201999 · Antrag
Rettungsfond Bonner Kulturszene
Kerndaten
- Nummer
- 201999
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 17.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 201999 Antragsteller/in: CDU-Stadtratsfraktion MdL Guido Déus 17.11.2020 Rettungsfond Bonner Kulturszene Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags Um die Kulturangebote der freien Bonner Kulturszene bis zum Ende des Jahres 2021 zu sichern, wird die Verwaltung beauftragt, unverzüglich folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Aufgrund der Corona-Pandemie wird der Kulturbetrieb in der Freien Szene in Bonn wie in anderen Städten mindestens bis Ende 2021 erheblich eingeschränkt sein. Die fehlenden oder reduzierten Einnahmen bedrohen die Kulturbetriebe in ihrer Existenz. Die Verwaltung ermittelt die Bedarfe, die unter ungünstigen Bedingungen (in einem Worst-Case-Szenario) für die Kultureinrichtungen der Freien Szene notwendig sind, um ihren Betrieb bis Ende 2021 trotz der zu erwartenden Einnahmeverluste aufrecht zu erhalten. Grundlage der Bedarfsermittlung sind dabei die Geschäftsergebnisse aus dem Wirtschaftsjahr 2019. 2. Die Verwaltung ermittelt gemeinsam mit den Kulturbetrieben Oper, Orchester und Theater, welche Kosten bis Ende 2021 durch den erheblich reduzierten Spielbetrieb eingespart oder in wieweit etatisierte städtische Aufwendungen durch die Kurzarbeitshilfen von Bund und Land reduziert werden. 3. Es wird ein RETTUNGSFOND KULTUR eingerichtet und zunächst mit Mitteln in Höhe von bis zu 1 Mio EUR sofort bereitgestellt, um kurzfristig eintretende Insolvenzen abzuwenden und dringend notwendige finanzielle Unterstützung im Einzelfall zu gewährleisten. Entsprechende Corona-Unterstützungsmaßnahmen von Bund- und Land sind dabei vorrangig in Anspruch zu nehmen. Freie Mittel in den Etats von Theater, Oper und Orchester sollen zur Deckung herangezogen werden. Eine möglicherweise sich ergebende Differenz soll außerplanmäßig bereitgestellt werden. 4. Über die Auszahlungen aus dem RETTUNGSFOND KULTUR berichtet die Kulturverwaltung dem Kulturausschuss zeitnah und fortlaufend.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Die Corona Krise trifft die Kulturszene finanziell unverändert hart und existenzbedrohend. Deshalb ist neben den Hilfen von Bund und Land auch eine kommunale Unterstützung erforderlich, um die Einkommensverluste in der kommenden Zeit zu kompensieren. Um auch in Zukunft in der Kultur- und Beethovenstadt Bonn eine vielseitige Bonner Kulturlandschaft zu haben, ist es notwendig, einen Rettungsfond in dieser Höhe unverzüglich einzurichten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de