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202009-01 · Dringlichkeitsentscheidung BV

Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumental-vereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012, von Sankt-Martins-Zuschüssen sowie eines Zuschusses für die Weihnachtsbeleuchtung im Stadtbezirk Bad Godesberg für das Jahr 2020

Nummer
202009-01
Art
Dringlichkeitsentscheidung BV
Veröffentlicht
18.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.02.2021 Genehmigung
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Übergeordnet

  1. 202009 Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumental-vereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012, von Sankt-Martins-Zuschüssen sowie eines Zuschusses für die Weihnachtsbeleuchtung im Stadtbezirk Bad Godesberg für das Jahr 2020

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Dringlichkeitsentscheidung BV
öffentlich
202009-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg
Dezernat:
Dez. I
Gewährung von Zuschüssen gemäß den
"Richtlinien für die Gewährung von
Zuschüssen an Vereine und sonstige
Vereinigungen zur Förderung der
Heimatpflege und des Brauchtums sowie der
Gesang- und Instrumental-vereine bzw. -
vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom
24.10.2012, von Sankt-Martins-Zuschüssen sowie
eines Zuschusses für die Weihnachtsbeleuchtung
im Stadtbezirk Bad Godesberg für das Jahr 2020
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund der kurzfristigen corona-bedingten Absage der Sitzung der
Bezirksvertretung Bad Godesberg am 16. Dezember 2020 konnte die
Bezirksvertretung nicht über die Gewährung der Vereins-Zuschüsse für das
Jahr 2020 beraten und entscheiden. Es ist grundsätzlicher politischer Wille, den
Vereinen die Zuschüsse für die im zurückliegenden Jahr geleistete Arbeit zur
Verfügung zu stellen. Insbesondere im durch die Corona-Pandemie geprägten
Jahr 2020 ist die Gewährung der Zuschüsse eine wichtige Anerkennung und
Hilfe für die örtlichen Vereine, denen zum Teil wesentliche Einnahmen
weggebrochen sind. Die Entscheidung über die Gewährung der Vereins-
Zuschüsse muss im laufenden Haushaltsjahr erfolgen, damit die Mittel nicht
verfallen.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Bezirksbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NW
1. Die nachstehenden Vereine und sonstigen Vereinigungen zur Förderung
der Heimatpflege und des Brauchtums sowie die Gesang- undSeite 1 von 5

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Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bad Godesberg erhalten einen
Zuschuss gemäß Ziffer 3.1 der "Richtlinien für die Gewährung von
Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der
Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und
Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ in
folgender Höhe:
Chöre und Gesangvereine:
Bach-Chor Bonn e.V. 500,00 €
Bonner Shanty-Chor 500,00 €
Männerchor Friesdorf e.V. 500,00 €
Männer-Gesang-Verein „Eintracht“ 1875 Plittersdorf e.V. 500,00 €
Sängervereinigung 1854 Lannesdorf e.V. 500,00 €
Kirchenchöre:
Ev. Thomas-Kirchengemeinde Bad Godesberg mit folgenden Chören:
Kantorei der Pauluskirche und Kantorei der Christuskirche 360,00 €
Erlöser-Kirchengemeinde mit dem Posaunenchor 360,00 €
St. Marien und Augustinus mit dem Pfarrcäcilienchor 360,00 €
Instrumentalvereine:
Brassrock Big-Band 500,00 €
Förderverein R(h)einbläser e.V. 500,00 €
Musikcorps der KG Fidele Burggrafen 1937 e.V. 500,00 €
Pfarrblasorchester St. Martin Muffendorf 500,00 €
Tambourcorps „Deutschmeister“ Lannesdorf 1923 e.V. 500,00 €
Schützenbruderschaften:
St. Andreas Schützenbruderschaft von 1700 e.V. Rüngsdorf 300,00 €
St. Hubertus Schützenbruderschaft Bad Godesberg 1850 e.V. 300,00 €
St. Hubertus Schützenbruderschaft Lannesdorf 1924 e.V. 300,00 €
St. Hubertus Schützengesellschaft Mehlem 1850 e.V. 300,00 €
St. Sebastianus Schützenbruderschaft Mehlem e.V. 300,00 €
Dem Festausschuss Godesberger Karneval e.V. angeschlossene
Vereine und sonstige Karnevalsgesellschaften:
Allgemeine Karnevalsgesellschaft Prinzengarde 1947 e.V. 130,00 €
Godesberger Stadtsoldatenkorps e.V. 130,00 €
KC „Die Jecken Goten“ 1970 e.V. 130,00 €
KG Blau Gold von 1966 Bad Godesberg Muffendorf e.V. 130,00 €
KG Fidele Burggrafen e.V. 130,00 €
KG Schweinheim e.V. 130,00 €
Rodderberg Funken e.V. 130,00 €
Heimatpflege:
Verein für Heimatpflege und Heimatgeschichte Bad Godesberg e.V. für die
Herausgabe der „Godesberger
Heimatblätter“ 4.180,00 €
Bad Godesberger Hilfsorganisationen:
DRK Kreisverband Bonn e.V. 200,00 €
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Mehlem e.V. 200,00 €Seite 2 von 5

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Freiwillige Feuerwehr Bonn-Lannesdorf 200,00 €
THW Helfervereinigung Bonn e.V. 200,00 €
Sonstige Vereinigungen:
Bad Godesberg Stadtmarketing e.V. 130,00 €
Bürger.Bad.Godesberg e.V. 130,00 €
Bürgerverein Heiderhof e.V. 130,00 €
Bürgerverein Buntes Pennenfeld e.V. 130,00 €
Imkerverein Bad Godesberg 130,00 €
Kunst und Kultur Bad Godesberg e.V. 130,00 €
Ortsausschuss Friesdorf 1929 e.V. 130,00 €
Ortsausschuss Lannesdorf e.V. 130,00 €
Ortsausschuss Muffendorf e.V. 130,00 €
Ortsausschuss Rüngsdorf e.V. 130,00 €
Ortsausschuss Schweinheim e.V. 130,00 €
Rassegeflügelzüchterverein Bad Godesberg von 1920 e.V. 130,00 €
St. Matthias Bruderschaft Mehlem 130,00 €
Vereinsjubiläum:
KC Die Jecken Goten 1970 e.V. (50-jähriges Jubiläum) 200,00 €
St. Sebastianus Schützenbruderschaft Mehlem e.V. (250-jähriges
Jubiläum) 250,00
€
2. Für die Durchführung von alternativen Sankt-Martins-
Veranstaltungen im Stadtbezirk Bad Godesberg erhalten die einzelnen
Veranstalter Fördermittel bis zu der Höhe des Zuschusses aus dem Jahr
2019.
3. Der Verein Bad Godesberg Stadtmarketing e.V. erhält einmalig
einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € für die Weihnachtsbeleuchtung
2020 in der Godesberger Innenstadt.
Begründung
Die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Arbeit von örtlichen
Gesang- und Instrumentalvereinen, der Ortsausschüsse und sonstiger örtlicher
Vereine, Vereinigungen und Initiativen (mit Ausnahme der Sportvereine) gehört
gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung der Bundesstadt Bonn
(Bonner Bezirksverfassung) zu den Entscheidungsrechten der
Bezirksvertretung Bad Godesberg. Es ist Ziel der Bezirksvertretung Bad
Godesberg, die Arbeit der Vereine und sonstiger Vereinigungen zur Heimat-
und Brauchtumspflege zu beleben und zu fördern. Bei der Vergabe der
Zuschüsse fühlt sich die Bezirksvertretung Bad Godesberg den Zielen und der
Forderung des Inklusiven Bonns – wie sie zum Beispiel im Ratsbeschluss vom
8. Juli 2010 (DS-Nr. 1010622AA7) formuliert wurden – besonders verpflichtet.
Gemäß Ziffer 4 der "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an VereineSeite 3 von 5

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und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des
Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen
im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 kann den Vereinen, die bis
zum 30. September 2020 einen Antrag gestellt haben, auf Beschluss der
Bezirksvertretung, ein Zuschuss gewährt werden.
Im Doppelhaushalt 2019/2020 stehen für Transferauszahlungen pro
Haushaltsjahr je 26.805,00 € zur Verfügung. Hiervon werden insgesamt
5.635,00 € je Haushaltsjahr zur Förderung von Brauchtum und Vereinen
bereitgestellt, um gestiegene städtische Gebühren, Entgelte und Raummieten
zu kompensieren. Diese Mittel sind zugunsten des Finanzausschusses
gesperrt. Der Festausschuss Godesberger Karneval hat bereits Anfang des
Jahres 2020 einen Zuschuss in Höhe von 6.000,00 € erhalten.
Für die Durchführung von Sankt-Martins-Umzügen im Stadtbezirk Bad
Godesberg werden den einzelnen Veranstaltern gemäß Ziffer 3.4 der
Richtlinien grundsätzlich Fördermittel in Höhe von bis zu 0,40 € Euro je
teilnehmendem Kind gezahlt. Allerdings wurden die diesjährigen Sankt-Martins-
Umzüge im gesamten Stadtgebiet aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie
abgesagt. Die Veranstalter, die Alternativen in Bad Godesberg, wie einen
Besuch des Sankt Martins in Kindergärten und Schulen oder die Verteilung von
Weckmännern durchgeführt haben, werden auf Antrag mit Fördermitteln bis zu
der Höhe des Zuschusses aus dem Jahr 2019 unterstützt. Somit werden für die
diesjährigen Sankt-Martins-Zuschüsse insgesamt bis zu 2.000,00 €
aufgewendet. Die Gesamtsumme ist abhängig von der Höhe der bis zum 20.
November 2020 einzureichenden Anträge. Darüber hinaus werden auch die
Zuschüsse zu den städtepartnerschaftlichen Aktivitäten sowie Zuschüsse zu
den Vereinsjubiläen aus dieser Finanzposition gezahlt.
Aufgrund der Corona-Pandemie fallen in diesem Jahr alle Weihnachtsmärkte -
wie auch der von Bad Godesberg Stadtmarketing e.V. veranstaltete
Nikolausmarkt - aus. In der Vergangenheit wurde in der Advents- und
Weihnachtszeit die Bad Godesberger Innenstadt (Alte Bahnhofstraße,
Koblenzer Straße, Theaterplatz, Am Fronhof, Am Michaleshof) im Rahmen des
Nikolausmarktes weihnachtlich beleuchtet. Der Verein Bad Godesberg
Stadtmarketing e.V. hatte die nicht von den Anliegerumlagen gedeckten Kosten
durch Einnahmen aus dem Nikolausmarkt ergänzt. Da dieser nun entfällt und
sich einige Bad Godesberger Gewerbetreibende in diesem Jahr nicht an der
Umlage beteiligen können, wird dem Bad Godesberg Stadtmarketing e.V. auf
Antrag einmalig ein Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € ausgezahlt, um die
Weihnachtsbeleuchtung zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang weist die
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg darauf hin, dass die
Weihnachtskrippe auch in diesem Jahr auf dem Theaterplatz aufgestellt wird.
Eine Unterdeckung der Finanzposition – z.B. aufgrund der in den vergangenen
Jahren steigenden Anzahl von Anträgen – muss in den Haushaltsjahren 2019
und 2020 aus anderen Finanzpositionen der Produktgruppe ausgeglichen
werden. Die Mittel sind in der Finanzstelle 110770131 verfügbar.Seite 4 von 5

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Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.31 Bezirksverwaltungsstelle Bad
Godesberg
1.10.77.01.31.01 Bezirksverwaltungsstelle Bad
Godesberg
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
19.610,00 110770131/731000 2020
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
16.12.2020/18.12.2020 gez. Jansen gez. Unterseh
Datum Bezirksbürgermeister Bezirksverordnete
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 21:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de