202009-01 · Dringlichkeitsentscheidung BV
Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumental-vereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012, von Sankt-Martins-Zuschüssen sowie eines Zuschusses für die Weihnachtsbeleuchtung im Stadtbezirk Bad Godesberg für das Jahr 2020
Kerndaten
- Nummer
- 202009-01
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung BV
- Veröffentlicht
- 18.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung BV öffentlich 202009-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. I Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumental-vereine bzw. - vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012, von Sankt-Martins-Zuschüssen sowie eines Zuschusses für die Weihnachtsbeleuchtung im Stadtbezirk Bad Godesberg für das Jahr 2020 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der kurzfristigen corona-bedingten Absage der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 16. Dezember 2020 konnte die Bezirksvertretung nicht über die Gewährung der Vereins-Zuschüsse für das Jahr 2020 beraten und entscheiden. Es ist grundsätzlicher politischer Wille, den Vereinen die Zuschüsse für die im zurückliegenden Jahr geleistete Arbeit zur Verfügung zu stellen. Insbesondere im durch die Corona-Pandemie geprägten Jahr 2020 ist die Gewährung der Zuschüsse eine wichtige Anerkennung und Hilfe für die örtlichen Vereine, denen zum Teil wesentliche Einnahmen weggebrochen sind. Die Entscheidung über die Gewährung der Vereins- Zuschüsse muss im laufenden Haushaltsjahr erfolgen, damit die Mittel nicht verfallen. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Bezirksbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NW 1. Die nachstehenden Vereine und sonstigen Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie die Gesang- undSeite 1 von 5 Seite 2 Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bad Godesberg erhalten einen Zuschuss gemäß Ziffer 3.1 der "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ in folgender Höhe: Chöre und Gesangvereine: Bach-Chor Bonn e.V. 500,00 € Bonner Shanty-Chor 500,00 € Männerchor Friesdorf e.V. 500,00 € Männer-Gesang-Verein „Eintracht“ 1875 Plittersdorf e.V. 500,00 € Sängervereinigung 1854 Lannesdorf e.V. 500,00 € Kirchenchöre: Ev. Thomas-Kirchengemeinde Bad Godesberg mit folgenden Chören: Kantorei der Pauluskirche und Kantorei der Christuskirche 360,00 € Erlöser-Kirchengemeinde mit dem Posaunenchor 360,00 € St. Marien und Augustinus mit dem Pfarrcäcilienchor 360,00 € Instrumentalvereine: Brassrock Big-Band 500,00 € Förderverein R(h)einbläser e.V. 500,00 € Musikcorps der KG Fidele Burggrafen 1937 e.V. 500,00 € Pfarrblasorchester St. Martin Muffendorf 500,00 € Tambourcorps „Deutschmeister“ Lannesdorf 1923 e.V. 500,00 € Schützenbruderschaften: St. Andreas Schützenbruderschaft von 1700 e.V. Rüngsdorf 300,00 € St. Hubertus Schützenbruderschaft Bad Godesberg 1850 e.V. 300,00 € St. Hubertus Schützenbruderschaft Lannesdorf 1924 e.V. 300,00 € St. Hubertus Schützengesellschaft Mehlem 1850 e.V. 300,00 € St. Sebastianus Schützenbruderschaft Mehlem e.V. 300,00 € Dem Festausschuss Godesberger Karneval e.V. angeschlossene Vereine und sonstige Karnevalsgesellschaften: Allgemeine Karnevalsgesellschaft Prinzengarde 1947 e.V. 130,00 € Godesberger Stadtsoldatenkorps e.V. 130,00 € KC „Die Jecken Goten“ 1970 e.V. 130,00 € KG Blau Gold von 1966 Bad Godesberg Muffendorf e.V. 130,00 € KG Fidele Burggrafen e.V. 130,00 € KG Schweinheim e.V. 130,00 € Rodderberg Funken e.V. 130,00 € Heimatpflege: Verein für Heimatpflege und Heimatgeschichte Bad Godesberg e.V. für die Herausgabe der „Godesberger Heimatblätter“ 4.180,00 € Bad Godesberger Hilfsorganisationen: DRK Kreisverband Bonn e.V. 200,00 € Förderverein Freiwillige Feuerwehr Mehlem e.V. 200,00 €Seite 2 von 5 Seite 3 Freiwillige Feuerwehr Bonn-Lannesdorf 200,00 € THW Helfervereinigung Bonn e.V. 200,00 € Sonstige Vereinigungen: Bad Godesberg Stadtmarketing e.V. 130,00 € Bürger.Bad.Godesberg e.V. 130,00 € Bürgerverein Heiderhof e.V. 130,00 € Bürgerverein Buntes Pennenfeld e.V. 130,00 € Imkerverein Bad Godesberg 130,00 € Kunst und Kultur Bad Godesberg e.V. 130,00 € Ortsausschuss Friesdorf 1929 e.V. 130,00 € Ortsausschuss Lannesdorf e.V. 130,00 € Ortsausschuss Muffendorf e.V. 130,00 € Ortsausschuss Rüngsdorf e.V. 130,00 € Ortsausschuss Schweinheim e.V. 130,00 € Rassegeflügelzüchterverein Bad Godesberg von 1920 e.V. 130,00 € St. Matthias Bruderschaft Mehlem 130,00 € Vereinsjubiläum: KC Die Jecken Goten 1970 e.V. (50-jähriges Jubiläum) 200,00 € St. Sebastianus Schützenbruderschaft Mehlem e.V. (250-jähriges Jubiläum) 250,00 € 2. Für die Durchführung von alternativen Sankt-Martins- Veranstaltungen im Stadtbezirk Bad Godesberg erhalten die einzelnen Veranstalter Fördermittel bis zu der Höhe des Zuschusses aus dem Jahr 2019. 3. Der Verein Bad Godesberg Stadtmarketing e.V. erhält einmalig einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € für die Weihnachtsbeleuchtung 2020 in der Godesberger Innenstadt. Begründung Die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Arbeit von örtlichen Gesang- und Instrumentalvereinen, der Ortsausschüsse und sonstiger örtlicher Vereine, Vereinigungen und Initiativen (mit Ausnahme der Sportvereine) gehört gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung der Bundesstadt Bonn (Bonner Bezirksverfassung) zu den Entscheidungsrechten der Bezirksvertretung Bad Godesberg. Es ist Ziel der Bezirksvertretung Bad Godesberg, die Arbeit der Vereine und sonstiger Vereinigungen zur Heimat- und Brauchtumspflege zu beleben und zu fördern. Bei der Vergabe der Zuschüsse fühlt sich die Bezirksvertretung Bad Godesberg den Zielen und der Forderung des Inklusiven Bonns – wie sie zum Beispiel im Ratsbeschluss vom 8. Juli 2010 (DS-Nr. 1010622AA7) formuliert wurden – besonders verpflichtet. Gemäß Ziffer 4 der "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an VereineSeite 3 von 5 Seite 4 und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 kann den Vereinen, die bis zum 30. September 2020 einen Antrag gestellt haben, auf Beschluss der Bezirksvertretung, ein Zuschuss gewährt werden. Im Doppelhaushalt 2019/2020 stehen für Transferauszahlungen pro Haushaltsjahr je 26.805,00 € zur Verfügung. Hiervon werden insgesamt 5.635,00 € je Haushaltsjahr zur Förderung von Brauchtum und Vereinen bereitgestellt, um gestiegene städtische Gebühren, Entgelte und Raummieten zu kompensieren. Diese Mittel sind zugunsten des Finanzausschusses gesperrt. Der Festausschuss Godesberger Karneval hat bereits Anfang des Jahres 2020 einen Zuschuss in Höhe von 6.000,00 € erhalten. Für die Durchführung von Sankt-Martins-Umzügen im Stadtbezirk Bad Godesberg werden den einzelnen Veranstaltern gemäß Ziffer 3.4 der Richtlinien grundsätzlich Fördermittel in Höhe von bis zu 0,40 € Euro je teilnehmendem Kind gezahlt. Allerdings wurden die diesjährigen Sankt-Martins- Umzüge im gesamten Stadtgebiet aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie abgesagt. Die Veranstalter, die Alternativen in Bad Godesberg, wie einen Besuch des Sankt Martins in Kindergärten und Schulen oder die Verteilung von Weckmännern durchgeführt haben, werden auf Antrag mit Fördermitteln bis zu der Höhe des Zuschusses aus dem Jahr 2019 unterstützt. Somit werden für die diesjährigen Sankt-Martins-Zuschüsse insgesamt bis zu 2.000,00 € aufgewendet. Die Gesamtsumme ist abhängig von der Höhe der bis zum 20. November 2020 einzureichenden Anträge. Darüber hinaus werden auch die Zuschüsse zu den städtepartnerschaftlichen Aktivitäten sowie Zuschüsse zu den Vereinsjubiläen aus dieser Finanzposition gezahlt. Aufgrund der Corona-Pandemie fallen in diesem Jahr alle Weihnachtsmärkte - wie auch der von Bad Godesberg Stadtmarketing e.V. veranstaltete Nikolausmarkt - aus. In der Vergangenheit wurde in der Advents- und Weihnachtszeit die Bad Godesberger Innenstadt (Alte Bahnhofstraße, Koblenzer Straße, Theaterplatz, Am Fronhof, Am Michaleshof) im Rahmen des Nikolausmarktes weihnachtlich beleuchtet. Der Verein Bad Godesberg Stadtmarketing e.V. hatte die nicht von den Anliegerumlagen gedeckten Kosten durch Einnahmen aus dem Nikolausmarkt ergänzt. Da dieser nun entfällt und sich einige Bad Godesberger Gewerbetreibende in diesem Jahr nicht an der Umlage beteiligen können, wird dem Bad Godesberg Stadtmarketing e.V. auf Antrag einmalig ein Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € ausgezahlt, um die Weihnachtsbeleuchtung zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang weist die Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg darauf hin, dass die Weihnachtskrippe auch in diesem Jahr auf dem Theaterplatz aufgestellt wird. Eine Unterdeckung der Finanzposition – z.B. aufgrund der in den vergangenen Jahren steigenden Anzahl von Anträgen – muss in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 aus anderen Finanzpositionen der Produktgruppe ausgeglichen werden. Die Mittel sind in der Finanzstelle 110770131 verfügbar.Seite 4 von 5 Seite 5 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.31 Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg 1.10.77.01.31.01 Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 19.610,00 110770131/731000 2020 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 16.12.2020/18.12.2020 gez. Jansen gez. Unterseh Datum Bezirksbürgermeister Bezirksverordnete Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de