201998-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sachstand Klärschlammverwertung der Bonner Kläranlagen
Kerndaten
- Nummer
- 201998-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.11.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201998-1 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Sachstand Klärschlammverwertung der Bonner Kläranlagen Beratungsfolge Rat 10.12.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Ist die Berichterstattung im Kölner Stadt-Anzeiger vom 21.08.2020 zutreffend, dass die Klärschlammkooperation Rheinland (KKR) mit der Rhein- Energie und/oder den RWE einig ist, gemeinsam mit diesen Privaten die Klärschlammverwertung durchzuführen? Antwort: Die intensive Suche nach einem Standort für die Gesamtmenge der Klärschlammkooperation Rheinland (KKR) hat ergeben, dass dies ausschließlich mit öffentlichen Partnern nicht möglich ist. Daraufhin hat die KKR entschieden, im Zuge einer Ausschreibung einen privaten Partner einzubinden. Der genannte Artikel im Kölner Stadt-Anzeiger berichtet aus Kölner Sicht. Es ergeben sich für Köln zwei Optionen: A) Verbleib in der KKR, die die Klärschlammverwertung ausschreibt Der private Partner steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest. Da nur wenige Unternehmen geeignet sind, am Ausschreibungsverfahren teilzunehmen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich die RWE AG beteiligen wird, durchaus gegeben. B) Verwertung am Standort Köln-Merkenich Unter der Beteiligung der Rhein-Energie AG und der Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Köln könnte eine neue Klärschlammverwertungsanlage (KVA) am Standort Merkenich errichtet werden. An diesem Standort würde jedoch nicht das Klärschlamm- Gesamtaufkommen der KKR verwertet, sondern lediglich die Schlämme aus Köln und aus einigen weiteren Kommunen, nicht aber aus den Kläranlagen der Wasserverbände der KKR. Ziel wird eine Gesamtmenge von mehr als 30.000 to/TS p.a. sein, da die Verwertung erst ab ungefähr dieser Menge wirtschaftlich wird. Daraus folgt, dass Köln alleine nicht über ein ausreichend großesSeite 1 von 3 Seite 2 Klärschlammaufkommen verfügt, um die Verwertung am Standort Merkenich zu realisieren. 2. Steht die Oberbürgermeisterin einem derartigen PPP-Projekt im Zusammenhang mit der Klärschlammverwertung positiv gegenüber? Sieht sie damit die klimabeste Lösung realisiert und welche wirtschaftlichen Auswirkungen hätte dies für die Stadt Bonn und die Gebührenzahlenden? Antwort: Eine zentrale Verwertung großer Klärschlammmengen ist ökologisch günstig, weil eine Großanlage statt mehrerer kleiner Anlagen errichtet wird. Im Hinblick auf den Klimaschutz profitiert diese Lösung von einer hohen Überschussstromproduktion auf der Verbrennungsanlage selbst, aber auch durch eine hohe Stromproduktion am heutigen Standort der KVA Salierweg, weil dort die Gasgewinnung aus der Faulung nicht mehr zur Stützfeuerung der vorhandenen KVA benötigt würde, sondern vollständig in einem neuen Blockheizkraftwerk energetisch verwertet werden könnte. Die Verwertung in einer Großanlage führt durch Skalierungseffekte zu einer günstigen Beeinflussung der spezifischen Verbrennungskosten, so dass eine hohe Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu den anderen Varianten, die bereits untersucht wurden, gegeben sein dürfte. Eine abschließende Bewertung der Wirtschaftlichkeit ist im Vorfeld der Planung jedoch nicht möglich, da die Anlagenplanung noch nicht ausreichend konkretisiert ist. Klimaökologisch ungünstig wirken sich immer auch Klärschlammtransporte aus. Ob diese Option die klimafreundlichste und im Hinblick auf die Bonner Gebührenzahlenden günstigste Lösung darstellt, kann noch nicht abschließend bewertet werden, da die Option der Verwertung in Merkenich noch nicht untersucht wurde. 3. Sollte ein solches Projekt aus Sicht der Oberbürgermeisterin nicht infrage kommen, welche andere Variante würde dann von ihr bevorzugt werden? Antwort: In Frage kommt neben dem bereits intensiv untersuchten Neubau einer KVA am bisherigen Standort Salierweg eine Kooperation mit Köln mit dem Ziel einer Verwertung des Bonner Klärschlamms am Standort Merkenich. Auch der ebenfalls intensiv untersuchte Neubau einer KVA am Standort der Müllverwertungsanlage Bonn stellt nach wie vor eine Option dar.Seite 2 von 3 Seite 3 Die Verwaltung bereitet derzeit eine Entscheidungsgrundlage für die Ratsgremien vor. Dabei soll insbesondere unter Klimaschutzaspekten eine vergleichende Bewertung oben genannter Optionen erfolgen. 4. Gibt es einen aktualisierten Zeitplan, wann Entscheidungen hierzu zu treffen sind? Wann wäre der letztmögliche Zeitpunkt, eine Entscheidung herbeizuführen, um abwenden zu können, dass Bonn aufgrund von rechtlichen Rahmenbedingungen oder der Abhängigkeit der derzeitigen Klärschlammverbrennungsanlage in einen Entsorgungsnotstand käme. Antwort: Innerhalb der KKR ist eine Frist festgelegt, dass alle Partner bis Ende März 2021 eine verbindliche Zusage durch Gremienbeschluss herbeiführen müssen, damit die Gesamtklärschlammmengen, die Gegenstand der Ausschreibung werden, verbindlich feststehen. Falls die Stadt Bonn sich nicht bis zur genannten Frist zum Verbleib in der KKR entschieden hat; entfällt diese Option final. Ob die Verwertung des Bonner Klärschlamms am Standort Merkenich dann noch möglich ist, steht nicht fest. Sollte diese Option ebenfalls nicht mehr zur Verfügung stehen, verbleibt die Möglichkeit des Neubaus einer Anlage am heutigen Standort Salierweg mit den Nachteilen der generellen Unwirtschaftlichkeit (die ökonomisch günstige Verwertungsmenge von ca. 30.000 to/TS wird mit 8.000 to/TS p.a. bei Weitem nicht erreicht) und den extrem hohen Fremdentsorgungskosten während der Betriebspause für Abriss und Neubau der Anlage. Rechtlich ist ab 2029 die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung festgeschrieben. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de