201997-06 AA · Änderungsantrag
Zebrastreifen im Bereich KGS Domhofschule/Langenbergsweg Antrag zur Vorlage 201997
Kerndaten
- Nummer
- 201997-06 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 24.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 201997-06 AA Antragsteller/in: SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg Dr. Uli Barth 24.10.2023, gez. Wenzel Zebrastreifen im Bereich KGS Domhofschule/Langenbergsweg Antrag zur Vorlage 201997 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Anregung Inhalt des Änderungsantrags Am Langenbergsweg wird im Bereich der Domhofschule an einer geeigneten Stelle ein Zebrastreifen eingerichtet. Begründung Die Initiative zur Einrichtung des Zebrastreifens ist von Schülerinnen und Schülern der Domhofschule ausgegangen, die einen Brief an den damaligen OB Sridharan geschrieben hatten. Die Einrichtung des Zebrastreifens ist zulässig und sinnvoll. Der Zebrastreifen hilft, mit einfachen Mitteln die Sicherheit der Schulkinder zu verbessern. Dem sollten sich Bezirksvertretung und Verwaltung nicht verschließen. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ist an dieser Stelle schon nach den R-FGÜ 2001 zulässig. Zwar wird die Zahl der Fahrzeuge nicht erreicht, ab der die R-FGÜ 2001 einen Fußgängerüberweg vorsehen. Die Öffnungsklausel der R-FGÜ erlaubt jedoch, in begründeten Ausnahmefällen - hier: die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Kinder auf ihrem Schulweg - auch bei niedrigeren Fahrzeugstärken einen Fußgängerüberweg anzuordnen. Erst recht gilt dies nach der Verkehrsingenieursbesprechung vom Juni 2022, deren Ergebnisse die Verwaltung ihrer Vorlage beigefügt hat, die typisierte Ausnahmefälle regelt. Die dort genannten Voraussetzungen sind alle erfüllt.Seite 1 von 2 Seite 2 Insbesondere ist der Punkt „niedrige Baukosten“ erfüllt. Die Baukosten für taktile Elemente und gute Beleuchtung, die die Verwaltung in ihrer Vorlage nennt, fallen für Maßnahmen an, die angesichts der hohen Zahl querender Schulkinder an dieser Stelle ohnehin schon längst hätten realisiert werden sollen - es handelt sich um Sowieso-Kosten, die unabhängig von dem Zebrastreifen anfallen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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