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201999 · Antrag

Rettungsfond Bonner Kulturszene

Nummer
201999
Art
Antrag
Veröffentlicht
17.11.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 17.11.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 14.12.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 14.12.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201999-02 AA Rettungsfond Bonner Kulturszene Antrag zur Vorlage 201999
  2. 201999-1 ST Rettungsfond Bonner Kulturszene

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Antrag
öffentlich
201999
Antragsteller/in:
CDU-Stadtratsfraktion
MdL Guido Déus
17.11.2020
Rettungsfond Bonner Kulturszene
Beratungsfolge
Rat 10.12.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Um die Kulturangebote der freien Bonner Kulturszene bis zum Ende des Jahres
2021 zu sichern, wird die Verwaltung beauftragt, unverzüglich folgende
Maßnahmen umzusetzen:
1. Aufgrund der Corona-Pandemie wird der Kulturbetrieb in der Freien
Szene in Bonn wie in anderen Städten mindestens bis Ende 2021
erheblich eingeschränkt sein. Die fehlenden oder reduzierten
Einnahmen bedrohen die Kulturbetriebe in ihrer Existenz. Die
Verwaltung ermittelt die Bedarfe, die unter ungünstigen Bedingungen (in
einem Worst-Case-Szenario) für die Kultureinrichtungen der Freien
Szene notwendig sind, um ihren Betrieb bis Ende 2021 trotz der zu
erwartenden Einnahmeverluste aufrecht zu erhalten. Grundlage der
Bedarfsermittlung sind dabei die Geschäftsergebnisse aus dem
Wirtschaftsjahr 2019.
2. Die Verwaltung ermittelt gemeinsam mit den Kulturbetrieben Oper,
Orchester und Theater, welche Kosten bis Ende 2021 durch den
erheblich reduzierten Spielbetrieb eingespart oder in wieweit etatisierte
städtische Aufwendungen durch die Kurzarbeitshilfen von Bund und
Land reduziert werden.
3. Es wird ein RETTUNGSFOND KULTUR eingerichtet und zunächst mit
Mitteln in Höhe von bis zu 1 Mio EUR sofort bereitgestellt, um kurzfristig
eintretende Insolvenzen abzuwenden und dringend notwendige
finanzielle Unterstützung im Einzelfall zu gewährleisten. Entsprechende
Corona-Unterstützungsmaßnahmen von Bund- und Land sind dabei
vorrangig in Anspruch zu nehmen. Freie Mittel in den Etats von Theater,
Oper und Orchester sollen zur Deckung herangezogen werden. Eine
möglicherweise sich ergebende Differenz soll außerplanmäßig
bereitgestellt werden.
4. Über die Auszahlungen aus dem RETTUNGSFOND KULTUR berichtet
die Kulturverwaltung dem Kulturausschuss zeitnah und fortlaufend.Seite 1 von 2

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Begründung
Die Corona Krise trifft die Kulturszene finanziell unverändert hart und
existenzbedrohend. Deshalb ist neben den Hilfen von Bund und Land auch
eine kommunale Unterstützung erforderlich, um die Einkommensverluste in der
kommenden Zeit zu kompensieren. Um auch in Zukunft in der Kultur- und
Beethovenstadt Bonn eine vielseitige Bonner Kulturlandschaft zu haben, ist es
notwendig, einen Rettungsfond in dieser Höhe unverzüglich einzurichten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de