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201997-06 AA · Änderungsantrag

Zebrastreifen im Bereich KGS Domhofschule/Langenbergsweg Antrag zur Vorlage 201997

Nummer
201997-06 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
24.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201997 Bürgerantrag: Zebrastreifen im Bereich KGS Domhofschule/Langenbergsweg

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Änderungsantrag
öffentlich
201997-06 AA
Antragsteller/in:
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Dr. Uli Barth
24.10.2023, gez. Wenzel
Zebrastreifen im Bereich KGS
Domhofschule/Langenbergsweg
Antrag zur Vorlage 201997
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Anregung
Inhalt des Änderungsantrags
Am Langenbergsweg wird im Bereich der Domhofschule an einer geeigneten
Stelle ein Zebrastreifen eingerichtet.
Begründung
Die Initiative zur Einrichtung des Zebrastreifens ist von Schülerinnen und
Schülern der Domhofschule ausgegangen, die einen Brief an den damaligen
OB Sridharan geschrieben hatten.
Die Einrichtung des Zebrastreifens ist zulässig und sinnvoll. Der Zebrastreifen
hilft, mit einfachen Mitteln die Sicherheit der Schulkinder zu verbessern. Dem
sollten sich Bezirksvertretung und Verwaltung nicht verschließen.
Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ist an dieser Stelle schon nach den
R-FGÜ 2001 zulässig. Zwar wird die Zahl der Fahrzeuge nicht erreicht, ab der
die R-FGÜ 2001 einen Fußgängerüberweg vorsehen. Die Öffnungsklausel der
R-FGÜ erlaubt jedoch, in begründeten Ausnahmefällen - hier: die
Verbesserung der Verkehrssicherheit für Kinder auf ihrem Schulweg - auch bei
niedrigeren Fahrzeugstärken einen Fußgängerüberweg anzuordnen.
Erst recht gilt dies nach der Verkehrsingenieursbesprechung vom Juni 2022,
deren Ergebnisse die Verwaltung ihrer Vorlage beigefügt hat, die typisierte
Ausnahmefälle regelt. Die dort genannten Voraussetzungen sind alle erfüllt.Seite 1 von 2
Seite 2
Insbesondere ist der Punkt „niedrige Baukosten“ erfüllt. Die Baukosten für
taktile Elemente und gute Beleuchtung, die die Verwaltung in ihrer Vorlage
nennt, fallen für Maßnahmen an, die angesichts der hohen Zahl querender
Schulkinder an dieser Stelle ohnehin schon längst hätten realisiert werden
sollen - es handelt sich um Sowieso-Kosten, die unabhängig von dem
Zebrastreifen anfallen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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