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201997-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Zebrastreifen im Bereich KGS Domhofschule/Langenbergsweg

Nummer
201997-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.01.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.04.2021 Entscheidung federführend
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  1. 201997 Bürgerantrag: Zebrastreifen im Bereich KGS Domhofschule/Langenbergsweg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201997-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Zebrastreifen im Bereich KGS
Domhofschule/Langenbergsweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung veranlasst bei Annahme des Antrags und bei entsprechender
Beschlussfassung die Prüfung des Bürgerantrags und eine Verkehrszählung
zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen im Bereich des
Langenbergswegs.
Die Verwaltung empfiehlt, zunächst eine Verkehrszählung (Kfz und
Fußgänger*innen) im Bereich des Langenbergswegs und der Antoniterstraße
zu beauftragen, so dass eine weitere mögliche Querungsstelle (ggf.
Zebrastreifen bzw. FGÜ) auch besser verortet werden kann. Ggf. kann der
bestehende FGÜ verschoben werden.
Bei Verkehrserhebungen soll in der Regel eine für den Alltagsverkehr
repräsentative Verkehrsbelastung ermittelt werden. Ein wesentlicher Punkt bei
der Vorbereitung ist daher die Wahl der Erhebungszeiten zur Sicherung von
Belastbarkeit und Verlässlichkeit der erhobenen Verkehrsdaten.
Verkehrsbelastungen fallen im Winterhalbjahr witterungsbedingt oftmals
abweichend vom Durchschnitt aus. Empfehlungen für Verkehrserhebungen
grenzen den Erhebungszeitraum daher auch auf das Sommerhalbjahr (März
bis Oktober), außerhalb der Ferien, ein. Durch die verkehrlichen Auswirkungen
der Corona-Pandemie wurden geplante Verkehrserhebungen im Jahr 2020
verschoben. Aktuell ist dadurch eine Reihe von Erhebungen ausstehend. Auf
die Durchführung der Erhebungen soll daher vorerst bis zum März 2021
verzichtet werden.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene weitere vorgehensweise und lässt sich über das Ergebnis nach
Durchführung der Verkehrserhebungen informieren.
Das formelle Verfahren zum Bürgerantrag nach § 24 GO NRW ist jedoch mit
diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung abgeschlossen.Seite 1 von 2

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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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