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202007 · Antrag

Schutz des Trinkpavillons Bad Godesberg vor Vandalismus

Nummer
202007
Art
Antrag
Veröffentlicht
18.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 18.11.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 17.03.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 56 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 202007-01 ST Schutz des Trinkpavillons Bad Godesberg vor Vandalismus

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Antrag
öffentlich
202007
Antragsteller/in:
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
Marcel Schmitt
18.11.2020 gez. Jansen
Schutz des Trinkpavillons Bad Godesberg vor
Vandalismus
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Zur Sicherung des Trinkpavillons im Kurpark vor blindwütiger Zerstörungswut
und zum Schutz seiner Fassade vor Farbschmierereien wird dieser künftig
videoüberwacht.
Begründung
Der Ende der 1960er Jahre in den Stadtpark von Bad Godesberg gebaute
Trinkpavillon ist immer wieder Ziel für kleinere Beschädigungen und Graffiti-
Schmierereien. In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November 2020 wurde
die Fassade nebst Glaselementen großflächig mit Graffiti verunstaltet. Diese
und auch alle vorangegangenen Verunstaltungen mussten aufgrund der
Fassadenbeschaffenheit jeweils mit kostenträchtigem Aufwand durch eine
Kölner Fachfirma entfernt werden.
Wenige Tage nach der jüngsten Reinigung wurde der Pavillon - offenbar in der
Nacht zu Sonntag, den 8.November - erneut das Opfer einer Graffitiattacke.
Dem Vorschlag des Vereins Bürger.Bad.Godesberg, der den Pavillon mit viel
Engagement und Einsatz für die Godesberger Bevölkerung betreibt, nunmehr
folgend, halten die Antragsteller es für ein gebotenes aber auch
verhältnismäßiges Mittel, das Gebäude per Kamera überwachen zu lassen.
Eine Videoüberwachung des Pavillions könnte eine abschreckende Wirkung
auf Täter haben. Sollte es denoch zu weiteren beklagtenswerten
Beschädigungen kommen, erleichtert das dann mit Kamera aufgezeichnete
Material die strafrechtliche Verfolgung der Verursacher.
Anlage/n
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