201997-03 AA · Änderungsantrag
SPD-ÄA: Zebrastreifen im Bereich KGS Domhofschule/Langenbergsweg Antrag zur Vorlage 201997
Kerndaten
- Nummer
- 201997-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 06.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 201997-03 AA Antragsteller/in: Dr. Uli Barth SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg 06.09.2022 gez. Jansen SPD-ÄA: Zebrastreifen im Bereich KGS Domhofschule/Langenbergsweg Antrag zur Vorlage 201997 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Anregung Inhalt des Änderungsantrags Tagesordnungspunkt Ö 12.15 – Mitteilungsvorlage DS 201997-02 – wird zum ordentlichen Tagesordnungspunkt erhoben. Begründung Der Bürgerantrag ist – anders als die Verwaltung meint – nicht schon durch die Stellungnahme erledigt. Es bedarf vielmehr noch einer politischen Beschlussfassung über die Einrichtung des Zebrastreifens. Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass man bei der Beurteilung der Sachlage nicht bei einer schematischen Anwendung der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) stehenbleiben darf. Dies vernachlässigt die besondere Funktion und Lage des hier beantragten Fußgängerüberwegs im unmittelbaren Umfeld einer Grundschule. Der von Kindern der Schule gestellte und von der Schulleitung ergänzte Bürgerantrag schildert eingängig die Verkehrslage und die daraus entstehenden Gefahren aus der Perspektive der Kinder. Die geschilderten Gefahren und Herausforderungen sind nachvollziehbar, und es liegt im öffentlichen Interesse, die Sicherheit der Kinder durch die Einrichtung des beantragten Zebrastreifens zu erhöhen. Dies gilt umso mehr, als die R-FGÜ 2001 – abgesehen von der Tatsache, dass sie keine rechtlich bindende Wirkung besitzt, sondern lediglich eine Richtlinie darstellt – in Ziff. 2.3 Abs. 3 ausdrücklich eine Öffnungsklausel enthält, die Abweichungen erlaubt. Sie lautet: „Außerhalb des für FGÜ möglichen/empfohlenen Einsatzbereiches können FGÜ in begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden.“ Die Stellungnahme der Verwaltung lässt eine Auseinandersetzung mit dieser Ausnahmeregelung vermissen. Aus Sicht der SPD-Fraktion stellt die Verbesserung der Sicherheit desSeite 1 von 2 Seite 2 Schulwegs von Schüler*innen im direkten Umfeld einer Grundschule einen solchen begründeten Ausnahmefall dar. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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