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202001-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Erhalt der historischen Wegebeziehungen im gesamten Stadtbezirk Beuel

Nummer
202001-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 24.02.2021 Kenntnisnahme
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  1. 202001 Erhalt der historischen Wegebeziehungen im gesamten Stadtbezirk Beuel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202001-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Erhalt der historischen Wegebeziehungen im
gesamten Stadtbezirk Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.12.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 2.
Die derzeit gültige Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Bonn sieht eine
Wertgrenze von 40.000 EUR als Geschäft der laufenden Verwaltung vor.
Darüber hinaus gehende Geschäftsvorfälle wurden in der Vergangenheit
bereits den Gremien unabhängig der Nutzung vorgelegt. Änderungen dieser
Regelung sind durch den Rat zu beschließen.
Zu 3.
Es handelte sich bei dem Verkaufsvorgang aufgrund des geringen Kaufpreises
um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Dem neuen Eigentümer wurde das
Flurstück, dass bekannt ist als „Gässchen für Essers Kättche“ veräußert, da es
die einzige Möglichkeit bietet, eine Wasserversorgung für ein neu errichtetes
Haus des Eigentümers in der Hangstraße zu ermöglichen. Die
Frischwasserversorgung des bisherigen Hauses auf dem Grundstück, dass
2018 niedergebrannt ist, konnte noch durch einen Brunnen gewährleistet
werden. Diese Möglichkeit der Wasserversorgung wurde jedoch 2019 verboten.
Zur Sicherung der Begehbarkeit durch die Öffentlichkeit wurde im Kaufvertrag
ein Geh- und Fahrrecht für die Allgemeinheit vereinbart. Dieses wurde auch
bereits grundbuchlich vollzogen. Es wurde vereinbart, dass die
Wegeverbindung nach der Baumaßnahme zur Verlegung der Wasserleitung
wieder für die Öffentlichkeit geöffnet wird.
Zu 4.
Derzeit ist die Wegeverbindung aus verkehrssicherungstechnischen Gründen
leider nicht für die Öffentlichkeit begehbar. Die Öffnung wird nach Beendigung
aller notwendigen Maßnahmen erfolgen. Die Verwaltung ist in engem Gespräch
mit dem Grundeigentümer, dem die Bedeutung des Pädchens für die
unmittelbare Umgebung bewusst ist.
Anlage/n
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