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201997-03 AA · Änderungsantrag

SPD-ÄA: Zebrastreifen im Bereich KGS Domhofschule/Langenbergsweg Antrag zur Vorlage 201997

Nummer
201997-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
06.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Anregung
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Übergeordnet

  1. 201997 Bürgerantrag: Zebrastreifen im Bereich KGS Domhofschule/Langenbergsweg

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Änderungsantrag
öffentlich
201997-03 AA
Antragsteller/in:
Dr. Uli Barth
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
06.09.2022 gez. Jansen
SPD-ÄA: Zebrastreifen im Bereich KGS
Domhofschule/Langenbergsweg
Antrag zur Vorlage 201997
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Anregung
Inhalt des Änderungsantrags
Tagesordnungspunkt Ö 12.15 – Mitteilungsvorlage DS 201997-02 – wird zum
ordentlichen Tagesordnungspunkt erhoben.
Begründung
Der Bürgerantrag ist – anders als die Verwaltung meint – nicht schon durch die
Stellungnahme erledigt. Es bedarf vielmehr noch einer politischen
Beschlussfassung über die Einrichtung des Zebrastreifens.
Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass man bei der Beurteilung der Sachlage
nicht bei einer schematischen Anwendung der Richtlinien für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) stehenbleiben darf. Dies
vernachlässigt die besondere Funktion und Lage des hier beantragten
Fußgängerüberwegs im unmittelbaren Umfeld einer Grundschule. Der von
Kindern der Schule gestellte und von der Schulleitung ergänzte Bürgerantrag
schildert eingängig die Verkehrslage und die daraus entstehenden Gefahren
aus der Perspektive der Kinder.
Die geschilderten Gefahren und Herausforderungen sind nachvollziehbar, und
es liegt im öffentlichen Interesse, die Sicherheit der Kinder durch die
Einrichtung des beantragten Zebrastreifens zu erhöhen.
Dies gilt umso mehr, als die R-FGÜ 2001 – abgesehen von der Tatsache, dass
sie keine rechtlich bindende Wirkung besitzt, sondern lediglich eine Richtlinie
darstellt – in Ziff. 2.3 Abs. 3 ausdrücklich eine Öffnungsklausel enthält, die
Abweichungen erlaubt. Sie lautet: „Außerhalb des für FGÜ
möglichen/empfohlenen Einsatzbereiches können FGÜ in begründeten
Ausnahmefällen angeordnet werden.“ Die Stellungnahme der Verwaltung lässt
eine Auseinandersetzung mit dieser Ausnahmeregelung vermissen.
Aus Sicht der SPD-Fraktion stellt die Verbesserung der Sicherheit desSeite 1 von 2
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Schulwegs von Schüler*innen im direkten Umfeld einer Grundschule einen
solchen begründeten Ausnahmefall dar.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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