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202011-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn Netzkarte / Jobticket für kommunale Mandatsträger/innen

Nummer
202011-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202011 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202011-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der
Bundesstadt Bonn
Netzkarte / Jobticket für kommunale
Mandatsträger/innen
Beratungsfolge
Rat 18.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei Annahme des Antrages prüft die Verwaltung zunächst umfassend die
Kosten und den Aufwand zur Bereitstellung einer Netzkarte (alternativ Job-
Ticket) und legt dem Rat einen entsprechenden Beschlussvorschlag zur
Änderung der Entschädigungsordnung vor.
Begründung:
Grundsätzlich kann der aus § 45 Abs. 7 in Verbindung mit § 5 der
Entschädigungsverordnung NRW entstehende Anspruch auf Erstattung von
Fahrtkosten durch Bereitstellung einer Netzkarte für das Gemeindegebiet
abgegolten werden. Besonders relevant ist hierbei der Vergleich zwischen den
Kosten einer Netzkarte und dem tatsächlich entstehendem Aufwand. Im Detail
wird auf das beigefügte Schreiben der Bezirksregierung Köln verwiesen, dieses
ist nach aktueller Auskunft nach wie vor gültig.
Kernaussagen:
 Bei den in § 5 Abs. 2 genannten Möglichkeiten zur Erstattung handelt es
sich um Handlungsoptionen der Gemeinde zur Abgeltung von
Fahrtkosten, es besteht kein Auswahlanspruch eines Mandatsträgers
 Jeder Antrag auf Bereitstellung einer Netzkarte wird individuell geprüft.
Fällt der persönliche Anspruch auf Erstattung geringer als die
entstehenden Kosten aus, ist eine Bereitstellung über einen finanziellen
Beitrag des betroffenen Mandatsträgers möglich
 Entstehen der Gemeinde bei der Bereitstellung einer Netzkarte höhere
Kosten, als bei Ausgabe eines Job-Tickets entstehen würden, kann der
Anspruch auch über ein Job-Ticket abgegolten werden.Seite 1 von 5

Seite 2
Anmerkung zum JobTicket:
Aktuell ist die Abgabe eines JobTickets an kommunale Mandatsträger*innen
gemäß der JobTicket-Tarifbestimmungen nicht möglich. Danach ist die
entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Trägerkarten an Personen, die
nicht ständig beschäftigte Mitarbeitende sind, unzulässig. Die Verwaltung wird
bei Annahme des Antrages mit der VRS über die Möglichkeit einer Anpassung
sprechen. Darüber hinaus müssten ggf. auch steuerrechtliche Aspekte bei
Ausgabe eines Jobtickets geprüft werden.
Anlage/n
1 Job-Ticket_Netzkarte für kommunale Mandatsträgerinnen (öffentlich)Seite 2 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 20:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de