger/innen Beratungsfolge Rat 18.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bei Annahme des Antrages prüft die Verwaltung zunächst umfassend die Kosten und den Aufwand zur Bereitstellung einer Netzkarte (alternativ Job- Ticket) und legt dem Rat einen entsprechenden Beschlussvorschlag zur Änderung der Entschädigungsordnung vor. Begründung: Grundsätzlich kann der aus § 45 Abs. 7 in Verbindung mit § 5 der Entschädigungsverordnung NRW entstehende Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten durch Bereitstellung einer Netzkarte für das Gemeindegebiet abgegolten werden. Besonders relevant ist hierbei der Vergleich zwischen den Kosten einer Netzkarte und dem tatsächlich entstehendem Aufwand. Im Detail wird auf das beigefügte Schreiben der Bezirksregierung Köln verwiesen, dieses ist nach aktueller Auskunft nach wie vor gültig. Kernaussagen: Bei den in § 5 Abs. 2 genannten Möglichkeiten zur Erstattung handelt es sich um Handlungsoptionen der Gemeinde zur Abgeltung von Fahrtkosten, es besteht kein Auswahlanspruch eines Mandatsträgers Jeder Antrag auf Bereitstellung einer Netzkarte wird individuell geprüft. Fällt der persönliche Anspruch auf Erstattung geringer als die entstehenden Kosten aus, ist eine Bereitstellung über einen finanziellen Beitrag des betroffenen Mandatsträgers möglich Entstehen der Gemeinde bei der Bereitstellung einer Netzkarte höhere Kosten, als bei Ausgabe eines Job-Tickets entstehen würden, kann der Anspruch auch über ein Job-Ticket abgegolten werden.Seite 1 von 5 Seite 2 Anmerkung zum JobTicket: Aktuell ist die Abgabe eines JobTickets an kommunale Mandatsträger*innen gemäß der JobTicket-Tarifbestimmungen nicht möglich. Danach ist die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Trägerkarten an Personen, die nicht ständig beschäftigte Mitarbeitende sind, unzulässig. Die Verwaltung wird bei Annahme des Antrages mit der VRS über die Möglichkeit einer Anpassung sprechen. Darüber hinaus müssten ggf. auch steuerrechtliche Aspekte bei Ausgabe eines Jobtickets geprüft werden. Anlage/n 1 Job-Ticket_Netzkarte für kommunale Mandatsträgerinnen (öffentlich)Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de