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202005 · Antrag

Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der BAB 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord einschließlich Brückenneubauten, Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen

Nummer
202005
Art
Antrag
Veröffentlicht
17.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 17.11.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 10.12.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 10.12.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 202005-1 ST Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der BAB 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord einschließlich Brückenneubauten, Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen

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Antrag
öffentlich
202005
Antragsteller/in:
CDU-Stadtratsfraktion
Bert Moll
17.11.2020
Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der
BAB 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-
Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord
einschließlich Brückenneubauten, Stütz- und
Lärmschutzwänden sowie
Entwässerungseinrichtungen
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Die Verwaltung wird beauftragt,
a) sich auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 14. Dezember
2017 (DS 1713165EB8) zu Ziffer 1. entgegen der öffentlichen
Ankündigung von Oberbürgermeisterin Katja Dörner am 5. Oktober
2020 im Interview gegenüber dem General-Anzeiger (Seite 17), alle
Möglichkeiten auszuschöpfen, dass der sechsspurige Ausbau nicht zum
Tragen komme, für die zügige weitere Planung und Umsetzung des
Vorhabens einzusetzen
und
b) sich auf der Grundlage desselben Ratsbeschlusses und der darin
enthaltenen Maßgaben zu Ziffer 2 – mit Ausnahme der Schaffung einer
autobahnparallelen Radverkehrsstraße auf der Grundlage der
Bewertungen des Verkehrsministeriums NRW und des Landesbetriebes
Straßenbau NRW – im Rahmen ihrer Stellungnahme zur
Planfeststellung konstruktiv zu den kritischen Punkten der vorliegenden
Planung, wie dem Lärmschutz und der Querung der BAB 565 auf der
Höhe der Immenburgstraße durch eine Rad-und Fußgängerbrücke, zu
äußern und Vorschläge zur Optimierung zu machen.
2. Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt,
a) alternative Lösungen für eine förderfähige Radpendlerroute in Ost-
West-Richtung auf der Grundlage der Beschlüsse des Stadtrates (DS
200527-2AA) zu erarbeiten
undSeite 1 von 3

Seite 2
b) einen landschaftspflegerischen und städtebaulichen Begleitplan zur
Planfeststellung des Ausbaus der BAB 565 aufzustellen.
Begründung
Der Rat der Stadt Bonn hat am 14. Dezember 2017 auf der Grundlage der
Empfehlung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom
22. November 2017 (DS 1713165EB8) mit Mehrheit beschlossen, sich im
Rahmen der Vorplanung unter Einbeziehung einer städtebaulichen Prüfung für
eine Neubauplanung der innerstädtischen Autobahn BAB 565 zwischen dem
AK Bonn-Nord und der AS Bonn-Endenich grundsätzlich in der sog.
modifizierten Hybrid-Variante (Hochlage in der bisherigen Trasse mit teilweiser
Troglage zur Überbrückung an der Immenburgstraße) auszusprechen.
Die Lärmschutzeinrichtungen sollten, wo möglich, transparent gestaltet werden.
Dies gelte auch und insbesondere auf den Brückenbauwerken. Bei der Planung
solle ein landschaftspflegerischer und städtebaulicher Begleitplan aufgestellt
werden.
Dieser Beschluss des Stadtrates muss Bestand haben.
Der BAB 565 kommt hinsichtlich der überregionalen Bedeutung sowie
Entlastungs- wie Erschließungsfunktion für den innerstädtischen Verkehr in
Bonn eine erhebliche Bedeutung zu. Sollte angesichts der auslaufenden
Betriebsgenehmigung die Nutzung der Autobahnbrücke (Tausendfüßler)
erheblich eingeschränkt werden, hätte dies sowohl Staus als auch die
Umleitung, insbesondere des Schwerlastverkehrs, durch die Stadt Bonn und
die umliegenden Gemeinden zufolge.
Der Ausbau der BAB 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und
dem Autobahnkreuz Bonn-Nord wird deshalb angesichts der Erhebungen zum
Bundesverkehrswegeplan und der daraus abgeleiteten Beschlüsse des
Deutschen Bundestages sowie der vorliegenden Planfeststellung weiter
befürwortet.
Angesichts der ermittelten, zukünftig zu erwartenden Verkehrsmenge auf der
BAB 565 wäre eine erhebliche Verzögerung oder sogar die Aufgabe der über
viele Jahre vorbereiteten Planfeststellung, wie von Oberbürgermeisterin Katja
Dörner in dem Interview gegenüber dem General-Anzeiger am 5. Oktober 2020
gefordert, nicht gerechtfertigt und würde die angespannte Verkehrslage in und
um Bonn erheblich verschärfen, auch wenn sich vorübergehend die
Verkehrszahlen wegen der Pandemie geringer entwickeln sollten. Dauerhaft
wird Bonn eine wachsende Stadt mit einer zunehmenden Zahl an Fahrzeugen
mit alternativen Antriebsformen bleiben und somit auf eine verbesserte
Verkehrsinfrastruktur angewiesen sein.
Die Befürwortung des Ausbaus der BAB 565 schließt Einwendungen im
Rahmen einer Stellungnahme der Stadt unter Berücksichtigung der Maßgaben
des Ratsbeschlusses vom 14. Dezember 2017 hinsichtlich der Optimierung der
Ausbauplanung aber nicht aus.Seite 2 von 3

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Dabei sollten nach der Verkehrslärmschutzverordnung alle Planabschnitte und
darüber hinaus die Streckenabschnitte der BAB 565, die auch von
zunehmenden Lärmimmissionen betroffen sind, hinsichtlich der vorgesehenen
Lärmschutzmaßnahmen überprüft werden. In der Ausführungsplanung sollte
Lärmschutzwänden der Vorzug gegeben werden, die Lärmimmissionen
zumindest teilweise absorbieren und nicht lediglich reflektieren.
Als weitere Lärmschutzmaßnahmen sollten die zulässige
Höchstgeschwindigkeit zwischen dem AK Bonn-Nord über die AS Bonn-
Hardtberg bis zum Übergang in die BAB 61 durchgehend auf 80 km/h reduziert
werden und lärmmindernder Straßenbelag aufgetragen werden.
Vor dem Hintergrund, dass eine alternative Planung für eine Radpendlerroute
in Ost-West-Richtung zwischen der Autobahnbrücke Bonn-Nord bis in den
Bonner Westen anstatt einer autobahnparallelen, aber nicht umsetzbaren
Radführung verfolgt werden sollte, ist die für eine Rad- und Fußgängerbrücke
vorgesehene Querung der BAB 565 auf der Höhe der Immenburgstraße in die
Planung aufzunehmen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de