201997-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Zebrastreifen im Bereich KGS Domhofschule/Langenbergsweg
Kerndaten
- Nummer
- 201997-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.01.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201997-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Zebrastreifen im Bereich KGS Domhofschule/Langenbergsweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung veranlasst bei Annahme des Antrags und bei entsprechender Beschlussfassung die Prüfung des Bürgerantrags und eine Verkehrszählung zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen im Bereich des Langenbergswegs. Die Verwaltung empfiehlt, zunächst eine Verkehrszählung (Kfz und Fußgänger*innen) im Bereich des Langenbergswegs und der Antoniterstraße zu beauftragen, so dass eine weitere mögliche Querungsstelle (ggf. Zebrastreifen bzw. FGÜ) auch besser verortet werden kann. Ggf. kann der bestehende FGÜ verschoben werden. Bei Verkehrserhebungen soll in der Regel eine für den Alltagsverkehr repräsentative Verkehrsbelastung ermittelt werden. Ein wesentlicher Punkt bei der Vorbereitung ist daher die Wahl der Erhebungszeiten zur Sicherung von Belastbarkeit und Verlässlichkeit der erhobenen Verkehrsdaten. Verkehrsbelastungen fallen im Winterhalbjahr witterungsbedingt oftmals abweichend vom Durchschnitt aus. Empfehlungen für Verkehrserhebungen grenzen den Erhebungszeitraum daher auch auf das Sommerhalbjahr (März bis Oktober), außerhalb der Ferien, ein. Durch die verkehrlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie wurden geplante Verkehrserhebungen im Jahr 2020 verschoben. Aktuell ist dadurch eine Reihe von Erhebungen ausstehend. Auf die Durchführung der Erhebungen soll daher vorerst bis zum März 2021 verzichtet werden. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg: Die Bezirksvertretung Bad Godesberg befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene weitere vorgehensweise und lässt sich über das Ergebnis nach Durchführung der Verkehrserhebungen informieren. Das formelle Verfahren zum Bürgerantrag nach § 24 GO NRW ist jedoch mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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